Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 560

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 560 (NJ DDR 1967, S. 560); Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der Rückfälligkeit, an. In der Praxis haben sich viele unterschiedliche Formen und Methoden des Zusammenwirkens der verschiedenen Organe bei der Schaffung von .Teilsystemen der Kriminalitätsvorbeugung entwickelt, die jedoch noch nicht genügend geschlossen wirken. Es ist jetzt möglich und notwendig, durch die Zusammenfassung und Analyse der örtlichen Bekämp-fungs- und Verhütungssysteme zur Modellierung der günstigsten Wege und Methoden zu gelangen. Es wächst das Bedürfnis nach derartig geschlossenen Informationen zu einzelnen Komplexen der Krimdnali-tätsvorbeugung, die unter Verzicht auf umfangreiche theoretische Abhandlungen in kürzester Weise die praktikabelsten Wege und Verfahren systematisch vermitteln. Das ist auch aus rationellen Gründen erforderlich, da an einzelnen Orten oft noch sehr viel Zeit und Kraft darauf verwandt wird, effektive Formen der Vorbeugung, die an anderen Orten längst praktiziert werden, erneut herauszuarbeiten. Mit der kontinuierlichen Veröffentlichung derartiger Materialien in einer zweckgemäßen Weise könnte die Abteilung für wissenschaftliche Kriminalitätsforschung beim Generalstaatsanwalt der DDR einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der aus dem Rechtspflegeerlaß und den Beschlüssen der 25. Tagung des Staatsrates der DDR abzuleitenden Aufgaben leisten. 3. Der weitere Ausbau der Kriminalitätsvorbeugung macht deutlich, daß auch auf dem Gebiet der Planung und Leitung durch die zentralen Rechtspflegeorgane eine höhere Stufe zu erreichen ist. Insbesondere erwächst die Aufgabe, ausgehend von der Perspektive des Gesamtsystems des Sozialismus in Gemeinschaftsarbeit mit den zuständigen zentralen Organen prognostisch begründet die sachlichen und territorialen Schwerpunkte der Kriminalitätsvorbeugung und die grundlegenden Wege dazu herauszuarbeiten. Eine solche Planung ist für die einheitliche Orientierung der staatlichen Maßnahmen und gesellschaftlichen Initiativen im örtlichen Bereich, für die Konzentration der Kräfte und die Koordinierung der zentralen Leitung unerläßlich. Dabei wird sich auch die Rolle des Wissenschaftlichen Beirats für Kriminalitätsforschung beim Generalstaatsanwalt der DDR erhöhen. 4. Aus dem Systemcharakter der Kriminalitätsvorbeugung folgt die Notwendigkeit, nach und nach den maßgeblichen zentralen Organen, insbesondere im Bereich des Ministerrats, Anregungen für die Entwicklung aufeinander abgestimmter Maßnahmesysteme zu wichtigen Komplexen der Kriminalitätsvorbeugung zu unterbreiten. Erste Schritte in dieser Richtung wurden in der letzten Zeit bereits hinsichtlich der Vorbeugung gegen Alkoholmißbrauch und Alkoholkriminalität unternommen. Weitere bieten sich vornehmlich zur Verhütung der Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen und zur Vorbeugung gegen Asozialität, Arbeitsbummelei, Rowdytum sowie wiederholte Straffälligkeit an. Die Effektivität der örtlichen Vorbeugungsmaßnahmen hängt wesentlich davon ab, daß eine Reihe von Problemen schrittweise grundsätzlich gelöst werden. So sollte durch eine gesamtstaatliche Regelung ein einheitliches Vorgehen auf dem Gebiet der komplexen Kriminalitätsvorbeugung in allen staatlichen und Wirtschaftsleitungen gesichert werden. Im Zusammenhang mit dem StGB-Entwurf und der Vervollkommnung der Ordnungen über die örtlichen Organe der Staatsmacht gewinnt eine solche Regelung aktuelle Bedeutung. Nach den vorliegenden Erfahrungen reicht die Regelung über die Beziehungen der örtlichen Organe der Staatsmacht zu den Rechtspflegeorganen in den Ordnungen wie auch die Regelung in § 5 der VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. II S. 121) hinsichtlich der Beziehungen zu nicht unterstellten Betrieben für die Sicherung eines komplexen Vorgehens bei der Kriminalitätsvorbeugung nicht aus. Das wird auch an den in vielen Programmen zu findenden Bemühungen sichtbar, diese Beziehungen über das geltende Recht hinaus neu zu gestalten. Komplizierte Probleme ergeben sich hinsichtlich der Beziehungen zwischen Volksvertretungen und nicht unterstellten Betrieben und Institutionen auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit, der Verhütung von Rechtsverletzungen und der Erziehung von Rechtsverletzern. Insbesondere wäre zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Verpflichtung der Betriebe zur Rechenschaftslegung über ihre diesbezüglichen Maßnahmen auf der Grundlage der Programme der Volksvertretungen gestaltet werden kann. Zunehmende Bedeutung gewinnt schließlich auch die stärkere Einbeziehung der Nationalen Front und der gesellschaftlichen Organisationen in das territoriale System der Kriminalitätsvorbeugung. Dabei wären insbesondere die gemeinsamen Aufgaben bei der Entwicklung sozialistischer Beziehungen in den Hausgemeinschaften, bei der Entwicklung eines niveauvollen geistig-kulturellen Lebens und sinnvoller Freizeitgestaltung in den Wohngebieten sowie die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen Kräften in den Betrieben und Wohngebieten bei der Verhütung von Rechtsverletzungen und der Erziehung von Rechtsverletzern herauszuarbeiten. Unter dem Aspekt der Kriminalitätsvorbeugung sollte schließlich auch ständig geprüft werden, welche Konsequenzen sich für die Arbeit der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane ergeben. 5. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, daß im Zentrum der Kriminalitätsvorbeugung die Verhütung der Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen steht. Maßnahmen auf diesem Gebiet greifen notwendigerweise tief in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein. Hinzu kommt, daß die meisten damit verknüpften Probleme überaus kompliziert und oft auch noch nicht genügend erforscht sind. Deshalb ist die langfristig angelegte zentrale Gemeinschaftsarbeit und -for-schung auf diesem Gebiet besonders vordringlich. Aus den vorliegenden Erfahrungen wurden bereits praktikable Lösungswege sichtbar, die sicherlich noch weiterer Erforschung und gründlicher Überlegungen bedürfen, die aber prinzipiell geeignet erscheinen, im Verlauf der nächsten Jahre verwirklicht zu werden13. 6. Eine weitere wichtige Aufgabe sehen wir darin, die Berufsausbildung für schulisch Zurückgebliebene (vorzeitige Schulabgänger, Abgänger aus Hilfs- und Sonderschulen) zu optimieren. Diese Aufgabe wird nur durch gemeinsame Untersuchungen und Entscheidungen des Ministeriums für Volksbildung und des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung und nur schrittweise gelöst werden können. Es gibt interessante Lösungsversuche und initiativreiche Bemühungen auf .örtlicher Ebene, wie wir das bereits darzustellen versuchten. Die Ergebnisse dieser Bemühungen sollten analysiert und vervollkommnet werden, um daraus das System auszubauen, das in allen gesellschaftlichen Bereichen die wirkungsvolle Eingliederung auch der schulisch zurückgebliebenen Jugendlichen in die Berufsausbildung und das Berufsleben sichert. 7. Als spezielles Problem der Kriminalitätsvorbeugung sind die Fragen der Nachbetreuung und Wiedereingliederung straffälliger Jugendlicher zu betrachten. Es hat sich gezeigt, daß hierbei die Jugendhilfe und die Abteilung für Innere Angelegenheiten sehr eng Zusammenwirken müssen. Eine entsprechende Regelung durch . 13 Vgl. dazu Kaiser, a. a. O. 560;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 560 (NJ DDR 1967, S. 560) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 560 (NJ DDR 1967, S. 560)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen. Durch die Abteilungen der sind die Orientierungen der selbst. Abteilungen schöpferisch entsprechend der Lage im jeweiligen Verantwortungsbereich umzusetzen und in ihrer eigenen politisch-operativen Arbeit sowie in der Zusammenarbeit mit Werktätigen, besonders in Form der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern, gewonnenen Erfahrungen ständig ausgewertet und genutzt werden müssen. Ein breites System der Zusammenarbeit schließt die weitere Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei sowie den anderen staatlichen Institv tionen und gesellschaftlichen Organisationen. Die Linie hat unter Berücksichtigung der Interessen der übrigen Linien eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit zu entwickeln. Sind bereits beim Kandidaten derartige Überzeugungen vorhanden, wirken sie als Handlungsantrieb für die Zusammenarbeit und deren Realisierung.

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