Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 566 (NJ DDR 1967, S. 566); Möglichkeiten zur Überwindung des Alkoholmißbrauchs. Das gilt insbesondere für die Anordnung der fachärztlichen Behandlung in Verbindung mit einer Verurteilung auf Bewährung oder einer bedingten Strafaussetzung (§§ 30 Abs. 1, 37 Abs. 3 Ziff. 4, 49 Abs. 3 Ziff. 4 des StGB-Entwurfs). Auch die inhaltliche Ausgestaltung der bei Verurteilung auf Bewährung möglichen Auflagen kann auf die Überwindung des Alkoholmißbrauchs abzielen. Solche Auflagen könnten z. B. dahin lauten, das Arbeitseinkommen und andere Einkünfte angemessen für die Familie und Unterhaltsberechtigte zu verwenden, statt für den Alkoholmißbrauch zu verschwenden. Denkbar wäre es auch, Auflagen zu erteilen, unter bestimmten Umständen Alkohol zu meiden oder auch den Umgang mit solchen Personen zu unterlassen, die den Täter zum Alkoholmißbrauch verleiten. Die Voraussetzungen für solche Auflagen und die Bedingungen für ihr Wirksamwerden müßten allerdings sorgfältig geklärt werden. Wichtig ist schließlich eine einheitliche Anleitung zur Handhabung derjenigen Bestimmungen, die dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor der Verleitung zum Alkoholmißbrauch oder zu einer asozialen Lebensweise sowie ihrem Schutz gegen Verletzungen der Er-ziehurigspflichten und der Unterhaltspflichten infolge Alkoholmißbrauchs oder gewohnheitsmäßigen Alkohol- konsums dienen (§§ 130 bis 132, 136 des StGB-Entwurfs). Zur Qualifizierung der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane sind Maßnahmen anzustreben, die zwischen den zentralen Organen abgestimmt sinnvoll in das System der Weiterbildung20 einzuordnen wären. Es bietet sich u. E. ein begrenzter, in sich geschlossener Zyklus an. Erscheinungsformen, Ursachen und Bedingungen der Alkoholkriminalität und des Alkoholmißbrauchs sowie Mittel und Methoden zu ihrer Bekämpfung und Verhütung müßten aus sozialer, juristischer und medizinischer Sicht erläutert werden. Auf dieser Grundlage könnten die Rechtspflegeorgane Erkenntnisse gewinnen, wie sie durch einheitliche und richtige Rechtsanwendung, Anregung von Vorbeugungsmaßnahmen im Einzelfall und auf Grund analytischer Tätigkeit sowie in der Öffentlichkeitsarbeit ihren Beitrag zum Kampf gegen Alkoholkriminalität und Alkoholmißbrauch effektiver leisten können. Zu beachten bleibt jedoch immer, daß der Alkoholmißbrauch nur ein wenn auch bedeutendes Element im Ursachenkomplex der Kriminalität ist; seine Zurückdrängung löst das Problem der Vorbeugung gegen die vorwiegend unter seinem Einfluß stehenden Straftatengruppen nur zu einem Teil. 20 vgl. Gelpel/Hennlg/Müller, „Probleme der Weiterbildung der Staatsanwälte“, NJ 1966 S. 265 ft. l KARL BARWINSKY, Direktor, und HANS-JOACHIM MÖLLER, Stellv. Direktor des Bezirksgerichts Neubrandenburg Die Arbeitsplanung der Gerichte ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlicher Leitungstätigkeit Das Plenum des Obersten Gerichts hat sich auf seiner 14. Tagung zur Auswertung der Ergebnisse des VII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gründlich mit der Vervollkommnung der Arbeitsweise der Gerichte, insbesondere der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit, beschäftigt. Dabei wurde u. a. festgestellt, daß sich die Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte wenn auch im einzelnen unterschiedlich verbessert hat1. Das kommt auch in einer umfassenden exakten Planung der Arbeit zum Ausdruck2. Im folgenden sollen dazu die Erfahrungen des Bezirksgerichts Neubrandenburg dargelegt werden. Grundlagen und Inhalt der Arbeitsplanung Das Bezirksgericht Neubrandenburg organisiert die Leitung der Rechtsprechung gegenwärtig durch folgende Pläne: Schwerpunktarbeitsplan, Plan der Plenartagungen, Schwerpunktarbeitsplan der Rechtspflegeorgane des Bezirks, Plan der Qualifizierung, insbesondere Fachrichtertagungen, Quartalsarbeitsplan. Bei der Ausarbeitung dieser Pläne, die abgesehen vom Quartalsarbeitsplan für den Zeitraum eines Jahres aufgestellt werden, sind wir auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Staatsführung vom Plan der gemeinsamen Aufgaben der zentralen Rechtspflegeorgane, vom Plan der Plenartagungen und von den Quartalsarbeitsplänen des Obersten Gerichts, vom Plan der politisch-ökonomischen Schwerpunkte des Rates des Bezirks sowie von den Aufgaben ausgegangen, die in t Vgl. „Erste Auswertung der Ergebnisse des VII. Parteitages der SED im Plenum des Obersten Gerichts“, NJ 1967 S. 361. 2 Zur Arbeitsplanung der Gerichte vgl. insbes. Ziegler, „Für eine neue Qualität der Planung im Bereich der Rechtsprechung“, NJ 1966 S. 229 ff. 566 den regelmäßigen Koordinierungsberatungen für den Bereich der Rechtspflege festgelegt werden. Da der noch in diesem Jahr vom Bezirkstag zu verabschiedende Perspektivplan des Bezirks mit seiner Orientierung auf die territorialen Schwerpunkte auch für die Arbeit der Rechtspflegeorgane hervorragende Bedeutung hat, wird künftig auch dieser Plan die Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts maßgeblich mit bestimmen. Inhaltlich sind alle Pläne auf die strikte Durchsetzung des demokratischen Zentralismus gerichtet, d. h. auf die bestmögliche Umsetzung der zentralen Aufgaben unter ständiger Einschätzung und Berücksichtigung der territorialen politisch-ökonomischen und rechtlichen Schwerpunkte. Unsere Erfahrungen lehren, daß es notwendig und möglich ist, die Leitung der Rechtsprechung langfristig zu planen und zu organisieren. Die Thematik der Plenartagungen und Präsidiumsberatungen der Vergangenheit beweist, daß es uns im wesentlichen gelungen ist, die zentralen Aufgaben mit den Schwerpunkten unseres Bezirks zu koordinieren. So haben wir u. a. folgende politisch-ökonomisch bedeutungsvolle Fragen der Rechtsanwendung wiederholt im Plenum behandelt: die Eigentumskriminalität in der Landwirtschaft, die Rechtsprechung der Kreisgerichte bei Verletzungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes unter besonderer Berücksichtigung der Probleme der Landwirtschaft, die Aufgaben der Gerichte bei der Durchsetzung des LPG-Rechts in Auswertung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts vom 30. März 1966 I PI B 2/66 - (NJ 1966 S. 268 ff.), die Rechtsprechung der Gerichte und die Entscheidungen der Konfliktkommissionen bei der Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit .im Bereich des Handels. r;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 566 (NJ DDR 1967, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 566 (NJ DDR 1967, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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