Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 556

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 556 (NJ DDR 1967, S. 556); bedeutende Einkommen als Lockspitzel, Berufszeugen und aus ihren Publikationen über „kommunistische Verschwörungen“. D. N. Pritt besitzt die genauesten Kenntnisse über das Verfahren gegen Ethel und Julius Rosenberg. An Hand dieses und vieler anderer politischer Prozesse weist er nach, daß das bezahlte Spitzelsystem mit seinen „Informationen“ die Vorwände lieferte, um die antikommunistische Hysterie zu schüren, noch mehr Mittel vom Kongreß zur Bekämpfung des Kommunismus bewilligt zu erhalten und den Apparat zur Unterdrückung der Arbeiterbewegung zu vergrößern. Etwa seit dem Jahre 1955 klärte sich die Atmosphäre etwas auf. Einige Urteile in bedeutenden politischen Prozessen wurden aufgehoben, weil sich die Spitzelaussagen als Meineide erwiesen hatten. Aber durchaus nicht in allen Fällen, in denen sich die Verurteilungen auf Falscheide gründeten, wurden die Opfer rehabilitiert. Obwohl der ehemalige FBI-Spitzel Harvey Ma-tusow im Jahre 1955 ein Buch „False Witness“ veröffentlichte, in dem er seine Informationstätigkeit beschrieb16, obwohl er alle seine Aussagen widerrief und als erlogen erklärte, obwohl er wegen Abgabe falscher Aussagen zu einigen Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hielt es die amerikanische Justiz nicht für notwendig, diejenigen Menschen freizulassen, die auf Grund der falschen Aussagen Matusows verurteilt worden waren. Am 3. Juli 1957 erließ der Supreme Court der USA die Entscheidung, daß der Angeklagte das Recht besitzt, die Berichte der Spitzel einzusehen, die zu seiner Belastung dienen sollen. Das bietet der Verteidigung Möglichkeiten, die inhaltliche Richtigkeit dieser Dokp- 18 Harvey Matusow, Der Zweiflngermann (Bekenntnisse eines FBI-Spitzels), Berlin 1955. mente zu überprüfen und die Glaubwürdigkeit des Spitzels zu erschüttern. Oft zieht es nunmehr die Regierung vor, solche FBI-Materialien gar nicht erst vorzulegen, um ihre Praktiken nicht der Gefahr der Enthüllung auszusetzen. Trotzdem besteht immer Gefahr, daß reaktionäre Kräfte ein Gesetz durchbringen können, das diese Entscheidung des Supreme Court aufhebt. „Leser, sei wachsam!“, überschreibt D. N. Pritt das letzte Kapitel seines Buches, das mit den Worten schließt: „Die Gefahr ist deutlich. Die Aufgabe ist klar. Wir müssen sie begreifen, sonst müssen wir mit dem Sinken des kulturellen Niveaus der Rechtsprechung und des Niveaus der sozialen Werte büßen.“ Auch in Westdeutschland benutzen die politische Polizei und die Ämter für Verfassungsschutz seit langem gewerbsmäßige Spitzel als sog. V-Männer. An Stelle dieser verdeckten Zeugen treten Beamte der Polizei und des Verfassungsschutzes vor den politischen Sondergerichten auf. Als Zeugen vom Hörensagen sagen sie aus, welche die Angeklagten angeblich belastenden Informationen sie durch ihre „Gewährsmänner“ erhalten haben wollen. Auf diese Weise wird die Verteidigung der Angeklagten vor den politischen Sondergerichten wesentlich erschwert. Für die Auseinandersetzung mit den Praktiken der westdeutschen Gesinnungsjustiz ist deshalb D. N. Pritts Buch von außerordentlicher Aktualität. (Der vorstehende Beitrag ist die gekürzte und überarbeitete Fassung eines Aufsatzes, der in dem Sammelband „Staat Recht Wirtschaft“, Wissenschaftliche Beiträge der Martin-Luther-Universität Halle, 1967 [B 3], erscheinen soll.) Prof. Dt. habil. RUDOLF HERRMANN, Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle Dr. HARRI HARRLAND, komm. Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR HANS KAISER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Erfahrungen und Erkenntnisse aus der komplexen Kriminalitätsvorbeugung (Schluß18 *) Zum Inhalt der Kriminalitätsvorbeugungsprogramme Der Inhalt der Programme muß geeignet und eindeutig darauf gerichtet sein, die bewußte Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte an der Kriminalitätsvorbeugung zu gewährleisten, ihre schöpferische Aktivität ständig zu erhöhen und im Prozeß der Lösung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auf die Hauptschwerpunkte der Kriminalitätsvorbeugung zu konzentrieren, das koordinierte Wirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte zu sichern, die Eigenverantwortlichkeit aller Leiter und Leitungen zu erhöhen und detaillierte Maßnahmen in den einzelnen gesellschaftlichen Bereichen auszulösen, eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber allen Erscheinungsformen gesellschaftswidrigen Verhaltens zu schaffen. Besonders wichtig ist es, in den Programmen die Verantwortung der verschiedenen Leitungsorgane für die Vorbeugung in ihrem Bereich herauszuarbeiten und zu präzisieren. Davon hängen Stabilität und Ausbau der komplexen Vorbeugung wesentlich ab. Gegenwärtig ist die Verantwortung für diese Aufgabe in * Der erste Teil dieses Beitrages 1st ln NJ 1967 S. 521 ff. veröffentlicht. den Räten und ständigen Kommissionen noch sehr einseitig auf den Bereich Inneres verlagert. In einigen Kreisen wurden im Zusammenhang mit der Schaffung von Vorbeugungsprogrammen besondere Kommissionen, Arbeitsgruppen oder ähnliche Gremien zur Leitung der territorialen Kriminalitätsvorbeugung gebildet. Teilweise wurden diese Aufgaben auch der Koordinierungsberatung des Stellvertreters für Inneres mit den Leitern der Rechtspflegeorgane übertragen. Derartige Regelungen können zeitweilig notwendig und nützlich sein, um die Lage einzuschätzen und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Sie haben sich auch zur Koordinierung der Aufgaben mehrerer Fachbereiche und Organe bei der Durchführung von Maßnahmen aus einzelnen Teilsystemen bewährt. Ihnen kann jedoch nicht die Leitung zur Durchführung des Gesamtprogramms übertragen werden. Das würde zur Verwässerung der Verantwortung der staatsrechtlich verpflichteten Leitungsorgane, insbesondere der Räte, führen. Die grundlegende Voraussetzung für eine wirkungsvolle Vorbeugung gegen die Kriminalität ist die Entwicklung sozialistischer Verhältnisse in allen Arbeitsund Lebensbereichen. Wo spezielle Vorbeugungsmaßnahmen erforderlich sind, namentlich anKonzentra-tionspunkten der Kriminalität, muß darum zugleich geprüft werden, wie in Betrieben und Wohngebieten 556;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 556 (NJ DDR 1967, S. 556) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 556 (NJ DDR 1967, S. 556)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , die in der Regel durch Verfälschungen, Halb- und Unwahrheiten vorgetragen werden und dadurch Emotionen in der Öffentlichkeit hervorrufen, offensiv begegnen zu könne.

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