Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 658

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 658 (NJ DDR 1967, S. 658); Rechtsnorm verbindlich mitgeteilt, so gibt es keine Schranken der rechtlichen Regelung; Mechanismus der Gesellschaftsentwicklung und Mechanismus der Rechtsverwirklichung sind identisch. Indem die Gesellschaftstheorie zur Rechtstheorie wird, wird die Rechtstheorie aufgehoben. Die Konzeption vom Sozialismus als eigener Gesellschaftsordnung, die sich auf eigener Grundlage nach eigenen Gesetzen entwickelt, fordert von uns, die Teil-f u n k t i o n , die das Recht in dieser Ordnung zu erfüllen hat, genau zu bestimmen. Diese Bestimmung ist aber nur dann möglich, wenn wir zunächst die objektiven Gesetze dieser Formation nicht als etwas außerhalb des Handelns der Menschen Stehendes, ihnen von außen Mitzuteilendes, sondern als die materiell begründeten Gesetze dieses Handelns selbst anerkennen. Werden objektiv begründete Interessen der Gesellschaft und der Individuen und Kollektive nicht anerkannt* wird die objektive Existenz von Warenproduktion, Wertgesetz, Preis und Gewinn nicht gesehen, so handelt es sich in Wahrheit gar nicht mehr um objektive Gesetzmäßigkeiten, sondern um Zielvorstellungen. Tatsächlich besteht der Unterschied zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht darin, daß im Kapitalismus objektive Gesetze und materielle Interessen bestimmend sind, im Sozialismus dagegen der subjektive Faktor und moralische Antriebe. Der Unterschied besteht vielmehr erst einmal und vor allem darin, daß es andere objektive Gesetze sind, andere materielle Interessen, andere Triebkräfte und daß auf dieser Grundlage der subjektive Faktor neue, ungleich größere Bedeutung gewinnt. „Gesellschaftliche Gesetze sind letzten Endes nichts anderes als wesentliche, notwendige und allgemeine Zusammenhänge zwischen menschlichen Tätigkeiten“.8 Außerhalb der menschlichen Praxis gibt es keine gesellschaftlichen Gesetze, sind es doch die Gesetze dieser Praxis. Die Objektivität eines gesellschaftlichen Gesetzes begreifen heißt, „positiv analysieren, durch welche materiellen, vom Bewußtsein wirklich unterschiedenen Bedingungen der Inhalt dieses Gesetzes, 1. h. die Notwendigkeit eines bestimmten Zusammenhangs der gesellschaftlichen Tätigkeit bestimmt wird“9. Im Sozialismus gibt es keine antagonistischen Klass-m-interessen mehr und auch nicht mehr die entsprechenden gesellschaftlichen Gesetze. Gesellschaftliche Erfordernisse, individuelle und kollektive Interessen bilden eine widersprüchliche Einheit, der die objektiven Gesetze des Sozialismus entsprechen. Diesen Gesetzen liegen sozialistische Interessen zugrunde. Sicherlich ist das Verhältnis zwischen Gesetzen und Interessen sehr kompliziert und in wenigen Sätzen nicht voll zu erfassen10. Es geht hier nur darum, zu zeigen, daß eine Konzeption, die objektive Gesetze und Interessen (und zwar die Gesamtheit der Interessen) voneinander trennt, die Gesetze ihrerseits nicht mehr in ihrer objektiven Bedingtheit zu erfassen vermag. Sie schließt gleichzeitig einen Teil der Gesellschaft von der objektiv fundierten Verwirklichung der Gesetze aus, indem sie für ihn diese Verwirklichung auf Erkenntnis reduziert. Damit wird aber letztlich die Verwirklichung der Gesetze für nicht gesetzmäßig erklärt, also die Objektivität der Gesetze selbst aufgehoben. Eine solche Konzeption kann dazu führen, daß den Individuen und Kollektiven, beispielsweise den Waren- 8 Marxistische Philosophie, Lehrbuch, Berlin 1967, S. 326. 9 Vgl. Koch, „Philosophische Aspekte der Marxschen Analyse der ökonomischen Gesetze im .Kapital* und ihre Bedeutung für den Sozialismus“, Deutsche Zeitschrift für Phüosophie 1967, Heft 8, S. 931; Szabo, Man and Law, Budapest 1965, vor allem S. 158 ff. 10 Vgl. dazu Sik, Ökonomie Interessen Politik, Berlin 1966, S. 404 ff.; Bollhagen, Interesse und Gesellschaft, Berlin 1967, S. 30 ff. Produzenten, nur eine passive, durchführende Rolle zugeschrieben wird. Wir finden allerdings auch jedoch weniger in der DDR die entgegengesetzte Position, die nur die Tätigkeit der Warenproduzenten für objektiv bedingt (also gesetzmäßig) hält und die zentrale staatliche Führung als politische Willkür abwertet. Das Wesen des gesellschaftlichen Eigentums im Sozialismus besteht aber darin und die seitherige Entwicklung hat diese These Lenins vollauf bestätigt , daß sowohl zentrale staatliche Führung als auch die eigenverantwortliche Planung und Wirtschaftsführung der Warenproduzenten und die Arbeit der unmittelbaren Produzenten Verwirklichung dieses Eigentums sind. Der subjektive Faktor als der tätige, lebendige Mensch ist stets Bestandteil der objektiven Gesetze. Der entscheidende Unterschied zur Ausbeuterordnung besteht darin, daß unter den Bedingungen des gesellschaftlichen Eigentums andere objektive Gesetze wirken, daß der subjektive Faktor auf dieser Grundlage ein anderer ist, anders struktuiert ist, daß er im Bereich der Ökonomie sowohl die zentrale staatliche Führung als auch die Individuen und Kollektive umfaßt, daß er sich in Form der sozialistischen Demokratie unter Führung der Partei organisiert und daß eine gesamtgesellschaftliche Prognose Grundlage der politischen Führung sein kann und muß. Das gesellschaftliche Eigentum bietet die Möglichkeit einer ungleich breiteren Entfaltung der menschlichen Interessen als das Privateigentum. Je stärker mit der wissenschaftlich-technischen Revolution die Produktivkräfte entwickelt sind, je mehr sich die sozialistische Demokratie entfaltet, desto umfassender werden diese Möglichkeiten ausgenutzt. Die Verwirklichung des Systems der ökonomischen Gesetze11 des vollentwickelten Sozialismus beinhaltet auf allen Ebenen des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses eine solche ökonomische Tätigkeit der Menschen, die den Möglichkeiten des gesellschaftlichen Eigentums unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution und der entfalteten sozialistischen Demokratie entspricht. Die Verwirklichung dieser Gesetze ist damit in erster Linie eine Frage der entsprechenden Praxis der Menschen und nicht nur eine Frage der Einsicht und vor allem nicht der kontemplativen Anschauung. Die gewaltig wachsende Rolle der wissenschaftlichen Prognose im Sozialismus entwickelt sich nicht trotz der Interessen, sondern gerade auf ihrer Grundlage und deshalb sowohl auf staatlicher Ebene wie auf der Ebene der Warenproduzenten und der Individuen. Die an alle Bürger gerichtete Forderung, prognostisch zu arbeiten, ist die Konsequenz dieser These. Gesellschaftliches Eigentum als gesellschaftliche Aneignung befindet sich damit in ständiger Entwicklung. Die Ausnutzung seiner Vorzüge, also der Vereinigung der umfassenden und tatkräftigen Teilnahme der Werktätigen mit der allseitigen wissenschaftlichen Planung und rationellen Organisation, hängt entscheidend ab von der Möglichkeit der vollen Entfaltung der Entwicklungstriebkräfte des Sozialismus, also „der konkreten und spürbaren Übereinstimmung der persönlichen materiellen und ideellen Interessen der Werktätigen und ihrer Kollektive mit den gegebenen gesellschaftlichen Erfordernissen und im Bewußtsein der Werktätigen hierüber“12. Diese Aufgabe aber ist unlösbar ohne die Anerkennung 11 Zum System der ökonomischen Gesetze vgl. Kalwelt, „Sozialistische Planwirtschaft und Warenproduktion - zur Ausnutzung der ökonomischen Gesetze beim umfassenden Aufbau des Sozialismus unter den Bedingungen der technischen Revolution“, Wirtschaftswissenschaft 1966, Heft 5, S. 706; Eben/ Matho / Milke, „Zu einigen Fragen des Wirkungsmechanismus ökonomischer Gesetze des Sozialismus“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1967, Heft 3, S. 325. 12 w. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus, S. 129. 658;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 658 (NJ DDR 1967, S. 658) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 658 (NJ DDR 1967, S. 658)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche.

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