Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 700

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 700 (NJ DDR 1967, S. 700); und die differenzierte Anleitung durch einzelne Mitglieder des Präsidiums erwiesen. Dennoch gebe es noch Mängel in der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit und in der Kontrolle der in den Dienstbesprechungen festgelegten Maßnahmen. Ausgehend von dem Zusammenhang zwischen der Qualität der Rechtsprechung und der Qualifikation der Kader, schlug Bezirksgerichtsdirektor Heuckendorf (Schwerin) vor, die Zuständigkeitsbereiche der Stellvertreter des Bezirksgerichtsdirektors neu zu bestimmen. Um einerseits die organische Verbindung der Kaderarbeit mit der Rechtsprechung zu gewährleisten und andererseits die Verantwortung des Direktors für die Kaderarbeit als Leitungsaufgabe hervorzuheben, sei es zweckmäßig, einen Stellvertreter für die Leitung der Strafrechtsprechung und einen für die Leitung der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung einzusetzen, die sich auf ihrem Fachgebiet auch um die Kaderarbeit kümmern müßten. In seinen die Diskussion abschließenden Bemerkungen hob Präsident Dr. T o e p 1 i t z noch einmal die große Verantwortung hervor, die den zentralen Rechtspflegeorganen obliegt, um die Bezirks- und Kreisgerichte zu einer wissenschaftlichen Leitung ihrer Tätigkeit zu befähigen. Im Beschluß habe nur zu einigen Seiten der Leitungstätigkeit Stellung genommen werden können. Der Komplex der Wechselbeziehungen zwischen den örtlichen Organen und den Rechtspflegeorganen sei bewußt ausgeklammert worden, weil er die Wechselbeziehungen aller Rechtspflegeorgane zu den örtlichen Organen berühre und umfassende Untersuchungen hierzu durch eine Arbeitsgruppe des Generalstaatsanwalts gerade erst abgeschlossen seien. Deren Schlußfolgerungen würden sich nach Beratungen mit dem Obersten Gericht und anderen zentralen Organen in anderen Anleitungsdokumenten niederschlagen. Die Fachrichtertagungen seien sicherlich eine geeignete Methode zur Qualifizierung der Richter der Kreisgerichte. Man müsse sich jedoch davor hüten, in ihnen die einzig richtige Maßnahme zu sehen; vielmehr seien alle Möglichkeiten zur Qualifizierung besonders der Kreisgerichtsdirektoren zu nutzen. Das Präsidium des Obersten Gerichts werde alle in dieser Plenartagung dargelegten Vorschläge und Hinweise durchdenken und für die weitere Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Gerichte'-nutzen. Das werde in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz geschehen, damit in gemeinsamer Anleitung den Gerichten die notwendige Unterstützung gegeben werden könne. Anschließend wurde der Beschluß zur weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Gerichte4 einstimmig angenommen. Zum 2. Tagesordnungspunkt der Plenartagung erläuterte Vizepräsident Ziegler den Plan der gemeinsamen Aufgaben der zentralen Rechtspflegeorgane für das Jahr 1968, der vom Plenum zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. A Der Beschluß ist in diesem Heft veröffentlicht. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen Die Kassation in Strafsachen und ihre Bedeutung für die Leitung der Rechtsprechung Mit dem Ausbau der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte durch das Oberste Gericht gewinnt auch die Kassation als spezifisches Leitungsinstrument in der Rechtsprechung auf neue Weise an Bedeutung. Im folgenden sollen daher einige Gedanken dazu dargelegt werden, wie die Kassation in Strafsachen effektiver gehandhabt werden kann. Charakter und Funktion der Kassation Die Kassation ist eine spezifische Form staatlicher Leitungstätigkeit, die dazu beiträgt, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR zu festigen und zu schützen, sozialistische Verhaltensweisen zu entwickeln und die Menschen auf den Weg zur bewußten Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse entsprechend den objektiven Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die allgemeinen Prinzipien der Leitung der Rechtsprechung haben bereits im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates ihren Niederschlag gefunden, und sie sind in den Grundsätzen des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs entsprechend den neuen Bedingungen der Vollendung des Sozialismus in der DDR weiterentwickelt worden. Diese Grundsätze bestimmen auch die weitere Gestaltung der Kassationsrechtsprechung. Die Hauptaufgabe der Kassation in Strafsachen als Bestandteil des sozialistischen Strafprozeßrechts besteht darin, dazu beizutragen, die sozialistische Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit durchsetzen zu helfen. Sie ist ein Mittel zur einheitlichen, verbindlichen Leitung der Rechtsprechung; zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität; zum Schutze der Rechte und Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger; zur Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen der Bürger. Die Kassation richtet sich gegen rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, die mit den Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit nicht übereinstimmen und kassationsbedürftig sind (vgl. die Voraussetzungen in § 301 StPO). Im Unterschied zum Rechtsmittelverfahren hängt die Einleitung eines Kassationsverfahrens nicht vom Willen des Angeklagten ab. Da nur die Leiter der übergeordneten Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften das Verfahren einleiten können (vgl. § 302 StPO), kann die Kassation bewußt als Mittel zur Lösung der Aufgaben der Rechtsprechung in das System der Leitung einbezogen werden. Das Wesen der Kassation darf nicht in der bloßen Korrektur einzelner, auf einer Gesetzesverletzung beruhender oder im Strafausspruch gröblich unrichtiger Entscheidungen gesehen werden. Die Kassation als Leitungsinstrument zielt vielmehr darauf ab, eine mit der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit nicht übereinstimmende gerichtliche Praxis zu verändern und vorausschauend zu verhüten, daß sich eine solche Praxis entwickelt. Die Kassationsrechtsprechung trägt schöpferischen Charakter, weil sie auf der Grundlage der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung sowie unter Verarbeitung neuester theoretischer Erkenntnisse und der Analyse der gerichtlichen Praxis die Rechtsprechung im Rahmen des geltenden Rechts auf ein höheres Niveau bringt. 700;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 700 (NJ DDR 1967, S. 700) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 700 (NJ DDR 1967, S. 700)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer ständigen objektiven Obersicht über den konkreten Qualifikationsstand und die Fähigkeiten der Untersuchungsführer eine zielgerichtete und planmäßige Kaderentwicklung zu organisieren, die Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der Gesetzq der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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