Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 479

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 479 (NJ DDR 1967, S. 479); wirklich!“2 Dieser Forderung kann das Bezirksgericht nicht gerecht werden, wenn die Parteibeschlüsse am Ende des Erkenntnisprozesses stehen, wenn ihnen nur noch die Funktion zukommt, vor der Beschlußfassung in der Diskussion „berücksichtigt“ zu werden. Der staatliche Leiter kann also bei der Aufstellung des Arbeitsplans bzw. bei der Orientierung auf die Schwerpunkte dafür nicht von seiner Einschätzung ausgehen, sondern muß die Beschlüsse der Partei und der Staatsführung zur Grundlage und zum Ausgangspunkt nehmen. MANFRED HAFNER, Staatsanwalt des Kreises Seelow II Die vorstehende kritische Zuschrift des Genossen Hafner zeigt, daß wir in dem redaktionellen Bericht bei der sehr konzentrierten Darstellung der Methode der Quartalsarbeitsplanung im Bezirksgericht Frankfurt (Oder) Formulierungen verwendet haben, die zu Mißverständnissen führen. Bei isolierter Betrachtung des erwähnten Absatzes kann tatsächlich der falsche Eindruck entstehen, als würden im Bezirksgericht Frankfurt (Oder) die Parteibeschlüsse erst bei der Schlußberatung des Arbeitsplans im Präsidium „berücksichtigt“. Nun können in einem Tagungsbericht unmöglich die Ausführungen der Diskussionsredner vollständig wiedergegeben werden. Aus Raumgründen haben wir des- 2 E. Honecker, a. a. O., S. 17. halb an dieser Stelle des Berichts darauf verzichtet, die bereits vorher dargelegte, von allen Diskussionsrednern in der Plenartagung unterstrichene Forderung zu wiederholen, daß die Parteibeschlüsse Grundlage der täglichen Arbeit der Gerichte sein müssen und daß aus ihnen konkrete Schlußfolgerungen zur Erhöhung des Niveaus der eigenen Arbeit zu ziehen sind. Der Direktor des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder), Genosse N a s a r o w , ging in seinem Diskussionsbeitrag ebenfalls von dieser Position aus und behandelte dann in diesem Zusammenhang die Methode der Quartalsarbeitsplanung. Dabei hob er insbesondere hervor, daß in der Beratung des Präsidiums „die Notwendigkeit der geplanten Aufgaben, die dabei zu berücksichtigenden Zusammenhänge sowie die Maßnahmen zur Durchführung der Aufgaben an Hand der Beschlüsse der Partei und Regierung sowie der Arbeitspläne des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz eingehend begründet werden müßten, damit jeder seine konkrete Aufgabe als Teil der Gesamtaufgaben begreift“. Mit diesem Hinweis wollte Nasarow sichtbar machen, daß die Parteibeschlüsse während des gesamten Prozesses der Ausarbeitung, Diskussion, Erläuterung und Durchführung des Arbeitsplans Grundlage und Maßstab sind. Es geht dem Bezirksgericht Frankfurt (Oder) also nicht um eine bloß formale, nachträgliche „Berücksichtigung“ der Parteibeschlüsse, sondern um deren schöpferische Verwirklichung in der gesamten gerichtlichen Tätigkeit. Die Redaktion Jnormationan dar zentralen dZacktsyifieCfeorCjune Die Volkskammer der DDR wählte in ihrer 2. Sitzung am 14. Juli 1967 erneut Dr. Heinrich Toeplitz zum Präsidenten des Obersten Gerichts, Walter Ziegler und Dr. Hans Reinwarth zu Vizepräsidenten des Obersten Gerichts sowie Dr. Josef Streit als Generalstaatsanwalt der DDR. Ferner wurden 44 Richter und Militärrichter des Obersten Gerichts sowie 38 Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts neugewählt bzw. wiedergewählt. * Das Präsidium des Obersten Gerichts schätzte in seiner Sitzung am 14. Juni 1967 die Ergebnisse der 14. Plenartagung (vg! NJ 1967 S. 361) ein und nahm einen Zwischenbericht über die Vorbereitung der 16. Plenartagung zu Fragen der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte entgegen. Ferner wurden erste Schlußfolgerungen der Redaktion „Neue Justiz“ aus dem VII. Parteitag der SED für die künftige Gestaltung der Zeitschrift beraten. Dem Vorschlag, regelmäßig kurze Informationen über wichtige Aufgaben und Arbeitsergebnisse der drei zentralen Rechtspflegeorgane zu veröffentlichen, wurde zugestimmt. * Das Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrech,ts-sachen des Obersten Gerichts beschäftigte sich am 5. Juni 1967 unter Teilnahme von Vertretern des Generalstaatsanwalts, des Ministeriums der Justiz und des Instituts für Arbeitsrecht der Humboldt-Universität Berlin mit zwei Problemen der Rechtsanwendung. Hinsichtlich der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ingenieur-Ökonomen Anspruch auf die sog. Treueprämie gemäß der 5. DB zur VO zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Intelligenz vom 24. Januar 1956 (GB! I S. 163) haben, stimmte das Kollegium der Vorlage des Senats für Arbeitsrechtssachen zu. Ferner wurden Rechtsfragen erörtert, die bei Arbeitsunfällen von Strafgefangenen bzw. Arbeitspflichtigen und bei schuldhafter Schädigung des Vermögens von Betrieben durch Strafgefangene bzw. Arbeits- pflichtige während des Einsatzes in Betrieben, die nicht zur Vollzugseinrichtung gehören, auftreten. * Der Konsultativrat für LPG-Recht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts befaßte sich in seiner Tagung am 2. Juni 1967 mit Problemen, die sich in der Praxis der Kreis- und Bezirksgerichte sowie in Vorbereitung neuer LPG-Musterstatuten ergeben haben. Im Mittelpunkt der Erörterungen standen Fragen der Mitgliedschaft, der Rechte der Mitgliederversammlung, der Ausgestaltung der mit der genossenschaftlichen Arbeit zusammenhängenden Rechte der Mitglieder sowie der Klärung unterschiedlicher Auffassungen zwischen Mitglied und Genossenschaft. Ferner wurde die Frage behandelt, ob die LPG die Zustimmung zur Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses von der Räumung genossenschaftseigenen oder anderen Wohnraums abhängig machen kann. * Der Konsultativrat für Familienrecht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts beriet am 20. Juni 1967 einige Probleme, die zum Teil mit den auf der 13. Plenartagung des Obersten Gerichts behandelten Komplexen Zusammenhängen (vg! NJ 1967 S. 244). So wurden u. a. vermögensrechtliche Fragen, die die Aufgaben des Liegenschaftsdienstes betreffen, und einige Probleme zur Feststellung der Vaterschaft nach dem Tode des Erzeugers erörtert (vg! NJ 1967 S. 409 und 418). Ferner wurde darüber diskutiert, wie bei einer Klage auf Aufhebung der Annahme an Kindes Statt zu verfahren ist, wenn dem Kläger die annehmenden Eltern nicht namentlich bekannt sind; ob es auch nach dem FGB wie in der Vergangenheit nach § 17 HausratsVO möglich ist, die Entscheidung über die Ehewohnung nachträglich zu ändern, wenn das Erziehungsrecht gemäß § 48 FGB dem anderen Elternteil übertragen wird; ob einstweilige Anordnungen nach §§ 9, 25 FVerfO bei Unterhaltsabänderungsklagen zu erlassen sind, um die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, und ob auch weiterhin einstweilige Verfügungen zur Regelung familienrechtlicher Konflikte zulässig sind. 479;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 479 (NJ DDR 1967, S. 479) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 479 (NJ DDR 1967, S. 479)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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