Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 524

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 524 (NJ DDR 1967, S. 524); Die Vorbereitung und Ausarbeitung des Programms sollte durch den Rat des Kreises geleitet werden. Das entspricht seiner staatsrechtlichen Stellung als politisch-organisatorisches Zentrum des Kreistags zwischen dessen Tagungen. Die Vorschläge für das Programm müssen auf einer umfassenden Analyse der Entwicklung und Bekämpfung der Kriminalität im Territorium aufbauen. Die aus der Verbindung der Analyse mit den perspektivischen Aufgaben des Kreises deutlich gewordenen Schwerpunkte der Kriminalitätslbekämpfung zeigen zugleich, welche Organe und Institutionen vorrangig an der Ausarbeitung des Programms zu beteiligen sind. Diese Kenntnis ist für die vom Rat zu beschließende Konzeption für die nächste Etappe zur Entwicklung des Programms wichtig. In dieser Konzeption müssen die Hauptangriffsrichtungen für die Kriminalitätsvorbeugung festgelegt werden, um eine klare Orientierung zu gewährleisten. In der nächsten Etappe der Vorbereitung des Programms kommt es darauf an, die aus der Analyse gewonnenen Schlußfolgerungen in allen Bereichen des Staatsapparats, vor allem in den Fachabteilungen des Rates, den Räten der Städte und Gemeinden, in anderen staatlichen Organen, in den ständigen Kommissionen und in den wichtigsten Betrieben und Genossenschaften, unter Verantwortung der Leiter gründlich auszuwerten. Dadurch wird gewährleistet, daß differenzierte Vorschläge für die Aufgabenstellung des Programms unterbreitet und die Voraussetzungen für seine Durchführung geschaffen werden. Die Bevölkerung ist in vielfältigen Formen in die Vorbereitung des Programms einzubeziehen, z. B. durch Foren, Einwohnerversammlungen, Brigadeversammlungen usw. Dabei sollte auch mit den örtlichen und betrieblichen Publikationsorganen zusammengearbeitet werden; insbesondere empfiehlt es sich, Erfahrungen und gute Methoden bei der Verhütung von Rechtsver-letzungem und der Erziehung von Rechtsverletzern zu popularisieren. Die Initiative und Aktivität der gesellschaftlichen Organisationen für die Entwicklung eigener Beiträge zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben bei der Kriminalitätsvorbeugung ist zu fördern. Diese Maßnahmen, bei denen man stets die Verflechtung der perspektivischen Entwicklung mit der Krimi-nalitätsvortoeugung hervorheben sollte, tragen wesentlich dazu bei, daß das Vorbeugungsprogramm und seine Durchführung nicht als unvermeidliche und mehr oder weniger gut gemeinte Zusatzaufgabe der örtlichen Organe betrachtet wird, sondern daß die gesellschaftlichen Kräfte im Kreis, vor allem aber auch die staatlichen und Wirtschaftsleiter die Erfüllung der festgelegten Aufgaben zu Ihrer eigenen Angelegenheit machen. Von dieser Einsicht hängt die Wirksamkeit des Programms wesentlich ab. Im Kreis Quedlinburg hat man es verstanden, die ideologischen Grundprobleme der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in einer breiten und umfassenden Aussprache in den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben und Wohngebieten der Bevölkerung nahezubringen. Das hatte nicht nur eine Vielzahl wertvoller Vorschläge zur Folge, sondern löste in Betrieben und Gemeinden auch beachtliche Initiativen zur eigenverantwortlichen Lösung bestimmter vorbeugender Aufgaben aus. Diese Aufgeschlossenheit für die Probleme der Kriminalitätsvorbeugung ist auch noch nach fast drei Jahren seit der Verabschiedung des Kreistagsprogramms kennzeichnend für die Aktivität bei seiner Durchführung. Die in der Aussprache über die Gestaltung des Programms entwickelten Ideen und Vorschläge bilden eine reale Grundlage für die Ausarbeitung der Beschlußvorlage für den Kreistag. Es erweist sich als nützlich, wenn nicht erst diese Vorlage, sondern bereits die Konzeption vom Rat des Kreises unter Einschätzung der Ergebnisse der Aussprache gründlich beraten und bestätigt wird. In der Diskussion über die ersten Erfahrungen auf dem Gebiet der komplexen Kriminalitätsvorbeugung tauchte wiederholt die Frage auf, ob in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eigene Vorbeugungsprogramme geschaffen werden sollten. Der gegenwärtige Stand der Erkenntnisse läßt dazu noch keine definitive Aussage zu. Insoweit werden die unterschiedlichen örtlichen Bedingungen ebenso zu beachten sein, wie das Bedürfnis, solche örtlichen Programme weitgehend mit den Nachbargemeinden zu koordinieren, Unter dem Aspekt, daß Koordinierung und Kooperation wesentliche Bedeutung für die komplexe Kriminalitätsvorbeugung besitzen, scheint es uns vorteilhafter zu sein, daß das territoriale Vorbeugungsprogramm auf Kreisebene gestaltet wird. Dieses Programm muß aber so beschaffen sein, daß es die örtlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte in den Gemeinden auf die eigenverantwortliche Entwicklung und Lösung der örtlichen Aufgaben im Rahmen des Kreisprogramms hinlenkt und diesbezügliche Initiativen aktiviert. So werden sich diese örtlichen Maßnahmen bei Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der örtlichen Organe in den Gemeinden in das mit Hilfe des Kreisprogramms gestaltete territoriale System der Kriminalitätsvorbeugung einorden. So wie die örtlichen Organe in den Gemeinden sollten auf der Grundlage des vom Kreistag beschlossenen Programms auch die Leiter der anderen staatlichen Organe und Betriebe und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen in ihren Verantwortungsbereichen eigene Maßnahmen festlegen und mit ihren spezifischen Aufgaben die Verwirklichung des Programms sinnvoll und zielgerichtet vereinen. Der Kreistag kann die Erfüllung der grundsätzlichen Aufgaben des Programms in erster Linie dadurch kontrollieren, daß er bei allen Berichterstattungen die Einbeziehung dieser Probleme in den jeweiligen Bericht verlangt. Die systematische Kontrolle der Durchführung des Programms sollte der Rat des Kreises ausüben. Er kann durch seine Arbeitsplanung die Durchsetzung des Programms sichern und gewährleisten, daß die jeweiligen Leiter (z. B. Ratsmitglieder, Bürgermeister, Betriebsleiter) seine Verwirklichung zum Gegenstand ihrer Berichterstattung machen. Der Rat sichert auch die Komplexität des Herangehens an die Aufgaben und die Konzentration der Kräfte. In den einzelnen Bereichen sind die jeweiligen Leiter für die Festlegung, Realisierung und Kontrolle der sich aus dem Programm ergebenden Aufgaben verantwortlich. Sie sollten zur periodischen Berichterstattung über die Erfüllung des Programms vor den übergeordneten Organen bzw. vor dem Rat verpflichtet werden. Schließlich kommen den ständigen Kommissionen des Kreistags wichtige Aufgaben bei der Kontrolle über die Durchsetzung des Programms in ihren, Verantwortungsbereichen zu. Auch sie sollten vom Vorsitzenden des Rates des Kreises periodisch mit den bei der Durchführung des Programms aufgetretenen Problemen vertraut gemacht und über den erreichten Stand informiert werden. Dabei hat es sich bewährt, wenn die ständigen Kommissionen bestimmte Aufgaben gemeinschaftlich durchführen und eine komplexe Kontrolle gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Realisierung der kom- 524;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 524 (NJ DDR 1967, S. 524) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 524 (NJ DDR 1967, S. 524)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und l-landlunoen. In Übereinstimmung mit der Gesellschaftsstrategie der Partei und den Erfordernissen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu erbringen. Dieser hohen persönlichen poli tischen Verantwortung gerecht zu werden, ist heute und zukünftig mehr denn Verpflichtung der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie und ihre Bedeutung für die Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern durch den Leiter. wirklich! Cbl. tück der Leitungs ;L Vergleiche Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den genannten Formen zu regeln, wo das unbedingt erforderlich ist. Es ist nicht zuletzt ein Gebot der tschekistischen Arbeit, nicht alles schriftlich zu dokumentieren.

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