Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 699

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 699 (NJ DDR 1967, S. 699); bindlichkeit bezirklicher Dokumente bestand. Das Bezirksgericht habe inzwischen erkannt, daß die Einheit von Beschlußfassung und Kontrolle fester Bestandteil der Arbeitsweise des Präsidiums sein muß und nur durch hohes Verantwortungsbewußtsein jedes Präsidiumsmitglieds sowie durch enges Zusammenwirken der Senate, der Inspektionsgruppe und der Kreisgerichtsdirektoren zu erreichen ist. Der Leiter der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts, Oberrichter Dr. B i e b 1, wies darauf hin, daß die Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse stets darauf gerichtet sein muß, die Richter zur richtigen Lösung ihrer Aufgaben zu befähigen. Eine wichtige Voraussetzung dazu sei die Erforschung der ideologischen Ursachen von Mängeln in ihrer Arbeit und die prinzipienfeste, den Grundsätzen sozialistischer Menschenführung entsprechende Auseinandersetzung. Gute Arbeitsergebnisse müßten in Auseinandersetzung mit Mängeln in der Arbeitsweise des gleichen Gerichts verallgemeinert werden, wobei der sich in der guten Arbeit abzeichnende Erkenntnisprozeß Ausgangspunkt für die Überwindung der Mängel sein müsse. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen des Obersten Gerichts, wies Oberrichter Dr. Schlegel, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen, auf die Notwendigkeit hin, die analytische Tätigkeit der Bezirksgerichte wissenschaftlich und mit der richtigen Zielstellung vorzubereiten. Eine nützliche operative analytische Untersuchung setze stets ein bestimmtes Maß an Informationen über den Untersuchungsgegenstand voraus. Auf Grund dieser Informationen seien zunächst die aufgetretenen Probleme zu analysieren. Erst dann könne eine exakte Fragestellung erarbeitet und über eine evtl. Einbeziehung anderer staatlicher Organe in die Untersuchungen entschieden werden. Was untersucht werden müsse, werde von den jeweiligen Aufgaben bestimmt, die sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung ergeben, bzw. von den Problemen, die in der Arbeit der Gerichte sichtbar werden. Dabei seien die Erfahrungen der anderen Rechtspflegeorgane zu nutzen. Zu beachten sei auch die zu den betreffenden Problemen vorhandene Fachliteratur und die Rechtsprechung des Obersten Gerichts. Es sei auch notwendig, daß sich die Senate bzw. Inspektionsgruppen zur Vorbereitung der Untersuchungskonzeption bei den nachgeordneten Gerichten zielgerichtet informieren. Eine so vorbereitete Konzeption für analytische operative Untersuchungen trage dazu bei, daß die Kräfte konzentriert eingesetzt werden. Das Präsidium könne dann auch gewährleisten, daß alle Organe des Bezirksgerichts und der Kreisgerichte sinnvoll in die Erforschung der Probleme der Kriminalitätsbekämpfung einbezogen werden. Auf den noch häufig auftretenden Widerspruch zwischen dem z. T. erheblichen Arbeitsaufwand und dem Nutzeffekt in der Vorbereitung und Durchführung von Plenartagungen der Bezirksgerichte ging Oberrichter Dr. B i e b 1 ein. Er betonte, daß die langfristige Planung der Themen eine entscheidende Voraussetzung für diie wissenschaftliche Vorbereitung der Plenar-dokumente ist. Die Tätigekit des Plenums müsse durch den Ausbau des wissenschaftlichen Fundaments der Planung und Koordinierung auf das von der Partei-und Staatsführung geforderte Niveau wissenschaftlicher Führungstätigkeit gehoben werden. Manche Bezirksgerichte verständen es noch nicht, sich auf bedeutsame Schwerpunkte zu konzentrieren. Um das zu erreichen, seien die inhaltlichen Ziele bereits mit der Planung konzeptionell zu begründen und im Präsidium zu erörtern. Minister Dr. Wünsche wies auf den untrennbaren Zusammenhang hin, der zwischen der weiteren Vervollkommnung der inhaltlichen Leitung der Rechtsprechung und der Erziehung und Qualifizierung der leitenden Kader besteht. Daraus ergebe sich die Forderung, die Zusammenarbeit der zentralen Rechtspflegeorgane auch auf diesem Gebiet zu einer echten sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zu entwickeln, wie das bereits im Plan der gemeinsamen Aufgaben der Rechtspflegeorgane für das Jahr 1968 zum Ausdruck kommt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium der Justiz und dem Obersten Gericht sei auch bei der komplexen Rationalisierung der Gerichtsorganisation unerläßlich. Die bisherigen Teilergebnisse und die Konzeption für die weitere Arbeit auf diesem Gebiet müßten durch gemeinsame Untersuchungen der Struktur und der Arbeit der Gerichte vervollkommnet werden. Notwendig sei auch, für die Qualifizierung der Kreisgerichtsdirektoren gemeinsame Lehrprogramme zu vereinbaren und geeignete organisatorische Formen für ihre Verwirklichung zu finden. Auch Vizepräsident Ziegler (Oberstes Gericht) betonte, daß die Lösung der im Beschluß des Plenums charakterisierten Aufgaben an jeden Richter hohe Anforderungen stellt. Das beziehe sich sowohl auf umfassende Rechtskenntnisse als auch auf Grundkenntnisse in anderen Gesellschaftswissenschaften, wie z. B. der modernen Leitungswissenschaft, der Ökonomie, Psychologie, Pädagogik und Soziologie. Diese Grundkenntnisse seien notwendig, um die Entwicklungsgesetze der sozialistischen Gesellschaft, ihre Wirkungsweise und ihren inneren Zusammenhang zu beherrschen und sie in der täglichen Arbeit zu beachten. Neben den Lehrgängen für leitende Kader an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft und für Fachrichter müsse die Initiative der Bezirksgerichte gefördert werden, in eigener Verantwortung Qualifizierungsmaßnahmen einzuleiten, die dem Entwicklungsstand jedes einzelnen Richters entsprechen. Als ein wichtiges Mittel zur Qualifizierung der Kader /und gleichzeitig zur Kontrolle der Umsetzung von Leitungsdokumenten bezeichnete Stellvertr. Bezirksgerichtsdirektor Möller (Neubrandenburg) die Fach-richtertagung. Er legte dar, daß die Themen dieser Tagungen entsprechend den zentralen und bezirklichen Schwerpunkten auf Grund der Vorschläge der Senate vom Präsidium bestätigt werden. Durch die rechtzeitige Planung der Tagungen ist es möglich, die Kreisgerichte in die Klärung der zu behandelnden Schwerpunktaufgaben einzubeziehen. Die Senate verbinden die Erörterung der jeweiligen Probleme mit den Ergebnissen ihrer analytischen Tätigkeit, der zweitinstanzlichen Rechtsprechung und den Berichterstattungen der Kreisgerichte. Die Ergebnisse der Fachrichtertagungen werden im Präsidium beraten. Dadurch wird die persönliche Verantwortung jedes Präsidiumsmitglieds für seinen Fachbereich durchgesetzt. Gleichzeitig werden die Senate verstärkt in die Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung sowie in die Qualifizierung der Richter einbezogen. Bezirksgerichtsdirektor Seifert (Rostock) behandelte in seinem Diskussionsbeitrag die Rolle der Kreisgerichtsdirektoren bei der Leitung der Rechtsprechung durch das Bezirksgericht. Das Plenum des Bezirksgerichts habe zunächst einmal Klarheit darüber geschaffen, daß die Hauptaufgaben bei der Leitung der Kreisgerichte in der ständigen Qualifizierung der Kader, der kritischen Auseinandersetzung mit den Arbeitsergebnissen, der Abgrenzung der Verantwortlichkeit der Richter und in der Verbesserung der analytischen Tätigkeit bestehen. Diese Orientierung habe sich positiv auf die Tätigkeit der Kreisgerichtsdirektoren ausgewirkt. Als eine wertvolle Hilfe hätten sich die Berichterstattungen der Direktoren vor dem Präsidium 699;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

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