Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 697

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 697 (NJ DDR 1967, S. 697); Organe ist dann festzulegen, welche analytischen und statistischen Untersuchungen und Arbeiten für die prognostische Erkenntnis und die Ausarbeitung der Perspektive erforderlich sind. Dieses systematische, schrittweise Herangehen an die Lösung der prognostischen Aufgabenstellung für die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung hat nichts mit einer abwartenden Haltung oder gar mit einem Hinauszögern notwendiger Arbeiten zu tun. Die wiederholt getroffene Feststellung, daß das vom VII. Parteitag der SED geforderte Umdenken der Leitungen und Leiter der staatlichen Organe daran zu messen sein wird, in welchem Ausmaß und mit welcher Gründlichkeit und Exaktheit die prognostische Arbeit in ihrem Verantwortungsbereich vorangetrieben wird, weist gerade einen solchen Weg. Der Prozeß der Anwendung der Prognose auf die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung wird in dem Maße vorangetrieben, wie es gelingt, die analytische und verallgemeinernde Tätigkeit der Gerichte auf ein neues, höheres Niveau zu heben. Die analytische Arbeit darf nicht bei der bloßen Feststellung von Fakten und daraus abgeleiteten nicht selten sehr allgemeinen Schlußfolgerungen stehenbleiben. Sie muß bis zu den grundlegenden Problemen der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen Vordringen, die auf lange Sicht planmäßig in Angriff zu nehmen sind, und damit wissenschaftlich begründete Ausgangspositionen für prognostische Aussagen schaffen helfen. Damit wird durch die analytische und verallgemeinernde Tätigkeit der Gerichte in stärkerem Maße und mit höherer Effektivität als bisher ein Beitrag zur Lö- sung einer weiteren wichtigen Aufgabe geleistet, an der die Gerichte, ausgehend von den neuen Dokumenten der Partei- und Staatsführung, aktiv mitzuwirken haben: Die Gerichte müssen in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen und den örtlichen Organen der Staatsmacht an der Herausarbeitung eines umfassenden Systems des gesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen mitarbeiten. Auch diese Aufgabe kann nicht kurzfristig gelöst werden. Der Weg dazu führt notwendig über die Entwicklung von Teilsystemen auf solchen Gebieten wie der Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität, der durch Alkoholmißbrauch verursachten Kriminalität, der Rückfallkriminalität, der Gewaltverbrechen und der Eigentumsdelikte. Das Ziel dieses Weges ist durch die aus dem 2. Plenum des Zentralkomitees der SED abzuleitende Forderung abgesteckt, auch für die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung schrittweise, d. h. über die Entwicklung einzelner Modelle der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, ein Modell auszuarbeiten, das sich seinerseits organisch in das Modell des Gesamtsystems der staatlichen Leitung einfügt. Die Bedingungen für die Lösung dieser neuen, in die Zukunft weisenden Aufgaben die Einführung und Anwendung der Prognose auf die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung und die schrittweise Entwicklung entsprechender Modelle sind herangereift. Im Zuge ihrer Verwirklichung werden zugleich die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, auch auf dem Gebiet der gerichtlichen Tätigkeit und ihrer Leitung exakte, wissenschaftlich begründete perspektivische Ziele zu bestimmen und zu einer echten Perspektivplanung der Arbeit überzugehen. Plenartagung des Obersten Gerichts über Probleme der gerichtlichen Leitungstätigkeit Das Plenum des Obersten Gerichts beriet auf seiner 16. Tagung am 18. Oktober 1967 erneut wichtige Fragen der Leitungstätigkeit der Gerichte. Es kam damit der auf dem VII. Parteitag der SED und auf der 2. Tagung ihres Zentralkomitees erhobenen Forderung nach, der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit aller staatlichen Organe eine neue Qualität zu geben. Fragen der wissenschaftlichen Fundierung der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit spielten bereits auf der 14. Tagung des Plenums des Obersten Gerichts am 29. Mai 1967 zur ersten Auswertung der Ergebnisse des VII. Parteitages eine bedeutende Rolle1. In der Zwischenzeit schloß das Oberste Gericht ausführliche Untersuchungen über den Stand der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung ab, deren Ergebnisse in einem Bericht zusammengefaßt wurden, der den Mitgliedern des Plenums vorlag. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und in Auswertung der Materialien der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED nahm Präsident Dr. Toeplitz in seinem einleitenden Referat zu Grundfragen und aktuellen Problemen der weiteren Vervollkommnung der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit durch das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte Stellung2. Wie vielfältig die von den Gerichten jetzt und zukünftig zu lösenden Aufgaben sind, spiegelte sich auch in der Diskussion wider. Die Herausbildung einer höheren, der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus 1 Vgl. dazu den redaktionellen Bericht über diese Plenartagung ln NJ 1967 S. 361 ff. 2 Vgl. den Beitrag von Toeplitz ln diesem Heit. dienenden Qualität der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit bezeichnete der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats und Minister der Justiz, Dr. Wünsche, als wichtigste Voraussetzung für die Wirksamkeit der Rechtsprechung. Dabei sei die politisch-ideologische Festigung des Bewußtseins tiller Bürger, vor allem der Mitarbeiter der Gerichte die erste Aufgabe. Die Revision im Bezirk Karl-Marx-Stadt habe gezeigt, daß die politisch-ideologischen Aspekte und Ursachen von Mängeln in der gerichtlichen Tätigkeit schneller erforscht und überwunden werden müssen . Es sei eine größere Klarheit über den Systemcharakter unserer Gesellschafts- und Staatsordnung im allgemeinen sowie des Rechts und der Rechtspflege im besonderen für die noch wirksamere Einordnung der Rechtsprechung in die gesamtgesellschaftliche Entwicklung erforderlich. Mängel zeigten sich in der Praxis oft darin, daß sich die Gerichte noch ungenügend an der Ausarbeitung und der Verwirklichung komplexer Programme der örtlichen Volksvertretungen für die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität beteiligten. Insoweit eine Veränderung herbeizuführen und die Gerichte auf die im Rechtspflegeerlaß geforderten Konsultationen mit anderen Staatsorganen zu orientieren, sei eine gemeinsame Aufgabe des Ministeriums der Justiz und des Obersten Gerichts. Für eine enge Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen genügten keineswegs nur turnusmäßige Berichterstattungen. Die Gerichte müßten von sich aus 3 Vgl. Wünsche. „Die Aufgaben der Rechtspflegeorgane aus gesamtgesellschaftlicher Sicht lösen!“ NJ 1967 S. 585 ff. 697;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 697 (NJ DDR 1967, S. 697) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 697 (NJ DDR 1967, S. 697)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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