Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 744

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 744 (NJ DDR 1967, S. 744); sowohl gegen den Rechtspositivismus und -normativis mus als auch gegen Rechtsnihilismus ist einer der be deutsamsten Vorzüge der Arbeit. Nach einem grundlegenden Kapitel über die Leninschi-Konzeption der Gestaltung dei zwischenstaatlichen Beziehungen in der Übergangsperiode (Grundrichtung und völkerrechtliche Prinzipien) untersucht Steiniger im Hauptteil der Arbeit den Prozeß der Aberkennung der Prinzipien des demokratischen Völkerrechts. Dabei analysiert er eingehend die folgenden Prinzipien: das Selbstbestimmungsrecht und die Gleichberechtigung der Völker und Nationen; die Gleichberechtigung und Souveränität der Staaten; das Verbot von Intervention, Aggression und Annexion; kollektive Sicherheit, völkerrechtliche Verantwortung und friedliche Streitbeilegung; die Pflicht zu gleichberechtigter Zusammenarbeit und gewissenhafter Erfüllung rechtmäßiger Verpflichtungen. Im abschließenden Kapitel wird der Prozeß der Verwirklichung und Weiterentwicklung des demokratischen Völkerrechts untersucht. Hier behandelt Steiniger die Kodiflzierung und Weiterentwicklung der in der UNO-Charta festgelegten Prinzipien, die Grenzen der Wirksamkeit und die Einheit des Völkerrechts in der Übergangsperiode sowie den Weg zur Überwindung der Spanne zwischen normativer Geltung und tatsächlicher Durchsetzung des Völkerrechts. Dieses letzte Kapitel stellt auch seinem Umfang nach zweifellos einen Ausblick dar. Steiniger weist selbst darauf hin, daß er seine Aufgabe darin gesehen habe, vor allem die durch die Oktoberrevolution erfolgte „Aussaat“ zu behandeln und nicht so sehr die „Ernte“ (S. 7). Die Legitimität eines solchen Herangehens an das Thema kann natürlich nicht bestritten werden; dennoch wünschte man sich, daß dieses Kapitel noch weiter ausgebaut wäre ist doch die Oktoberrevolution einschließlich des durch sie hervorgebrachten demokratischen Völkerrechts für die Bewahrung des internationalen Friedens und die Sicherheit der Völker heutzutage wichtiger denn je. Es ist hier nicht der Raum, all das Positive herauszustellen, wodurch sich Steinigers Buch, das unter Hinzufügung eines bedeutenden eigenen Beitrages die Forschungsergebnisse unserer Völkerrechtswissenschaft seit der Gründung der DDR meisterhaft zusammenfaßt, auszeichnet. Eines aber muß hervorgehoben werden: Der Verfasser macht unwiderlegbar klar, daß nur die durch die Oktoberrevolution entstandene Arbeiter-und-Bauern-Macht fähig und willens war, im Kampf gegen die imperialistischen Staaten und durch Vereinbarung mit ihnen das neue allgemein-demokratische Völkerrecht mit seinem Kernstück, dem Friedensprinzip, ins Leben zu rufen. Dieses Recht trägt noch keinen sozialistischen Charakter. Nichtsdestoweniger ist es ein wichtiges Mittel gegen die imperialistische Aggressions- und Unterdrückungspolitik, eine Waffe der sozialistischen Länder und der jungen Nationalstaaten gegen den Imperialismus, eine tragende Säule im weltweiten Ringen um Fortschritt und Demokratie. Das demokratische Völkerrecht bedarf des einheitlichen, geschlossenen Kampfes aller Friedenskräfte, um die zwischenstaatlichen Beziehungen im demokratischen Sinne zu gestalten. Es „wird nie universell und nie effektiver werden ohne die Kraft und Solidarität der Volksmassen der ganzen Welt mit. der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei als dem Motor der Geschichte“ (S. 229). In schöpferischer Weise gliedert Steiniger die außenpolitischen und völkerrechtlichen Grundprobleme der beiden deutschen Staaten, insbesondere der DDR, harmonisch in das Gesamtgefüge der Arbeit ein. Die Monographie vermittelt nicht nur Kenntnisse, sondern regt auch ein Vorzug gegenüber manchen rechtswissenschaftlichen Arbeiten der Gegenwart zum Nachdenken und zum Meinungsstreit an. So verdient z. B. Steinigers Versuch einer Begriffsbestimmung der Nation (S. 75, Anm. 75) angesichts des Fehlens einer gültigen marxistisch-leninistischen Definition Anerkennung. Für problematisch halte ich aber seine These, daß es keinen „völkerrechtlichen Staatsbegriff“ gibt, ihn „aus grundsätzlichen Erwägungen nicht geben“ kann und daß die friedliche internationale Zusammenarbeit der Staaten unterschiedlicher sozialökonomischer Systeme eines solchen Begriffs nicht“ bedarf (S. 86). Meines Erachtens ist diese Frage auch in der Arbeit Steinigers noch nicht zufriedenstellend geklärt. Auf eine detaillierte Auseinandersetzung muß in diesem Rahmen jedoch verzichtet werden. Resümierend sei festgestellt: Steinigers Monographie verdient hohe Anerkennung. Sie reiht sich ein in die Gruppe stark beachteter völkerrechtlicher Werke aus den letzten Jahren und ist ein würdiger Beitrag zum 50. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevo- Dr. habil. Johannes Kirsten, Hochschule für Ökonomie, Berlin Deutsch-sowjetische Beziehungen von den Verhandlungen in Brest-Litowsk bis zum Abschluß des Rapallovertrages -~ Dokumentensammlung, Band I; 1917 1918 Herausgeber: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR und Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR Staatsverlag der DDR. Berlin 1967; 885 Seiten; Preis: 22 MDN. Diese Dokumente, die von dem berühmten Leninschen Dekret über den Frieden vom 8. November 1917 bis zum Ende des Jahres 1918 reicht, ist von außerordentlich aktueller politischer Bedeutung. Die Geschichte der Verhandlungen von Brest-Litowsk zeigt den unversöhnlichen Widerspruch zwischen den Expansionsbestrebungen des deutschen Imperialismus und den außenpolitischen Grundsätzen der jungen Sowjetmacht: Frieden ohne Annexionen und Kontributionen, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht aller Völker und Nationen. Der am 3. März 1918 Unterzeichnete Friedensvertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits“ (Dokument Nr. 178) war zwar für die junge Sowjetmacht ein Diktatfrieden, brachte ihr aber eine lebensnotwendige Atempause. In dem „Beschluß des IV. Außerordentlichen Gesamtrussischen Sowjetkongresses über die Ratifizierung des Breste'r Friedens“ vom 15. März 1918 (Dokument Nr. 190) wird es für richtig gehalten, „diesen unwahrscheinlich schweren, gewaltsamen und erniedrigenden Frieden mit Rücksicht darauf zu schließen, daß wir keine Armee und äußerst erschöpfte Kräfte des Volkes haben Der Kongreß hält auch die Handlungsweise der Friedensdelegation für absolut richtig, als sie es ablehnte, sich in eine ausführliche Erörterung der deutschen Friedensbedingungen einzulassen, da uns diese Bedingungen durch ein offensichtliches Ultimatum und unverhohlenen Druck aufgezwungen wurden.“ Folgerichtig wurde der Vertrag von Brest-Litowsk als ein „Gewalt- und Raubfrieden“ durch den Beschluß des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees vom 13. November 1918 annulliert (Dokument Nr. 287)). Angesichts des Antikommunismus und der Hetze gegen die Sowjetunion, die auch heute noch die Staatsdoktrin des westdeutschen Imperialismus sind, ist es besonders notwendig, den tatsächlichen Verlauf und die Hintergründe der Verhandlungen von Brest-Litowsk an Hand von Dokumenten klarzustellen. Der vogrliegende Do-kumentenband trägt dazu bei, die Quellen imperialistischer Kriege sowie die Ausgangspunkte der Eroberungspolitik des deutschen Imperialismus deutlich zu machen. Er hilft, Lehren aus der Vergangenheit und richtige Schlußfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Symposion über die Riidcfallkriminalität Jugendlicher Das Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität Berlin veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Forschungsgemeinschaft Jugendkriminologie vom 15. bis 19. Dezember 1967 das 2. Internationale Symposion über Probleme der Rückfallkriminalität Jugendlicher und Maßnahmen zu ihrer weiteren Zurückdrängung in der sozialistischen Gesellschaft. Das Symposion findet in der Humboldt-Universität, 108 Berlin, Unter den Linden 6, statt. 7 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 744 (NJ DDR 1967, S. 744) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 744 (NJ DDR 1967, S. 744)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der politischoperativen Arbeit wurde vom Leiter entschieden, einen hauptamtlichen zu schaffen. Für seine Auswahl und für seinen Einsatz wurde vom Leiter festgelegt: Der muß in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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