Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 51 (NJ DDR 1967, S. 51); auch äußere Reize bzw. Objekte (z. B. im Sinne von Hindernissen oder des Aufforderungscharakters von Gegenständen). Hier werde die Ebene der subjektiven, inneren Bedingungen verlassen und Objekten, also äußeren Bedingungen, direkt motivierende Kraft zugesprochen. Zum Teil würden weit in das „Getriebe“ der Persönlichkeit hineinreichende habituelle, selbst weite Bereiche der Persönlichkeit bedingende Eigenschaften oder auch mehr aktuelle, durch die umfassenden psychischen Strukturzusammenhänge bedingte und handlungsbezogene psychische Inhalte darunter verstanden. Dettenbom entwickelte dazu im wesentlichen folgende Gedanken: 1. Der Begriff „Motiv“ dürfe nicht mit anderen in der Kriminologie übereinstimmend verwandten Begriffen wie „innere Bedingungen“ gleichgesetzt werden. Er sei diesem Oberbegriff untergeordnet und umfasse spezifische psychische Inhalte. 2. Der Begriff „Motiv“ sollte unter Verzicht auf umfassendere Strukturzusammenhänge der Persönlichkeit verwandt werden. Zwar führe eine weitere Verfolgung der Entstehung des Motivs in das dispositioneile Gefüge der Persönlichkeit, und durch die Feststellung der hinter dem Motiv liegenden Persönlichkeitseigenschaften werde das Motiv einer Straftat erst verständlich. Jedoch gebe es für diese Faktoren eigene Termini. Der eigentliche Inhalt des Begriffs „Motiv“ sollte beschränkt werden auf das aktuelle Erleben des Straftäters, das sich auf das unmittelbare subjektive Begründen der Entscheidung zur Straftat bezieht. Durch das Fenster des Motivs werde der Blick auf die damit zusammenhängenden weiteren inneren Bedingungen, auf die fundierenden habituellen, persönlichkeitszentralen Eigenschaften (Einstellungen, Gesinnungen, Haltungen, Überzeugungen usw.) und darüber hinaus auf relevante objektive Bedingungen sowie deren persönlichkeitsspezifische Verarbeitung sichtbar. Diese Faktoren bedingen die eigenständige, in diagnostischer und prognostischer Hinsicht gesondert bedeutsame psychische Erscheinung der Motivation. 3. Der so verstandene Inhalt des Begriffs „Motiv“ grenze sich von selbst vom Inhalt solcher Begriffe wie „Ziel“ und „Absicht“ ab. Diese Begriffe seien in der eigenrtlich juristischen Fragestellung primär, weil sie die rechtliche Beurteilung und damit die soziale Bewertung bestimmter Handlungen anleiten. In der auf die Erforschung der Täterpersönlichkeit ausgerichteten kriminologischen Fragestellung komme ihnen sekundäre -Bedeutung zu, da hier die Frage nach dem Motiv (im obigen Sinne) und dem „Motivhintergrund“ in viel höherem Maße zur Erfassung der Täterpersönlichkeit führe. 4. Objekte seien keine Motive, sondern die durch ihr subjektives Widerspiegeln entstandenen Erlebnisse. Ihre Bedeutung liege in der Beeinflussung, im Mitbedingen des subjektiven Erlebens des Straftäters. In der Diskussion über Dettenborns Darlegungen wurden viele Fragen aufgeworfen und Anregungen gegeben, die in der nächsten Zeit weiter durchdacht werden müssen. CHRISTA LAUTER, Berlin dlackt uud Justiz iu der uudesreyjubLik Dt. habil. ERNST GOTTSCHLING, stellv. Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Humboldt-Universität Berlin Der antifaschistische Akzent des Grundgesetzes Die Verteidigung des Grundgesetzes ist zur zentralen Frage des Kampfes um Demokratie, gegen die reaktionäre und neonazistische Entwicklung geworden. (Aus der Entschließung der 9. Tagung des Zentralkomitees der KPD) Die alarmierenden Erfolge der neonazistischen NPD bei den jüngsten Landtagswahlen in Hessen und Bayern, die dieser Partei den Einzug in das jeweilige Landesparlament ermöglichten, sind ein Symptom für die innenpolitische Entwicklung in Westdeutschland. In ihnen spiegelt sich die Krise wider, in die das staatsmonopolistische Herrschaftssystem geraten ist. Sie waren allerdings nur möglich, weil die herrschenden Kräfte Westdeutschlands nach der Zerschlagung des Hitler-Faschismus jede demokratische Neuorientierung verhinderten. So konnte es geschehen, daß entgegen der Forderung des Potsdamer Abkommens, Sicherheiten dafür zu schaffen, daß die Nazipartei „in keiner Form wiederauferstehen“ kann eine Partei, an Boden gewinnt, die hinsichtlich ihrer Führerschaft, ihrer Forderungen und ihres propagandistischen Repertoires dort anknüpft, wo das „Tausendjährige Reich“ endete. Dieses offene und massive Hervortreten des Neonazismus meuß als Bestandteil der gesamten Politik gesehen werden, wie sie von der CDU/CSU betrieben wurde und nunmehr in der „Großen Koalition“ mit der SPD unter dem Altnazi Kiesinger als Bundeskanzler fortgesetzt werden soll. „Der antisoziale und antidemokratische Kurs begünstigt die Entwicklung der neonazistischen NPD, dieses von den Monopolen geschaffenen Zwillingsbruders der CDU/CSU und Auffangbeckens für enttäuschte Wähler . Schon jetzt hat die NPD entgegen den eindeutigen Bestimmungen des Grundgesetzes alle Möglichkeiten zur Verbreitung des Nationalismus und der Völkerhetze, zur Verächtlich- machung der Demokratie und des Parlamentarismus. Sie wird nach dem Willen des Monopolkapitals hoffähig gemacht“1 Nicht zufällig ist es deshalb auch, daß Bundesinnenminister Lücke die NPD als eine „demokratisch legitimierte Partei, die man nicht verbieten könne“, bezeichnet hat2, während andererseits die KPD, die Partei, die am konsequentesten gegen. den Faschismus gekämpft hat, seit über zehn Jahren verboten ist In der Konzeption von der „formierten Gesellschaft“ werden die Züge eines modernen Faschismus sichtbar. Notstandsgesetzgebung, Stabilisierungsgesetz, Finanzreform, Wahlrechtsreform sind die Instrumente, mit deren Hilfe die „Reform des Staates“ durchgesetzt werden soll3. Durch einen „kalten Staatsstreich“ will man das Bonner Grundgesetz faktisch in sein Gegenteil verkehren. Mittels 84 Grundgesetzänderungen soll die scheinkonstitutionelle Grundlage für die feste Etablierung des Autoritarismus in Westdeutschland geschaffen werden4. Unter diesen Umständen müssen alle Mittel, die das Grundgesetz selbst bietet, ausgenutzt werden, um dem Generalangriff auf die sozialen und politischen Rechte und Freiheiten der Bürger soweit sie noch vorhanden sind und den fortschreitenden Faschisierungstendenzen wirksam begegnen zu können. Insbesondere kommt es heute darauf an, sich der antifaschistischen Elemente des Grundgesetzes zu erinnern. Hatte die KPD seinerzeit dem Bonner Grundgesetz 1 Aus der Entschließung der 9. Tagung des Zentralkomitees der KPD „Die große Koalition und das werktätige Volk“, Neues Deutschland vom 30. Dezember 1966, S. 6. 2 Vgl. „Neonazistische NPD verkündete Programm“, Neues Deutschland vom 21. Dezember 1966. 3 Vgl. Hertz-Eichenrode, „Die Reform des Staates“, Die Welt (Hamburg) vom 13. Dezember 1966. 4 Vgl. Grez6r, „Grundgesetz ade!“, Deutsche Volkszeitung (Düsseldorf) vom 16. Dezember 1966. 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 51 (NJ DDR 1967, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 51 (NJ DDR 1967, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme.

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