Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 598

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 598 (NJ DDR 1967, S. 598); einzelnen Existenz verursacht und das Individuum zu einem Kampf um das Dasein zwingt, bringt Exzesse, äußerste Not und sich dem Tierischen annähernde Verbrechen hervor. Die Ausbeutung der Massen ruft Elend, Armut, Unwissenheit, Verwilderung und Laster hervor. Kein Kampf mit diesen Erscheinungen kann dermaßen fruchtbringend sein, daß er die Möglichkeit ihres Entstehens beseitigt. Sie werden erst in einer späteren Phase der kommunistischen Ordnung verschwinden. Während des Übergangs zum Kommunismus bleiben sie als Rudiment des Vergangenen noch bestehen“ (S. 26). Das Problem der Ursachen der Kriminalität untersuchte L. A. Sawrasow in seinem Beitrag „Das Verbrechen und die Strafe in der gegenwärtigen Periode“, der dm Jahre 1918 in Nummer 5/6 der Zeitschrift „Die proletarische Revolution und das Recht“ veröffentlicht wurde. L. A. Sawrasow war in jenen Jahren Leiter der zentralen Abteilung für Strafen im Volkskommissariat für Justiz der RSFSR und leitete die Strafvollzugseinrichtungen. Indem er die Kriminalitätssituation in der Periode nach der Oktoberrevolution charakterisierte, legte L. A. Sawrasow dar, daß „es allerdings naiv wäre, bei der Senkung der Kriminalität schnelle Ergebnisse zu erwarten. Wir können nicht die Hände falten und warten, bis sich der Sozialismus gefestigt und die Wurzeln des Unkrauts beseitigt hat, die tief im gegenwärtigen sozialen Grund und Boden verhaftet sind. Folglich müssen wir gegen die Kriminalität kämpfen, und wir werden eine lange Zeit mit den Verbrechern zu tun haben“ (S. 23). L. A. Sawrasow unternahm den Versuch, „hinsichtlich der nahen Zukunft etwas über die Kategorien der Verbrechen und über 'die Tendenzen ihres Sinkens bzw. Ansteigens vorherzusagen“ (S. 23). Nach seiner Meinung mußten die Eigentumsdelikte bedeutend absinken, „denn als Massenerscheinung standen diese Delikte in engstem Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit, der Armut und dem Hunger; man muß annehmen, daß diese Faktoren durch die Tätigkeit der Arbeitsvermittlungen und des Kommissariats für soziale Sicherheit bedeutend schwächer werden“ (S. 23). Andererseits mußte nach seiner Meinung die Anzahl derjenigen Handlungen zunehmen, die von den Strafgesetzen des zaristischen Rußlands nicht erfaßt wurden: nämlich Wirtschaftsverbrechen und besonders Spekulationen. Schließlich sollte nach der Voraussage Sawrasows die Zahl der Verbrechen gegen die Person und der Amtsdelikte ansteigen. Trotz des richtigen allgemein-theoretischen Ausgangspunkts über das Absterben der Kriminalität im Kommunismus verstand es Sawrasow nicht '(und konnte es auch unter jenen Bedingungen noch nicht verstehen), echte wissenschaftliche Kriterien zu finden, um die konkreten Ursachen zu erklären, die die Dynamik der Kriminalität während der Übergangsperiode bestimmen. Das Problem der Ursachen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft wurde auch von Ja. L. Berman in dem Artikel „Zur Frage eines Strafgesetzbuches des sozialistischen Staates“ behandelt, der im Jahre 1919 in den Nummern 12 bis 14 der Zeitschrift „Die proletarische Revolution und das Recht“ erschien. Der Verfasser war Mitarbeiter der Revolutionstribunale und später im Gerichtswesen und in der Wissenschaft tätig. Ja. L. Berman war der Ansicht, daß die Kriminalität auch im Sozialismus noch bestehenbleibe. „Auch im Sozialismus werden Verbrechen begangen werden. Indem der Sozialismus nicht die volle moralische Wieder- geburt des Menschen bringt, vernichtet er nicht alle niedrigen Neigungen Kurzum, es gibt keine völlige Vernichtung all der Bedingungen, auf deren Boden verbrecherische Handlungen entstanden Die sozialistische Ordnung zerstört viele Kriminalitätsfaktoren der kapitalistischen Ordnung, aber sie vernichtet nicht alle“ (S. 37/38). Aus den angeführten Zitaten ist zu ersehen, daß Mitarbeiter der Justiz einen ersten Versuch unternahmen, die Ursachen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft zu erforschen. Sie legten dar, daß die Kriminalität als soziale Erscheinung auch in der sozialistischen Gesellschaft bestehenbleibt und der Prozeß des Absterbens nach dem Erreichen einer höheren Phase des Kommunismus vonstatten geht. Soweit sie den Versuch einer Voraussage unternahmen, schätzten sie die Bedeutung des Klassenkampfes unter den Bedingungen der Übergangsperiode unvollständig ein und verfügten nicht über das entsprechende Material zur ökonomischen und sozial-kulturellen Lage des Landes. Eine echte wissenschaftliche Fragestellung nach den Ursachen der Kriminalität, nach den Wegen und Methoden, die Kriminalität und die sie hervorbringenden Ursachen zu beseitigen, nach den Maßnahmen, um Kriminalität zu verhüten, und nach der kriminologischen Voraussage wurde erst bedeutend später möglich, und zwar nachdem die historischen Erfahrungen beim Aufbau des Sozialismus in unserem Lande verallgemeinert, die sowjetische Wissenschaft allseitig entwickelt und die Aufgabe der endgültigen Beseitigung der Kriminalität und ihrer Ursachen in der UdSSR in das Programm der KPdSU aufgenommen worden waren. In der Gesuchte der sowjetischen Kriminologie jedoch dürfen die Namen jener Mitarbeiter der Justizpraxis nicht vergessen werden, die als erste die angeführten Probleme aufwarfen. Es ist bezeichnend, daß während der ersten Etappe des sowjetischen Aufbaus eine Reihe angesehener Mitarbeiter der Justiz gegen eine Kodifizierung des Sowjetrechts auftraten. Die Negierung der Möglichkeit, die Normen des sowjetischen Strafrechts in dieser Etappe zu kodifizieren, war die Reaktion auf einen einige Zeit vorher unternommenen derartigen Versuch. Die von linken Sozialrevolutionären (bis zu deren Vertreibung aus dem Rat der Volkskommissare) beherrschte Leitung des Volkskommissariats für Justiz hatte es unternommen, ein „Sowjetisches Strafgesetzbuch“ zu schaffen, dem das Strafgesetzbuch des russischen Kaiserreiches zugrunde lag. Obgleich die Schaffung eines Strafgesetzbuchs in den Jahren 1918 und 1919 im allgemeinen verneint worden war, gewann diese Frage in der folgenden Zeit doch große Aktualität. Auf dem III. Kongreß der Mitarbeiter der sowjetischen Justiz, der 1920 stattfand, trat M. Ju. Koslowskij bereits mit dem Vorschlag hervor, ein sowjetisches Strafgesetzbuch zu schaffen. Ihn unterstützten N. W. Krylenko und D. I. Kurskij. Schon dieser Kongreß „erkennt die Notwendigkeit der Klassifizierung der Strafrechtsnormen an, begrüßt die Arbeit des Volkskommissariats in dieser Richtung und betrachtet das vorgelegte Klassifizierungsschema der Handlungen als eine Grundlage für den Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs, wobei nicht im voraus über die vom Strafgesetzbuch festzulegenden Strafsanktionen entschieden wird“. Hierbei muß bemerkt werden, daß der Kongreß der Mitarbeiter der Revolutionstribunale, der fast zur gleichen Zeit stattfand, eine völlig andere Haltung einnahm. Er bezeichnete die Schaffung eines Strafgesetzbuchs „als eine grundlegend unerwünschte Sache, die weder dem Geist der von den Tribunalen ausgehenden Repression noch den grundlegenden Anschauungen der proletarischen Gesellschaft über das Wesen der 598;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 598 (NJ DDR 1967, S. 598) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 598 (NJ DDR 1967, S. 598)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Qualität und Effektiv!-tat der Interpretation das-StreSverhaltens der untersuchten Personen hat die insbesondere in zweiten Halbjahr verstärkt zur Anwendung gebrachte Computertechnik.

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