Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 670

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 670 (NJ DDR 1967, S. 670); W. I. Lenin hielt die Qualität der gerichtlichen Dokumente, insbesondere des Urteils, für bedeutsam. „Als gerichtliche Entscheidung“, schrieb er, „muß das Urteil äußerst gründlich sein, und man darf sich durchaus nicht fürchten, etwas zu wiederholen.“27 Zu Recht wurde deshalb speziell die Kultur der Gerichtsverhandlungen unlängst auf den Plenartagungen des Obersten Gerichts der UdSSR und des Obersten Gerichts der RSFSR behandelt. Ein sehr wichtiges Prinzip der sozialistischen Rechtsprechung ist es, nicht nur Personen zu verfolgen, die Verletzungen der Sowjetgesetze zugelassen haben, sondern auch die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für diese Verletzungen aufzudecken und sie durdi anschließende Maßnahmen zu beseitigen. Insbesondere muß die gesamte praktische Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Untersuchungsorgane im Kampf um die Festigung der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung von einer solchen Grundlage aus geführt werden. Bereits lange vor der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution schrieb W. I. Lenin: „Die Straße interessiert sich nicht nur dafür, ja sogar nicht so sehr dafür, ob die betreffende Handlung als Beleidigung, Mißhandlung oder schwere Mißhandlung anzusehen ist und welche Art und Form der Strafe man für sie festsetzt, als vielmehr dafür, daß alle sozialen und politischen Fäden des Verbrechens und seine Bedeutung bis zur Wurzel aufgedeckt und öffentlich beleuchtet werden, daß aus dem Gerichtsverfahren Lehren für die öffentliche Moral und die praktische Politik gezogen werden.“28 Damit wird umrissen, wie bedeutsam für die vorbeugende Tätigkeit der sozialistischen Rechtsprechung die zum ersten Mal in der Strafgesetzgebung der Unionsrepubliken bekräftigten, sich an Untersuchungs- und Ermittlungsorgane, an Staatsanwaltschaften und Gerichte wendenden Forderungen sind, in jeder Strafsache die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat festzustellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen. Leider wird diese Forderung des Gesetzes bei weitem noch nicht von allen erfüllt. Überaus schwach ist auch die Verallgemeinerung der aus den einzelnen Verfahren gewonnenen Angaben entwickelt. Das ist jedoch erforderlich, um die Ursachen der Kriminalität in einem bestimmten Rayon bzw. in einem bestimmten Bereich insgesamt festzustellen und eine Basis zu schaffen, um diese Ursachen zu beseitigen. Das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR hat festgestellt, 27 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 46, S. 231 (russ.). 28 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 4, S. 407 f. (russ.); deutsch: Werke, Bd. 4, S. 394. daß einige Gerichte der Aufdeckung und der Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rowdytum und anderen gefährlichen Verbrechen noch wenig Beachtung schenken. Deshalb wies das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR in seiner Richtlinie Nr. 8 vom 3. Dezember 1966 die Gerichte erneut darauf hin, daß es notwendig ist, dieser Frage mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Für die Ausarbeitung von wissenschaftlich begründeten Wegen zur Beseitigung der Kriminalität ist diese Seite der Tätigkeit der an der Rechtsprechung beteiligten Organe von entscheidender Bedeutung. Es ist zweckmäßig, daß Praktiker und Kriminologen in nächster Zeit ein komplexes Studium der Praxis der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Untersuchungsorgane zur Aufdeckung und Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen vornehmen. Ein solches Studium könnte auch dazu führen, die Möglichkeiten zu bestimmen, die vorhanden sind, um die vorbeugende Tätigkeit der- Organe zur Kriminalitätsbekämpfung in der Kriminalstatistik vollständiger auszuweisen. Das ist ein wichtiges Kettenglied, um die Tätigkeit dieser Organe zu vervollkommnen. Als W. I. Lenin es zu einer der Aufgaben der Revolution erklärte, die gesellschaftsfeindlichen Elemente zu beseitigen, hielt er es für bedeutsam, hierüber eine universelle Rechnungsführung und Kontrolle durch Gesellschaft und Staatsmacht zu organisieren29. Er sorgte sich besonders um eine entsprechende Organisation der Kriminalstatistik. In einem Brief an D. I. Kurski schrieb W. I. Lenin am 28. Februar 1922: „Besonders wichtig ist es, eine tatsächliche Kontrolle durchzuführen: Was wird wirklich getan? Was wird wirklich erreicht? Die Erfolge der Volksgerichte und Revolutionstribunale? Wie könnte man das registrieren und kontrollieren?“30 Indem die sozialistische Rechtsprechung auch in Zukunft unbeirrbar das Leninsche Vermächtnis erfüllt, wird sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung weiter zu festigen, und einen würdigen Beitrag zum Aufbau der kommunistischen Gesellschaft leisten. (Der vorstehende Beitrag ist der Zeitschrift „Sozia-listitscheskaja sakonostj“ 1967, Heft 4, S. 3 ff., entnommen. Die von Dr. Helmut Keil besorgte deutsche Übersetzung wurde geringfügig gekürzt.) 29 vgl. W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 35, S. 199 bis 204 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 26, S. 408 bis 414. 30 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 44, S. 411 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 33, S. 186. Dr. GRIGOR1J SACHAROWITSCH ANASCHKIN, Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen beim Obersten Gericht der UdSSR Einige Aufgaben der Rechtspflege in der UdSSR Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XXIII. Parteitag der KPdSU heißt es: „Bei der Entwicklung der demokratischen Grundsätze des Staatsaufbaus geht die Partei davon aus, daß die gesamte Tätigkeit der Staatsorgane und die breite schöpferische Teilnahme der Bürger an der Verwaltung des Landes auf der striktesten Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit beruhen muß. Die sowjetischen Gesetze, die in sich durch das Leben geprüfte Normen der sozialistischen Rechtsordnung verkörpern, sind Ausdruck des Willens aller Werktätigen. Sie sind erfüllt von der Sorge für das Volk und schützen zuverlässig unsere Gesellschaftsordnung, die Interessen und Rechte der Sowjetbürger.“1 1 Breshnew, Unsere Zeit im Zeichen des wachsenden Einflusses des Sozialismus, Berlin 1966, S. 93 f. Aus der Forderung, die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung weiter zu festigen, ergeben sich für die Rechtspflege in der Sowjetunion verantwortungsvolle Aufgaben. Die weitere Festigung der Gesetzlichkeit Die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist ein unabdingbares Prinzip in der Tätigkeit der ganzen Sowjetgesellschaft. W. I. Lenin sah in ihr eine Waffe im Kampf für die soziale Umgestaltung. „Die sozialistische Gesetzlichkeit umfaßt alle Seiten der rechtlichen Regelung sowohl die Rechtsetzung als auch die Realisierung der Rechtsnormen. Sie ist der wichtigste Faktor, der zur Verwirklichung der Aufgaben des So- 670;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den genannten Feindorganisationen intensivierte, von Angriffen gegen die im Zusammenhang mit der Betreuung eines einzelnen politischen Häftlings zu globalen Angriffen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Strafprozeßordnung abgewehrt werden können. Die trotz der unterschiedlichen Gegenstände von Gesetz und StrafProzeßordnung rechtlich zulässige Überschneidung gestattet es somit zum Erreichen politisch-operativer Zielstellungen mit der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes wahrgenommen werden können. Bei den von den Diensteinheiten der Linie zu erfüllenden Aufgaben können somit auch Eltern zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalt beschriebener Zettel, der einer Kreisdienststelle übergeben wurde, von dieser auf der Grundlage des Gesetzes gemäß verwahrt werden.

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