Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 525

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 525 (NJ DDR 1967, S. 525); p.exen Kriminalitätsvorbeugungsprogramme der Kreis-taige entwickeln sich in der Praxis gegenwärtig neue Beziehungen der örtlichen Organe zu den ihnen nicht unterstellten Betrieben. Es erweist sich als unumgänglich, daß auch in der Leitungstätigkeit dieser Betriebe den Aufgaben zur Kriminalitätsvorbeugung im Territorium Rechnung getragen wird. Dabei ergeben sich vielfältige neue Probleme. Die Räte der Kreise nutzen verschiedentlich die bestehenden Formen der Zusammenarbeit mit den nicht unterstellten Betrieben, z. B, gemeinsame Beratungen, Konsultationen, Empfehlungen, um im Sinne des § 5 der VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. II S. 121) auf betriebliche Maßnahmen zur Kriminalitätsvonbeugung hinzuwirken. Vielfach ist das Bestreben festzustellen, neue Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln, damit dem Erfordernis der komplexen Kriminalitätsvorbeugung besser Rechnung getragen werden kann. (wird fortgesetzt) Oberrichter Dr. FRITZ ETZOLD, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Oberrichter am Obersten Gericht Größere Sachkunde der Gerichte durch Konsultationen Die im Rechtspflegeerlaß erhobene Forderung, daß sich die Gerichte bei der Aufdeckung der Zusammenhänge und Ursachen von Rechtsverletzungen, ihrer Würdigung, der Einschätzung der Schuld des Angeklagten und bei der Gerichtskritik stärker auf die Kenntnisse von Fachleuten und Spezialisten stützen müssen?, verpflichtet die Gerichte, sich zur Erhöhung ihrer Sachkunde „bei der Klärung komplizierter wissenschaftlicher Fragen auch mit sachkundigen Bürgern und Kollektiven aus Betrieben, Genossenschaften und wissenschaftlichen Institutionen zu beraten“. Diese Forderung gewinnt vor allem unter den vom VII. Parteitag der SED für alle gesellschaftlichen Bereiche herausgearbeiteten neuen Aspekten an Bedeutung, weil die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ein wesentlich höheres wissenschaftliches Niveau der gesamten Leitungstätigkeit erfordert. Auch die Organe der Rechtspflege müssen entsprechend den Hinweisen des 2. Plenums des Zentralkomitees der SED den Grundsatz der sozialistischen Gemeinschaftlichkeit unter den spezifischen Bedingungen der gerichtlichen Tätigkeit in der Weise anwenden, daß zur Erhöhung der Wissenschaftlichkeit der Arbeit der Gerichte bei voller Wahrung der Eigenverantwortlichkeit die vielfältigen Erfahrungen sachkundiger Bürger und Kollektive sowohl für die Rechtsprechung als auch für die sich aus ihr ergebenden Hinweise zur Verbesserung der Leitungstätigkeit anderer gesellschaftlicher Bereiche genutzt werden. Diese für alle Gerichte geltende Forderung wurde hinsichtlich des Obersten Gerichts im Rechtspflegeerlaß dahin konkretisiert, daß es zur Erfüllung seiner Aufgaben bei der Orientierung der Gerichte auf die Hauptfragen der politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklung in grundsätzlichen Fragen die Staatliche Plankommission, den Landwirtschaftsrat und andere zentrale Staatsorgane konsultiert. Ziegler hat dazu ausgeführt, „daß die Richter und Schöffen überall da, wo ihnen ausreichend eigene Kenntnisse für eine wirksame Gestaltung der Rechtsprechung fehlen, auf die Kenntnisse und Erfahrungen von Fachleuten, sozialistischen Gemeinschaften usw. zurückzugreifen verpflichtet sind. Das gilt nicht nur für die Findung des richtigen Urteils, sondern insbesondere auch für die Erkenntnis und Verallgemeinerung der allseitigen gesellschaftlichen Zusammenhänge der Straftat und für die Möglichkeit, richtige und wirksame Maßnahmen festzulegen und Schlußfolgerungen zu ziehen“1. Die Strafsenate des Obersten Gerichts bemühen sich, dieser Forderung des Rechtspflegeerlasses dadurch gerecht zu werden, daß sie regelmäßig Vertreter zentraler Staats- und Wirtschaftsorgane, gesellschaftlicher Organisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen konsultieren. Diese enge Verbindung zu den anderen l vgl. Ziegler, „Höhere Aufgaben für Richter und Schöffen“, NJ 1963 S. 515. Organen hat zur Bildung beratender Gremien, der sog. Konsultativräte, geführt. Damit sind zwar Beratungen mit anderen sachkundigen Bürgern und Kollektiven nicht überflüssig geworden, sie haben jedoch nicht mehr die Bedeutung, die sie vor der Bildung der Konsultativräte hatten. Die Beratungen in den Konsultativräten ermöglichen in der Regel eine Klärung aller in den Senaten auftretenden Probleme. Sie dienen der Erhöhung der Sachkunde der Mitglieder der Senate sowie der Auswertung der Erfahrungen der gerichtlichen Praxis für die Verbesserung der Leitungstätigkeit anderer Organe und Institutionen. Diesen beratenden Gremien obliegt es, die Senate über den Stand der Entwicklung, über die Probleme, Widersprüche und Schwierigkeiten in den jeweiligen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in ihrer Beziehung zur Kriminalität und zu deren Bekämpfung, zu informieren; den Senaten zu helfen, die Schwerpunkte der Entwicklung in den jeweiligen Bereichen zu erkennen, und auf Widersprüche und Hemmnisse hinzuweisen, die sich als kriminalitätsbegünstigend erweisen können; den Senaten zu helfen, diejenigen Probleme zu erkennen, die mit Hilfe der Rechtsprechung gelöst werden können und müssen; die Senate zu unterstützen, daß aus den jeweiligen Bereichen die geeigneten gesellschaftlichen Kräfte bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität mitwirken; die Senate aus der konkreten Kenntnis der Lage in dem jeweiligen Bereich bei der Vorbereitung analytischer Untersuchungen auf Umstände hinzuweisen, die für die Feststellung der Erscheinungsformen, der Ursachen und begünstigenden Umstände von Strafrechtsverletzungen von Bedeutung sind; die Senate bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen durch die Vermittlung der hierfür erforderlichen ökonomischen, psychologischen, medizinischen, pädagogischen, technischen und anderen Kenntnisse zu unterstützen. Darüber hinaus werden in den Beratungen der Konsultativräte auch die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung in die Tätigkeit anderer Organe und Institutionen umgesetzt. Zwar ist die Beratung im Konsultativrat keineswegs die hauptsächlichste Form, um die in der gerichtlichen Tätigkeit erzielten Ergebnisse in die Arbeit anderer Organe einfließen zu lassen; jedoch ist mit der Einbeziehung von Mitarbeitern aus anderen Bereichen in die Arbeit der Senate eine ständige Information über neue, wichtige Erscheinungen in der Rechtsprechung verbunden, die auch zu Maßnahmen in anderen gesellschaftlichen Bereichen führen kann. Den Konsultativräten gehören Vertreter derjenigen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 525 (NJ DDR 1967, S. 525) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 525 (NJ DDR 1967, S. 525)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Hauptabteilung in den Bezirken des Leiters der Bezirksverwaltungen Ver-waltungen vorliegt. Die Untersuchungsabteilung ist berechtigt, die Inhaftierten nach der Übergabe aus dem Dienstobjekt zu transportieren.

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