Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 682

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 682 (NJ DDR 1967, S. 682); Alle diese subversiven Maßnahmen, die sich in zunehmendem Maße gegen die ökonomische Entwicklung der DDR und vor allem gegen ihre strukturbestimmenden Zweige richten, dienen dem Ziel, wie der Agent Müller dem Angeklagten Latinsky erklärte, die Wirtschaft der DDR zum Zusammenbruch zu bringen und die Annexion der DDR durch die Bundesrepublik vorzubereiten. Das entspricht der Expansionspolitik des westdeutschen Imperialismus, der in ganz Deutschland die alten Machtverhältnisse wiederherstellen will. Für diese Politik ist die in Westdeutschland erschienene Veröffentlichung „Deutsche Aktiengesellschaften mit Ostvermögen“ aus dem Verlag Hoppenstedt und Co., Darmstadt, kennzeichnend, in der allein 786 volkseigene Betriebe der DDR als noch nicht umgestelltes Grundkapital westdeutscher Kapitalgesellschaften angeführt werden. Der Prozeß hat auch den engen Zusammenhang sichtbar gemacht, der zwischen dem vom westdeutschen Forschungsbeirat ausgearbeiteten „Grauen Plan“ zur Einführung der kapitalistischen Ordnung auf dem Territorium der DDR und den Maßnahmen der Geheimdienste besteht. Die Aussagen des Zeugen Henninger und des Angeklagten Latinsky über die Versuche, volkseigene Betriebe in ihrer Entwicklung auf westdeutsche Konzerne zu orientieren und Wirtschaftsfunktionäre der DDR politisch und fachlich auf ihre Eignung als zukünftige kapitalistische Leiter zu überprüfen, beweisen, daß der „Graue Plan“ bereits jetzt durch die Geheimdienste in die Tat umgesetzt wird. Es ist allgemein bekannt, daß die auch von der gegenwärtigen westdeutschen Regierung vertretene Alleinvertretungsanmaßung Grundlage einer permanenten Einmischung in die inneren Verhältnisse der DDR und der Vorbereitung aggressiver Handlungen ist. In diesem Verfahren ist ein Teil dieser Politik Angriffe auf die internationalen Handelsbeziehungen und auf die ökonomische Unabhängigkeit der DDR bewiesen worden. Die Störtätigkeit der westlichen Geheimdienste richtet sich in zunehmendem Maße gegen die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR. Dem dient z. B. die Spionage über westliche Handelspartner der DDR, ' über Engpässe in bestimmten Wirtschaftszweigen, über den Bezug von Embargowaren, über die Reisekader der DDR und über die Handelsvertretungen der DDR im Ausland. Durch den amerikanischen Geheimdienst wird, wie die Zeugen Horn und Röhle und der Angeklagte Hüttenrauch dargelegt haben, das Westberliner Travelboard-Büro benutzt, um DDR-Bürger bei Reisen in die NATO-Länder zu bespitzeln und Anwerbungsversuche durchzuführen. Andererseits werden von dieser Stelle derartige Reisen nicht genehmigt, wenn der amerikanische Geheimdienst Einwendungen erhebt. Die festgestellten Tatsachen zeigen, wie die Handelstätigkeit zwischen Westdeutschland und Westberlin und der DDR zur Störtätigkeit mißbraucht wird. Das hat nicht nur zu großen Schäden für die DDR geführt, sondern es schädigt auch die ehrlichen Geschäftspartner in Westdeutschland und Westberlin. In diesem Prozeß ist auch deutlich geworden, daß die westdeutsche Politik, deren Zielsetzung die subversive Tätigkeit der Geheimdienste untergeordnet ist, auf die Isolierung der DDR von den anderen sozialistischen Staaten und auf den Kampf gegen die sozialistische Gesellschaftsordnung dieser Staaten orientiert ist. In der bereits erwähnten westdeutschen Veröffentlichung werden 172 Betriebe in der Volksrepublik Polen, 8 Betriebe in der CSSR und 28 Betriebe in der Sowjetunion von westdeutschen Konzernen beansprucht. Die vom Angeklagten Latinsky gegen den Schiffbau der DDR betriebene Sabotage diente nicht nur der wirtschaft- lichen Schädigung der DDR, sondern gleichzeitig der Störung ihrer Lieferungen in RGW-Länder. Daran wird deutlich, daß die subversive Tätigkeit auf eine Störung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Länder gerichtet ist. Diesem Ziel dient auch die Spionage über die Entwicklung der RGW-Länder, wie sie vom Angeklagten Hüttenrauch mit Hilfe des von ihm geworbenen Agenten Creutzmann betrieben worden ist. Die in diesem Prozeß festgestellten Tatsachen beweisen, in welchem Umfang sich die Tätigkeit der westlichen Geheimdienste gegen die Prinzipien der friedlichen Koexistenz und gegen die Entwicklung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten richtet. Damit werden die Prinzipien des Völkerrechts, die auch dem internationalen Handel zugrunde liegen, grob verletzt. An Stelle gleichberechtigter Zusammenarbeit werden von der westdeutschen Seite Maßnahmen der Willkür und Diskriminierung gegenüber der DDR durchgeführt. All das beweist die Heuchelei der Erklärungen der gegenwärtigen westdeutschen Regierung über ihre Bereitschaft zur verstärkten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der DDR. Im Rahmen des Systems subversiver Tätigkeit gegen die DDR entwickelten die Angeklagten Hüttenrauch und Latinsky eine umfangreiche, sich über Jahre erstreckende Aktivität. II* 1. Der 57jährige Angeklagte Hüttenrauch war in Westberlin als selbständiger Handelsvertreter tätig. Er hatte hauptsächlich Geschäfte der von ihm vertretenen ausländischen Firmen mit Außenhandelsunternehmen der DDR abzuwickeln. Zu diesem Zweck hatte er ständig eine Einreiseerlaubnis in die Hauptstadt der DDR. 2. Der 49jährige Angeklagte Latinsky, der in Hamburg wohnhaft war, übernahm 1948 die Vertretung verschiedener Firmen, durch die er feste Kontakte zur Mineralölindustrie Westdeutschlands erhielt. Im Jahre 1953 gründete er die Firma „Ölpumpen- und Meßtechnik“ (Oelmess), die komplette Anlagen für die Mineralölindustrie lieferte. Im Jahre 1963 kaufte er für 750 000 DM eine Maschinenfabrik, und 1966 gründete er das Unternehmen Elektronik und Datenerfassung (Elektro-dat), in dem sich mit ihm in Form einer Interessengemeinschaft „Thyssen-Rohr-International“ und „Böl-lcow-Industrieelektronik“ zusammengeschlossen hatten. Seinen Angaben nach besitzt der Angeklagte ein Anlagevermögen von 1 500 000 DM und ein jährliches Einkommen in Höhe von 200 000 bis 250 000 DM. III Der Angeklagte Hüttenrauch wurde Anfang 1960 vom USA-Geheimdienst CIA zur Spionage gegen die DDR angeworben. Er erhielt dafür monatliche Zuwendungen, die sich von 200 auf 1150 DM-West steigerten. Insgesamt bekam der Angeklagte vom CIA rund 50 000 DM-West. Der US-Geheimdienst setzte den Angeklagten in erster Linie ein, um detaillierte Informationen über die Außenwirtschaft der DDR sowie die in ihr tätigen Kader und über den Industriezweig Bauelemente und Vakuumtechnik zu erlangen. Daneben sollte er über militärische Objekte, Truppenbewegungen und Kampfgruppen, über das Kontroll- und Sicherheitssystem an der Staatsgrenze und über bestimmte Seiten der inneren Lage in der DDR berichten. Der Angeklagte strebte danach, dem CIA alle erwünschten Informationen zu verschaffen, und entwik-kelte umfangreiche Eigeninitiative. Viele den US-Geheimdienst interessierenden Nachrichten erlangte der Angeklagte, indem er Mitarbeitern von Institutionen der DDR vortäuschte, die betreffenden Angaben für seine geschäftliche Tätigkeit zu benötigen. In Verbin- 682 Redaktionelle Zusammenfassung des Abschnitts.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 682 (NJ DDR 1967, S. 682) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 682 (NJ DDR 1967, S. 682)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten häufig vor komplizierte Probleme. Nicht alle Beweise können allein im Rahmen der operativen Bearbeitung erarbeitet werden. Nach wie vor wird deshalb für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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