Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 681

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 681 (NJ DDR 1967, S. 681); N U M M E R 22 JAHRGANG 21 Z E IT S C H R I F NEIKjUSTfZ T FUR RECHT UND RECHTSWI BERLIN 1967 2. NOVEMBERHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Neue Formen und Methoden imperialistischer Spionage, Sabotage und Diversion gegen die sozialistische Volkswirtschaft der DDR Aus dem Urteil des Obersten Gerichts vom 19. Oktober 1967 1 Zst (I) 1/67 gegen Hüttenrauch und Latinsky 1 Gegenstand dieses Strafverfahrens sind schwere Verbrechen gegen die volkswirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik, die vom Angeklagten Hüttenrauch im Aufträge des amerikanischen Geheimdienstes und vom Angeklagten Latinsky in Zusammenarbeit mit dem westdeutschen Bundesnachrichtendienst (BND) begangen wurden. Diese Verbrechen, die sich gegen wichtige Zweige der Volkswirtschaft der DDR richteten, sind keine spontanen oder zufälligen Handlungen. Sie sind Bestandteil eines umfassenden Systems feindlicher Tätigkeit gegen den ersten sozialistischen Staat auf deutschem Boden. Sie gliedern sich ein in die offizielle Politik der westdeutschen Bundesrepublik, die in Abstimmung mit der Globalstrategie der USA alle Anstrengungen unternimmt, um die Deutsche Demokratische Republik zu liquidieren und gleichzeitig den Kampf gegen die Gesellschaftsordnung der anderen sozialistischen Länder zu führen. Seit den Grenzsicherungsmaßnahmen vom 13. August 1961, die alle Pläne des Frontalangriffs gegen die DDR zum Scheitern brachten, wird diese Politik mit neuen Methoden fortgesetzt. Sie gehen jetzt dahin, wie der BND-Agent Müller dem Angeklagten Latinsky erklärte, die DDR von innen her zu unterminieren und aufzuweichen. Zur Verwirklichung dieser Politik haben die herrschenden Kreise Westdeutschlands ein ganzes System entwickelt, in dem die subversiven Maßnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Dabei kommt den westdeutschen Geheimdiensten eine erhebliche Bedeutung zu. Ihr Zentrum bildet der BND, der dem Bundeskanzleramt direkt unterstellt ist. Die westdeutschen Geheimdienste sind eng mit dem amerikanischen Geheimdienst verbunden und wirken arbeitsteilig. Das wird auch in der gleichen Zielstellung sichtbar, die in diesem Prozeß bei den Verbrechen des Angeklagten Hüttenrauch einerseits und des Angeklagten Latinsky andererseits bewiesen worden ist. In diesem Verfahren ist weiter deutlich geworden, welche Wirkungen von dem vollzogenen Übergang zum staatsmonopolistischen Kapitalismus, insbesondere der Verschmelzung von Staat und Monopolen in Westdeutschland, für die subversive Tätigkeit ausgehen. Die Zeugen Henninger, Triebei und Tag haben dargelegt, wie die westdeutschen Konzerne und Geheimdienste Zusammenarbeiten und übereinstimmende Ziele verfolgen. Für die ideologische Orientierung dieser umfassenden Feindtätigkeit gegen die DDR und die Gewinnung willfähriger Werkzeuge dafür spielt der Antikommunismus eine entscheidende Rolle. Der Angeklagte Latinsky hat ausgesagt, daß es angesichts der antikommunistischen Atmosphäre in Westdeutschland, die sich mit seinen persönlichen Ansichten deckte, nur noch eines Anlasses be- durfte, um ihn zu einer aktiven verbrecherischen Tätigkeit gegen die DDR zu bestimmen. Die in diesem Prozeß bewiesenen Methoden der subversiven Tätigkeit stellen ein geschlossenes System dar. Ausgangspunkt ist die Spionage, die einer Reihe von Aufgaben dient. Sie soll den herrschenden Kreisen Westdeutschlands ein Gesamtbild der sozialistischen Wirtschaft und der Verteidigungskraft der DDR vermitteln. Damit soll u. a. die Durchführung konkreter Maßnahmen gegen die Volkswirtschaft der DDR ermöglicht werden. Die Spionageergebnisse werden auch unmittelbar im Interesse der Konzerne genutzt. Sie sollen den Konzernen die Möglichkeit geben, sich die Ergebnisse schöpferischer geistiger Arbeit der Bürger und Kollektive der DDR anzueignen, die Konkurrenzfähigkeit der DDR auf dem Weltmarkt auszuschalten und auf die Entwicklung der DDR-Betriebe im Interesse der Konzerne Einfluß zu nehmen. Die Spionage dient auch der Anwerbung weiterer Agenten für die Geheimdienste. In diesem Verfahren ist der enge Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsspionage, der Durchführung von Sabotage- und Diversionsmaßnahmen gegen die Volkswirtschaft der DDR und der politisch-ideologischen Diversion bewiesen worden. Die gegen die DDR angewendeten verbrecherischen Methoden werden immer raffinierter getarnt. So erfolgten die Verbrechen des Angeklagten Latinsky unter dem Deckmantel einer normalen Handelstätigkeit. Damit sollte erreicht werden, daß im Falle der Aufdeckung seiner feindlichen Handlungen durch Organe der DDR die Sabotage den Anschein zivilrechtlicher Vertragsverletzungen erhielt. Wie insbesondere die Sabotagehandlungen gegen den Schiffbau der DDR beweisen, werden die Methoden immer skrupelloser; die Gefährdung von Menschenleben wird kaltblütig einkalkuliert. In einem Zeitpunkt, in dem die westdeutsche Propaganda wissenschaftlich-technische Kontakte mit DDR-Bürgern als Methode der Entspannung fordert, ist der in diesem Prozeß geführte Beweis von großer Bedeutung, daß diese Kontakte zur Spionage, zum Menschenhandel und zur ideologischen Diversion mißbraucht werden sollen. So haben der Angeklagte Latinsky und die Angestellten seiner Firma entsprechend der vom BND gegebenen Zielsetzung planmäßig die nachrichtendienstliche Ausforschung und Abwerbung von DDR-Spezialisten betrieben und versucht, bei ihren Gesprächspartnern die Zuversicht in die sozialistische Entwicklung der DDR zu untergraben. Auch die Sabotagehandlungen sollten dem weiteren Zweck dienen, bei den Ingenieuren und Arbeitern der betreffenden Betriebe Unsicherheit und Mißtrauen zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit auszulösen. 681;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 681 (NJ DDR 1967, S. 681) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 681 (NJ DDR 1967, S. 681)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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