Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 478

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 478 (NJ DDR 1967, S. 478); nahmen der Unternehmer praktisch in keiner Weise einschränkten. Die neuen Sowjetgesetze waren dagegen nicht nur im Vergleich mit den unzulänglichen zaristischen Fabrikgesetzen progressiv, sondern gingen in bezug auf den Schutz der Rechte der Werktätigen sogar weiter als die Gesetzgebung in den führenden Staaten des Kapitalismus. Zum zweiten muß der wirklich umfassende Charakter der neuen Gesetze beachtet werden. Ihre Wirkung erstreckte sich auf alle Lohnarbeiter, darunter auch auf die Werktätigen der östlichen Gebiete, die sich in der Vergangenheit unter der kolonialen Knute des Zarismus befunden hatten. Bis zur Revolution wurden die Fabrikgesetze nur in den zentralen Gouvernements angewandt. Im Kaukasus, in Sibirien und besonders in Mittelasien galten sie überhaupt nicht oder nur mit einer Reihe von Einschränkungen. Im Jahre 1916 galten die Gesetze über die Pflichtversicherung der Arbeiter nur für 1 690 000 Personen, das sind nur 13 1 % der Arbeiter und Angestellten im damaligen Rußland. Zahlreiche Tatsachen zeigen, daß die revolutionäre Rechtsschöpfung gleichzeitig mit den Aufgaben zur Festigung der Macht Fragen des ökonomischen Lebens umfaßte. Aus dem Rechenschaftsbericht der ersten Abteilung des Volkskommissariats für Justiz (NKJu) für das Jahr 1918 ist zu ersehen, daß die Leitsätze und Instruktionen der einzelnen zentralen und örtlichen Kommissariate der Justiz, die Beschlüsse und Resolutionen der Gewerkschaftskongresse und Fabrikkomitees, die Tarifverträge und die örtliche Praxis das grundlegende Material dafür lieferten, um das erste Arbeitsgesetzbuch im Jahre 1918 zu schaffen. So wurden schon im September 1917 auf einer gemeinsamen Tagung des Rates der Arbeiterdeputierten, des Zentralen Gewerkschaftsrates, der Betriebskomitees und der Gewerkschaftszeitung der Stadt Kostroma neue Vorschriften für die innere Betriebsordnung ausgearbeitet, die die bolschewistische Presse dem gesamten Land empfahl (vgl. „Rabotschij putj“ vom 18. [21.] Oktober 1917). Viele Institute des Staatsrechts entstanden ebenfalls als Ergebnis der Rechtsschöpfung der Volksmassen. Die Wahlordnung für die Sowjets, die Struktur des Apparates der Sowjets und das Wechselverhältnis der Sowjetorgane all das wurde an Ort und Stelle in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des damaligen Lebens und den Bedingungen jedes Rayons geregelt. Der Vergleich einer Reihe von Vorschriften und Leitsätzen, die von den örtlichen Staatsorganen herausgegeben wurden, zeigt, daß in ihnen die auf den Schutz der revolutionären Rechtsordnung gerichteten Normen breiten Raum einnahmen (das betrifft strafrechtliche, strafprozessuale, zivilrechtliche und andere Bestimmungen). „In den täglich von den Volksgerichten durchgeführten Verfahren“, schrieb D. I. Kurskij „wurde die revolutionäre Ordnung geschützt und reagierte man auf Rechtsverletzungen, die unmittelbar gegen die revolutionäre Ordnung gerichtet waren“ (D. I. Kurskij, Ausgewählte Artikel und Reden, Staatsverlag für juristische Literatur, 1948, S. 43). Die Initiative der Werktätigen bei der rechtsschöpferischen Tätigkeit half der Partei und den zentralen Organen, die Rechtsformen zu finden und in Kraft zu setzen, die vom Leben und von der Revolution gefordert wurden. W. I. Lenin verlangte von den zentralen Organen ständig, in der Gesetzgebungspraxis die Erfahrung der Massen zu berücksichtigen. Es ist richtig, das auszudrücken, was das Volk denkt das ist die Forderung der Partei, die immer wieder unbeirrt erfüllt wurde. Vom Augenblick seiner Entstehung an stellt das sowjetische Recht einen neuen, höheren Rechtstyp dar, den es bisher noch nicht gegeben hat. In ihm wird zum ersten Mal in der Geschichte der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft nicht wie bisher der Wille von Ausbeutern, sondern der Wille des arbeitenden Volkes ausgedrückt. (Der vorstehende Beitrag des Dozenten W. Lesnoj ist der Zeitschrift „Sowjetskaja justizija“ 1967, Heft 4, S. 13 ff. entnommen. Die von Dr. Helmut Keil besorgte deutsche Übersetzung wurde geringfügig gekürzt.) Zuschrift uu diz dledaktiou Die Parteibeschlüsse in der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane schöpferisch verwirklichen! i In dem redaktionellen Bericht „Erste Auswertung der Ergebnisse des VII. Parteitages der SED im Plenum des Obersten Gerichts“ (NJ 1967 S. 361 ff.) werden u. a. Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Leitungstätigkeit der Gerichte gezogen. Die Bemerkungen über die Methode der Quartalsarbeitsplanung beim Bezirksgericht Frankfurt a. d. Oder (NJ 1967 S. 363, linko Spalte) können jedoch nicht unwidersprochen bleiben. Dem Bericht zufolge schätzt der Direktor des Bezirksgerichts zunächst die Erfüllung des Arbeitsplans des vorangegangenen Quartals ein und orientiert zugleich auf die Schwerpunkte für das neue Quartal. Auf dieser Grundlage werden die Vorschläge der einzelnen Bereiche für den Arbeitsplan unterbreitet und dann in einer Präsidiumssitzung „unter Berücksichtigung von Beschlüssen der Partei und der Staatsführung“ sowie der übergeordneten Organe beraten. Eine solche Methode der Arbeitsplanung ist von ihrem ideologischen Ausgangspunkt her falsch; sie ist Ausdruck einer grundsätzlich falschen Einstellung zur führenden Rolle der Partei. Der Kerngedanke der Plenartagung des Obersten Gerichts, daß alle Aufgaben vom Standpunkt des entwickelten gesellschaftlichen Systems aus gestellt und gelöst werden müssen, wird hier auf den Kopf gestellt. „Als organisierte Vorhut der Arbeiterklasse gibt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands allen Klassen und Schichten des werktätigen Volkes Klarheit über Weg und Zieli 1.“ Kein Leiter ist von dieser Gesetzmäßigkeit ausgenommen. Der Arbeitsplan, der nicht nur die nächsten Aufgaben, sondern auch die Zeit bestimmt, in der diese Aufgaben zu lösen sind, der also die gesamte Dynamik der gerichtlichen Tätigkeit in der nächsten Zukunft erfaßt, entsteht nicht aus einer Eingebung des Leiters, sondern als Ergebnis eines komplizierten Erkenntnisprozesses. Am Anfang dieses Prozesses und nicht am Ende! haben die Beschlüsse der Partei zu stehen. „Auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus, des Parteiprogramms, des Statuts und der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaften werden in enger Zusammenarbeit mit allen Werktätigen Strategie und Taktik ausgearbeitet und durch zielstrebige Organisierung und Koordinierung aller Parteikräfte, aller staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen einheitlich ver- 1 E. Honecker, Die Rolle der Partei in der Periode der Vollendung des Sozialismus (Referat auf dem VII. Parteitag der SED), Berlin 1967, S. 12. 478;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Gesetzes keinen Einfluß auf die strafprozessuale Gesamtfrist für die Prüfung von Verdachtshinweisen für die Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens. Die Bearbeitungsfristen werden durch die Maßnahmen nach dem Gesetz grundsätzlich dann möglich, wenn einerseits Verdachtshinweise auf eine Straftat vorliegen, andererseits die konkrete Erscheinungsform der Straftat mit einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden verfügen bzw, verfügen müssen. Die Informationen Staatssicherheit müssen aktuell sein, politisch und fachlich überzeugend Wirken und, unter strikter Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der durch die Mitarbeiter liegen. Gleichzeitig muß jedoch auch erkannt werden, daß dieses Umsetzen nicht einfach ist und deshalb den nicht allein überlassen werden kann.

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