Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 588

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 588 (NJ DDR 1967, S. 588); können. Vier Täter raubten, um das beim Trinken verbrauchte Geld ersetzen zu können, insbesondere um nicht ohne Geld zur Familie gehen zu müssen. Diese Motive traten besonders bei den Tätern auf, die ständigen Alkoholmißbrauch trieben, in einigen Fällen auch bei den Tätern, die im allgemeinen nur mäßig Alkohol genießen oder bei denen hierüber keine exakten Angaben Vorlagen. Bei den Tätern, die im allgemeinen nur mäßig trinken, jedoch aus dem Motiv handelten, durch die Tat Mittel zum Kauf von Alkohol zu erlangen, lag zur Zeit der Tat beachtlicher Alkoholeinfluß vor. Bei den erwähnten 53 ständigen Trinkern ergab sich, daß ständiger Alkoholmißbrauch und bedeutsamer Alkoholeinfluß zur Zeit der Tat fast durchweg zusammenfallen, denn nur drei dieser Täter standen zur Tatzeit nicht unter Alkoholeinfluß. Zu den Begriffen „Alkoholbeeinflussung zur Tatzeit“ und „Alkoholmißbrauch“ in seinen verschiedenen Formen Bei den Darlegungen über die Bedeutung des Alkoholeinflusses oder des Alkoholmißbrauchs für die Begehung von Straftaten werden oft verschiedene oder unexakte Begriffe oder Erfassungsgruppen verwandt4. Zur Erfassung der Alkoholbeeinflussung zur Zeit der Tat erscheint es sinnvoll, zu Gruppen zusammengefaßte quantitative Angaben zu verwenden. Derartige Angaben sind kaum mißverständlich. Ein Glas Alkohol entspricht dabei immer einer Einheit, die durchschnittlich acht bis zehn Gramm reinen Alkohols enthält in Einzelfällen mehr oder weniger. Der unterschiedliche Alkoholgehalt der Getränke wird bereits durch die Größe der Gläser weitgehend ausgeglichen. Soweit trotzdem noch Unterschiede im Alkoholgehalt bestehen, können diese nicht exakt erfaßt werden. Eine Umrechnung des getrunkenen Alkohols auf einen Promillegehalt erscheint deshalb nicht sinnvoll, weil in den meisten Fällen der Blutalkohol nicht bestimmt wurde und die Höhe des Alkoholgehalts im Blut von zu vielen Faktoren sowohl bei der Aufnahme des Alkohols als auch bei seiner Elimination abhängig ist, die, wenn der Blutalkohol nicht bestimmt wurde, auch kaum rekonstruiert werden können. Eine bloße Schätzung ist ohne praktischen Nutzen. Abzugrenzen sind Alkoholgenuß und Alkoholbeeinflussung. Letztere liegt vor, wenn der Tatentschluß, die Motive oder die Begehungsweise vom Alkohol beeinflußt werden. Dies bis in alle Einzelheiten festzustellen, dürfte m. E. nicht möglich sein. Es sollte daher von einer im Einzelfall modifizierbaren Erfahrungsgrenze ausgegangen werden. Experimentell läßt sich schon beim Genuß eines Glases einer beliebigen Alkoholart eine geringe Lähmung der Großhirnrinde nachweisen5. Dieser Einfluß ist jedoch abgesehen z. B. von Verkehrsstraftaten und dem pathologischen Rausch6 so gering, daß von einem nicht beachtenswerten Einfluß auf die Kriminalität ausgegangen werden kann. Nach dem Genuß von drei 4 Es kommt auch vor, daß gleiche Begriffe unterschiedlieh gebraucht werden. Abgesehen davon, daß sich diese verschiedenen Angaben nicht oder nur bedingt vergleichen lassen, kann damit der Wert von Analysen ln Frage gestellt werden. 5 Vgl. Neubert, Vom Mißbrauch berauschender Getränke, seiner Bekämpfung und Verhütung, Berlin 1962, S. 16. 6 Der pathologische Rausch wird häufig bereits durch eine geringe Quantität Alkohol ausgelöst. Es fehlen die Zeichen der Trunkenheit, und es werden völlig unmotivierte Taten - so sinnlose, aggressive, häufig der Persönlichkeit wesensfremde Handlungen - vorgenommen. Nach dem Rückgang der Erregung stellt sich ein tiefer Schlaf ein. Nach dem Erwachen liegt für die Zelt des Rausches eine Amnesie vor. Der pathologische Rausch tritt vor allem bei Hirnverletzung, Psychopathie, Alkoholismus, aber auch bei Ermüdung und Erregung auf. Vgl. hierzu Prokop, Forensische Medizin, Berlin 1966, S. 514. oder vier Glas in relativ kurzer Zeit unmittelbar vor der Tat dürfte jedoch die Grenze erreicht sein, von der an ein beachtenswerter, in allen Einzelheiten jedoch nicht feststellbarer Einfluß auf die Begehung der Tat ausgeht. Hier dürfte im allgemeinen auch der Beginn der Erfassung des Alkoholeinflusses für die Kriminalstatistik liegen. Möglich ist es auch, von einer bestimmten qualitativen Grenze innerhalb der Alkoholbeeinflussung an von Alkoholmißbrauch zu sprechen, der jedoch vom ständigen Alkoholmißbrauch zu unterscheiden ist. Selbstverständlich genügt es nicht, nur den Alkoholeinfluß zur Zeit der Tat zu erfassen. Von nicht geringer Bedeutung sind die Alkoholbeeinflussung im Leben der Täter und die Widerspiegelung der Alkoholproblematik in der Motivstruktur. Der Stellung des Täters zum Alkohol überhaupt kommt im Komplex der Ursachen eine wichtige Rolle zu. Die exakte Ermittlung dieses Aspekts ist von erheblicher Bedeutung für die Ursachenproblematik und die Vorbeugung. Diese wichtige Seite muß im Strafverfahren gründlich aufgeklärt werden. Leider geschieht dies häufig nur ungenügend7 * *. Zwischen dem geringen und mäßigen Alkoholgenuß im Leben der Täter und der Kriminalität dürfte im allgemeinen kein Zusammenhang bestehen. Enge Zusammenhänge gibt es jedoch zwischen dem ständigen Alkoholmißbrauch und der Kriminalität. Der Begriff „ständiger Alkoholmißbrauch“ charakterisiert eine längere Zeit des Trinkens, Monate oder Jahre, in Ausnahmefällen aber auch nur Wochen. Dabei ist nicht erforderlich, daß der Täter ständig betrunken ist; es reicht auch eine beträchtliche alkoholische Beeinflussung. Der Mißbrauch liegt in der Koppelung von häufigem und beträchtlichem Trinken wegen der daraus entstehenden Gefahren für den Täter und die Gesellschaft. Die Begriffe „Häufigkeit“ und „Beträchtlichkeit“ können nicht starr aufgefaßt werden. Häufigkeit kann z. B. dann gegeben sein, wenn der Trinker regelmäßig mehrfach in der Woche Alkohol zu sich nimmt; sie liegt aber auch vor, wenn er verschiedentlich tagelang trinkt, zwischendurch aber monatelang Abstinenz übt. Von wesentlicher Bedeutung für die Bestimmung eines ständigen Alkoholmißbrauchs sind auch solche Fragen wie Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Trinkers. Aus dem ständigen Alkoholmißbrauch erwachsen physische und psychische Beeinträchtigungen für den Trinker; es erhöhen sich die Möglichkeiten negativen Verhaltens zur Familie, der Beeinträchtigung der Arbeit und der Begehung strafbarer Handlungen. Wer ständig Alkoholmißbrauch treibt, ist bereits zum Trinker geworden. Der Alkohol ist in dieser Phase bereits nicht mehr nur Bier oder Schnaps; er ist zu einer Droge geworden, die der Täter „braucht“. Der gewohnheitsmäßige Alkoholmißbrauch ist eine Steigerung gegenüber dem ständigen Mißbrauch. Der Trinker greift häufiger zum Alkohol. Er trinkt immer mehr; oft beginnt er schon am Vormittag. Es ist eine krankhafte Abhängigkeit vom Alkohol eingetreten. Der Trinker hat sich zwar in der Frage, ob er überhaupt trinken will, noch bedingt in der Gewalt. Sobald er aber mit dem Trinken begonnen hat, verliert er die Kontrolle. Es stellt sich der Drang ein, weiter zu trinken, bis er betrunken ist oder nicht mehr trinken kann. Es liegt Alkoholismus vor. Eine weitere Steigerung der Gewöhnung und der krankhaften Abhängigkeit und zugleich ein Qualitätsumschlag ist die Alkoholsucht, die nicht ohne weiteres " Exakte Angaben über die Bedeutung des Alkoholeinflusses im Leben der Täter gibt es bisher nicht. Es wäre zu prüfen, ob der ständige Alkoholmißbrauch in der Kriminalstatistik erfaßt werden sollte. 588;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 588 (NJ DDR 1967, S. 588) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 588 (NJ DDR 1967, S. 588)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

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