Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 619

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 619 (NJ DDR 1967, S. 619); vielmehr unverhohlen, daß sie das Gebiet der DDR als „Inland“, d. h. als Gebietsbestandteil der Bundesrepublik betrachtet und sich demgemäß Hoheitsrechte auch über die DDR und ihre Bürger anmaßt1’. Diese Position der Bundesrepublik stellt nicht nur ein auf die Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik zielendes expansionistisches politisches Programm dar. Sie bildet vielmehr zugleich die Grundlage für ein vielfaches praktisches Handeln von Organen der Bundesrepublik, das in schwerwiegender Weise die Sicherheit der DDR gefährdet bzw. deren Souveränitätsrechte durch Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten verletzt, um so durch Schädigung, Schwächung und Unterhöhlung der DDR deren Liquidierung als selbständiger sozialistischer. Staat vorzubereiten. So ermuntert die offizielle Leugnung des völkerrechtlichen Charakters der Grenzen der DDR zu deren bewußter Verletzung, was ständige Grenzprovokationen von westdeutscher bzw. Westberliner Seite zur Folge hat, die nicht nur schwere Gefahren für Leben und Gesundheit der Grenzsicherungskräfte der DDR und der an solchen Provokationen Beteiligten auslösen, sondern darüber hinaus zu internationalen Konflikten mit unabsehbaren Konsequenzen führen können. Auf der Grundlage der Alleinvertretungsanmaßung nimmt das geltende westdeutsche Staatsangehörigkeitsrecht die Bürger der DDR praktisch als Staatsangehörige der Bundesrepublik in Anspruch und unterwirft sie deren Personalhoheit* * * * 7. Die hierauf beruhende, international wohl einmalige Praxis westdeutscher Justizorgane, Bürger der DDR wegen Handlungen, die sie im Gebiet ihres Heimatstaates in voller Übereinstimmung mit dessen Verfassungs- und Rechtsordnung, ja sogar in direkter Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten vorgenommen haben, in Westdeutschland strafrechtlich zu verfolgen, soll durch das im Entwurf vorliegende neue westdeutsche Strafgesetzbuch sanktioniert werden, indem das gesamte Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zum strafrechtlichen „Inland“ der Bundesrepublik erklärt wird8. Auch in anderen westdeutschen Gesetzen wird dieser „Inlands“-Begriff formuliert9 und damit eindeutig eine juristische Annexion der DDR vollzogen. Die Bundesregierung benutzt ihre Alleinvertretungsanmaßung und deren von ihr veranlaßte Unterstützung durch eine Reihe dritter Staaten weiter dazu, die DDR, ihre Wirtschaft und ihre Bürger ständig um Millianden-Werte zu schädigen. Sie ist laufend bemüht, mittels des spezifischen außenpolitischen Instruments der Alleinvertretungsanmaßung, der„Hallstein-Doktrin“, die Auslandsbeziehungen der DDR und ihrer Bürger auch aut wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, kulturellem und sportlichem Gebiet zu behindern und die Bürger der DDR insbesondere mit Hilfe des sog. Alliierten Travel-Office im Ausland diskriminierenden Sonderbehandlungen zu unterwerfen. 2. Eine zweite Seite der westdeutschen Alleinvertretungsanmaßung besteht darin, daß sie die Weigerung der Bundesrepublik in sich schließt, die Oder-Neiße- s Vgl. Wehner Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ am 16. April 1967; Brandt Im Interview mit der Wochenzeitung „Mann in der Zelt“ vom 20. April 1967 (Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1967, Nr. 44, S. 375 f.). 7 Vgl. hierzu im einzelnen „Die Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit der westdeutschen Gesetzgebungs- und Justizpraxis, Bürger anderer Staaten der Rechtshoheit der Bundesrepublik zu unterwerfen“, Gutachten des Instituts für Internationale Beziehungen an der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, NJ 1966 S. 449 (auch in; Recht für wen und wofür?, Hrsg. Kanzlei des Staatsrates der DDR. Berlin 1966, S. 42 ff.). 8 Vgl. Amtl. Begründung zu § 3 des Entwurfs, Bundesrats-Drucksache 200/62, S. 106. Vgl. dazu auch Stiller, „Die Regelung des Geltungsbereichs im Bonner StGB-Entwurf Ausdruck des Revanchismus“, NJ 1963 S. 177 ff. 9 Vgl. das in Fußnote 7 zitierte Gutachten. Grenze als rechtsverbindlich anzuerkennen. Die in Westdeutschland regierenden Kreise, auch die jetzige unter Beteiligung von Sozialdemokraten gebildete Koalitionsregierung, halten bis heute an ihrem Standpunkt fest, daß die Grenzen des ehemaligen Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937 völkerrechtlich weiter beständen. Sie erheben damit über das Gebiet der DDR hinaus territoriale Ansprüche auf polnisches und sowjetisches Staatsgebiet. In diesem Sinne erklärte Bundesaußenminister Brandt am 2. Juli 1967: „Eine europäische Friedensordnung soll man sidi nicht so vorstellen, als ob einfach nur zu bestätigen wäre, was der zweite Weltkrieg in Europa hinterlassen hat. Die europäische Friedensordnung müßte Grenzen einebnen .“In Auch hier handelt es sich um eine juristisch und politisch bereits praktizierte Haltung. Die erwähnten ge-gesetzgeberischen Annexionsakte der Bundesrepublik gegenüber der DDR erfassen durchweg auch die durch die völkerrechtlichen Vereinbarungen der Hauptsiegermächte des zweiten Weltkrieges in das Staatsgebiet der Volksrepublik Polen und der UdSSR integrierten früher deutschen Territorien. Es ist z. B. nur wenig bekannt, daß das westdeutsche Staatsangehörigkeitsrecht alle in den westpolnischen Gebieten und im Kalindn-grader Gebiet der UdSSR lebenden Personen, die früher deutsche Staatsangehörige waren, als Staatsangehörige der Bundesrepublik in Anspruch nimmt11 und daß das neue westdeutsche Strafgesetzbuch auch dieses Territorium zum strafrechtlichen „Inland“ der Bundesrepublik erklären soll. In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß es die Bundesrepublik bis heute hartnäckig ablehnt, das einen erpresserischen Gewaltakt gegen die Tschechoslowakei darstellende Münchner Abkommen von 1938 als von Anfang an nichtig anzuerkennen, d. h., daß sie aus diesem grob völkerrechtswidrigen Akt Hitlers nach wie vor gewisse Rechtspositionen gegenüber der CSSR ableiten will1'2. Aber die Einmischungspolitik der Bundesrepublik gegenüber den sozialistischen Ländern Europas geht noch wesentlich weiter. Profilierte Vertreter der offiziellen westdeutschen Politik maßen sich an, nicht nur in der DDR, sondern auch in anderen sozialistischen Ländern Europas die bestehende soziale und politische Ordnung nach ihren Wünschen umgestalten zu wollen. Der jetzige Staatssekretär im Bonner Bundeskanzleramt, Freiherr von und zu Guttenberg, schrieb in aller Offenheit: „Der Verantwortungsbereich der deutschen Politik geht . über die Grenzen Deutschlands hinaus. Deutschland trägt Verantwortung in und für Europa. Ich zögere nicht zu sagen, daß es eine deutsche Mitverantwortung auch für Osteuropa gibt . Niemand soll glauben, daß sich die deutsche Freiheit ohne grundlegende Veränderung der Verhältnisse in Osteuropa wiederherstellen ließe.“13 Und der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, B a r z e 1, kleidete den gleichen Gedanken in die Worte: „Die Nichtanerkennung der Zone (gemeint ist die DDR H. Kr.) und der Oder-Neiße-Linie erfüllt eine europäische Funktion. Sie wirkt der Endgültigkeit der Spaltung Europas entgegen und erinnert jedermann daran, daß in Europa noch kein Frieden ist, und gibt Hoffnung auf eine freiheitlichere Zukunft. Viele Mil- 10 Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1967, Nr. 70, S. 606. 11 Vgl. das ln Fußnote 7 zitierte Gutachten. 12 Vgl. Kiesinger ln seiner Rede vor der „Gesellschaft für Auswärtige Politik“, Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1967, Nr. 67, S. 571. 13 Guttenberg. Wenn der Westen will, Stuttgart 1964, S. 216 f. 619;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 619 (NJ DDR 1967, S. 619) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 619 (NJ DDR 1967, S. 619)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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