Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 620

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 620 (NJ DDR 1967, S. 620); lionen Europäer in Warschau und Prag, in Budapest, Bukarest und Sofia hoffen auf Wiedererlangung der Freiheit vorwiegend auch, weil wir Deutschen uns mit den von den Kommunisten gegen uns geschaffenen Tatsachen nicht abfinden.“14 Diese Auslassungen erinnern nur. allzu deutlich an die Ideologie und Terminologie, mit der vor 30 Jahren der zweite Weltkrieg vorbereitet wurde. 3. Ein drittes Wesenselement der Alleinvertretungsanmaßung stellt die in klarem Widerspruch zur internationalen Rechtslage und auch zu den offiziellen Standpunkten selbst der USA, Großbritanniens und Frankreichs stehende Inanspruchnahme von angeblichen Rechten der Bundesrepublik in und über Westberlin dar. Diese Seite der Alleinvertretungsanmaßung praktiziert die Bundesregierung mit ihren unablässig wiederholten Versuchen, Hoheitsbefugnisse in Westberlin auszuüben, Westberlin in die Bundesrepublik zu intregieren, die Politik des Westberliner Senats zu bestimmen und die geographische Lage Westberlins im Zentrum der DDR als ständigen Störfaktor gegen diese zu mißbrauchen. 4. Schließlich kann man bei einer Analyse aller Auswirkungen der Alleinvertretungsanmaßung nicht an der Tatsache Vorbeigehen, daß die aus ihr abgeleitete und als Instrument zu ihrer internationalen Durchsetzung entwickelte sog. Hallstein-Doktrin weit über Europa hinaus die politische Atmosphäre außerordentlich negativ beeinflußt. Es ist die von westdeutschen Regierungskreisen offen ausgesprochene Zielsetzung der Hallstein-Doktrin, dritte Staaten, insbesondere blockfreie Länder und junge Nationalstaaten, durch direkten oder indirekten politischen oder wirtschaftlichen Druck oder durch Gewährung bestimmter Vergünstigungen zur Unterstützung der Alleinvertretungsanmaßung und der auf sie gegründeten Bonner Politik zu veranlassen. Zu diesem Zweck werden gegen Staaten, die Beziehungen mit der Bundesrepublik unterhalten, im Falle einer „Aufwertung“ der DDR Repressalien angedroht und ggf. auch durchgeführt bzw. werden Entwicklungshilfemaßnahmen und ähnliche Akte von einem „Wohlverhalten“ im Sinne der Bonner Alleinvertretungsanmaßung abhängig gemacht. An dieser Funktion der Hallstein-Doktrin hat sich auch durch ihre in letzter Zeit proklamierte „flexiblere“ Anwendung nicht das geringste geändert; im Gegenteil, diese soll gerade dazu dienen, der Hallstein-Doktrin unter den für Bonn komplizierter gewordenen Bedingungen ein bestimmtes Maß an Wirksamkeit zu erhalten. Mittels der Hallstein-Doktrin greift die westdeutsche Regierung in die Souveränitätsrechte anderer Staaten ein, indem sie auf deren außenpolitische Entscheidungsfreiheit hinsichtlich ihrer Beziehungen zu beiden deutschen Staaten einwirkt. Das sind keineswegs nur außereuropäische Staaten, insbesondere junge Nationalstaaten Afrikas und Asiens, sondern diese interventionistische Haltung praktiziert die Bundesrepublik auch gegen europäische Regierungen, die eine realistische Position zu den beiden deutschen Staaten beziehen oder beziehen möchten. Zum anderen sollen mit Hilfe der Hallstein-Doktrin dritte Staaten veranlaßt werden, die aggressive Politik der Bundesrepublik gegen die DDR und andere sozialistische Staaten Europas mindestens objektiv zu unterstützen und zu ihrer Weiterführung beizutragen. Zum dritten wird durch die Hallstein-Doktrin die internationale Zusammenarbeit überhaupt gestört, weil die DDR daran gehindert wird, ihre internationalen Beziehungen voll zu entfalten und gleichberechtigt in einer Reihe internationaler Organisationen mitzuwirken. M zitiert nach: Die Welt vom 31. Januar 1965. Die Völkerrechts Widrigkeit der Alleinvertretungsanmaßung 1. Eine völkerrechtliche Wertung der Alleinvertretungsanmaßung muß zunächst zu der Feststellung gelangen, daß es keinerlei juristische Grundlage oder Rechtfertigung für die These gibt, daß die Bundesrepublik der einzige völkerrechtlich existierende deutsche Staat sei, ja, daß diese Behauptung sowohl allgemein anerkannten Grundsätzen des internationalen Rechts wie auch den speziell die beiden deutschen Staaten betreffenden konkreten völkerrechtlichen Regelungen in gröblichster Weise widerspricht. Einmal kann man bei einer realistischen Einschätzung der tatsächlichen Vorgänge, die sich im Zusammenhang mit der Beendigung des zweiten Weltkrieges vollzogen, und bei einer exakten Würdigung der Erklärungen der Hauptsiegermächte vom Mai und Juni 1945 nur zu der Schlußfolgerung gelangen, daß das bis zu dieser Zeit in der konkreten Gestalt des Hitlerstaates existierende Deutsche Reich mit seiner totalen militärischen Niederlage und der völligen Vernichtung seines Machtapparates und seiner staatlichen Organisation im Mai 1945 untergegangen ist. Infolgedessen kann es auch niemals eine sog. rechtliche Identität der Bundesrepublik mit diesem ehemaligen Deutschen Reich geben, auf deren willkürliche Unterstellung ja die Alleinvertretungsanmaßung letztlich gestützt wird. Überdies aber konnte und sollte sich auch nach den für die Bildung des westdeutschen Staates maßgeblichen Rechtsakten und Dokumenten15 diese Staatsbildung tatsächlich und rechtlich nur im territorialen Rahmen der damaligen amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszonen Deutschlands vollziehen und hat sie sich nur in diesem Rahmen vollzogen. Auch die drei früheren westlichen Besatzungsmächte haben niemals der Bundesrepublik irgendwelche über dieses Gebiet hinausgehende Hoheitsrechte zugestanden, ja, sie haben dies sogar mehrfach ausdrücklich abgelehnt16, obwohl sie andererseits in offenbarem Widerspruch zu diesen ihren Erklärungen in den Pariser Verträgen die Alleinvertretungsanmaßung akzeptierten und sie bis heute praktisch unterstützen. Sie haben außerdem stets bis in die allerjüngste Zeit hinein betont, daß aus dem erwähnten Grunde auch Westberlin keinen Bestandteil der Bundesrepublik bildet und nicht deren Hoheitsund Regierungsgewalt unterliegt und nicht unterliegen darf17. Nach der Bildung der Bundesrepublik aber entstand auf dem Territorium der bis dahin sowjetischen Besatzungszone Deutschlands die DDR, die nunmehr seit 18 Jahren als souveräner Staat besteht und am internationalen Verkehr teilnimmt. Nach dem im internationalen Recht ganz überwiegend anerkannten sog. Effektivitätsprinzip ergibt sich aus diesem faktischen Bestehen der beiden deutschen Staaten, aus dem bei ihnen beiden gegebenen Vorhandensein aller Merkmale, die einen Staat als solchen qualifizieren, ihre völkerechtliche Rechts Subjektivität mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Wenn von westdeutscher Seite offenbar notgedrungen in Erkenntnis der objektiven Unhaltbarkeit der These von der sog. Identität der Bundesrepublik mit dem ehemaligen Deutschen Reich und der Unsinnigkeit eines 15 vgl. insbes. Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948 und Beschlüsse der Koblenzer Ministerpräsidentenkonferenz vom 8. bis 10. Juli 1948. 16 vgl. z. B. die Erklärung des britischen Außenministers vom 6. November 1964 an den Court of Appeal im Zeiß-Prozeß (auszugsweise in: All England Law Reports 1966, Part 8, S. 541 ff.). 17 Vgl. hierzu im einzelnen Kaufmann / Morgenstern, „Völkerrechtswidrige Westberllnpolltlk“, Deutsche Außenpolitik 1967, Heft 8, S.927 ff. 620;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 620 (NJ DDR 1967, S. 620) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 620 (NJ DDR 1967, S. 620)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der nicht eingeschränkt wird. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen.

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