Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 585

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 585 (NJ DDR 1967, S. 585); N U M M E R 19 JAHRGANG 21 ZEITSCHRI NEUEjUSTiZ r FUR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1967 1. OKTOBERHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Dr. KURT WÜNSCHE, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz Die Aufgaben der Rechtspflegeorgane aus gesamtgesellschaftlicher Sicht lösen! Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem Referat, das Minister Dr. Wünsche am 4. September 1967 zur Eröffnung des 2. Führungskaderlehrganges der zentralen Rechtspflegeorgane an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ gehalten hat. D. Red. Sowohl auf dem VII. Parteitag und in der 2. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als auch in den Erklärungen des Vorsitzenden des Staatsrates und des Vorsitzenden des Ministerrates, im besonderen vor der neugewählten Volkskammer, wurde von der zunehmend gesellschaftsgestaltenden Rolle des sozialistischen Rechts und davon gesprochen, unsere Staats- und Rechtsordnung auf der Grundlage der . sich weiter entfaltenden sozialistischen Demokratie planmäßig zu vervollkommnen. Der Beitrag besonders der Richter, Staatsanwälte und Angehörigen der Untersuchungsorgane zur Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus muß vor allem darin bestehen, daß sie die im Rechtspflegeerlaß und in den Materialien des Staatsrates über seine Durchsetzung enthaltenen Aufgaben immer besser erfüllen. Dabei kommt der schrittweisen Schaffung eines wirksamen Gesamtsystems der Vorbeugung von Rechtsverletzungen, vor allem von Erscheinungen der Kriminalität, über die Entwicklung, Zusammenfügung und Verallgemeinerung von entsprechenden Teilsystemen eine hervorragende Bedeutung zu. Aus der Tatsache, daß es die Organe der Rechtspflege, in erster Linie die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Untersuchungsorgane, sind, die die umfassendsten Kenntnisse über die Ursachen von Rechtsverletzungen, über die sie begünstigenden Bedingungen und über ihre Entwicklungstendenzen besitzen, erwächst für sie die besondere Pflicht einer engen Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, damit diese so verschiedenartig auch ihre konkreten Aufgaben sein mögen überall und stets mit auf die Einhaltung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit und auf die Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins unserer Bürger hinwirken. „Gerechtigkeit im großen wie im kleinen“ zu üben, „unbedingte Rechtssicherheit und Gesetzlichkeit“ sowie den „Schutz der Würde und der Rechte des Bürgers in unserer Gesellschaft“ zu gewährleisten wie Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag forderte , das sind große und verantwortungsvolle Aufgaben. Die Erfüllung dieser Aufgaben hängt in entscheidendem Maße von dem politisch-ideologischen und fachlichen Qualifikationsstand der leitenden Staatsfunktionäre und besonders der Führungskader in der Rechtspflege ab. Das bestätigte auch die kürzlich vom Ministerium der Justiz unter Beteiligung des Obersten Gerichts im Bezirk Karl-Marx-Stadt durchgeführte umfassende Revi- sion. Die Revision ließ erhebliche und in jedem Falle letztlich durch die Führungsqualität bedingte Ent-wicklungs- und Leistungsunterschiede insbesondere zwischen den untersuchten Kreisgerichten sichtbar werden. Während sich das Kreisgericht Werdau durch zielklare Leitung, Kollektivität, Qualifizierungsfreudigkeit der Richter, relativ geringe Arbeitsreste, überdurchschnittliche Qualität der Rechtsprechung und vor allem durch eine große und erfolgreiche Initiative bei der Schaffung eines komplexen Systems zur Bekämpfung der Jugend- und Rückfallkriminalität, der Arbeitsbummelei und des Xlkoholmißbrauchs auszeichnet, ist von all dem z. B. beim Kreisgericht Karl-Marx-Stadt (Mitte/Nord) nicht viel zu finden. Licht und Schatten liegen also dicht beieinander. Wenn ich im Folgenden die Konturen der Schattenseite noch etwas deutlicher nachzeichne, so bitte ich dies nicht als eine Verallgemeinerung kritischer Feststellungen aus der Revision, sondern als Anregung für die leitenden Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane zur kritischen Prüfung der Arbeit in ihrem Verantwortungsbereich zu verstehen. In einigen Kreisgerichten hat die politisch-ideologische und fachliche Entwicklung der Richter und Direktoren nicht mit den wachsenden Anforderungen Schritt gehalten. Deshalb gelingt es ihnen teilweise nicht, ihre Aufgaben aus den Beschlüssen und Dokumenten der Partei- und Staatsführung abzuleiten und sie in der täglichen Arbeit durchzusetzen. So sind auch die Forderungen der 25. Staatsratssitzung noch nicht in ihrer vollen Bedeutung erkannt worden und haben noch keine umfassende praktische Verwirklichung gefunden. Einige Direktoren vermögen noch nicht, eine wissenschaftliche Leitungstätigkeit zu entwickeln; sie beschränken sich auf eine formale Übermittlung von Hinweisen und Informationen. Es fehlt an der Analyse des Standes der eigenen Arbeit des Kreisgerichts. Die Probleme werden nicht genügend herausgearbeitet und im Kollektiv erörtert. Dienst- und Arbeitsbesprechungen tragen soweit sie nicht völlig ausfallen hauptsächlich nur organisatorisch-technischen Charakter. Demzufolge sind auch die Informationen an das Bezirksgericht unvollständig. Hinzu kommt, daß die Bedeutung und die Möglichkeiten der komplexen Rationalisierung der Gerichts- und Verwaltungsarbeit noch unterschätzt werden. Das beginnt schon bei ganz elementaren Voraussetzungen der Rationalisierung. So existieren meist keine oder nur ungenügende Arbeitsund Funktionspläne. Selbstverständlich haben solche Mängel auch Ursachen in der Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts, das noch nicht konsequent und zielstrebig genug zentrale Anweisungen und eigene Beschlüsse gegenüber den Kreisgerichten durchzusetzen versteht. Es fehlte bisher ein 585;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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