Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 617

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 617 (NJ DDR 1967, S. 617); N U M M E R 20 JAHRGANG 21 ZEITSCHRI NEUElUSnZ FT FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1967 2.OKTOBERHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Prof. Dr. HERBERT KROGER, Direktor des Instituts für Internationale Beziehungen an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die westdeutsche Alleinvertretungsanmaßung und das Völkerrecht Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem Referat, das Prof. Dr. Kröger am 18. September 1967 auf dem vom Institut für Internationale Beziehungen und der Gesellschaft für Völkerrecht in der DDR veranstalteten internationalen wissenschaftlichen Kolloquium mit dem Thema „Der internationale Status der beiden deutschen Staaten und seine Bedeutung für die europäische Sicherheit“ gehalten hat. D. Red. Die Frage der Anerkennung des territorialen Status quo als Grundlage einer stabilen Friedensordnung in Europa stellt sich in ihrem Kemgehalt heute praktisch vor allem als die Frage der Anerkennung der beiden deutschen Staaten (und der selbständigen politischen Einheit Westberlin), der Respektierung ihrer Grenzen und der Gestaltung ihrer Beziehungen zueinander und zu dritten Staaten dar. Die Art der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und damit die politische Lage an der mitteleuropäischen Nahtlinie zwischen den bestehenden politisch-militärischen Bündnissystemen, den wirtschaftlichen Gruppierungen und sozialen Ordnungen ist von wesentlicher Bedeutung für die Gestaltung und Entwicklung der gesamteuropäischen Beziehungen. Es versteht sich von selbst, daß die Verursachung, Aufrechterhaltung und Verschärfung von internationalen Spannungen zwischen den beiden deutschen Staaten, die Erzeugung von potentiellen Konfliktsherden an dieser Nahtlinie zwischen den beiden in Europa bestehenden Mächtegruppierungen jeder Entspannuhgs-möglichkeit in Europa entgegenwirken müssen und leicht zu einer gefährlichen Zuspitzung der gesamten internationalen Situation führen können. Jedes Streben nach einer Veränderung des territorialen Status quo der beiden deutschen Staaten, nach einer Ausdehnung des Gebietsbestandes und des Hoheitsbereichs des einen von ihnen auf Kosten des anderen berührt unter den gegebenen Bedingungen zwangsläufig nicht nur die Interessen der beiden deutschen Staaten, sondern schließt zugleich objektiv die Zielsetzung einer grundlegenden Veränderung des gesamten politischen, wirtschaftlichen und militärischen Kräfteverhältnisses zwischen den europäischen Mächtegruppierungen und den beiden gesellschaftlichen Systemen in sich und greift damit tief in die Interessen aller davon betroffenen europäischen Staaten ein. Der Status quo in Europa und die Politik der Bundesregierung Die offizielle Politik der westdeutschen Bundesrepublik weigert sich bis heute ausdrücklich und prononciert, in Wort und Tat, die in Mitteleuropa im Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung entstandene Lage, den hier bestehenden territorialen Status quo anzuerkennen und zu respektieren. Sie erklärt es vielmehr zum Grundanliegen ihres gesamten politischen Handelns, diesen im Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung in Mitteleuropa entstandenen Zustand zu beseitigen, und sie ist ständig bemüht, auch andere Staaten und insbesondere die NATO als Ganzes zur Unterstützung dieser gegen den gesamteuropäischen Status quo gerichteten Politik zu veranlassen. Sie erhebt es zur Leitlinie ihrer Politik, unter Eingliederung der DDR ein „wiedervereinigtes Deutschland“ herzustellen, das wie in Art. 7 Abs. 2 des Pariser Vertrages über die Beziehungen der Bundesrepublik und den drei Mächten (USA, Großbritannien und Frankreich) vom 26. Mai 1952 i. d. F. vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 305) höchst offiziell formuliert wurde eine „Verfassung, ähnlich wie die Bundesrepublik, besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist“ und dessen Grenzen erst in einem Friedensvertrag für „ganz Deutschland“ festgelegt werden sollen. Diese Formulierung besagt unzweideutig, daß das Ziel der gesamten Politik der Bundesrepublik darin besteht, zunächst den derzeitigen Zustand in Mitteleuropa in der Richtung zu verändern, daß die DDR unter Beseitigung ihrer sozialistischen Gesellschaftsordnung in einen deutschen Gesamtstaat eingegliedert wird, dessen soziale und politische Ordnung der der heutigen Bundesrepublik entspricht und der deren gegenwärtige internationale Verpflichtungen und Bindungen übernimmt. Erst auf der Grundlage dieser weittragenden Veränderung des gesamteuropäischen Kräfteverhältnisses und der damit gegebenen Vorschiebung der europäischen Trennlinie zwischen Kapitalismus und Sozialismus, zwischen den Bündnissystemen der NATO und des Warschauer Vertrages, zwischen den Wirtschaftsräumen der EWG und des RGW von der Elbe bis an die Oder und Neiße soll dann nach der westdeutschen Konzeption eine Festlegung der Ost-Grenzen denn nur um diese handelt es sich ja dieser „erweiterten Bundesrepublik“ erfolgen, für die ausdrücklich ein angeblicher „Rechtsanspruch“ auf Wiederherstellung des Status vom 31. Dezember 1937 geltend gemacht wird. Diese auf eine grundlegende Veränderung des territorialen, politischen, ökonomischen und militärischen Status in Europa zielende Konzeption der westdeutschen Bundesrepublik ist der Kerngehalt des von ihr seit ihrer Bildung bis heute zur Grundlage ihrer gesamten Politik erklärten und zur offiziellen Staatsdoktrin gemachten sog. Alleinvertretungsrechts, d. h. ihrer Rechtsanmaßung, alleiniger völkerrechtlicher Repräsentant ganz Deutschlands in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zu sein. Dieses offen auf eine Korrektur der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges und eine Veränderung der heute in Europa bestehenden Staatsgrenzen gerichtete politische Programm formulierte der erste Kanzler der Bundesrepublik, Dr. Adenauer, bereits unmit- 617;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der inoffiziellen Arbeit zu sichern. Deshalb muß die Überprüfung und Kontrolle zu einem ständigen Arbeitsprinzip der operativen Mitarbeiter werden und sich sowohl auf die als auch auf die neue Arbeitsstelle und die dort auszuübende Tätigkeit. Deshalb sind die Legenden dafür und die Verhaltenslinie gegenüber Außenstehenden gründlich mit den zu beraten. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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