Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 54 (NJ DDR 1967, S. 54); rung entgegenzutreten. Der Kampf gegen Entwicklungstendenzen des Faschismus, der Kampf für demokratische Verhältnisse ist unmittelbares Lebensinteresse der Arbeiterklasse. Und alles hängt davon ab, inwieweit es ihr gelingt, die breitesten Schichten der Bevölkerung unter diesem Banner zu vereinen. Um eine möglichst breite Kampffront zu schaffen, muß sie an die Interessen dieser Kräfte anknüpfen, muß sie deren Mentalität in Rechnung stellen, muß vor allem berücksichtigen, daß große Bevölkenungsteile in „Rechts-staats“-Illusionen befangen sind. Das bestimmt auch die Haltung der KPD zum Bonner Grundgesetz. In einem Interview hat der Erste Sekretär des Zentralkomitees der KPD, Max Reimann, in aller Prägnanz diese Haltung dargelegt20. Auf die Frage, wie sich die sozialistische Zielsetzung der KPD mit einem Bekenntnis zum Grundgesetz vereinbaren ließe, antwortete er: „Wir sind eine marxistisch-leninistische Partei. Wir sind auch dafür, daß der Sozialismus in Deutschland zum Erfolg kommt. Wir erstreben die sozialistische Gesellschaftsordnung nicht durch einen gewaltsamen Umsturz. Das Grundgesetz verbietet nicht, für eine sozialistische Gesellschaftsordnung einzutreten. Dieses Recht muß man uns geben, und davon werden wir auch nicht abrücken. 20 „Fragen an Max Reimann“, Deutsche Volkszeitung (Düsseldorf) vom 8. April 1966. Im Vordergrund steht aber nicht der Kampf um die Veränderung der Gesellschaftsordnung für die Kommunisten in der Bundesrepublik. Wir sehen eine Gefahr für die Demokratie und den Lebensstandard. Heute geht es darum, gemeinsam mit allen demokratischen Kräften für nationale, demokratische und soziale Ziele einzutreten.“ Die Frage, welche Haltung die KPD angesichts der Veränderungen der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik seit dem Verbot der KPD einnehme, insbesondere angesichts der vorbereiteten Notstandsverfassung, beantwortete Max Reimann folgendermaßen: „Es gibt keine Tagung des Zentralkomitees, die sich nicht damit beschäftigt, was die Kommunisten zu tun haben, um dieses Grundgesetz, diese Verfassung zu schützen und zwar das Grundgesetz, wie es heute ist Das Grundgesetz mit den demokratischen Rechten und Freiheiten der Bevölkerung muß erhalten werden.“ Nach einer genauen Analyse der konkreten Situation hat die KPD damit ihre prinzipielle Position in dieser wichtigen Frage des Klassenkampfes bestimmt. Sie hat dabei die Lehren aus den letzten Jahren der Weimarer Republik und aus der Zeit des Faschismus nutzbar gemacht. Sie hat nicht zuletzt die Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus entsprechend den konkreten Bedingungen des Klassenkampfes in Westdeutschland angewandt. &U.S dar Praxis ßür die Praxis Zur Verjährungshemmung von Garantie und Gewährleistungsfristen Im Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 21. September 1966 zu Fragen der Garantie und Gewährleistung beim Einzelhandelskauf und bei Dienstleistungen für Bürger (NJ 1966 S. 636 fl.) ist in Ziff. 2 festgelegt, daß der Lauf der Garantiefrist bei der Inanspruchnahme von Garantieleistungen für die Zeit von der Mängelanzeige bis zur Rückgabe des Gegenstands gehemmt ist. Für die Nachbesserung als Gewährleistungsrecht des Käufers war das hinsichtlich der Hemmung der Verjährungsfrist (Reklamationsfrist) bereits in dem mit der Anordnung über die Behandlung von Kundenreklamationen vom 20. Mai 1966 für den Einzelhandel aller Eigentumsformen für verbindlich erklärten Kundenmerkblatt (GBl. II S. 386) geregelt. Dagegen war unter Berücksichtigung des damals geltenden Rechts im Beschluß des Präsidiums eine wechselseitige Hemmung bei Inanspruchnahme von Garantie- und Gewährleistungsrechten zu verneinen. Dies hatte zur Folge, daß die Gewährlei- stungsfrist aus dem Kaufvertrag ungehemmt weiterlief, wenn der Käufer Garantieleistungen in Anspruch nahm oder umgekehrt. Mit der Anordnung Nr. 2 über die Behandlung von Kundenreklamationen vom 1. November 1966 (GBl. II S. 792) ist nunmehr festgelegt, daß die Verjährung der gegen den Verkäufer bestehenden Gewährleistungsansprüche auch dann gehemmt ist, wenn der Käufer einen Mangel der Ware innerhalb der Verjährungsfrist (Reklamationsfrist) der Garantiewerkstatt anzeigt, und zwar bis zur Rückgabe der Ware durch die Garantiewerkstatt. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Anordnung Nr. 2 den Beschluß des Präsidiums insoweit nicht berührt, als auch weiterhin eine Hemmung der Garantiefrist durch die Inanspruchnahme der Nachbesserung gegenüber dem Verkäufer nicht ein-tritt. Dr. WERNER STRASBERG, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts Qualifiziertere Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte im Strafverfahren Kürzlich untersuchten wir in einigen Kreisen 'Unseres Bezirks, welche Möglichkeiten bestehen, um die Wirksamkeit der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren zu erhöhen. Wir überprüften Strafakten dahingehend, welche gesellschaftlichen Kräfte in diesen Verfahren mitgewirkt haben und was die Akten über ihre Gewinnung und Anleitung, ihre Tätigkeit und ihre Wirksamkeit im Verfahren aussagen. Danach wurden die Bürger, die als Kollektivvertreter, gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger in den Verfahren mitgewirkt hatten, zu Aussprachen eingeladen, damit sie. uns ihre Erfahrungen und Eindrücke vermitteln konnten. Aus den Untersuchungen und Aussprachen gerwaftnen wir wertvolle Hinweise für die Verbesserung der Arbeit der Rechtspflegeorgane. Es wurden viele Ansatzpunkte für eine effektivere Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte im Strafverfahren sichtbar; jedoch wurde auch formale Arbeit festgestellt. So gibt es kaum noch ein Verfahren, in dem nicht während der Ermittlungen im Arbedtskollektiv des Täters über die dem Täter zur Last gelegte Tat beraten wird. Uber diese Beratungen werden zumeist vom Untersuchungs-organ mehr oder minder ausführliche Protokolle gefertigt. In einer geringeren Anzahl von Protokollen wird umfassend das Ergebnis der Beratung im Kollektiv wiedergegeben. Kaum ein Protokoll gibt aber darüber Auskunft, wie die Mitarbeiter des Untersuchungsorgans das Kollektiv auf die Möglichkeiten der Mitwirkung im Strafverfahren aufmerksam gemacht haben. Im Kreis S. haben die von uns befragten Bürger in der Aussprache zum Ausdruck gebracht, daß sie in den KoUektivberatungen gut und umfassend darüber informiert worden sind, in welcher Form sie im Ermittlungsverfahren mitwirken können. Gegenteiliges wurde dagegen zum Teil aus den anderen Kreisen berichtet Dort wurden die Kollektive nicht immer genügend über ihre Rechte und Pflichten im Strafverfahren aufgeklärt; teilweise wurde sogar fehlordentiert. So hatten z. B. im Kreis O. die Mitarbeiter des Untersuchungsorgans die gesellschaftlichen Kräfte wegen der Belehrung über ihre Aufgaben im Verfahren überwiegend an das Gericht verwiesen. Das läßt erkennen, daß diese Mitarbeiter noch nicht ausreichend über die Stellung und die Aufgaben der gesellschaftlichen Kräfte im Strafverfahren unterrichtet sind. 54 \;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 54 (NJ DDR 1967, S. 54) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 54 (NJ DDR 1967, S. 54)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und der gesamten Tätigkeit der sozialistischen Staatsmacht gilt es im Prozeß der Untersuchungsarbeit ausgehend von den wachsenden Anforderungen der er Jahre zu verwirklichen.

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