Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 567 (NJ DDR 1967, S. 567); In den Plenartagungen wurden aber auch solche Fragen behandelt, die der Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung durch alle Gerichte bei der Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses und der Anwendung neuer Gesetze dienen, wie z. B. Probleme der Jugendkriminalität, der Rückfallkriminalität,' der Arbeit der Schiedskommissionen, der Anwendung des Familiengesetzbuches. Auch hierbei gingen wir soweit wie möglich immer von dem ökonomischen Schwerpunkt unseres Bezirks, der Landwirtschaft, und von den sich hier zeigenden'Gesetzesverletzungen und Erscheinungen der Kriminalität aus. Darüber hinaus befaßte sich das Plenum mehrfach mit der Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit, so z. B. mit der Informationstätigkeit und mit der Leitung der Rechtsprechung in Familiensachen. Die Leitung der Rechtsprechung durch das Präsidium konzentrierte sich im wesentlichen auf strafrechtliche Probleme, insbesondere auf solche, die bei Widerstandsdelikten, Hetze und Staatsverleumdung, schwerer Eigentums- und Gewaltkriminalität, Sittlichkeitsdelikten sowie Rowdy-, Rückfall- und Alkoholstraftaten aufgetreten sind. Die hier nur beispielhaft genannten Probleme, die wir im Plenum und im Präsidium behandelt haben, zeigen, daß in den letzten Jahren die grundlegenden Leitungsaufgaben des Bezirksgerichts im wesentlichen in die Vorbereitung und Umsetzung der Plenartagungen des Obersten Gerichts eingeordnet worden sind. Dieses Grundanliegen die strikte Verwirklichung des demokratischen Zentralismus findet z. B. auch in der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht seinen Ausdruck. Die 15. Plenartagung des Bezirksgerichts, auf der Inhalt und Umfang des von den Gerichten zu leistenden Beitrags bei der komplexen Kriminalitätsvorbeugung analysiert worden sind, verdeutlichte, daß die Auswertung der Plenartagungen des Obersten Gerichts und des Bezirksgerichts im Zusammenhang mit der Einschätzung der Arbeit der Kreisgerichte auch für die zielgerichtete Zusammenarbeit der Gerichte mit den anderen Organen wesentlich ist. Diese Erfahrungen haben dazu geführt, daß der Rat des Bezirks am 23. Juni 1967 einen Beschluß „Über Maßnahmen, zur Gewährleistung eines einheitlichen Handelns aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte zum Schutze der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen und asozialen Erscheinungen“ gefaßt hat Zusammenwirken des Bezirksgerichts mit den Kreisgerichten bei der Arbeitsplanung Die Entwicklung dieses Systems der Planung und seine Verwirklichung in der gerichtlichen Praxis, die sich letztlich in einer einheitlichen, qualitativ besseren Rechtsprechung ausdrücken muß, setzen voraus, daß im Leitungskollektiv des Bezirksgerichts und bei den Direktoren der Kreisgerichte prinzipielle ideologische Klarheit über die vom Plenum und vom Präsidium zu lösenden Aufgaben und über die Verantwortung aller Richter für die schöpferische Verwirklichung der Beschlüsse der Partei und der Staatsführung sowie der darauf basierenden Leitungsdokumente des Obersten Gerichts geschaffen wurde. Dazu haben wir in den Leitungsorganen des Bezirksgerichts, in der Parteileitung und in Parteiversammlungen Auseinandersetzungen geführt, durch die sich das Kollektiv der Richter und Inspekteure des Bezirksgerichts gefestigt hat. Dies ermöglichte eine zielstrebige und prinzipielle Umsetzung der Leitungsdokumente in Direktorentagungen und anderen Beratungen mit allen Richtern der Kreisgerichte. In Einzelfällen wurden Auseinandersetzungen mit Direktoren der Kreisgerichte im Kollektiv ihrer Parteiorganisation weitergeführt, wobei Parteileitung und Dr. Hermann Eildermann 30. Mai 1921 - 11. August 1967 Völlig unerwartet verstarb Genosse Dr. Hermann Eildermann, Oberlichter am Bezirksgericht Leipzig. Nach der Teilnahme am 5. Volksrichterlehrgang des damaligen Landes Sachsen übte Hermann Eildermann seit 1949 in den Rechtspflegeorganen der Deutschen Demokratischen Republik leitende Funktionen aus. Als Richter, als Direktor eines Kreisgerichts, als Leiter der damaligen Justizverwaltungsstelle im Bezirk Leipzig und als Hauptinstrukteur im Ministerium der Justiz setzte er sich stets mit der ihm eigenen Tatkraft und Einsatzbereitschaft für die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege ein. Große Verdienste erwarb er sich während seiner langjährigen Tätigkeit als Oberrichter und Vorsitzender des Senats für Patentsachen am Bezirksgericht Leipzig. Diesem Rechtsgebiet galt sein besonderes Interesse. Er promovierte deshalb mit der Dissertation „Grundlagen für die Vergütung von Erfindungen, die durch Deutsches Wirtschaftspatent geschützt und in der volkseigenen Wirtschaft genutzt werden, und die Durchsetzung des Anspruchs auf Vergütung" im September 1966 an der Humboldt-Universität Berlin zum Dr. jur. Für seine guten Leistungen wurde Hermann Eildermann mehrfach ausgezeichnet, iunter anderem auch miit der „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege". Mit Dr. Hermann Eildermann verloren wir einen hervorragenden Juristen und treuen, zuverlässigen Genossen, der alle Aufgaben mit Begeisterung und hohem Verantwortungsbewußtsein erfüllte und sich dadurch großes Ansehen und Vertrauen erwarb. staatliche Leitung des Bezirksgerichts Unterstützung gaben. Dabei mußte eine einheitliche Auffassung z. B. darüber erzielt werden, ob angesichts der Größe der meisten Kreisgerichte in unserem Bezirk (1 bis 2 Richter) eine Planung der Arbeit überhaupt notwendig und zweckmäßig ist, daß nur ein enges Zusammenwirken der Kreisgerichte und des Bezirksgerichts die erforderliche Effektivität der Arbeit sichert und daß sich in der Qualität der Arbeitsplanung die politische Verantwortung des Kreisgerichtsdirektors und die aus seiner Staatsdisziplin folgende Pflicht zur Information an das Bezirksgericht ausdrücken. Wir können einschätzen, daß es bei allen Kreisgerichten des Bezirks im wesentlichen gelungen ist, eine einheitliche Planung der Arbeit entsprechend den oben dar-geiegten Grundsätzen zu entwickeln. Im Prinzip beruht die Arbeitsplanung der Kreisgerichte auf den gleichen Grundlagen wie die des Bezirksgerichts, und sie dient auch den gleichen Zielen. Das spiegelt sich in den Arbeitsplänen und der Leitungstätigkeit der Kreisgerichte wenn auch noch mit unterschiedlicher Qualität wider. Diese im Prinzip einheitliche Arbeitsplanung ermöglicht die Konzentration aller Kräfte auf die jeweiligen Hauptaufgaben. So faßt die Leitung des Bezirksgerichts seit dem IV. Quartal 1965 den wesentlichsten Inhalt der'Ar-beitspläne aller Kreisgerichte als Informationsmaterial zusammen und übergibt dieses den Fachsenaten, der Inspektionsgruppe und allen Kreisgerichten. Dieses Material ermöglicht es jedem Kreisgericht, selbst zu vergleichen, in welchem Umfang es im Verhältnis zu den anderen Kreisgerichten an der Lösung der Hauptaufgaben 567;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 567 (NJ DDR 1967, S. 567) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 567 (NJ DDR 1967, S. 567)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Kultur, der Industrie und Landwirtschaft sowie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vollzieht sich sehr stürmisch. Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der in der von akkreditierten und anderen Journalisten westlioher Massenmedien unterstützt, wobei diese Personen auch selbst aktiv provozierend und negativ in Erscheinung treten.

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