Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 69 (NJ DDR 1967, S. 69); kaum praktizierten § 40 StAG sind ebenfalls Ausdruck der Arbeitsteilung zwischen der Staatsanwaltschaft und anderen zur Einwirkung auf die Einhaltung der Gesetzlichkeit verpflichteten Organen. In Strafverfahren dürfen Untersuchungsorgane8 und Staatsanwälte nicht darauf warten, daß am Ende des Verfahrens evtl. Gerichtskritik geübt wird; Maßnahmen zur Beseitigung von Gesetzesverletzungen müssen unverzüglich eingeleitet werden. Das Gericht muß gegen alle in der Hauptverhandlung festgestellten und noch nicht beseitigten bzw. noch nicht beanstandeten Gesetzesverletzungen die Gerichtskritik anwenden9. Sind jedoch in der Hauptverhandlung nur Anhaltspunkte bekannt geworden, die eine weitergehende Untersuchung erfordern, so ist Raum für die Gesetzlichkeitsaufsicht gern. §§ 36 ff. StAG. Der Staatsanwalt sollte dann tätig werden, wenn nur der Verdacht einer Gesetzesverletzung bekannt wird, wenn notwendige Feststellungen fehlen, die im Verfahren nicht getroffen werden können und die Wirksamkeit einer Gerichtskritik wesentlich beeinflussen, oder wenn das Gericht trotz Vorschlags des Staatsanwalts in der Verhandlung bei exakt festgestellten und bewiesenen Gesetzesverletzungen untätig bleibt. (Die weitergehende Möglichkeit, gegen nicht rechtswidrige Umstände mit der Gerichtskritik vorzugehen, bleibt davon unberührt.) 8 Vgl. F. Müller, „Zur Bekämpfung von Gesetzesverletzungen, die Straftaten begünstigen“, Forum der Kriminalistik 1966, Heft 3, S. 13 ff. 9 Vgl. Etzold / Wittenbeck, Verhütung von Rechtsverletzungen im Bauwesen, Berlin 1965, S. 174 ff. In anderen gerichtlichen Verfahren10 hat die Gerichtskritik den Vorrang vor der Gesetzlichkeitsaufsicht, weil die Sache bei Gericht anhängig ist. Der evtl, mitwirkende Staatsanwalt muß auch hier erforderlichenfalls anregen, Gerichtskritik zu üben, wenn eine Gesetzesverletzung festgestellt worden ist. Im übrigen gelten die gleichen Grundsätze, die eben erläutert wurden. Die Staatsanwälte müssen bei der Prüfung der Beschlüsse der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane auch darauf achten, ob sie auf begünstigende Gesetzesverletzungen reagierten. Unterblieben z. B. notwendige Empfehlungen, so müssen sie dafür sorgen, daß darauf in geeigneter Weise reagiert wird. * Die hier geschilderte Arbeitsweise der Staatsanwälte bei der Ausübung der Gesetzlichkeitsaufsicht gern. §§ 36 ff. StAG ist Ausdruck der gewachsenen Verantwortung aller Organe für die Einhaltung des sozialistischen Rechts und der Arbeitsteilung zwischen dem Staatsanwalt und anderen Organen. Sie hat nichts mit Bequemlichkeit oder Abwerten bestimmter Gesetzesverletzungen durch die Staatsanwaltschaft zu tun. Sie sichert im Ergebnis die Festigung der Gesetzlichkeit ebenso, als wenn der Staatsanwalt sofort selbst tätig werden würde. 10 vgl. Strasberg, „Zur Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Verfahren, insbesondere zur Gerichtskritik und zur Verhandlung in Betrieben“, NJ 1966, S. 531 ff., und die dort angegebene Literatur. Dr. HELMUT GRIEGER, Leiter der Abt. Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit am Obersten Gericht MARGOT MÜLLER, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht Zur Kassationstätigkeit der Bezirksgerichte in Zivil- und Familienrechtssachen und einigen dabei aufgetretenen Problemen Durch eine richtige Kassationspraxis tragen die Bezirksgerichte dazu bei, die Rechte und Interessen der Bürger sowie die der sozialistischen Gesellschaft zu schützen und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat zu festigen. Deshalb hat die Kassation als Instrument der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung erhebliche Bedeutung. Sie ermöglicht es den Bezirksgerichten, über die Entscheidungen von Rechtsmittel- und herangezogenen Verfahren hinaus mit der Rechtsprechung anleitend tätig zu werden, die richtige Gesetzesanwendung zu demonstrieren und sich mit neu auftretenden Problemen in der Rechtsanwendung politisch orientierend und vorausschauend auseinanderzusetzen. Damit Wird die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch die Kreisgerichte umfassender gewährleistet. Inwieweit diese Seite der Kassationstätigkeit von den Bezirksgerichten auf zivil- und familienrechtlichem Gebiet beachtet wird, hat das Oberste Gericht in mehreren Bezirken untersucht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen hier dargelegt werden. Inhalt der Kassationsanregungen Gegen rechtskräftige Entscheidungen der Kreisgerichte wenden sich vorwiegend Bürger. Das stimmt mit den Feststellungen überein, die wir hinsichtlich der Kassationsanregungen an das Oberste Gericht getroffen haben. So betrug hier der Anteil der von Bürgern selbst angeregten Kassationen im ersten Halbjahr 1966 rund 60 %. In den Anregungen an die Bezirksgerichte wurde die Aufhebung der kreisgerichtlichen Entscheidungen im wesentlichen mit folgender Begründung erstrebt: Der der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt sei unrichtig oder unzureichend festgestellt worden; die Entscheidung enthalte in ihrer Begründung Mängel; die Beweise seien unrichtig gewürdigt worden; in Ehesachen sei die Kostenentscheidung fehlerhaft, weil sie die geschiedene Ehefrau benachteilige; die festgesetzten Unterhaltsbeträge seien in der Höhe unrichtig und entsprächep nicht der Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder vom 14. April 1965 (NJ 1965 S. 305); die Entscheidung über die Zuweisung der ehelichen Wohnung nach geschiedener Ehe sei unrichtig. (In zunehmendem Maße wenden sich geschiedene Ehemänner gegen derartige Entscheidungen. Sie sehen in der Übertragung des Erziehungsrechts für die gemeinsamen Kinder auf die Ehefrau keinen ausreichenden Grund, dieser auch die eheliche Wohnung zuzuweisen.) Zielgerichtete Kassationstätigkeit Nach dem Rechtspflegeerlaß hat das Bezirksgericht die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Kreisgerichte seines Bezirks zu gewährleisten. Von dieser Aufgabenstellung wird auch der Inhalt einer zielgerichteten Kassationstätigkeit der Bezirksgerichte bestimmt. Insoweit gibt es bei einigen Bezirksgerichten gute Ansätze. So werden zur Vorbereitung von Präsidiumssitzungen und Plenartagungen Analysen und Untersuchungsberichte der Senate und der Inspektionsgruppe sowie Mängel in der Rechtsprechung einzelner Kreisgerichte ausgewertet und geeignete Entscheidungen zielgerichtet kassiert. Andere Bezirksgerichte be- 69;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit , auf bauend auf den Darlegungen der Notwendigkeit seiner te, zuveiiässige Aufgabenerfüllung hande zen Person auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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