Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 694

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 694 (NJ DDR 1967, S. 694);  die bewußte Nutzung aller Vorzüge der sozialistischen Ordnung mit der Gewährleistung einheitlicher Anwendung des sozialistischen Rechts in der Tätigkeit aller Gerichte durch die notwendige straffe zentrale Leitung hinsichtlich der Grundfragen der Rechtsprechung und der Mitwirkung der nachgeordneten Gerichte an der vorbeugenden Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, die disziplinierte Durchführung von Entscheidungen und anderen Leitungsmaßnahmen durch die nachgeordneten Gerichte, verbunden mit einer exakten Kontrolle über die Realisierung, die weitere Befähigung der juristischen Kader, ihre Tätigkeit in eigener Initiative so zu gestalten, daß mit ihr ein wirksamer Beitrag zur Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus geleistet wird. Diesem Wesen des demokratischen Zentralismus entspricht es, daß die Bezirksgerichte sich in stärkerem Maße als bisher darauf konzentrieren, die Kreisgerichte zur schöpferischen Umsetzung der Dokumente der Partei- und Staatsführung in gerichtliche Aufgabenstellungen zu befähigen. Die Realisierung dieser Forderungen ist eine wichtige Garantie für die einheitliche straffe Leitung der gerichtlichen Tätigkeit auf wissenschaftlicher Grundlage. Untersuchungen haben ergeben, daß vor allem bei den Kreisgerichten insoweit einiges nachzuholen ist. Aber auch Leitungsdokumente der Bezirksgerichte werden diesen Anforderungen noch nicht voll gerecht. So werden z. B. teilweise die Materialien des VII. Parteitages der SED, soweit sie die Probleme der Rechtspflege betreffen, lediglich inhaltlich wiedergegeben, allgemeine Forderungen zum Studium der Materialien und zur Qualifizierung der Richter erhoben und mehr oder weniger „daneben“ spezifisch gerichtliche Aufgabenstellungen erörtert. So anerkennenswert das Bestreben aller Bezirksgerichte ist, Folgerungen für die weitere Erhöhung der Qualität ihrer Arbeit und der der Kreisgerichte abzuleiten, so sind doch solche Leitungsdokumente im Grunde Ausdruck der Trennung und nicht der Einheit von politisch-ideologischer und fachlicher Führung der Gerichte. Die Materialien des VII. Parteitages der SED und ihre Konkretisierung und Weiterführung durch die 2. Tagung des Zentralkomitees der SED und die internationale wissenschaftliche Session zum Werke von Karl Marx „Das Kapital“ orientieren eindeutig darauf, auch die Arbeit der Gerichte in noch volllkommenerer Weise auf wissenschaftlicher Grundlage zu leiten. Gerade unter diesem Gesichtspunkt hat die Forderung nach schöpferischer Umsetzung der Dokumente und Beschlüsse der Partei- und Staatsführung hervorragende Bedeutung. In dem Beschluß zur weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Gerichte3 ist insoweit die Hauptaufgabenstellung für alle Gerichte dargelegt. Es ist ein zentrales Anliegen dieses Beschlusses, jeden Richter zur Lösung dieser wichtigen inhaltlichen Probleme bei der Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit zu befähigen. Zur Abgrenzung der Verantwortung und zum Gegenstand von Leitungsdokumenten Die konsequente Verwirklichung des demokratischen Zentralismus im Leitungsprozeß der gerichtlichen Tätigkeit erfordert die weitere Ausgestaltung der Leitungspyramide von oben nach unten. Die Tatsache, daß den 3 Der Beschluß ist ln diesem Heft veröffentlicht. Gerichten durch die Regelung im Rechtspflegeerlaß, im Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Normativakten die wichtigsten Strukturen und Relationen des Systems der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit vorgegeben sind, entbindet sie nicht von der Verpflichtung, insbesondere die Verantwortlichkeit des Plenums und Präsidiums des Obersten Gerichts einerseits und der Plenen und Präsidien der Bezirksgerichte andererseits dahingehend exakt zu bestimmen, was Gegenstand eines Leitungsdokuments eines Plenums oder Präsidiums in Form einer Richtlinie oder eines Beschlusses sein muß und was durch andere Leitungsmaßnahmen verwirklicht werden kann, was durch die Leitungsdokumente in Form von Richtlinien und Beschlüssen oder durch andere Leitungsmaßnahmen der Gerichte auf den einzelnen staatlichen Ebenen geregelt werden kann. Sc schwierig die Abgrenzung dieser Verantwortungsbereiche ist die richtige, dem demokratischen Zentralismus entsprechende Lösung dieser Problematik ist ein wichtiger Schritt dazu, die nachgeordneten Gerichte, bei klarer Orientierung hinsichtlich der Grundfragen der Rechtsprechung und der Mitwirkung an der vorbeugenden Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, zu befähigen, ihre Tätigkeit unter Beachtung der örtlichen Bedingungen aus eigener Initiative wirksam zu gestalten. Das stärkt ihre Position als wichtige politisch-staatliche Führungsorgane ihres Territoriums und entspricht der Verantwortung, die die Richter der Bezirks- und Kreisgerichte gegenüber ihren Wählern tragen. Wenn heute auch noch keine Lösungswege dargelegt werden können, so soll doch versucht werden, bestimmte Grundsätze für die Abgrenzung dieser Verantwortung zu entwickeln. Gegenstand eines Leitungsdokuments in Form einer Richtlinie oder eines Beschlusses eines Plenums oder Präsidiums können und dürfen grundsätzlich nur solche Probleme sein, die im Interesse einer einheitlichen gesetzlichen Verwirklichung von Normen oder soweit es die Bezirksgerichte anbelangt von Richtlinien oder Beschlüssen des Obersten Gerichts zur Leitung der gerichtlichen Tätigkeit der nachgeordneten Gerichte von wesentlicher Bedeutung sind und die mit verbindlicher Wirkung für die nachgeordneten Gerichte einer Regelung bzw. Lösung bedürfen. Dazu gehören auch die Plandokumente des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte. Detail- oder Nebenfragen, wie sie gegenwärtig noch teilweise in den Schlußfolgerungen der Bezirksgerichte auftauchen, können dagegen nicht Gegenstand eines Beschlusses sein. Soweit es die Abgrenzung zwischen Richtlinie und Beschluß betrifft eine Frage, die nur für das Plenum des Obersten Gerichts praktisch werden kann , sollte versucht werden, die Zahl der Beschlüsse zu verringern. Ausgehend von der Forderung, daß sich die höchsten Leitungsorgane auf die Grundfragen zu konzentrieren haben, sollten Entscheidungen des Plenums des Obersten Gerichts, die den Inhalt der Rechtsprechung betreffen, grundsätzlich in Form von Richtlinien ergehen. Für die Bezirksgerichte dürfte sich hieraus die Folgerung ergeben, daß die Grundfragen der Rechtsprechung und der Mitwirkung der Gerichte an der vorbeugenden Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen grundsätzlich Gegenstand von Plenarbeschlüssen sein sollten. Die Beschlußtätigkeit sowohl des Präsidiums des Obersten Gerichts als auch der Präsidien der Bezirksgerichte wird damit in zunehmendem Maße auf die Entscheidung über Einzelfragen bzw. über solche Grundfragen konzentriert, deren Lösung wegen ihrer Dringlichkeit nicht erst der Entscheidung des näch- 694;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 694 (NJ DDR 1967, S. 694) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 694 (NJ DDR 1967, S. 694)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und rechtzeitig ihre subversiven und anderen rechtswidrigen Handlungen zu erkennen, zu dokumentieren, ihre Fortsetzung zu verhindern sowie die reohtswidrige Nutzung ihrer Aktionsmöglichkeiten weiter einzuengen.

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