Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 671

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 671 (NJ DDR 1967, S. 671); wjetstaates, zum Schutze der unverletzlichen und unantastbaren Rechte der Bürger beiträgt.“2 Obwohl das Programm der KPdSU die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit fordert, begegnet man vereinzelt immer noch Fällen, in denen versucht wird, den Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit an die Stelle der Gesetzlichkeit zu setzen. Dabei wird argumentiert, das Gesetz als solches sei ja gut, es berück-* sichtige jedoch nicht die spezifischen Eigenarten und konkreten Bedingungen in der Tätigkeit dieser oder jener Institution, dieses oder jenes Betriebes. Es ist jedoch völlig falsch, Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit einander gegenüberzustellen. Unter den Verhältnissen des Sowjetstaates werden Gesetze erlassen, die notwendig und zweckmäßig sind. Versuche, an die Stelle der Gesetzlichkeit Erwägungen über eine scheinbare Zweckmäßigkeit zu setzen, sind in der Regel Ausdruck des Bestrebens, ressortmäßige, betriebliche oder örtliche Interessen den gesamtgesellschaftlichen Zielen und Aufgaben entgegenzustellen. Eine große Gefahr sind die Fälle, in denen die im Gesetz enthaltenen Forderungen nicht beachtet werden. Dafür einige Beispiele: Es gibt eine Reihe von Normen, in denen Anforderungen an die Qualität der Produktion festgelegt sind. Die Direktoren, Chefingenieure und Leiter der Abteilungen für technische Kontrolle in den Betrieben sind nach Art. 152 des StGB der RSFSR strafrechtlich verantwortlich, wenn wiederholt oder in großem Umfang Erzeugnisse in schlechter Qualität oder Erzeugnisse, die nicht den Standards oder den technischen Normen entsprechen, ausgeliefert werden. Nur in wenigen Fällen haben Untersuchungsorgane und Staatsanwaltschaften jedoch geprüft, wer die Verantwortung für Ausschußproduk-tion in den Betrieben trägt. Das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR hat deshalb in seinem Beschluß Nr. 4 vom 1. Juli 1966 „Über die Aufgaben der Gerichte im Zusammenhang mit den Beschlüssen des XXIII. Parteitages der KPdSU“ die Gerichte verpflichtet, der verstärkten Bekämpfung von Fällen der Auslieferung von Erzeugnissen schlechter Qualität besondere Aufmerksamkeit zu schenken3. Der Vorsitzende des Zentralrats der Gewerkschaften der Sowjetunion wies in seiner Rede auf dem XXIII. Parteitag der KPdSU darauf hin, daß in vielen Betrieben noch gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen wird und deshalb die Verantwortung der Wirtschaftsfunktionäre und der Gewerkschaftsorganisationen erhöht werden müsse4. Folgerichtig hat das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR nach einer Analyse der gerichtlichen Praxis in Strafsachen, die mit der Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Technik des Arbeitsschutzes im Zusammenhang stehen, die Gerichte angewiesen, in Fällen verantwortungsloser Pflichtverletzung der für den Arbeitsschutz verantwortlicher. Funktionäre konsequentere Maßnahmen zu ergreifen. Die Gerichte wurden ferner verpflichtet, die Umstände der Arbeitsschutzverstöße umfassender zu untersuchen und durch Kritikbeschlüsse zu verlangen, daß künftigen Verletzungen von Arbeitsschutzbestimmungen wirksam vorgebeugt wird5. Nicht selten sind Fälle der Nichtbeachtung von Bestim- 2 Leitartikel „Der xxm. Parteitag der KPdSU und Fragen des sozialistischen Sowjetstaates und Sowjetrechts“, Sowjetskoje gossudarstwo 1 prawo 1966, Heft 5, S. 3 ff. (8); deutsch: Staat und Recht 1966, Heft 8, S. 1371 fl. (1379). 3 Der Beschluß Nr. 4 1st veröffentlicht in: Sowjetskaja ju-stizija 1966, Heft 16, S. 27 f.: deutsch: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1967, Nr. 8/9, S. 53 fl. 4 Rede des Gen. W. W. Grischin, Prawda vom 2. April 1966; deutsch: Presse der Sowjetunion 1966, Nr. 42, S. 109. 5 Vgl. die Information über die Plenartagung, ln: Iswestija vom 14. Juni 1967, S. 3; deutsch: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1967, Nr. 8/9, S. 51 f. mungen der Naturschutzgesetze der Unionsrepubliken. So ist es eine Tatsache, daß zahlreiche Industriebetriebe Wasser und Luft durch Abwässer und Abgase verunreinigen und dadurch Fische und Vögel vergiften. Bis in die letzte Zeit sind gegen die dafür verantwortlichen Funktionäre keine Maßnahmen ergriffen worden, was selbstverständlich nicht dazu beigetragen hat, die Gesetzlichkeit zu festigen. Auf dem XXIII. Parteitag der KPdSU hat der Vorsitzende des Ministerrats der UdSSR mit Recht gefordert: „Industrie- und Kommunal- betriebe, die eine Verunreinigung und Verschmutzung von Flüssen, Seen und Wasserreservoiren durch ungereinigte Abwässer verschulden, müssen streng zur Verantwortung gezogen werden.“6 Diese Beispiele zeigen, daß Gerichte, Staatsanwaltschaften, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung dienenden Organe, andere staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, damit die sowjetischen Gesetze von allen Funktionären und Bürgern beachtet und strikt eingehalten werden. Die Bekämpfung der Kriminalität Die sozialistische Gesellschaftsordnung hat die sozialen Ursachen der Kriminalität, wie sie die kapitalistische Gesellschaft aufweist, beseitigt und alle Voraussetzungen für die weitere Zurückdrängung von Straftaten geschaffen. Dank den gemeinsamen Bemühungen der Partei- und Staatsorgane, der Organe der Miliz, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte sowie der Öffentlichkeit wurden bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität wesentliche Ergebnisse erzielt. Die Gerichtsstatistik weist aus, daß sich die Kriminalität in der UdSSR bedeutend verringert hat. So ist z. B. die Gesamtzahl der Verurteilten im Jahre 1964 gegenüber 1962 um 24,5 Prozent zurückgegangen, gegenüber 1958 um 42,7 Prozent und gegenüber 1946 um fast 75 Prozent. Die Anzahl der Verurteilten auf 100 000 Einwohner betrug im Jahre 1964 weniger als die Hälfte der in der Vorkriegszeit (1940) Verurteilten. Besonders hoch ist der Rüdegang bei Fällen des Diebstahls von persönlichem Eigentum. Diese positive Entwicklung darf jedoch nicht zur Sorglosigkeit und zu einem Nachlassen bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität führen. Die Kriminalität der Gegenwart weist nach Querschnittsuntersuchungen folgende Struktur auf7: Entwendung von sozialistischem Eigentum darunter kleinere Entwendungen Rowdytum Straftaten gegen das persönliche Eigentum Straftaten gegen die Person Privatklagesachen (Verleumdung, Beleidigung, Schlägerei) Kraf tf ahrzeugdel i kte 20 % bis 25 %, 10 % bis 12 /„, 15 % bis 20 %, 10 % bis 15 o/o, 10 % bis 12 o/o, rund 15 %, 4% bis 5%. Daraus folgt, daß insbesondere die Straftaten gegen das sozialistische Eigentum, darunter vor allem Fälle der Veruntreuung, sowie das Rowdytum und andere Straftaten gegen die öffentliche Ordnung Anlaß zu gewisser Besorgnis geben. Bei einem allgemeinen Rückgang der Kriminalität muß uns die Tatsache alarmieren, daß Straftaten der eben genannten Deliktsgruppen in eini- 6 A. N. Kossygln, Uber den Entwurf der Direktiven zum Fünfjahrplan 1966 bis 1970, Berlin 1966, S. 35. 7 Die Angaben stammen aus dem unter der Redaktion von Herzenson / Karpez / Kudrjawzew verfaßten Lehrbuch der Kriminologie, Moskau 1966, S. 75 (russ.); deutsch: Kriminologie, Lehrbuch, Bd. I, Potsdam-Babelsberg 1967, S. 104. 671;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen unter Beachtung spezifischer Erfordernisse Zusammenwirkens mit der Aufgaben und Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

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