Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 666

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 666 (NJ DDR 1967, S. 666); Unterdrückten, derjenigen, die zuvor praktisch von der Ausübung der Grundrechte ausgeschlossen waren. Indem die Klassengliederung des Volkes offen dargelegt wird, wird die Vorbedingung für die schließliche Emanzipation aller werktätigen Klassen und Schichten geschaffen. 2. Die Rechte werden nicht nur proklamiert, sondern sind durch den gesamten Gesellschaftsaufbau materiell garantiert. Die materiellen' Voraussetzungen in die Regelung der verfassungsmäßigen Grundrechte einzubeziehen, ist eine der wichtigsten Seiten ihrer juristischen Ausgestaltung. 3. Die Ausgestaltung der Rechte bleibt streng der Wirklichkeit verhaftet. Bei allem revolutionären Enthusiasmus, bei aller programmatischen Zielstellung wird jeder Utopismus vermieden. Wo die gesellschaftlichen Ver- hältnisse noch nicht reif sind, wo die materiellen Voraussetzungen fehlen, wo die staatspolitischen Erfahrungen noch zu gering sind, unterbleibt die verfassungsmäßige Regelung. * Die erste Verfassung der RSFSR vom 10. Juli 1918 beweist, daß die Große Sozialistische Oktoberrevolution in den verschiedensten Bereichen der Verfassungsfrage in der Lösung der Machtfrage, hinsichtlich der Funktionen der Verfassung, im Verhältnis zwischen Verfassung und Gesellschaftsaufbau, hinsichtlich der Menschen- und Bürgerrechte neue Lösungen bringt, die sich qualitativ von den bürgerlichen unterscheiden. In ihr werden allgemeine Gesetzmäßigkeiten des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus erstmalig in einem Staatsgrundgesetz ausgedrückt. Die Leninschen Prinzipien der Rechtsprechung Auf dem XXIII. Parteitag der KPdSU wurde mit besonderem Nachdruck unterstrichen, daß es unter den gegenwärtigen Bedingungen wichtig ist, die Disziplin und Organisiertheit der Sowjetgesellschaft in größtmöglicher Weise zu erhöhen. Das ist die entscheidende Voraussetzung, um die vor der Sowjetgesellschaft stehenden komplizierten Aufgaben beim weiteren kommunistischen Aufbau zu verwirklichen. Bekanntlich hat W. I. Lenin gerade diesem Problem bereits unmittelbar zu Beginn der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Immer wieder hob er den qualitativen Unterschied hervor, der in bezug auf Disziplin und die Einstellung dazu in der sozialistischen und in der kapitalistischen Gesellschaft besteht. „Von jeder neuen Gesellschaftsordnung werden neue Beziehungen zwischen den Menschen, wird eine neue Disziplin gefordert. Es gab eine Zeit, wo die Wirtschaft nicht ohne fronherrliche Disziplin betrieben werden konnte, wo es nur die Disziplin des Knüppels gab; es gab eine Zeit der Herrschaft der Kapitalisten, wo der Hunger die disziplinierende Kraft war. Heute jedoch, seit der Sowjetumwälzung, seit dem Beginn der sozialistischen Revolution, muß eine Disziplin nach völlig neuen Grundsätzen geschaffen werden, eine Disziplin des Vertrauens zur Organisiertheit der Arbeiter und der armen Bauern, eine kameradschaftliche Disziplin, eine auf größter Achtung beruhende Disziplin, eine Disziplin der Selbständigkeit und Initiative im Kampf.“1 Indem er die Kompliziertheit und gleichzeitig die ungeheure Bedeutung der Aufgabe, eine neue, sozialistische Disziplin zu schaffen, hervorhob, sagte W. I. Lenin: „Das ist eine Aufgabe von gigantischer Schwierigkeit, dafür aber auch eine dankbare Aufgabe, denn erst dann, wenn wir sie praktisch gelöst haben, wird der letzte Nagel in den Sarg der kapitalistischen Gesellschaft, die wir zu Grabe tragen, geschlagen sein.“2 Es ist unmöglich, diese Aufgabe unter den Bedingungen eines so tiefgreifenden geschichtlichen Umsturzes, wie ihn die Oktoberrevolution darstellt, allein mit Propaganda und Agitation bzw. mit der. Mitteln der Überzeugung praktisch zu lösen. Es ist vielmehr erforderlich, auch Zwang anzuwenden, der worauf W. I. Lenin mehrfach hinwies geschickt mit Überzeugung verbunden sein muß. Es handelt sich hierbei um einen Zwang, der, je nach den konkreten geschichtlichen Umständen, mitunter überaus strenger Natur sein kann. 1 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, S. 500 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 515. 2 W.I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, S. 385f. (russ.); deutsch: Werke, Bd. 27. S. 412. Die Aufgabe, die strikte Einhaltung der Disziplin und Selbstdisziplin der Werktätigen zu sichern, ist wie W. I. Lenin schrieb ohne Zwang überhaupt nicht zu bewältigen3 4. In der Sphäre der Anwendung staatlichen Zwangs räumte W. I. Lenin dem Sowjetgericht eine Sonderstellung ein, indem er es als das dazu befugte Organ des sozialistischen Staates ansah: „Wir brauchen den Staat, wir brauchen Zwang. Das Organ des proletarischen Staates, das diesen Zwang ausübt, müssen die sowjetischen Gerichte sein.“'1 Diese herausragende Stellung des Sowjetgerichts sah W. I. Lenin vor ällem in Verbindung mit der Aufgabe, die Disziplin und Organisation in unserer Gesellschaft zu festigen: „(Es) muß besonders die wichtige Rolle hervorgehoben werden, die jetzt den Gerichten zufällt Das neue Gericht braucht man vor allen Dingen zum Kampf gegen die Ausbeuter Außerdem aber fällt den Gerichten eine andere, noch wichtigere Aufgabe zu. Diese Aufgabe besteht darin, die strengste Einhaltung der Disziplin und der Selbstdisizplin der Werktätigen zu sichern.“5 6 * Hieraus ist ersichtlich, weshalb W. I. Lenin, indem er von den Aufgaben des Sowjetgerichts sprach, dessen Rolle als Abschreckung plus Erziehung kennzeichnete11. Mit dem Sieg und der Festigung des Sozialismus in unserem Lande ist nicht nur die Funktion des Staates, den Widerstand der Ausbeuter zu unterdrücken, weggefallen; vielmehr wurden auch seine anderen Funktionen wesentlich verändert und weiterentwickelt. Es geht hier besonders um die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion, um die Funktion des Schutzes des sozialistischen Eigentums, der gesetzlichen Rechte und Interessen der Bürger und der sozialistischen Rechtsordnung. Die Überzeugung wird immer mehr zur grundlegenden, mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie untrennbar verbundenen Methode, um die Lebenstätigkeit der Sowjetgesellschaft zu regeln. Jedoch wäre es unrichtig, wollte man nicht auch die Rolle werten, die der Zwang in der Übergangsperiode vom Sozialismus zum Kommunismus einnimmt. 3 Vgl. W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, S. 163 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 27, S. 207 f. 4 W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, S. 163 (russ.); deutsch: Werke, Bd. 27, S. 208. 5 w. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, S. 162 f. (russ.); deutsch: Werke, Bd. 27, S. 207. 6 Vgl. W. I. Lenin, Gesamtausgabe der Werke, Bd. 36, S. 547 und J49 (russ.). 666;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 666 (NJ DDR 1967, S. 666) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 666 (NJ DDR 1967, S. 666)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der DDR; übers iedl ungsv illiin der Ständigen - Verweigerung der Aufnahme einer geregelten der Qualifikation entsprechenden Tätigkeit, wobei teilweise arbeitsrechtliche Verstöße provoziert und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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