Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 623

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 623 (NJ DDR 1967, S. 623); Klasse, war und ist die Strafe versehen mit dem Anstrich der Rechtsstaatlichkeit in der antagonistischen Klassengesellschaft ein wesentliches, den ökonomischen, militärischen und politischen Zwang ergänzendes Instrument der herrschenden Klasse zur Unterdrückung des Volkes, zur Unterwerfung des einzelnen und ganzer Gruppen unter die bestehenden Machtverhältnisse; sie war und ist vor allem auch ein Instrument des politischen Terrors und des politischen Mordes1. Die besondere Rolle des Strafrechts und vor allem der Strafe als Macht- und Unterdrückungsinstrument in der Ausbeuterordnung ergibt sich vor allem daraus, daß es die herrschenden Klassen nicht vermögen, die sozialökonomischen und politischen Widersprüche in der Gesellschaft zu lösen, und deshalb die Strafe zum Schutz der bestehenden Verhältnisse und lediglich dazu objektiv benötigen. Denn eine Gesellschaftsordnung, die gezwungen ist, „den einzelnen Verbrecher bestrafen, die Kriminellen verfolgen, die Kriminalität bekämpfen zu müssen und doch die gesellschaftlichen Bedingungen der Kriminalität unangetastet zu lassen, da sie unvermeidliche Produkte der bürgerlichen Gesellschaftsverhältnisse, der Daseinsbedingungen der Bourgeoisie als Klasse sind“, die gezwungen ist, „das Verletzen der elementaren Normen allen menschlichen Zusammenlebens (Mord, Totschlag, Raub usw.) durch einzelne Individuen mit staatlicher Zwangsgewalt bekämpfen zu müssen, aber die Verletzung dieser Elementarnormen in potenzierter Form (Vorbereitung und Durchführung von Aggressionskriegen, Unterwerfung anderer Völker, Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen oder weltanschaulichen Gründen usw.) mittels des Staates zu praktizieren und rechtfertigen zu müssen, da dies ein Wesenszug der imperialistischen Politik ist“, die nicht anders kann, als „die moralischen und rechtlichen Verhaltensnormen der Bourgeoisie die im Gegensatz zu den moralischen Verhaltensnormen der Volksmassen und mindestens partiell auch im Gegensatz zu Elementarnormen jeglichen Zusammenlebens der Menschen stehen mit staatlicher Zwangsgewalt durchzusetzen“, und die schließlich nicht anders ihre Herrschaft aufrechterhalten kann, als „daß verbrecherische Handlungen, die im Interesse der Freiheit der Bourgeoisie bzw. ihrer führenden Fraktion begangen werden, keine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen dürfen, während Handlungen, die der Freiheit des Volkes dienen, strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen müssen“2, muß die Strafe in ihrer gesetzlichen Androhung, ihrer Anwendung und Realisierung dem Schutz und der Durchsetzung der Klasseninteressen der Bourgeoisie unterordnen. Es gehört wohl heute schon mehr als nur Unkenntnis oder Irrtum dazu, wenn nach wie vor die bürgerliche Strafrechtswissenschaft in der Strafgewalt die Durchsetzung ewiger, ahistorischer und apolitischer Verhaltensnormen des menschlichen Zusammenlebens sieht. In der Deutschen Demokratischen Republik sind die Be- 1 Das beweisen der Kölner Kommunistenprozeß von 1853, der erste großangelegte Versuch der Reaktion, die Klassenbewegung der Arbeiter mit Hilfe der Justiz aufzuhalten, sowie die berüchtigten Geheimbundprozesse in der Zeit des Sozialistengesetzes. Auch in der Weimarer Republik verurteilte die Klassenjustiz Tausende von Arbeitern, Kommunisten und Sozialdemokraten und ebnete so dem Faschismus den Weg zur Machtübernahme. 2 Loose, „Zu den sozialen und weltanschaulichen Grundlagen des Entwurfes des sozialistischen Strafgesetzbuches der DDR“, Staat und Recht 1967, Heft 4, S. 605. Ziehungen der Klassen und Schichten, der Bürger zum Staat und zur Gesellschaft von Ausbeutung und Unterdrückung, von Unter- und Überordnung befreit, ist der Klassenantagonismus beseitigt. Mit den neuen sozialen Beziehungen wurde zugleich der Antagonismus zwischen dem Schutzinteresse des Staates und der Erziehung der Rechtsverletzer endgültig überwunden. Die Arbeiterklasse hat unter Führung ihrer Partei auf der Grundlage der gesamtgesellschaftlichen Enwicklung den Fragen der Herausbildung des Rechts und der Rechtsordnung von Anfang an große Aufmerksamkeit gewidmet. Strafrecht und Strafrechtspflege wurden in den Dienst des werktätigen Volkes gestellt und zu einem wirksamen Instrument im Kampf gegen alle Angriffe auf die Errungenschaften des Volkes, zu einem wirksamen Instrument des Schutzes des Staates und der Rechte der Bürger und in Wechselwirkung mit der Schutzfunktion zu einem wichtigen Element des Systems der Erziehung und der Heranführung aller Bürger zur gleichberechtigten und gleichverpflichteten Teilnahme an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens entwickelt. Dabei hat die Partei der Arbeiterklasse auch immer auf die strikte Durchsetzung des Differenzierungsgrundsatzes im Strafrecht orientiert. Der wichtigste Grundsatz der Differenzierung bestand und besteht darin, insgesamt wie im Einzelverfahren ständig von einer klassenmäßigen Einschätzung aus zwischen den Feinden unserer Gesellschaftsordnung und anderen Elementen, die schwere Verbrechen begehen, sowie solchen Personen zu unterscheiden, die aus den verschiedensten Gründen weniger schwere Straftaten verüben. Das hat der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht, auf der 33. Plenartagung des Zentralkomitees der SED im Oktober 1957 klar zum Ausdruck gebracht: „Unsere Richter und Staatsanwälte haben in ihrer Rechtsprechung richtig gehandelt, wenn sie differenzierten zwischen solchen Personen, die, obwohl sie gegen unsere Gesetze verstießen, doch nicht als außerhalb unserer sozialistischen Ordnung stehend betrachtet werden können, sondern die aus Undiszipliniertheit, aus Mangel an Verantwortungsbewußtsein einen Rechtsbruch begangen haben, und zwischen jenen, die sich bewußt außerhalb des Staates stellten und als Staatsverbrecher die Fundamente unseres Staates an-griffen.“3 Die Bewertung bestimmter Verhaltensweisen ist also konkreten historischen Bedingungen unterworfen, und auch die Strafpolitik und der Differenzierungsgrundsatz müssen diesem Prozeß zugeordnet sein. Der VII. Parteitag der SED hat der sozialistischen Rechtspflege und dem differenzierten Einsatz der Strafe neue Impulse für die erfolgreiche Durchsetzung der im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates festgelegten Grundlagen der Strafpolitik gegeben. Nur im einheitlichen Prozeß mit der Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus können Strafrecht und Strafrechtspflege ihre spezifische Aufgabe erfüllen: die Sicherung unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung vor feindlichen Anschlägen auf die Souveränität der DDR, auf die sozialistischen Errungenschaften und das friedliche Leben des Volkes sowie den Schutz der Bürger und ihrer Rechte vor Handlungen krimineller Elemente erfordert''. 3 W. Ulbricht, Die Entwicklung des deutschen volksdemokratischen Staates 1945 1958, Berlin 1958, S. 534. In diesem Band Anden sich u. a. auf S. 73, 146, 345 f. weitere Hinweise auf den Differenzierungsgrundsatz. 4 Vgl. W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik bis zur Vollendung des Sozialismus (Referat auf dem VII. Parteitag der SED), Berlin 1967, S. 80 f. 623;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 623 (NJ DDR 1967, S. 623) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 623 (NJ DDR 1967, S. 623)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der in der akkreditierte Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien,sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der Gesetze möglich. Mielke, Verantrwortungsbevrußt für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit verantwortlich ist. Das wird im Organisationsaufbau Staatssicherheit in Einheit mit dem Prinzip der Einzelleitung, dem. Schwerpunktprinzip und dem Linienprinzip verwirklicht. Terror Vesensäußerung des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die einheitliche Praxis in der Gewährung der Rechte und der Durchsetzung der Pflichten Verhafteter sowie die Arbeit mit Anerkennungen und disziplinären Sanktionen. Die Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie durch entsprechende Kontrollen der Effekten der Verhafteten Verurteilten festzustellen. Dem Untersuhungs- organ sind Vorschläge für deren Einziehung zu unterbreiten.

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