Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 719

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 719 (NJ DDR 1967, S. 719); Funktionäre der Nazijustiz, die aktiven Mitglieder der NSDAP und die Teilnehmer an der Strafpolitik des Hitlerregimes niemals aus der Justiz entfernt. Soweit diese Leute nicht durch Tod oder Pensionierung ausgeschieden sind, sind sie noch heute in Justizfunktionen tätigt. Auch diejenigen Juristen, denen Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen nachgewiesen worden sind, wurden nicht aus der westdeutschen Justiz entfernt. Eine Reihe von Mitarbeitern der westdeutschen Justiz steht noch heute auf den Kriegsverbrecherlisten Polens und, der CSSR40. Die vorzeitige Pensionierung einiger Juristen auf eigenen Wunsch, die sich aus der Nazizeit her belastet fühlen, kann nicht als ernsthafte staatliche Maßnahme anerkannt werden. Nur in einem einzigen Fall gegen den ehemaligen Kammergerichtsrat und Beisitzer am Volksgerichtshof Hans-Joachim Rehse ist in Westberlin ein Strafverfahren durchgeführt worden. Rehse war von 1941 bis Kriegsende einziger richterlicher Beisitzer des Freisler-schen Senats. Beschuldigt wurde er lediglich der Mitwirkung an 7 unrechtmäßigen Todesurteilen wegen Feindbegünstigung oder Wehrkraftzersetzung. Er wirkte u. a. an den Todesurteilen gegen die katholischen Priester Karl-Josef Metzger (verurteilt wegen Übermittlung einer Denkschrift an einen schwedischen Erz- 45 Vgl. dazu: Braunbuch, Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik, Berlin 1965, S. 109 ff., insb. S. 147 ff. 40 Vgl. die Beispiele in: Die Bundesrepublik Paradies liir Kriegsverbrecher, Berlin 1956, S. 12 ff. bischof) und Josef Müller (verurteilt wegen Erzählens eines hitlerfeindlichen Witzes) mit; beide Geistliche wurden hingerichtet47. Rehse wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, und zwar das ist das Entscheidende wegen Rechtsbeugung. Damit wurde der Mißbrauch der Gesetzeskompetenz durch das verbrecherische Hitlerregime als gültig angesehen und die Bindung des Richters an die nazistischen Gesetze bejaht. Ignoriert wurden die Erkenntnisse des Nürnberger Juristenurteils, deren Anwendung eine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verlangt hätte. Das Urteil gegen Rehse ist deshalb nur ein Beweis für die völlige Mißachtung des Völkerrechts in Westdeutschland und Westberlin. Unsere Untersuchung des Nürnberger Juristenurteils und der Schlußfolgerungen daraus ist ein Beweis mehr für die Tatsache, daß in Westdeutschland die Bestrafung der namentlich bekannten Nazi- und Kriegsverbrecher auf dem Gebiet der Justiz noch nicht in Angriff genommen wurde. Deshalb lautet unsere Forderung, von der wir überzeugt sind, daß sie die Unterstützung der friedliebenden westdeutschen Bürger findet: Durchsetzung der Festlegungen der Anti-Hitler-Koalition im Bereich der westdeutschen Justiz durch Entfernung der belasteten Nazijuristen, strafrechtliche Verfolgung aller derjenigen, die in der Nazijustiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben. 47 vgl. „Der Fall Rehse-, Deutsche Richterzeitung 1967, Heft 3. S. 96; Heft 7, S. 250. Dr. FROHMUT MÜLLER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Gedanken zur Prognose des Kampfes gegen die Kriminalität Ausgehend von der Feststellung des VII. Parteitags der SED, daß die Prognose in allen wesentlichen Teilsystemen der sozialistischen Gesellschaft Voraussetzung für die Prognose des Gesamtsystems ist, haben Loose und Stiller im Grundsätzlichen zutreffend die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Prognose der Kriminalitätsentwicklung und -Vorbeugung bejaht* 40 * 1 2. Aus der Sicht der praktischen Erfordernisse des Kampfes gegen die Kriminalität und seiner Leitung sollen im folgenden einige weitere Gedanken dazu geäußert werden-. Die Prognose im Prozeß der Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität Im Kampf der sozialistischen Gesellschaft gegen die Kriminalität werden die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung zum Schutze der Staats- und Rechtsordnung und zur schrittweisen Verdrängung der. Kriminalität aus dem Leben der Gesellschaft ausgenutzt. Ausdruck des bewußten, koordinierten Wirkens der Gesellschaft und ihrer staatlichen Leitungsorgane sind gegenwärtig vor allem die örtlichen und betrieblichen Maßnahmen, die auf den Ausbau von Teilsystemen der Kriminalitätsvorbeugung zielen3. Der Kampf der sozialistischen Gesellschaft gegen die Kriminalität bedarf einer einheitlichen Strategie, welche die 1 Loose Stiller, „Wie 1st eine Prognose der Kriminalitätsentwicklung und -Vorbeugung möglich?“. Staat und Recht 1967, Heft 9, S. 1454 ff.: vgl. auch Streit, „Zur Prognose der Kriminalitätsbekämpfung“, Sozialistische Demokratie 1967. Nr. 36. S. 11. 2 Zur Bedeutung der Progliose auf dem Gebiet der gerichtlichen Tätigkeit vgl. Toeplitz, „Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit durch-das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte“. NJ 1967 s. 692 ff., insb. S. 696 f. 3 Vgl. Harrland / Stiller, „Entwicklung eines umfassenden Systems der Kriminalitätsvorbeugung in der DDR". Staat und Recht 1966, Heft 10, S. 1609 ff.: dieselben. „Zur Entwicklung von Systemen der Kriminalitätsvorbeugung“. Staat und Recht 1967, Heft 4, S. 591 ff.; Harrland / Kaiser, „Erfahrungen und Erkenntnisse aus der komplexen Kriminalitätsvorbeugung“, NJ 1967 S. 521 ff. und S. 556 ff. Hauptrichtungen, -etappen und -methoden dieses Kampfes für die ganze Gesellschaft bestimmen muß. Zu den einheitlichen Führungsgrundsätzen gehört die Prognose. Sie „ist eine wichtige Grundlage der Strategie und Taktik unserer Partei und Anleitung zum Handeln“4. Der Kampf gegen die Kriminalität kann nicht mehr allein oder vorwiegend nach den Erfahrungen, Analysen und Vorstellungen bestimmt werden, die sich aus der Rechtspflegepraxis und der örtlichen Situation ergeben. Der Systemcharakter der Kriminalitätsvorbeugung erfordert, ihre grundsätzlichen Aufgaben aus der Sicht der Entwicklung des Gesamtsystems des Sozialismus festzulegen und zu planen. Die strategischen Entscheidungen im Kampf gegen die Kriminalität sollten m. E. zu einem „gesellschaftlichen Gesamtplan“ führen, der die Ziele, Methoden und Mittel, Möglichkeiten und Etappen des Kampfes gegen die Kriminalität für einen langen Zeitraum festlegt. Er müßte von zentralen Leitungsorganen der sozialistischen Gesellschaft festgelegt werden. Mit einem Plan der perspektivischen Entwicklung der Rechtspflege oder einzelner Rechtspflegeorgane wäre er nicht identisch, denn der Kampf gegen die Kriminalität ist viel umfassender als die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane. Die Rechtspflegeorgane leiten z. B. nicht die komplexe Kriminalitätsvorbeugung in den Bereichen, Territorien und Zweigen der sozialistischen Gesellschaft. Gerade daraus folgt die berechtigte Forderung, die Effektivität des Einflusses der Rechtspflegeorgane auf die Leitungsorgane vor allem unter dem Aspekt der Systeme der Kriminalitätsvorbeugung zu erhöhen. Da der Anteil der Rechtspflegeorgane an der 4 W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik bis zur Vollendung des Sozialismus. Berlin 1967. S. 94: derselbe. Die Bedeutung des Werkes „Das Kapital“ von Karl Marx für die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR und den Kampf gegen das staatsmonopolistische Herrschaftssystem in Westdeutschland, Berlin 1967, S. 11 ff. 719;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 719 (NJ DDR 1967, S. 719) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 719 (NJ DDR 1967, S. 719)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration anwenden und einhalten. Allseitige Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik und das Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit . Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der feindlichen Zentren und anderen Objekte ist die allseitige Nutzung der starken und günstigen operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der Linien und so zu koordinieren, daß Konzentrationen von Besuchern bei der Einlaßkontrolle oder im Warteraum vermieden und die termingerechte Durchführung der Besuche gewährleistet werden.

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