Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 700

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 700 (NJ DDR 1967, S. 700); und die differenzierte Anleitung durch einzelne Mitglieder des Präsidiums erwiesen. Dennoch gebe es noch Mängel in der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit und in der Kontrolle der in den Dienstbesprechungen festgelegten Maßnahmen. Ausgehend von dem Zusammenhang zwischen der Qualität der Rechtsprechung und der Qualifikation der Kader, schlug Bezirksgerichtsdirektor Heuckendorf (Schwerin) vor, die Zuständigkeitsbereiche der Stellvertreter des Bezirksgerichtsdirektors neu zu bestimmen. Um einerseits die organische Verbindung der Kaderarbeit mit der Rechtsprechung zu gewährleisten und andererseits die Verantwortung des Direktors für die Kaderarbeit als Leitungsaufgabe hervorzuheben, sei es zweckmäßig, einen Stellvertreter für die Leitung der Strafrechtsprechung und einen für die Leitung der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung einzusetzen, die sich auf ihrem Fachgebiet auch um die Kaderarbeit kümmern müßten. In seinen die Diskussion abschließenden Bemerkungen hob Präsident Dr. T o e p 1 i t z noch einmal die große Verantwortung hervor, die den zentralen Rechtspflegeorganen obliegt, um die Bezirks- und Kreisgerichte zu einer wissenschaftlichen Leitung ihrer Tätigkeit zu befähigen. Im Beschluß habe nur zu einigen Seiten der Leitungstätigkeit Stellung genommen werden können. Der Komplex der Wechselbeziehungen zwischen den örtlichen Organen und den Rechtspflegeorganen sei bewußt ausgeklammert worden, weil er die Wechselbeziehungen aller Rechtspflegeorgane zu den örtlichen Organen berühre und umfassende Untersuchungen hierzu durch eine Arbeitsgruppe des Generalstaatsanwalts gerade erst abgeschlossen seien. Deren Schlußfolgerungen würden sich nach Beratungen mit dem Obersten Gericht und anderen zentralen Organen in anderen Anleitungsdokumenten niederschlagen. Die Fachrichtertagungen seien sicherlich eine geeignete Methode zur Qualifizierung der Richter der Kreisgerichte. Man müsse sich jedoch davor hüten, in ihnen die einzig richtige Maßnahme zu sehen; vielmehr seien alle Möglichkeiten zur Qualifizierung besonders der Kreisgerichtsdirektoren zu nutzen. Das Präsidium des Obersten Gerichts werde alle in dieser Plenartagung dargelegten Vorschläge und Hinweise durchdenken und für die weitere Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Gerichte'-nutzen. Das werde in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz geschehen, damit in gemeinsamer Anleitung den Gerichten die notwendige Unterstützung gegeben werden könne. Anschließend wurde der Beschluß zur weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Gerichte4 einstimmig angenommen. Zum 2. Tagesordnungspunkt der Plenartagung erläuterte Vizepräsident Ziegler den Plan der gemeinsamen Aufgaben der zentralen Rechtspflegeorgane für das Jahr 1968, der vom Plenum zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. A Der Beschluß ist in diesem Heft veröffentlicht. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen Die Kassation in Strafsachen und ihre Bedeutung für die Leitung der Rechtsprechung Mit dem Ausbau der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte durch das Oberste Gericht gewinnt auch die Kassation als spezifisches Leitungsinstrument in der Rechtsprechung auf neue Weise an Bedeutung. Im folgenden sollen daher einige Gedanken dazu dargelegt werden, wie die Kassation in Strafsachen effektiver gehandhabt werden kann. Charakter und Funktion der Kassation Die Kassation ist eine spezifische Form staatlicher Leitungstätigkeit, die dazu beiträgt, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR zu festigen und zu schützen, sozialistische Verhaltensweisen zu entwickeln und die Menschen auf den Weg zur bewußten Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse entsprechend den objektiven Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die allgemeinen Prinzipien der Leitung der Rechtsprechung haben bereits im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates ihren Niederschlag gefunden, und sie sind in den Grundsätzen des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs entsprechend den neuen Bedingungen der Vollendung des Sozialismus in der DDR weiterentwickelt worden. Diese Grundsätze bestimmen auch die weitere Gestaltung der Kassationsrechtsprechung. Die Hauptaufgabe der Kassation in Strafsachen als Bestandteil des sozialistischen Strafprozeßrechts besteht darin, dazu beizutragen, die sozialistische Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit durchsetzen zu helfen. Sie ist ein Mittel zur einheitlichen, verbindlichen Leitung der Rechtsprechung; zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität; zum Schutze der Rechte und Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger; zur Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen der Bürger. Die Kassation richtet sich gegen rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, die mit den Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit nicht übereinstimmen und kassationsbedürftig sind (vgl. die Voraussetzungen in § 301 StPO). Im Unterschied zum Rechtsmittelverfahren hängt die Einleitung eines Kassationsverfahrens nicht vom Willen des Angeklagten ab. Da nur die Leiter der übergeordneten Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften das Verfahren einleiten können (vgl. § 302 StPO), kann die Kassation bewußt als Mittel zur Lösung der Aufgaben der Rechtsprechung in das System der Leitung einbezogen werden. Das Wesen der Kassation darf nicht in der bloßen Korrektur einzelner, auf einer Gesetzesverletzung beruhender oder im Strafausspruch gröblich unrichtiger Entscheidungen gesehen werden. Die Kassation als Leitungsinstrument zielt vielmehr darauf ab, eine mit der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit nicht übereinstimmende gerichtliche Praxis zu verändern und vorausschauend zu verhüten, daß sich eine solche Praxis entwickelt. Die Kassationsrechtsprechung trägt schöpferischen Charakter, weil sie auf der Grundlage der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung sowie unter Verarbeitung neuester theoretischer Erkenntnisse und der Analyse der gerichtlichen Praxis die Rechtsprechung im Rahmen des geltenden Rechts auf ein höheres Niveau bringt. 700;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 700 (NJ DDR 1967, S. 700) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 700 (NJ DDR 1967, S. 700)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Propagierung des Hilferufs aus Cottbus mit der üblen Verleumdung auf, die Politik der Regierung sei eine Infamie, der noch durch Verträge Vorschub geleistet werde. Insgesamt wurde im Zeitraum von bis einschließlich durch die Linie Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren der Personen wegen des Verdachts der Begehung von Staatsverbrechen und der Personen wegen des Verdachts der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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