Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 5 (NJ DDR 1967, S. 5);  wirkliche Bestrafung der Kriegs- und Naziverbrecher und Aufhebung der Verjährungsfrist des 31. Dezember 1969; Durchbrechung des Bildungsmonopols beim juristischen Studium; demokratische Auswahl und Abberufungsmöglichkeit der Richter. Auch unter den westdeutschen Juristen hat ein Differenzierungsprozeß eingesetzt, der in der Rechtsanwaltschaft begann, insbesondere bei den Strafverteidigern, die ständig mit dem politischen Gesinnungsstrafrecht konfrontiert werden. Heute gehen aber die kritischen Äußerungen bereits über die Rechtsanwaltschaft hinaus. Allerdings schützt die laut proklamierte Unabhängigkeit demokratische Richter in Westdeutschland nicht davor, öffentlich angegriffen und von der Möglichkeit der Beförderung ausgeschlossen zu werden. Ihnen wird die Zuständigkeit für Verfahren, die dem Regime wichtig sind, entzogen, oder ihre Entscheidungen werden von den höheren Gerichten aufgehoben. Trotzdem finden die Diskussionen über eine notwendige Justizreform in Westdeutschland immer mehr Interesse. Wenn wir als Juristenorganisation der DDR die Frage nach der Verantwortung des Juristen unserer Zeit stellen, so schließt die Antwort eine Fülle von Aufgaben und Problemen ein; die DDR zu schützen und zu festigen und dadurch einen Beitrag zur Vorbereitung des VII. Parteitages der SED zu leisten; mitzuwirken an der Auseinandersetzung um eine demokratische Wende in Westdeutschland, eine Kernfrage für die Sicherheit in Europa; auf internationalem Gebiet für Frieden, Demokratie und sozialen Fortschritt einzutreten. Das Recht, dem unsere Arbeit dient, kann nur ein Recht des Friedens, der Zusammenarbeit der Völker und eines menschenwürdigen Lebens überall in der Welt sein! (Der vorstehende Beitrag ist eine überarbeitete und gekürzte Fassung des Referats, das der Präsident auf der Zentralen Delegiertenkonferenz der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands am 2S./26. November 1966 gehalten hat. D. Red.) Prof. Dr. habil. FRITHJOF KUNZ, Direktor des Instituts für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Grundlegende Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts Zum Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuchs der Arbeit Das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12., April 1961 (GBl. I S. 27) hat sich in den vergangenen fünf Jahren als ein wichtiges und wirksames Instrument beim umfassenden Aufbau das Sozialismus erwiesen, insbesondere in der entscheidenden Sphäre der menschlichen Tätigkeit: in der unmittelbaren Arbeit. Geschaffen auf Initiative des V. Parteitages der SED, war das Gesetz gleichermaßen Zeugnis der Schöpferkraft der Arbeiterklasse und aller Werktätigen wie Instrument zur weiteren Entfettung und Erschließung der entscheidenden Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft. Es spielte eine aktive Rolle bei der Entwicklung der Produktivkräfte und bei der Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, indem es die Rechte und Pflichten aller Werktätigen gesetzlich konkret festlegte. Bereits der Bericht des Zentralkomitees an den VI. Parteitag der SED konnte hervorheben, daß mit dem GBA ein weiteres bedeutsames Mittel zur Entwicklung einer neuen und bewußten Disziplin geschaffen wurde.1 Um zu erreichen, daiß das GBA wirklich in das Bewußtsein der Werktätigen Eingang findet und sich in ihrer täglichen Arbeit niederschlägt, ging man bei seiner Ausarbeitung davon aus, daß nur für eine längere Zeit gültige Vorschriften aufgenommen werden sollten.2 Das war angesichts der schnellen Entwicklung der Produktivkräfte in der wissenschaftlich-technischen Revolution und der damit verbundenen Veränderung der sozialistischen Arbeitsiverhältnisse und ihrer Leitung ein nur schwer zu verwirklichendes. Ziel. Es wurde jedoch erreicht. Das erste Gesetz zur Änderung des GBA wurde 1963 erlassen.3 Es war durch die Weiterentwicklung der Rechtspflege auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates erforderlich geworden. Die Arbeits-gerdchtsbarkeit wurde in die einheitliche Gerichtsbarkeit eängegliedeut, und die neuen, höheren Aufgaben der Konfliktkommissionen, insbesondere auf straf-, 1 Vgl. Bericht des Zentralkomitees an den VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1963, S. 70 1. 2 Vgl. Heinicke, „Die Durchsetzung des Gesetzbuchs der Arbeit ein Beitrag zum Sieg des Sozialismus in der DDR“, in: Unser neues Gesetzbuch der Arbeit, Berlin 1961, S. 12. 3 Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuchs der Arbeit vom 17. April 1963 (GBl. I S. 63). aber auch auf zivilrechtlichem Gebiet wurden im GBA verankert. Diese Änderungen betrafen aber nicht die Nonmein des materiellen Arbeitsrechts. Sie erstreckten sich ausschließlich auf das 13. Kapitel des GBA. Diese Stabilität des GBA beweist die Wissenschaftlichkeit der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Staatsführung und ihrer Gesetzgebung auf dem Gebiet der Entwicklung sozialistischer Arbeitsverhältnisse. Das GBA hat in seiner Gesamtheit „zweifelsohne wesentlich zur Verbesserung der Leitungstätigkeit, zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie sowie des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beigetragen“.4 Der Zusammenhang zwischen dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung und dem GBA Zwischen dem GBA und dem neuen ökonomischen System der Planung und Leiitumg (NÖS) sowie insbesondere der Entwicklung einer sozialistischen Wirtschaftsverfassung durch Regelung der Aufgaben, Stellung und Verantwortung von Betrieben, WBs usw.5 bestehen enge Wechselbeziehungen; Ebenso wie das GBA dazu beigetragen hat, ein höheres Niveau der Führungstätigkeit und der schöpferischen Mitwirkung der Werktätigen zu erreichen, eröifnete das NÖS neue Wege, um die entscheidende Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft freizusetzen und besser zu erschließen. Die Verwirklichung des NÖS erleichterte die Durchsetzung des GBA und gab schließlich entscheidende Impulse zur gegenwärtigen Weiterentwicklung des Gesetzbuchs. Die bei der Durchführung des NÖS erzielte höhere Qualität der Planung und Leitung sowie der schöpferischen Mitwirkung der Werktätigen und die Erfolge bei der Gestaltung und wirksamen Anwendung des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel ergaben neue Bedingungen und bewirkten neue Beziehungen in den 4 Mittag, „Arbeitsrecht dient der DDR und jedem Werktätigen“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 24. November 1966, S. 3. 5 vgl. den vom Ministerrat zur Diskussion gestellten Entwurf einer VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe, in: Die Wirtschaft, Beilage zu Nr. 48/66, S. 12; Mittag, a. a. O.; Fröhlich, „Volkswirtschaftliches Denken und Handeln entscheiden“. Neues Deutschland (Ausgabe B) vom 10. Dezember 1966, S. 4. 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 5 (NJ DDR 1967, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 5 (NJ DDR 1967, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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