Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 661

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 661 (NJ DDR 1967, S. 661); halb in unserem Zusammenhang sowohl auf die Rolle der zentralen staatlichen Normsetzung als auch auf das eigenverantwortliche, schöpferische Handeln der Individuen und Kollektive auf der Grundlage dieser Normen bezogen werden. Die Differenzierung ist die notwendige Konsequenz aus der Tatsache, daß die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft ein Werk aller ihrer Glieder ist. Unterbleibt eine solche Differenzierung, so bleibt die Übernahme der Subjekt-Objekt-Fragestellung unfruchtbar für eine wirkliche Analyse der Gesellschaft und der Rolle des Rechts. Indem das sozialistische Recht die Entfaltung der Demokratie fördert, trägt es bei zur Erfüllung der Aufgabe, die Menschen zu Herren ihres eigenen Schicksals, zum Gestalter ihrer eigenen Zukunft zu machen, zur Erfüllung des Vermächtnisses der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. (Dem vorstehenden Beitrag liegt eine wesentlich gekürzte Fassung des einleitenden Referats zugrunde, das Prof. Dr. Heuer auf der wissenschaftlichen Konferenz „Sozialistische Wirtschaftsführung und Recht6 am 9. Oktober 1967 in Leipzig gehalten hat.) Dr. habil. ERNST GOTTSCHLING, Stellv. Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Humboldt-Universität Berlin Dr. HANS BERNDT, wiss. Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht an der Humboldt-Universität Berlin Die Große Sozialistische Oktoberrevolution und die Verfassungsfrage „Wir wissen, daß diese im Juli bestätigte Sowjetverfassung nicht von irgendeiner Kommission ausgedacht, nicht von Juristen ausgeklügelt, nicht von andern Verfassungen abgeschrieben worden ist. In der Welt hat es noch nie eine Verfassung gegeben wie die unsrige. In ihr sind die Erfahrungen aus der Organisation und dem Kampf der proletarischen Massen gegen die Ausbeuter sowohl im eigenen Lande als auch in der ganzen Welt niedergelegt.“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. iS, S. 138 f.) Die Große Sozialistische Oktoberrevolution in Rußland bedeutete wie auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens auch in der Verfassungsfrage einen radikalen Bruch mit der bisherigen Ausbeuterordnung in der Welt1. Die im Zuge der ersten erfolgreichen proletarischen Revolution geschaffene Verfassung der RSFSR, angenommen vom V. Gesamtrussischen Sowjetkongreß am 10. Juli 1918, bringt erstmalig in zusammenfassender grundgesetzlicher Form die. politische Macht der Arbeiterklasse, die Diktatur des Proletariats und damit die wichtigste allgemeine Gesetzmäßigkeit beim Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus zum Ausdruck. Dementsprechend heißt es zu Beginn der „Allgemeinen Bestimmungen der Verfassung der RSFSR“ (Ziff. 9): „Die Hauptaufgabe der für den gegenwärtigen Augenblick des Übergangs bestimmten Verfassung der Russischen Föderativen Sowjetrepublik besteht in der Errichtung der Diktatur des städtischen und ländlichen Proletariats und der armen Bauernschaft in der Form der mächtigen Allrussischen Sowjetmacht zum Zwecke der völligen Niederhaltung der Bourgeoisie, der Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und der Schaffung des Sozialismus “2. Mit dieser Aufgabenstellung wurde das Werk fortgesetzt, das seit den ersten Tagen der Oktoberrevolution auf den verschiedensten Gebieten des gesellschaftlich-politischen Lebens erfolgreich in Angriff genommen worden war. Die Verfassung entsprang als gesetzmäßiges Ergebnis dem revolutionären Prozeß selbst. Sie erfaßte die Errungenschaften seit dem siegreichen Oktober in normativer Form, zog das Fazit aus der Behaup- 1 Vgl. im einzelnen folgende sowjetische Arbeiten: Gurwitsch, Geschichte der Sowjetverfassung, Moskau 1923; Konin, Die erste Sowjetverfassung, Moskau 1948; Tschugajew, Die erste Verfassung des Sowjetstaates, Moskau 1949; Filimonow. Die erste Sowjetverfassung, Moskau 1960 (sämtlich russisch). Selbst Loewenstein (Verfassungslehre, Tübingen 1959, S. 144.f.), der bei seinen Katalogisierungsversuchen alle möglichen Verfassungen zusammenwürfelt, nennt die Verfassung der RSFSR von 1918 eine „originäre“ Verfassung, die mit der „westlichen Verfassungstradition“ vollkommen brach. 2 Zitiert nach: Die Verfassungsgesetzgebung des Sowjetstaates, Berlin 1954. tung der Staatsmacht durch das russische Proletariat. Es wäre aber falsch, wollte man all die Beschlüsse, Dekrete usw. ignorieren, die, beginnend mit der Tätigkeit des II. Gesamtrussischen Sowjetkongresses am 25./26. Oktober 1917, bereits erste verfassungsmäßige Grundlagen für den Aufbau des sozialistischen Sowjetstaates gelegt hatten3. Die Akte kann man in fünf Hauptgruppen einteilen. Sie trugen ihrem Inhalt nach erstens zur Bildung und Festigung der Organisation der sowjetischen Staatsorgane überall im Lande bei so die Dekrete des II. Gesamtrussischen Sowjetkongresses „Uber die Bildung des Rates der Volkskommissare“ und „Uber die Machtvollkommenheit der Sowjets“. Sie brachten zweitens die Wirtschaftspolitik des Sowjetstaates, insbesondere die ersten entscheidenden sozial-ökonomischen Umgestaltungen, zum Ausdruck so das „Dekret über den Grund und Boden“, die „Bestimmungen über die Arbeiterkontrolle“, die Dekrete „Uber den obersten Volkswirtschaftsrat“ und „Über die Nationalisierung der Banken“. Sie formulierten drittens die Nationalitätenpolitik der jungen Sowjetmacht und deren nationalstaatlichen Aufbau so die „Deklaration der Rechte der Völker Rußlands“ und die Resolution des III. Gesamtrussischen Sowjetkongresses vom 15. Januar 1918 „Über die föderativen Einrichtungen der Russischen Republik“. Sie fixierten viertens den Kampf um die Beseitigung des imperialistischen Völkermordens, die Prinzipien der friedlichen Außenpolitik des Sowjetstaates so vor allem in dem „Dekret über den Frieden“. Sie eröffneten fünftens den Raum für eine völlig neue Rechtsstellung der Werktätigen so in der berühmten „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes“, angenommen auf dem III. Gesamtrussischen Sowjetkongreß, in dem Beschluß „Uber den achtstündigen Arbeitstag“, in dem „Dekret über die Zivilehe, über die Kinder und über die Führung der Bücher der Zivilstandsregister“. Es versteht sich von selbst, daß alle diese Akte mittelbar oder unmittelbar zur neuen Gestaltung des Verhältnisses zwischen Individuum und Gesellschaft beitrugen. In Anbetracht dieser Entwicklung stellte Lenin auf dem V. Gesamtrussischen Sowjetkongreß im Juli 1918 fest: „Wenn wir jetzt diesem Kongreß eine Sowjetverfassung vorlegen können, so nur deshalb, weil überall im Lande Sowjets geschaffen und erprobt worden sind, weil sie die Verfassung geschaffen, sie überall 3 Vgl. Geschichte der Sowjetverfassung (in Dokumenten) 1917 bis 1956, Moskau 1957 (russ.). 661;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 661 (NJ DDR 1967, S. 661) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 661 (NJ DDR 1967, S. 661)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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