Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 669

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 669 (NJ DDR 1967, S. 669); gen. Die Gesetzgebung der Unionsrepubliken sieht das Recht der Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaften und Gerichte vor, Schuldige, die zum ersten Male eine geringfügige strafbare Handlung begangen haben, gesellschaftlichen Kräften zur Erziehung zu übergeben, ohne gegen sie Strafmaßnahmen zu ergreifen. Bei der Untersuchung der Frage nach dem Charakter der im sozialistischen Staat anzuwendenden Strafen maß W. I. Lenin den Strafen ohne Freiheitsentzug besondere Bedeutung zu. Im Konzept des II. Parteiprogramms, im Abschnitt über das Strafwesen, schrieb W. I. Lenin zum Punkt über das Gericht: „Erstens: % bedingt Verurteilter, zweitens: „ öffentlicher Tadel, drittens: Ersatz von Freiheitsentziehung durch Zwangsarbeit mit Aufenthalt bei sich zu Hause, viertens: Ersatz von Gefängnis durch Erziehungsanstalten, fünftens: Einführung von Kameradschaftsgerichten (für bestimmte Kategorien sowohl in der Armee als auch unter Arbeitern).“20 Das schloß allerdings worauf W. I. Lenin mehrfach hinwies die Notwendigkeit nicht aus, gegenüber Verbrechern, die für die Gesellschaft gefährlich waren, strenge Strafmaßnahmen zu ergreifen. Indem er die Aufgabe charakterisierte, die von der Revolution geschaffenen Gerichtsbehörden zu vervollkommnen, stellte W. I. Lenin fest, daß es nicht auf kleinere Reformen ankomme; das Wesen dieser Vervollkommnung sei vielmehr „die Schaffung eines wirklich revolutionären Gerichts, das rasch und schonungslos streng gegen Konterrevolutionäre, Rowdys, Faulenzer und Desorganisatoren vorgeht“21. W. I. Lenin hielt die Form des Verfahrens für sehr bedeutsam. Um- in einem Verfahren die objektive Wahrheit festzustellen und die Schuld oder Nichtschuld einer Person zu klären, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, ist es wichtig, daß die Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaften und Gerichte alle vom Gesetz vorgesehenen verfahrensrechtlichen Normen genauestem beachten und die demokratischen Prinzipien der sozialistischen Rechtsprechung verwirklichen. Um das Prinzip der Unabwendbarkeit der Strafe zu gewährleisten, muß insbesondere darauf geachtet werden, die Tätigkeit zur Aufdeckung von Straftaten zu verbessern. Besonderes Augenmerk widmete W. I. Lenin der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlungen. So schrieb er, indem er insbesondere die Aufgaben der Gerichte im Kampf gegen Bürokratismus und die Verschleppung von Angelegenheiten kennzeichnete, an P. A. \ Bogdanow: „Das Gericht (bei uns ist das Gericht proletarisch) und die Öffentlichkeit darf man nicht fürchten, sondern man muß den Schlendrian öffentlich anprangern: nur so werden wir diese Krankheit wirksam auskurieren.“22 Überaus wichtig ist auch der Hinweis W. I. Lenins, man müsse solche Sachen „vor das öffentliche Gericht bringen, und zwar nicht so sehr einer strengen Bestrafung wegen (vielleicht wird eine Rüge genügen), sondern damit es an die Öffentlichkeit gelangt und die allgemeine Überzeu- 20 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 38, S. 408 (russ.). 21 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, S. 210 (russ.): deutsch: Werke, Bd. 27, S. 209. 22 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 54, S. 87 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 36, Berlin 1967, S. 545. gung zerschlagen wird, daß die Schuldigen straflos ausgehen“23. Die Bedeutung der gerichtlichen Verfahren sah W. I. Lenin in unmittelbarer Verbindung mit der erzieherischen Rolle des Sowjetgerichts: „Die erzieherische Bedeutung der Gerichte ist überaus groß. Wo kümmert man sich bei uns darum? Wo gibt es eine Abrechnung der wirklichen Ergebnisse? Sie ist nicht vorhanden, aber das sind die elementaren Anfänge juristischer Arbeit.“24 Die erzieherische und vorbeugende Wirkung von öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahren ergab sich für W. I. Lenin vor allem daraus, daß sie mithelfen, die Werktätigen an der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze zu beteiligen und ihre Aufmerksamkeit auf den Kampf gegen gesellschaftsfeindliche Erscheinungen zu lenken; damit werden größere Erfolge beim sozialistischen Aufbau erreicht. Als W. I. Lenin die Aufgaben des Gerichts in dem Entwurf der „Direktive für die Arbeit auf wirtschaftlichem Gebiet“ charakterisierte, die am 28. Dezember 1921 vom IX. Gesamtrussischen Sowjetkongreß angenommen wurde, wies er darauf hin, daß die Volksgerichte „die breiten Massen der Arbeiter und Bauern dazu erziehen (müssen), sich selbständig; rasch und tatkräftig einzuschalten, wenn es gilt, über die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen“. Ferner müssen sie „aufmerksamer darauf achten, daß Bürokratismus, Amtsschimmelei und schlechte Wirtschaftsorganisation gerichtlich geahndet werden“. In der Direktive wird unterstrichen: „Prozesse dieser Art sind notwendig; erstens um das Verantwortungsgefühl gegenüber diesem Übel zu heben, das unter unseren Verhältnissen so schwer zu bekämpfen ist, zum andern, um die Aufmerksamkeit der Arbeiter- und Bauernmassen auf diese höchst wichtige Frage zu lenken und um das praktische Ziel zu erreichen: größere wirtschaftliche Erfolge.“25 Somit tragen die Gerichte dazu bei, nicht nur die Rechtskultur, sondern auch den allgemeinen kulturellen Zustand der Werktätigen zu erhöhen und sie im Geiste der Forderungen der Moralgesetze eines Erbauers der kommunistischen Gesellschaft zu erziehen. W. I. Lenin hob wiederholt die Verbindung von Gesetzlichkeit und kultureller Bildung hervor. Er sah in der sozialistischen Gesetzlichkeit, in ihrer Einheitlichkeit, in der genauen und unbeugsamen Einhaltung der Gesetze eine sehr wichtige Bedingung für die Entwicklung der sozialistischen Kultur. Von der Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Erhöhung der kulturellen Bildung der Werktätigen ausgehend, lenkte W. I. Lenin die Aufmerksamkeit beson ders auf die Kultur der gerichtlichen Verhandlung und auf die sorgfältige Vorbereitung der Verhandlung26 *. Die Achtung, die den sowjetischen Gesetzen entgegengebracht wird, die Autorität der sozialistischen Rechtsprechung und der sozial-psychologische Einfluß, den Gerichtsverfahren auf die Masse nehmen, hängen von einem hohen Grad an Kultur der gerichtlichen Tätigkeit ab. Dieser wird natürlich vor allem davon bestimmt, daß alle Umstände des einzelnen Falles objektiv, gründlich und mit Erfahrung aufgeklärt werden, die Entscheidung allseitig begründet wird und die gerichtlichen Dokumente qualitativ einwandfrei sind; selbstverständlich wird er auch davon bestimmt, daß sich die Richter und Prozeßbeteiligten während der gerichtlichen Verhandlung entsprechend verhalten. Auch 23 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 54, S. 71 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 36, S. 544. 24 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 44, S. 397 (russ.). 25.w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 44, S. 337 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 33, S. 165. 26 vgl. W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 53, S. 286 (russ.). 669;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 669 (NJ DDR 1967, S. 669) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 669 (NJ DDR 1967, S. 669)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X