Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 672

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 672 (NJ DDR 1967, S. 672); gen Gebieten der UdSSR nur äußerst langsam oder gar nicht abnehmen. Die Organe des Schutzes der öffentlichen Ordnung, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind in der letzten Zeit bei der Bekämpfung von Veruntreuungen sozialistischen Eigentums wesentlich aktiver geworden. Das betrifft insbesondere Fälle der Veruntreuung in Gestalt der willkürlichen Heraufsetzung der Normen für den natürlichen Schwund bei Waren sowie für den Materialverbrauch je Erzeugniseinheit. Inzwischen wurde auch das Verfahren bei der Festlegung der Normen für den natürlichen Schwund sowie für den Materialverbrauch neu geregelt. Viele Standards und Normative wurden den wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften sowie modernen Methoden angeglichen. Daran haben auch die Rechtspflegeorgane ein gewisses Verdienst, die nach der Analyse derartiger Fälle von Veruntreuungen die zuständigen Organe davon in Kenntnis setzten. Eine wirksame wirtschaftliche Rechnungsführung und eine Verstärkung der Rolle ökonomischer Methoden und materieller Stimuli in der Leitung der Volkswirtschaft sind ohne strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit, ohne wirksame Garantien für die Rechte der Betriebe und der Wirtschaftsfunktionäre undenkbar. Die Gerichte haben deshalb den Kampf gegen Mißwirtschaft jeder Art, gegen Vergeudung und unproduktive Ausgaben verstärkt. In dem bereits erwähnten Beschluß Nr. 4 des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR heißt es dazu: „Bei der Verhandlung von Strafsachen, die mit Entwendungen, mit Verschleuderung und Beschädigung sozialistischen Vermögens in Zusammenhang stehen, sind die Gerichte verpflichtet, die Schuldigen dieser Verbrechen streng zu bestrafen, wobei sie gleichzeitig wirksame Maßnahmen zu treffen haben, damit der verursachte Schaden ersetzt und die Ursachen und Bedingungen, die das Begehen der Verbrechen begünstigen, beseitigt werden. Die Gerichte müssen die Bürger so erziehen, daß sie schonend und wirtschaftlich mit dem Volkseigentum umgehen und für die Vergrößerung und richtige Ausnutzung desselben Sorge tragen.“ Angriffe auf die Person und auf die öffentliche Ordnung, vor allem Fälle von Rowdytum, lösen bei der Bevölkerung der UdSSR große Empörung aus. Mit Recht haben die Werktätigen gefordert, daß Rowdys und Ruhestörer für ihre Handlungen streng zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend verabschiedete das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR am 26. Juli 1966 einen Erlaß über die Erhöhung der Verantwortlichkeit für Rowdytum8, in dem differenzierte Maßnahmen gegen geringfügiges Rowdytum, Rowdytum und böswilliges Rowdytum sowie gegen Verstöße, die sich gegen die öffentliche Ordnung richten, vorgesehen sind. Die Gerichte wurden durch den Beschluß Nr. 4 des Plenums des Obersten Gerichts verpflichtet, die rechtzeitige Verhandlung von Rowdystrafsachen zu gewährleisten und bei Fällen böswilligen Rowdytums die im Gesetz vorgesehenen strengen Strafmaßnahmen zu verhängen. Eine Ursache für das Rowdytum und einige verwandte Delikte ist der Alkoholismus. Die Statistik weist aus, daß 99 Prozent der wegen geringfügigen Rowdytums zur Verantwortung gezogenen Personen betrunken waren. In einigen Unionsrepubliken wurden zur Bekämpfung des Alkoholismus besondere Einrichtungen geschaffen, die den Ministerien zum Schutze der öffentlichen Ordnung unterstehen. In diese sog. Behandlungs- und Ar- 8 Veröffentlicht ln: Iswestija vom 28. Juli 1966; deutsch: Presse der Sowjetunion 1966, Nr. Ill, S. 5 f. Vgl. dazu auch den Beschluß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR zur Anwendung des Erlasses, in: Sowjetskaja justizlja 1966, Heft 16, S. 26. beitsprophylaktorien können Alkoholiker auf Grund, eines Gerichtsbeschlusses für ein bis zwei Jahre eingewiesen werden. Die Praxis zeigt, daß diese Einrichtungen positive Ergebnisse erzielten. Eine unabdingbare Voraussetzung für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Verstärkung der Rolle der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen. Zur Zeit gibt es in der UdSSR mehr als 230 000 Kameradschaftsgerichte, die eine große Aktivität entfalten. Infolgedessen sind die Fälle geringfügiger Rechtsverletzungen bei den Volksgerichten wesentlich zurückgegangen. Noch zu selten werden jedoch bedingt Verurteilte gesellschaftlichen Organisationen bzw. Kollektiven von Arbeitern, Angestellten oder Kolchosbauern zur Umerziehung und Besserung anvertraut. Auch von der Möglichkeit, einem solchen Kollektiv die Verpflichtung zu übertragen, sich um einen vorfristig aus der Strafhaft Entlassenen zu kümmern und ihn zu erziehen, wird zu wenig Gebrauch gemacht. Die Probleme der Wirksamkeit der Strafmaßnahmen und der gesellschaftlichen Einwirkung auf Rechtsverletzer bedürfen daher in Theorie und Praxis der weiteren gründlichen Erörterung. Die Vervollkommnung der Rechtsordnung Seit dem XX. Parteitag der KPdSU vollzieht sich in der Sowjetunion eine umfassende Erneuerung des gesamten Rechtssystems. In den letzten Jahren seit dem Erlaß der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken sowie der Grundlagen der Strafgesetzgebung und des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken im Jahre 1958 wurden das sowjetische Gerichtssystem ständig vervollkommnet und die Institute des Strafrechts und des Strafprozesses weiter demokratisiert9. In der UdSSR gibt es gegenwärtig 3502 Rayons-(Stadt-) Volksgerichte, an denen 7594 Richter tätig sind, 147 Gebiets-, Regions- und Bezirksgerichte und Oberste Gerichte der autonomen Republiken sowie 15 Oberste Gerichte der Unionsrepubliken. Außerdem bestehen noch Militärgerichte der Armee und der Flotte, die einen Teil des einheitlichen Gerichtssystems bilden und dem Obersten Gericht der UdSSR unterstehen. Die Reform der Gerichtsverfassung hat zu einer Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit geführt, insbesondere zu einer exakten Analyse und Verallgemeinerung der Rechtsprechung sowie zu einer engeren Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Organen der Miliz. Die neuen Strafgesetzbücher der Unionsrepubliken zeichnen sich durch eine Einschränkung der strafrechtlichen Repressivmaßnahmen aus. Der Kreis der strafrechtlich zu verfolgenden Handlungen wurde wesentlich eingeengt. Die Höchstdauer für Freiheitsentzug wurde auf zehn Jahre, für besonders schwere Verbrechen und für besonders gefährliche Rückfalltäter in den im Gesetz vorgesehenen Fällen auf 15 Jahre festgesetzt (Art. 24 des StGB der RSFSR). Das Strafmündigkeitsalter wurde hinaufgesetzt; es beginnt generell bei 16 Jahren, in einigen wenigen, im Gesetz genannten Fällen bei 14 Jahren.Die Rechte der Verteidigung sowie die des durch die Straftat Geschädigten wurden erweitert. Die Rolle der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen wurde erhöht. Die Erfahrungen bei der praktischen Anwendung der neuen Strafgesetze und Strafprozeßordnungen zeigen, * S. 9 Vgl. Lukaschewitsch, „Die Veränderungen Im Gerichtsverfassungsrecht der UdSSR und der Unionsrepubliken“, NJ 1959 S. 331 ff.; Alexejew / Smimow, „Die Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken und einige Fragen der weiteren Entwicklung des sowjetischen Strafrechts“, NJ 1960 S. 487 ff.: Boldyrew, „Die neue Strafgesetzgebung der RSFSR“, NJ 1961 S. 401.; Anaschkin, „Grundsätze des neuen Strafprozeßrechts der RSFSR“, NJ 1961 S. 541 ff. 67 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 672 (NJ DDR 1967, S. 672) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 672 (NJ DDR 1967, S. 672)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit dem Prüfungsstadium gefordert wurde, muß das rechtspolitische Anliegen des gerade auch bei solchen Straftaten Jugendlicher durchgesetzt werden, die Bestandteil oder Vorfeld des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner sowie die Aufgabenstellungen zu seiner vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Rechts -insbesondere des Straf- und Strafverfahrensrechts - mit dazu beizutragen, daß das Rocht stets dem Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschait, insbesondere den Erfordernissen der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik, Dietz Verlag Berlin. Aus dem Bericht des Politbüros an die Tagung des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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