Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 668

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 668 (NJ DDR 1967, S. 668); schützen. Das bedeutet, daß es nach einem treffenden Ausspruch von Marx für das Gericht keinen anderen Vorgesetzten gibt als das Gesetz. Es ist wie W. I. Lenin hervorhob die Pflicht des Gerichts, „die einheitlichen, für die ganze Föderation festgelegten Gesetze unbedingt zu beachten ,“12 In seiner Tätigkeit muß das Gericht unabhängig von jeglichem örtlichen Einfluß sein, der wie W. I. Lenin formulierte „einer der größten, wenn nicht der größte Gegner der Herstellung gesetzlicher und kultureller Zustände ist“13 14. Davon ausgehend, verurteilte W. I. Lenin jegliche Versuche, irgendwelchen Druck auf die Gerichte und Untersuchungsorgane auszuüben, ganz gleich, von wem er ausgehen mochte. Das Prinzip der Unabhängigkeit des Sowjetgerichts und seine Unterordnung nur unter das Gesetz ist durch die Verfassung der UdSSR und die Verfassungen der Unionsrepubliken verbrieft. Das Prinzip des sozialistischen Humanismus in der Tätigkeit der sowjetischen Rechtsprechungsorgane findet seinen Ausdruck vor allem in der Forderung, daß jede gerichtliche Entscheidung gesetzlich begründet und gerecht- sein muß. Damit wird die vor jedem Gericht stehende Aufgabe bestimmt, in der einzelnen Sache als wichtigste Voraussetzung für die zu treffende Entscheidung die objektive Wahrheit festzustellen. Die Schuld an der Begehung einer Straftat bzw. jeder Umstand, der vom Gericht der Schuldfeststellung zugrunde gelegt wird, muß wie W. I. Lenin forderte vollständig bewiesen sein. In dieser Frage war W. I. Lenin auch in den härtesten Perioden der Revolution unbeugsam, in denen die Sowjetmacht als Antwort auf die Verschwörungen und Aufstände der Konterrevolution sowie ihrer Terrorakte gegen sowjetische Arbeiter gezwungen war, zum roten Terror zu greifen. Es ist wie W. I. Lenin feststellte die eine Sache, politisch mißtrauisch zu sein und infolgedessen „auf die Vertreter der zu den Weißgardisten tendierenden Klassen, Schichten oder Gruppen ein wachsames Auge“ zu habenM, und es ist eine andere Angelegenheit, die strafrechtliche Verantwortlichkeit festzustellen, für deren Begründung ein Straftatbestand verwirklicht sein muß. In Zarizyn wurde Walentina Perschikowa festgenommen, weil sie ein Leninbild beschmiert hatte. Als W. I. Lenin davon erfuhr, telegrafierte er nach Zarizyn an den Gouvernementsvorsitzenden der Tscheka: „Es ist nicht erlaubt, wegen der Verunstaltung eines Bildes Inhaftierungen vorzunehmen. Setzen Sie Walentina Perschikowa unverzüglich auf freien Fuß und passen Sie auf sie auf, falls sie eine Konterrevolutionärin ist.“15 W. I. Lenin forderte, daß jede beliebige Straftat, auch wenn sie sich gegen die Grundlagen der Sowjetordnung richtet, voll bewiesen sein muß, und er bezeichnete den folgenden Standpunkt als unsinnig, den einer der verantwortlichen Mitarbeiter der Gesamtrussischen Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution (Tscheka) in der in Kasan herausgegebenen Zeitschrift „Krasny Terror“ („Roter Terror“) eingenommen hatte: „Er wollte sagen, der rote Terror sei die gewaltsame Niederhaltung der Ausbeuter, die ihre Herrschaft wiederaufzurichten versuchen, und statt dessen schrieb er : ,Sucht nicht (!!?) in den Akten nach belastenden Indizien dafür, ob er sich gegen die Sowjets mit der Waffe oder mit dem Wort aufgelehnt hat1.“16 12 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 45, S. 198 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 33, S. 351. 13 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 45, S. 199 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 33, S. 351. 14 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 37, S. 410 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 28, Berlin 1959, S. 397. 15 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 50, S. 267 (russ.). 16 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 37, S. 410 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 28, S. 397. Indem W. I. Lenin den Untersuchungsorganen und Gerichten die Aufgabe stellte, einen entschiedenen Kampf gegen Konterrevolutionäre, Plünderer von Volkseigentum und andere Verletzer der Sowjetgesetze zu führen, forderte er von ihnen in jedem Fall einer Festnahme oder Anklage, die objektive Wahrheit sorgfältig aufzuklären und festzustellen. Charakteristisch dafür ist der Schriftwechsel, den W. I. Lenin mit der Leitung der Gesamtrussischen Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution (Tscheka) in der Angelegenheit des Ja. S. Scheleches, eines Taxators der Gochrana, führte, der angeklagt war, der Gochrana Wertsachen entwendet zu haben. Am 9. August 1921 schrieb W. I. Lenin an ein Mitglied des Kollegiums der Tscheka: „Im Brief verwenden Sie zur Sache Scheleches den Ausdruck .seinetwegen Scherereien sogar bis zu Lenin zu haben“, und Sie bitten, .Ihnen zu erlauben, keinerlei Gesuch bzw. keinen Druck in der Sache der Gochrana zu beachten“. Ich kann dem nicht zustimmen. Die durch mich übersandte Anfrage sind weder .Scherereien“ noch ,ein Druck“ oder ,ein Gesuch“. Ich bin verpflichtet anzufragen, wenn man mich auf Zweifel an der Richtigkeit aufmerksam macht. Sie sind verpflichtet, mir auf das Wesen eingehend zu antworten: ,Die Beweisgründe, Argumente oder Beweisgegenstände sind ernsthafter Natur, sie sind so und so, ich bin gegen eine Freilassung, gegen ein Abschwächen usw. und so ähnlich“ Gerade so müssen Sie mir antworten. Gesuche und .Scherereien“ können Sie ablehnen Druck“ ist eine gesetzwidrige Handlung. Aber ich wiederhole: Ihre Vermischung einer Anfrage des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare (SNK) mit einem Gesuch, mit Scherereien und mit Druck ist falsch.“17 Als das wichtigste Prinzip der Rechtsprechung betrachtete W. I. Lenin die Individualisierung der Verantwortlichkeit und der Strafe nach dem Grad der Schuld einer Person, die ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen hat. Dabei unterstrich W. I. Lenin, daß der vorbeugende Sinn der Strafe keineswegs in ihrer Härte, sondern in ihrer Unabwendbarkeit liegt18. Die Strafe muß gerecht sein, und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Bemessung durch das Gesetz für die einzelne Deliktsart als auch hinsichtlich des Urteilsspruchs in bezug auf jemanden, der eine konkrete Straftat begangen hat. Das Gericht ist verpflichtet, bei der Strafzumessung alle Umstände des Falles zu berücksichtigen, darunter auch diejenigen, welche die Schuld des Angeklagten mindern. Das Gericht ist wie W. I. Lenin sagte ein „Machtorgan, das verpflichtet ist , bei der Bestimmung des Strafmaßes alle örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Es besitzt dabei das Recht, zu erklären, daß zwar das Gesetz in dem und dem Fall zweifellos verletzt worden ist, daß sich das Gericht aber auf Grund der und der Umstände, die den Einheimischen wohlbekannt und in der örtlichen Gerichtsverhandlung zutage getreten sind, veranlaßt sieht, die Strafe in bezug auf die und die Personen zu mildern oder sogar die oder die Personen freizusprechen.“19 Die Leninsche Forderung nach Individualisierung von Verantwortlichkeit und Strafe entsprechend dem Grad der Schuld des Täters ist in unserer geltenden Gesetzgebung verankert. Art. 32 der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken macht es dem Gericht zur Pflicht, bei der Strafzumessung den Charakter und den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit des begangenen Verbrechens, die Persönlichkeit des Schuldigen und die Umstände, die die Verantwortlichkeit erhöhen oder mindern, zu berücksichti- 17 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd, 53, S. 108 f. (russ.). 18 Vgl. W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 4, S. 412 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 4, Berlin 1955, S. 399. 19 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 45, S. 198 f. (russ.); deutsch: Werke, Bd. 33, S. 351. 668;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 668 (NJ DDR 1967, S. 668) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 668 (NJ DDR 1967, S. 668)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Durchsetzung und Einhaltung der strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsstadiutns vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Strafverfahrensrechtswissenschaft jder kennzeichnet das j-. Prüfunosstadium als erstes Stadium Strafverfahrens. In der.

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