Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 621

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 621 (NJ DDR 1967, S. 621); Bestreitens der Staatsqualität der DDR vielfach versucht wird18 19, die Völkerrechtssubjektivität der DDR auch mit dem Argument zu negieren, daß diese keine „legitimen“ Staatsorgane besitze, so läuft diese absurde Behauptung im Grunde darauf hinaus, der DDR ihfe elementaren Rechte als Staat verweigern zu wollen, weil sie eine sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung besitzt, die natürlich nicht den Verfassungs-Prinzipien der westdeutschen Bundesrepulik entspricht. Es ist offensichtlich, daß diese widersinnige Argumentation elementaren Prinzipien des geltenden Völkerrechts widerspricht, nach denen sich die Legitimität von Staatsorganen immer nur nach der eigenen Verfassungsstruktur des jeweiligen Staates bestimmt und kein Staat das Recht hat, die Respektierung der völkerrechtlichen Rechtssubjektivität eines anderen Staates zu verweigern, weil ihm dessen Ordnung nicht gefällt. Was die westdeutsche Behauptung von der rechtlichen Weitergeltung der deutschen Grenzen vom 31. Dezember 1937 angeht, so ist m. E. ein ins einzelne gehender Nachweis der völkerrechtlichen Unhaltbarkeit dieses Standpunktes heute nicht mehr notwendig. Einmal fehlt der Bundesrepublik angesichts der Beschränkung ihres Hoheitsgebietes auf die drei ehemaligen westlichen Besatzungszonen Deutschlands und der Existenz der DDR überhaupt jegliche Kompetenz hinsichtlich der Oder-Neiße-Grenze, die durch den Görlitzer Vertrag zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen von den beiden allein darüber verfügungsberechtigten Staaten ausdrücklich bestätigt und im einzelnen markiert wurde111. Zum anderen sieht sich die Bundesrepublik hinsichtlich der Verbindlichkeit der Oder-Neaße-Grenze heute praktisch einer geschlossenen Weltmeinung gegenüber. Gibt es so schon keinerlei Rechtsgrundlagen für 'die Al-leinvertretungsanmaßiung, so stehen ihr oben dargelegter Inhalt und ihre Konsequenzen in einem diametralen Gegensatz zu grundlegenden Prinzipien und Normen des geltenden Völkerrechts, insbesondere zu den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen. Die Alleinvertretungsanmaßung steht in eklatantem Widerspruch zum Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten, und sie stellt eine offene Negierung der Pflicht der Staaten dar, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln, die auf der Achtung des Prinzips der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker beruhen, und die friedliche internationale Zusammenarbeit zu pflegen und zu fördern (Art. 1 Ziff. 2 und 3, Art. 2 Ziff. 1 der UN-Charta). Sie beinhaltet gegenüber der DDR und anderen sozialistischen Ländern die offene Propagierung, Vorbereitung und auch Durchführung von aggressiven Akten, die sich gegen die territoriale Unverletzlichkeit und die politische Unabhängigkeit sowie gegen die Souveränitätsrechte dieser Staaten richten (Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta). Sie bedroht das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung der DDR und anderer sozialistischer Länder (Art. 1 Ziff. 2 der UN-Charta) und deren Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948). Die Praktizierung der Alleinvertretungsanmaßung verletzt in grober Weise das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowohl gegenüber der DDR, der Volksrepublik Polen und der UdSSR als auch gegenüber den Staaten, deren Politik man mittels einer Anwendung oder einer Androhung der Anwendung der Hallstein-Doktnin zu beeinflussen sucht (Art. 2 Ziff. 7 der UN-Charta und Resolution Nr. 2131 der XX. UN-Vollver-sammlung). 18 Vgl. z. B. Kiesinger ln: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1967, Nr. 66, S. 565, und Nr. 67, S. 571. 19 Vgl. hierzu im einzelnen Kröger, Deutsche Grenzen und europäische Sicherheit, Berlin 1967, S. 34 ff. Die Alleinvertretungsanmaßung steht darüber hinaus im Widerspruch zu den Hauptgrundsätzen der Viermächteabkommen der Anti-Hitler-Koalition über Deutschland. Sie mißachtet die Grenzfestlegungen in den Abschnitten VI und IX des Potsdamer Abkommens, und sie verstößt insbesondere gegen den Grundgedanken des Potsdamer Abkommens, das die Wiederherstellung eines deutschen Staates verbietet, der seine Nachbarn bedroht, eine expansive Politik betreibt und dadurch erneut den Frieden gefährdet. 2. Die schwerwiegendste und weittragendste Verletzung des Völkerrechts durch die westdeutsche Alleinvertretungsanmaßung aber liegt in der durch sie herbeigeführten ständigen akuten Gefährdung der europäischen Sicherheit und in ihrer Funktion als Hauptquelle der Spannungen in Europa. Sie richtet sich damit gegen den Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Art. 1 Ziff. 1, Art. 2 Ziff. 3 der UN-Charta). Die westdeutsche Alleinvertretungsanmaßung bedeutet durch ihre prinzipielle Negierung der staatlichen Existenz und aller Souveränitätsrechte der DDR sowie durch die daraus resultierende grundsätzliche Weigerung der Bundesrepublik, die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit der DDR zu achten und ihren internationalen Status zu respektieren, eine potentielle Kriegserklärung an die DDR. Sie schließt damit jede Herstellung normaler Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten, ihr friedliches Nebeneinanderbestehen und Zusammenleben von vornherein aus. Solange die Bundesregierung die Alleinvertretungsanmaßung aufrechterhält und offen erklärt, daß sie nicht bereit ist, die staatliche Existenz der DDR sowie die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen anzuerkennen und ihre Souveränitätsrechte zu respektieren, solange sie es ablehnt, normale zwischenstaatliche Beziehungen zur DDR herzustellen, beharrt sie auf ihren Annexions- und Aggressionsabsichten gegen die DDR, auch wenn man das in Bonn hinter noch so schönen Worten zu verstecken sucht. Das aber bedeutet, daß damit zwangsläufig jede Entspannung und Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten unmöglich gemacht, daß dadurch der potentielle Konfliktsherd, der entscheidende Unsicherheitsfaktor in Europa konserviert wird. Die Bundesregierung hat ihre entspannungsfeindlichen, expansiven politischen Absichten erneut eindeutig dadurch unterstrichen, daß sie es rundweg ablehnte, auf den ihr von der Regierung der DDR am 10. Mai 1967 unterbreiteten Vorschlag einzugehen, direkte Verhandlungen zwischen den Leitern der Regierungen beider deutscher Staaten aufzunehmen, um zu Vereinbarungen über die Aufnahme normaler Beziehungen zwischen ihnen, über den beiderseitigen Verzicht auf Gewaltanwendung in den gegenseitigen Beziehungen, über die Anerkennung der in Europa bestehenden Grenzen, über die Herabsetzung der Rüstungskosten in beiden deutschen Staaten, über deren vollständigen Verzicht auf jede Verfiügungs- oder Mitverfügungsmöglichkeit über Kernwaffen und ihre Teilnahme an einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa sowie über das beiderseitige Eintreten für die Herstellung normaler Beziehungen beider deutscher Staaten zu allen europäischen Ländern zu gelangen20. Bedeutet schon die Zielsetzung der Alleinvertretungsanmaßung, die DDR als souveränen, sozialistischen Staat zu beseitigen, angesichts der in Europa bestehenden Bündnissysteme die unmittelbare Heraufbeschwörung der Gefahr eines Konflikts mit allen Staaten der Warschauer Vertragsorganisation, in den die NATO-Ver-bündeten der Bundesrepublik gänzlich ohne Rücksicht auf ihre eigenen nationalen Interessen verwickelt wer- 20 vgl. Neues Deutschland vom 12. Mai 1967. 621;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 621 (NJ DDR 1967, S. 621) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 621 (NJ DDR 1967, S. 621)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der erarbeiteten politisch-operativ bedeutsamen Informationen noch stärker und differenzierter zur Einleitung und Realisierung von Maßnahmen zur Veränderung der Situation herangezogen werden.

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