Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 688

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 688 (NJ DDR 1967, S. 688); achten ergeben und dem Angeklagten bewußt war, die Erzeugnisse ausgezeichnete Eigenschaften aufwiesen und seine Forderungen nur zum Schaden des Ansehens dieser Erzeugnisse führen konnten. Weiterhin unternahm es der Angeklagte, die IWK durch absolut ungerechtfertigte Globalreklamationen zu schädigen. Kaufmännisches und technisches Gutachten beweisen eindeutig, daß es sich bei diesen Globalreklamationen um Störtätigkeit handelte. Obwohl er unerlaubte Eingriffe in die Pumpen hatte vornehmen lassen und sie für unzulässige Einsatzbedingungeri auf den Harkt gebracht hatte, reklamierte er sie in einer völlig ungerechtfertigten Höhe. Eine Nachprüfung erschwerte er ebenfalls bewußt, indem er der Wahrheit zuwider behauptete, die betreffenden Pumpen seien bereits umgebaut und abgesetzt. Bei den KWH störte der Angeklagte die ordnungsgemäße Tätigkeit dieses Betriebes, indem er 14 von 16 vereinbarten Lieferungen dadurch praktisch hintertrieb, daß er vertraglich zugesicherte Zulieferungen und Bezugsgenehmigungen verzögerte sowie Zahlungsbedingungen nicht einhielt, was ebenfalls zum Abstoppen der Auslieferung und zu erheblichen Schwierigkeiten im kontinuierlichen Produktionsablauf des Betriebes führte. Ebenso wie gegen die genannten Betriebe richteten sich diese Sabotagehandlungen auch gegen die zuständigen Außenwirtschaftsorgane der DDR und ihr Bestreben, die Außenhandelserlöse zu steigern. Der Außenwirtschaft der DDR wurde ein beträchtlicher Schaden zugefügt. Der Angeklagte hat somit, wenn auch seine einzelnen Handlungen unterschiedlich wirksam wurden, ebenfalls bezüglich des Imports von Erzeugnissen der DDR fortgesetzt Sabotage im Sinne des § 23 StEG betrieben. Soweit von der Firma des Angeklagten gelieferte Geräte und Aggregate durch eingebaute St'örquellen bereits kurze Zeit nach Inbetriebnahme unbrauchbar oder zerstört wurden, wie sich das bei der Lieferung von Siemens-Zählern für den Schiffsbetrieb und der Lieferung von Ölmengenzählern für das Heizkraftwerk Berlin-Mitte zeigte, hat sich der Angeklagte wegen Diversion gemäß § 22 StEG zu verantworten. Diese Handlungen waren, wie ihre Folgen zeigen, geeignet, schwere volkswirtschaftliche Schäden herbeizuführen. Da sie mit der vom Tatbestand des § 22 StEG vorausgesetzten Zielsetzung begangen wurden, ist auch die subjektive Seite dieses Tatbestandes gegeben. Der Angeklagte hat sich weiter der Verleitung von Bürgern der DDR zum Verlassen der DDR gemäß § 21 P bs. 1 Ziff. 1 StEG schuldig gemacht. Soweit die betreffenden Handlungen vor Inkrafttreten des StEG begangen sind, findet an Stelle des damals anzuwendenden Art. 6 der Verfassung der DDR die vorgenannte Bestimmung als das mildere Gesetz ebenfalls Anwendung. Nach den im Sachverhalt getroffenen Feststellungen hat es der Angeklagte in mindestens sieben Fällen unternommen, Bürger der DDR abzuwerben. In mindestens einem Falle ist ihm das gelungen. Die Ab'wer-bungshandlungen wurden vom Angeklagten und der in seiner Firma wirkenden DDR-feindlichen Gruppe als eine Methode zur Schädigung der DDR erkannt und verwirklicht. Mehrere Zeugen haben bestätigt, daß sie während ihres Aufenthalts in Hamburg in der Firma des Angeklagten bzw. auf der Leipziger Messe sowohl von diesem selbst als auch von Müller, Raab und Uhl unter Versprechungen und mit diskriminierenden Bemerkungen gegenüber der DDR sowie unter Verherrlichung der Verhältnisse in Westdeutschland aufgefordert wurden, sich nach Westdeutschland zu begeben. Dabei handelte es sich vor allem um Spezialisten aus dem Schiffsbau und dem Mineralölsektor der DDR. Da es sich demnach um eine gemeinsame Zielsetzung der vom BND gesteuerten Gruppe handelte, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichts ein auftragsgemäßes Handeln im Sinne der vorgenannten Bestimmung auch dann gegeben, wenn ein Mitglied der Gruppe wie im vorliegenden Fall der Angeklagte in’ Verwirklichung der gemeinsamen Zielsetzung tätig wird. Soweit die Verteidigung unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung einwendet, dieser Rechtsgrundsatz könne nicht auf Handlungen angewandt werden, die vor seinem Ausspruch liegen, vergleicht sie die Entwicklung von Rechtsgrundsätzen zu Problemen der Rechtsanwendung unzutreffend mit der gesetzlichen Regelung über den zeitlichen Geltungsbereich von Gesetzen. Rechtsgrundsätze können durch die Gerichte erst entwickelt werden, wenn eine entsprechende Problematik auftaucht, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem die rechtlich zu beurteilende Handlung begangen wurde. Die Verbrechen gemäß §§ 14, 21, 22 und 23 StEG sind wegen ihrer gleichartigen Begehungsform sowie ihres zeitlichen und subjektiven Zusammenhangs als fortgesetzte Handlungen zu beurteilen. Zwischen ihnen liegt auch Tateinheit (§ 73 StGB) vor. Das trifft entgegen der Auffassung der Verteidigung auch auf die Abwerbungshandlungen zu, da diese als eine der verwirklichten Methoden zur Schädigung der DDR gleichzeitig mit den anderen fortgesetzt begangen wurden. Soweit der Angeklagte tateinheitlich verbunden Spionage, Diversion und Sabotage begangen hat, können, diese Verbrechen wegen ihres engen Zusammenhanges nicht isoliert voneinander in ihrer Schwere eingeschätzt werden. Sie stellen vielmehr als Komplex einen schweren Fall dieser Verbrechen gemäß § 24 StEG dar. Das ergibt sich aus der viele Jahre andauernden Durchführung, dem Umfang und den überaus schweren Schäden, die mit diesen Verbrechen herbeigeführt wurden. Die gegen beide Angeklagten auszusprechenden Strafen sind deshalb aus § 24 StEG zu entnehmen. Die von der Verteidigung hervorgehobene Tatsache, daß beide Angeklagten auftragsgemäß auch eine Reihe von Informationen gesammelt und weitergeleitet haben, die für sich betrachtet nicht geheimzuhalten waren, vermag die Schwere ihrer insgesamt begangenen Verbrechen nicht zu mindern. Das gleiche gilt, soweit auf die Herkunft, den Werdegang und die Umwelt der Angeklagten verwiesen wurde. Beide Angeklagten waren sich über die Bedeutung und Folgen ihrer Verbrechen im klaren und begingen sie aus Feindschaft. Den Angeklagten Latinsky kann auch nicht das Vorbringen entlasten, daß Müller der Hauptakteur der Verbrechen gewesen sei. Er hat sich mit Müller verbunden und jahrelang in völliger Übereinstimmung mit dessen Zielsetzung mit ihm gemeinsam schwere Anschläge gegen den Aufbau des Sozialismus in der DDR verübt. Soweit ihm die Begehung von Verbrechen durch mangelnde Wachsamkeit und inkonsequentes Verhalten von einzelnen Mitarbeitern der Betriebe und Außenhandelsorgane der DDR erleichtert und zeitlich länger ermöglicht wurde, kann auch das nicht zu einer milderen Bestrafung führen. Der Angeklagte hat vielmehr bewußt diese Umstände einkalkuliert und bei Verübung seiner Verbrechen ausgenutzt. Er hat Schäden von außergewöhnlichem Ausmaß herbeigeführt. Beide Angeklagten haben schwere Strafen verwirkt. Der Senat hat unter Berücksichtigung der dargelegten Gesichtspunkte und der zwischen beiden Angeklagten im Strafmaß erforderlichen Differenzierung dem Antrag des Generalstaatsanwalts entsprochen und gegen den Angeklagten Latinsky auf lebenslanges Zuchthaus erkannt sowie den Angeklagten Hüttenrauch zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. m;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 688 (NJ DDR 1967, S. 688) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 688 (NJ DDR 1967, S. 688)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der analytischen Arbeit müssen die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren.

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