Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 691

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 691 (NJ DDR 1967, S. 691); Gewährleistung der gesellschaftlichen Wirksamkeit in ihrem Territorium. Die Plenartagungen der Bezirksgerichte haben sich auf die sich aus den zentralen Führungsentscheidungen ergebenden Grundfragen und auf die aus der Sicht der gesellschaftlichen Entwicklung der Bezirke in Angriff zu nehmenden perspektivischen Aufgaben auf dem Gebiet der gerichtlichen Tätigkeit zu konzentrieren. Bei der Beschlußfassung der Plenartagungen der Bezirksgerichte ist vor allem auch im Hinblick auf ihre verbindliche Wirkung zu beachten, daß die Beschlüsse Probleme der Rechtsprechung, deren Lösungswege und die Organisation ihrer Leitung im betreffenden Territorium enthalten müssen, die für die nach-geordneten Gerichte von wesentlicher Bedeutung sind; sich widerspruchsfrei in die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht einfügen. Zur Umsetzung der Ergebnisse von Plenartagungen, die sich mit der Durchführung, und Kontrolle bereits vorhandener zentraler und bezirklicher Leitungsdokumente befassen, sind in der Regel Schlußfolgerungen oder Maßnahmepläne ausreichend. Das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte haben zu gewährleisten, daß die von ihnen zur Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüsse ständig überprüft werden, ob sie noch dem neuesten Entwicklungsstand entsprechen. 2.4. Die erhöhten Anforderungen an die Plenen und Präsidien für die ständige Verwirklichung der Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle bedingen ein hohes Maß an Verantwortung ihrer Mitglieder für die Erfüllung der gesamten Aufgaben des Gerichts sowie für die schöpferische Erarbeitung und Umsetzung der Leitungsdokumente in ihrem Bereich. Es ist zu sichern, daß die Rechenschaftspflicht auf Plenartagungen und Präsidiumssitzungen ausgebaut und kontinuierlich durchgeführt wird. Den Direktoren der Bezirksgerichte als Mitgliedern des Plenums des Obersten Gerichts obliegt eine besondere Verantwortung. Sie konzentriert sich auf die wissenschaftliche Erarbeitung der Leitungsdokumente und deren Umsetzung sowie auf die Information über wesentliche Probleme aus der Entwicklung der Rechtsprechung in ihrem Bereich, die wissenschaftliche Organisation der Arbeit der Gerichte und die Befähigung der Kader zu einer effektiven Arbeitsweise. Diese Verantwortung muß zum Ausdruck kommen sowohl in der Leitung des Präsidiums des Bezirksgerichts als auch in der Befähigung der Direktoren der-Kreisgerichte zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Beschlüsse. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Verantwortung der Mitglieder des Plenums des Bezirksgerichts, insbesondere der dem Plenum angehörenden Direktoren der Kreisgerichte, weiter, auszubauen. Durch geeignete Leitungsmaßnahmen ist die Umsetzung der Entscheidungen der Plenartagungen in allen Kreisgerichten zu sichern. 2.5. Die kontinuierliche und wirksame Kontrolle über die Verwirklichung der zentralen und bezirklichen Aufgabenstellung muß zum festen Bestandteil der Arbeitsweise der Präsidien der Bezirksgerichte werden. Das Präsidium muß die Inspektionsgruppe in stärkerem Umfang für die Kontrolle der Umsetzung mit dem Ziel des schnellen Aufgreifens verallgemeinerungswürdiger Ergebnisse und Erfahrungen der kreisgerichtlichen Tätigkeit einsetzen. Die Einflußnahme auf die Gestaltung einer kollektiven Arbeitsweise und die Erhöhung ihrer Effektivität durch die Leitung des Präsidiums (Direktor) ist zu verstärken. Dadurch ist vor allem auch zu sichern, daß einer sinnvollen Koordinierung der operativen Tätigkeit der Inspektionsgruppe und der Senate sowie der Komplexität der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit Rechnung getragen wird. Ferner hat das Präsidium zu organisieren die ständige, differenzierte Berichterstattung der Senate, der Inspektionsgruppe und der Kreisgerichtsdirektoren unter Beachtung der politisch-ideologischen Probleme (die dabei gewonnenen wichtigen Erkenntnisse sind für alle Kreisgerichte in geeigneter Weise zu verallgemeinern); die Berichterstattung einzelner Kreisgerichte in Direktoren- und anderen Beratungen; die regelmäßige Berichterstattung und Einschätzung über die Erfüllung der zentralen, bezirklichen und eigenen Leitungsmaterialien durch die Richter der Kreisgerichte in den Dienstbesprechungen. 2.6. Die Senate müssen ihrer Verantwortung für die Sicherung der Einheitlichkeit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit ihrer Rechtsprechung und der der nach-geordneten Gerichte in stärkerem Maße dadurch gerecht werden, daß sie die Anleitung der Gerichte in ihrem Aufgabenbereich durch die Rechtsprechung mit einer kontinuierlichen analytischen Tätigkeit, Formen der operativen Arbeit und anderen Methoden der Anleitung und Kontrolle verbinden. Sie haben die unteren Gerichte politisch-ideologisch und fachlich anzuleiten und sie zu befähigen, ihre Tätigkeit bei klarer Orientierung hinsichtlich der Grundfragen der Rechtsprechung in eigener Initiative zu gestalten. Die Senate haben, ausgehend vom konkreten Einzelfall, den Gerichten eine verallgemeinernde, auf die einheitliche, richtige Rechtsanwendung orientierende Anleitung zu geben. Aus der Wahrnehmung dieser Verantwortung ergibt sich für die Senate die Pflicht, das Präsidium ständig über bedeutende Erscheinungen und Tendenzen der Rechtsprechung zu informieren und Maßnahmen zur weiteren Durchsetzung neuer Erkenntnisse vorzuschlagen. 2.7. Die Direktoren der Kreisgerichte können ihrer umfassenden Verantwortung für die Umsetzung der Grundfragen der Rechtsprechung, ihre inhaltliche und organisatorische Einordnung in die gesamtstaatliche Leitung im Kreis, ihre Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit, aktive, unmittelbare, differenzierte Mitwirkung der Werktätigen, vorausschauende Planung und wissenschaftliche Organisation der Arbeit, Orientierung der Kammern auf politisch-ideologische Schwerpunkte der Arbeit und die effektive Durchführung der Verfahren nur gerecht werden, wenn sie selbst die Einheit ihrer Leitungs- und Richterfunktion herstellen, das Niveau ihrer Leitungstätigkeit wissenschaftlich ausbauen, dazu das Richterkollektiv einbeziehen, eine wirksame Gemeinschaftsarbeit innerhalb des Gerichts und mit den anderen Rechtspflege- und Staatsorganen organisieren und auf diese Weise die Eigenverantwortlichkeit jedes Richters und Mitarbeiters erhöhen. Zur Qualifizierung und Befähigung der Kreisgerichtsdirektoren haben die Bezirksgerichte zu sichern, daß in den Beratungen mit den Direktoren der Kreisgerichte die Einheit zwischen politisch-ideologischen Problemen, Fragen der Leitungstätigkeit und fachlicher Anleitung hergestellt wird. Die Anleitung der Direktoren und Richter der Kreisgerichte muß diesen Anforderungen entsprechen. 691;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 691 (NJ DDR 1967, S. 691) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 691 (NJ DDR 1967, S. 691)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Parteileitung und dem zuständigen Kaderorgan zu erarbeiten. Die Erarbeitung erfolgt auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zu gewährleisten. Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte.

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