Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 622

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 622 (NJ DDR 1967, S. 622); den können, so bedroht die Alleinvertretungsanmaßung mit ihrer Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Grenze obendrein auch direkt die Sicherheit und Souveränitätsrechte der Volksrepublik Polen und der UdSSR. Sie richtet sich also gegen grundlegende, zum Gegenstand völkerrechtlicher Beistandsverpflichtungen gemachte gemeinsame Interessen und das gemeinsame Sicherheitsbedürfnis der sozialistischen Staatengemeinschaft Europas. Aber die Alleinvertretungsaninaßung richtet sich nicht nur auf eine Veränderung des Status quo nach Osten, zu Lasten der sozialistischen Länder. Die mit ihr verfolgten Pläne zielen auch auf völlige Verschiebung des europäischen Kräfteverhältnisses zuungunsten der westeuropäischen Länder. Schon heute versucht die Bundesrepublik, sich mittels der Hallstein-Doktrin in die inneren Angelegenheiten anderer west- und nordeuropäischer Länder einzumischen, und schädigt dadurch deren Interessen an einer vollen Entfaltung besonders der wirtschaftlichen und Wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit aller europäischen Staaten. Wenn man diese Zielstellungen und Konsequenzen der westdeutschen Alleinvertretungsanmaßung in ihrer Gesamtheit erfaßt, rechtfertigt sich die Feststellung, daß sie elementare Grundsätze des geltenden Völkerrechts verletzt und ein Hauptelement aller in Europa bestehenden Spannungen ist, daß sie jeder effektiven Entspannung und jeder wirklichen Normalisierung der Beziehungen sowohl zwischen den beiden deutschen Staaten als auch zwischen ihnen und den anderen europäischen Ländern im Wege steht, daß sie eine permanente Friedensbedrohung und ein Haupthindernis für die Gewährleistung der Sicherheit in Europa darstellt. * Aus dieser Analyse des Inhalts, der Ziele und der möglichen Konsequenzen der westdeutschen Alleinvertretungsanmaßung ergibt sich: Ein Grunderfordernis der Sicherheit in Europa ist die Akzeptierung und Respektierung des im Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung entstandenen territorialen Status quo, zu dem auch die Existenz zweier souveräner deutscher Staaten und der objektiv bestehende Status Westberlins als einer selbständigen politischen Einheit auf dem Territorium der DDR gehören. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß unter den Bedingungen, wie sie sich in Europa herausgebildet haben, jeder Versuch, die selbständige und unabhängige Existenz der sozialistischen DDR zu beseitigen, die Grenzen der UdSSR oder der Volksrepublik Polen anzutasten, das sozialistische Staatensystem als ganzes von innen oder außen anzugreifen, Europa unweigerlich an den Abgrund eines Krieges, und zwar eines Weltkrieges mit unabsehbaren Auswirkungen, führen müßte. Da aber eben diese Zielsetzung den Inhalt und Zweck der westdeutschen Alleinvertretungsanmaßung aus-macht, stellt sie einen Hauptfaktor der Unsicherheit und Konfliktsgefahr in Europa dar. Deshalb besteht ein elementares Erfordernis der europäischen Sicherheit darin, die Bundesrepublik zur rückhaltlosen Aufgabe dieser aggressiven Staatsdoktrin zu veranlassen. Jeder europäische Staat, der die westdeutsche Alleinver-tretungsanmaßung in irgendeiner Weise akzeptiert oder ihr nachgibt und dadurch vielleicht durchaus ungewollt die gegen den Status quo und die Sicherheit in Europa gerichtete Politik der Bundesrepublik unterstützt, verletzt damit auch seine eigenen legitimen Interessen. Diese und die gesamteuropäischen Sicherheitsbedürfnisse verlangen vielmehr, der Alleinvertretungsanmaßung jede Unterstützung zu versagen und so ihren endgültigen Zusammenbruch zu beschleunigen. Auch die jungen Staaten Asiens und Afrikas würden mit einer Zurückweisung der Alleinvertretungsanmaßung nicht nur ihre Souveränitätsrechte wahren und ihrer progressiven Entwicklung nützen, sondern sie würden damit zugleich einen wertvollen Beitrag zur Gewährleistung der europäischen Sicherheit erbringen und so unzweifelhaft der Verbesserung der internationalen Atmosphäre in der ganzen Welt dienen. Beseitigung der Alleinvertretungsanmaßung aber heißt in erster Linie Anerkennung der DDR als gleichberechtigtes 'Mitglied der Staatengemeinschaft. Man kann dieser Notwendigkeit auch nicht dadurch ausweichen, daß man zwar die tatsächliche Existenz zweier deutscher Staaten anerkennt, aber es gleichwohl ablehnt, zur DDR normale zwischenstaatliche, d. h. diplomatische Beziehungen herzustellen, während man solche mit der Bundesrepublik unterhält. In einem derartigen Verhalten liegt ein Stück „Beschwichtigungspolitik“ gegenüber der Bundesrepublik, die diese letztlich nur ermuntern kann, auf ihrer intransigenten Haltung zu beharren. Was die Bundesrepublik selbst anlangt, so gibt es auch für sie nur einen Weg, um ehrlich zu einer europäischen Entspannungspoliitik überzugehen und eine glaubhafte Friedenspolitik zu betreiben. Es nützt nichts und überzeugt niemanden, die Alleinvertretungsanmaßung umzutaufen oder von irgendwelchen „Verbesserungen“ der Beziehungen zwischen der Bevölkerung der beiden deutschen Staaten zu reden, solange Bonn sich weigert, die DDR als Staat in der international üblichen Form zur Kenntnis zu nehmen und zu respektieren und die Bürger der DDR als Staatsbürger ihres Staates zu achten. Das heißt, ein wirklicher und glaubwürdiger Verzicht auf die Alleinvertretungsanmaßung setzt voraus, daß zwischen den Regierungen der beiden deutschen Staaten ordnungsgemäße Vereinbarungen über die Aufnahme normaler Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR getroffen werden. Aus allen diesen Gründen sind wir der Meinung, daß die Frage der Anerkennung der DDR heute zu einer Kernfrage der europäischen Sicherheit geworden ist, daß eine Vereinbarung über die Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten der erste und wichtigste Schritt zur Entspannung in Europa und zur Lösung vieler drängender Probleme sein würde. Dt. ULRICH DAHN, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ROLF SCHRÖDER, Richter am Obersten Gericht Probleme der Strafzumessung Die gesellschaftlichen Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit In der Geschichte des Strafrechts hat wohl kaum eine zweite Frage so im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gestanden, wie die nach dem Zweck und dem praktischen Einsatz der Strafe. Das ist deshalb so, weil einmal jahrhundertelang im „Bestrafen“ bzw. „Abstrafen“ das alleinige Anliegen des Strafrechts überhaupt gesehen wurde und weil zum anderen diese Frage wesentliche Klassen- und Machtinteressen berührt. Durch die gesetzliche Rechtfertigung, durch die Gleichsetzung des Gesetzes mit dem Recht der herrschenden 622;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 622 (NJ DDR 1967, S. 622) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 622 (NJ DDR 1967, S. 622)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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