Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 524

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 524 (NJ DDR 1967, S. 524); Die Vorbereitung und Ausarbeitung des Programms sollte durch den Rat des Kreises geleitet werden. Das entspricht seiner staatsrechtlichen Stellung als politisch-organisatorisches Zentrum des Kreistags zwischen dessen Tagungen. Die Vorschläge für das Programm müssen auf einer umfassenden Analyse der Entwicklung und Bekämpfung der Kriminalität im Territorium aufbauen. Die aus der Verbindung der Analyse mit den perspektivischen Aufgaben des Kreises deutlich gewordenen Schwerpunkte der Kriminalitätslbekämpfung zeigen zugleich, welche Organe und Institutionen vorrangig an der Ausarbeitung des Programms zu beteiligen sind. Diese Kenntnis ist für die vom Rat zu beschließende Konzeption für die nächste Etappe zur Entwicklung des Programms wichtig. In dieser Konzeption müssen die Hauptangriffsrichtungen für die Kriminalitätsvorbeugung festgelegt werden, um eine klare Orientierung zu gewährleisten. In der nächsten Etappe der Vorbereitung des Programms kommt es darauf an, die aus der Analyse gewonnenen Schlußfolgerungen in allen Bereichen des Staatsapparats, vor allem in den Fachabteilungen des Rates, den Räten der Städte und Gemeinden, in anderen staatlichen Organen, in den ständigen Kommissionen und in den wichtigsten Betrieben und Genossenschaften, unter Verantwortung der Leiter gründlich auszuwerten. Dadurch wird gewährleistet, daß differenzierte Vorschläge für die Aufgabenstellung des Programms unterbreitet und die Voraussetzungen für seine Durchführung geschaffen werden. Die Bevölkerung ist in vielfältigen Formen in die Vorbereitung des Programms einzubeziehen, z. B. durch Foren, Einwohnerversammlungen, Brigadeversammlungen usw. Dabei sollte auch mit den örtlichen und betrieblichen Publikationsorganen zusammengearbeitet werden; insbesondere empfiehlt es sich, Erfahrungen und gute Methoden bei der Verhütung von Rechtsver-letzungem und der Erziehung von Rechtsverletzern zu popularisieren. Die Initiative und Aktivität der gesellschaftlichen Organisationen für die Entwicklung eigener Beiträge zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben bei der Kriminalitätsvorbeugung ist zu fördern. Diese Maßnahmen, bei denen man stets die Verflechtung der perspektivischen Entwicklung mit der Krimi-nalitätsvortoeugung hervorheben sollte, tragen wesentlich dazu bei, daß das Vorbeugungsprogramm und seine Durchführung nicht als unvermeidliche und mehr oder weniger gut gemeinte Zusatzaufgabe der örtlichen Organe betrachtet wird, sondern daß die gesellschaftlichen Kräfte im Kreis, vor allem aber auch die staatlichen und Wirtschaftsleiter die Erfüllung der festgelegten Aufgaben zu Ihrer eigenen Angelegenheit machen. Von dieser Einsicht hängt die Wirksamkeit des Programms wesentlich ab. Im Kreis Quedlinburg hat man es verstanden, die ideologischen Grundprobleme der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in einer breiten und umfassenden Aussprache in den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben und Wohngebieten der Bevölkerung nahezubringen. Das hatte nicht nur eine Vielzahl wertvoller Vorschläge zur Folge, sondern löste in Betrieben und Gemeinden auch beachtliche Initiativen zur eigenverantwortlichen Lösung bestimmter vorbeugender Aufgaben aus. Diese Aufgeschlossenheit für die Probleme der Kriminalitätsvorbeugung ist auch noch nach fast drei Jahren seit der Verabschiedung des Kreistagsprogramms kennzeichnend für die Aktivität bei seiner Durchführung. Die in der Aussprache über die Gestaltung des Programms entwickelten Ideen und Vorschläge bilden eine reale Grundlage für die Ausarbeitung der Beschlußvorlage für den Kreistag. Es erweist sich als nützlich, wenn nicht erst diese Vorlage, sondern bereits die Konzeption vom Rat des Kreises unter Einschätzung der Ergebnisse der Aussprache gründlich beraten und bestätigt wird. In der Diskussion über die ersten Erfahrungen auf dem Gebiet der komplexen Kriminalitätsvorbeugung tauchte wiederholt die Frage auf, ob in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eigene Vorbeugungsprogramme geschaffen werden sollten. Der gegenwärtige Stand der Erkenntnisse läßt dazu noch keine definitive Aussage zu. Insoweit werden die unterschiedlichen örtlichen Bedingungen ebenso zu beachten sein, wie das Bedürfnis, solche örtlichen Programme weitgehend mit den Nachbargemeinden zu koordinieren, Unter dem Aspekt, daß Koordinierung und Kooperation wesentliche Bedeutung für die komplexe Kriminalitätsvorbeugung besitzen, scheint es uns vorteilhafter zu sein, daß das territoriale Vorbeugungsprogramm auf Kreisebene gestaltet wird. Dieses Programm muß aber so beschaffen sein, daß es die örtlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte in den Gemeinden auf die eigenverantwortliche Entwicklung und Lösung der örtlichen Aufgaben im Rahmen des Kreisprogramms hinlenkt und diesbezügliche Initiativen aktiviert. So werden sich diese örtlichen Maßnahmen bei Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der örtlichen Organe in den Gemeinden in das mit Hilfe des Kreisprogramms gestaltete territoriale System der Kriminalitätsvorbeugung einorden. So wie die örtlichen Organe in den Gemeinden sollten auf der Grundlage des vom Kreistag beschlossenen Programms auch die Leiter der anderen staatlichen Organe und Betriebe und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen in ihren Verantwortungsbereichen eigene Maßnahmen festlegen und mit ihren spezifischen Aufgaben die Verwirklichung des Programms sinnvoll und zielgerichtet vereinen. Der Kreistag kann die Erfüllung der grundsätzlichen Aufgaben des Programms in erster Linie dadurch kontrollieren, daß er bei allen Berichterstattungen die Einbeziehung dieser Probleme in den jeweiligen Bericht verlangt. Die systematische Kontrolle der Durchführung des Programms sollte der Rat des Kreises ausüben. Er kann durch seine Arbeitsplanung die Durchsetzung des Programms sichern und gewährleisten, daß die jeweiligen Leiter (z. B. Ratsmitglieder, Bürgermeister, Betriebsleiter) seine Verwirklichung zum Gegenstand ihrer Berichterstattung machen. Der Rat sichert auch die Komplexität des Herangehens an die Aufgaben und die Konzentration der Kräfte. In den einzelnen Bereichen sind die jeweiligen Leiter für die Festlegung, Realisierung und Kontrolle der sich aus dem Programm ergebenden Aufgaben verantwortlich. Sie sollten zur periodischen Berichterstattung über die Erfüllung des Programms vor den übergeordneten Organen bzw. vor dem Rat verpflichtet werden. Schließlich kommen den ständigen Kommissionen des Kreistags wichtige Aufgaben bei der Kontrolle über die Durchsetzung des Programms in ihren, Verantwortungsbereichen zu. Auch sie sollten vom Vorsitzenden des Rates des Kreises periodisch mit den bei der Durchführung des Programms aufgetretenen Problemen vertraut gemacht und über den erreichten Stand informiert werden. Dabei hat es sich bewährt, wenn die ständigen Kommissionen bestimmte Aufgaben gemeinschaftlich durchführen und eine komplexe Kontrolle gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Realisierung der kom- 524;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 524 (NJ DDR 1967, S. 524) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 524 (NJ DDR 1967, S. 524)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen.

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