Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 667

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 667 (NJ DDR 1967, S. 667); Eine besonders wesentliche Rolle spielt die Anwendung von Zwang bei der Ausübung der staatlichen Funktion des Schutzes des sozialistischen Eigentums, der Persönlichkeit und der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt sowie bei der Gewährleistung der Staatsdisziplin. Selbstverständlich sind in der Psyche der Sowjetmenschen erhebliche Veränderungen vor sich gegangen; es wuchsen neue Menschen heran, aber mit den Überbleibseln der Vergangenheit ist es bei weitem nicht zu Ende. Es gibt noch zahlreiche Verletzungen der gesellschaftlichen Ordnung, ungeachtet dessen, daß sie insgesamt vermindert wurden. Es wird ein beharrlicher, täglicher Kampf geführt, um sie vollends zu überwinden. Deshalb ist der Leninsche Leitsatz über das Sowjetgericht, wonach das Gericht dasjenige staatliche Organ ist, das Zwang anwendet und zu einer neuen Disziplin erzieht, auch in der Übergangsperiode vom Sozialismus zum Kommunismus voll gültig geblieben. überaus wichtig ist der Leninsche Grundsatz, daß die Rechtsprechung im sozialistischen Staat nur vom, Gericht ausgeübt wird. Darin sah W. I. Lenin die Garantie der sozialistischen Gesetzlichkeit. Bekanntlich übten in den ersten Jahren der Sowjetmacht auf Grund der konkreten historischen Situation auch die Organe der Gesamtrussischen Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution (Tscheka) gerichtliche Funktionen aus. W. I. Lenin betrachtete dies als eine zeitweilige, vorübergehende Maßnahme, die durch die Lage im Bürgerkrieg und die Schärfe des Klassenkampfes in dieser Periode hervorgerufen worden war. Als Lenin im Zusammenhang mit dem Übergang zur NÖP die Frage nach der Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit stellte, verband er dies vor allem mit der Forderung, die gerichtlichen Funktionen der Gesamtrussischen Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution abzuschaffen und diese Kommission zu reformieren. In einer Reihe von Arbeiten, Reden und in seinem Briefwechsel hat W. I. Lenin das Prinzip, daß nur die gerichtlichen Organe Rechtsprechung ausüben, mit besonderem Nachdruck hervorgehoben. Dieses Prinzip ist gesetzgeberisch im Dekret des Präsidiums des Gesamtrussischen Zentralen Exekutivkomitees (WZIK) vom 6. Februar 1922 verankert. Nach diesem Dekret wurden alle Strafsachen, die Verbrechen gegen die Sowjetordnung und die Gesetze der RSFSR betrafen, ausschließlich durch ein gerichtliches Verfahren entschieden, das je nach Zuständigkeit von den Revolutionstribunalen oder den Volksgerichten durchgeführt wurde7. Das durch die Verfassung der UdSSR und die Verfassungen der Unionsrepubliken erhärtete Prinzip, daß die Rechtsprechung nur von den Gerichten ausgeübt wird, wurde in der Praxis konsequent verwirklicht. Nach den heute geltenden Gesetzen kann eine Person nur durch gerichtliches Urteil einer Straftat für schuldig befunden und deswegen bestraft werden. Die Rechtsprechung wird durch die gerichtliche Verhandlung und Entscheidung von Zivil- und Strafsachen verwirklicht. Die Gerichte haben zu gewährleisten, daß die Gesetzlichkeit in allen Lebensbereichen der Sowjetgesellschaft eingehalten wird. Damit trägt die Rechtsprechung der Gerichte dazu bei, die Gesamtaufgabe des kommunistischen Aufbaus zu erfüllen. Im vergangenen Jahr haben Partei und Regierung Beschlüsse über Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfes gegen die Kriminalität und andere Verletzungen der gesellschaftlichen Ordnung gefaßt. Der gerichtlichen Praxis kommt unter diesem Gesichtspunkt besonders große Bedeutung zu. Die Beschlüsse sind ein Meilenstein auf dem Wege zur Verwirklichung der vom Programm der KPdSU 7 Gesetzessammlung der RSFSR 1922, Nr. 16, S. 160 (russ.). gestellten Aufgabe, die Kriminalität und alle sie hervorbringenden Ursachen vollständig zu beseitigen. Man darf nicht außer acht lassen, daß Lenin bei der Charakterisierung der Aufgaben der Oktoberrevolution auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, nach der Liquidierung der Ausbeuterklassen auch den Taschendieben, Schmarotzern und Rowdys beizukommen und diesen Schmutz aus unserem Leben gründlich auszufegen8. Diese Aufgabe wird jetzt durch eine breite Offensive gegen die Elemente gelöst, die der Gesellschaft zuwiderhandeln. Deshalb hat die Charakteristik, die W. 1. Lenin der} sowjetischen Justizorganen nach der siegreichen Beendigung des Bürgerkrieges und nach dem Übergang zur NÖP gab, auch für die Gegenwart ihre volle Gültigkeit bewahrt: „Früher waren die Kampforgane der Sowjetmacht hauptsächlich das Volkskommissariat für Militärwesen und die Gesamtrussische Außerordentliche Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution (Tscheka); jetzt fällt eine besondere Kampfesrolle dem Volkskommissariat für Justiz (NKJu) zu ,“9 W. I. Lenin sah das Sowjetgericht, das die werktätigen Massen in die Leitung des Landes mit einbezieht, als eines der wichtigsten politischen Organe bzw. als eines der wichtigsten, wahrhaft Volkscharakter aufweisenden Organe des sozialistischen Staates an. In den Arbeiten W. I. Lenins und in seinem Briefwechsel, besonders mit den leitenden Funktionären der Justizorgane, nehmen die Fragen der Organisation des Sowjetgerichts und die Prinzipien der Rechtsprechung einen bedeutenden Platz ein. Die dem sowjetischen Recht eigenen Prinzipien des sozialistischen Demokratismus, der Gesetzlichkeit und des Humanismus durchziehen die Arbeiten Lenins wie ein roter Faden. Richten muß man selbst, lehrt Lenin. Nachdem das Proletariat die Macht in die Hände genommen hat, erhebt es „die Klassenlosung ,Wahl der Richter aus der Mitte der Werktätigen nur durch die Werktätigen*“10. Lenin führte aus, „daß wir über den Klassen stehende Gerichte nicht anerkennen. Wir brauchen gewählte, proletarische Gerichte ,“11. Damit wird die Wählbarkeit aller Gerichte, die kollektive Verhandlung der Sachen, die Mitwirkung von Volksbeisitzern an der Gerichtsverhandlung, die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlung, die Teilnahme von gesellschaftlichen Anklägern und Verteidigern, die Rechenschaftspflicht der Richter vor den Wählern und ihre Kontrolle durch die Werktätigen umrissen. Der konsequenten Verwirklichung dieser Grundsätze in der Praxis widmete W. I. Lenin große Aufmerksamkeit, wobei er diese Aufgabe mit dem Wesen des sozialistischen Demokratismus verband. Jetzt, an der Schwelle des 50. Jahrestages der Sowjetmacht, können wir mit Befriedigung feststellen, daß diese Leninschen Leitsätze in die Praxis umgesetzt sind. An der Tätigkeit der Sowjetgerichte wirken eine halbe Million Volksbeisitzer mit. Es ist eine weit verbreitete Praxis, Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit in den Betrieben, Baustellen, Behörden, Sowchosen, Kolchosen und Klubs zu .organisieren. Uber die Gerichtsverfahren wird im breiten Umfang in der Presse, im Rundfunk und im Fernsehen berichtet; an ihnen nehmen Vertreter der sowjetischen Öffentlichkeit teil. Im Programm der KPdSU wird gefordert, die demokratischen Grundlagen der sowjetischen Rechtsprechung noch weiter zu entwickeln und zu vervollkommnen. Das sowjetische Gericht ist dazu berufen, das Gesetz zu 8 vgl. W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werkei, Bd. 35, S. 199 bis 204 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 406 bis 412. 9 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 44, S. 396 (russ.). 10 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 38, S. 115 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 29, Berlin 1961, S. 115. 11 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 45, S. 120 f. (russ.); deutsch: Werke, Bd. 33, Berlin 1962, S. 299. 66 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 667 (NJ DDR 1967, S. 667) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 667 (NJ DDR 1967, S. 667)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und OPK. iQj den sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung für den konkreten Verant- wortungsbereich ergebenden perspektivischen Sicherheilserfordernissen sowie den anderen polilisch-öperafiven Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit kommt oder von einer Person wirksame Maßnahmen zur Abwehr einer von dieser selbst verursachten bereits wirkenden Gefahr zu fordern.

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