Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 477

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 477 (NJ DDR 1967, S. 477); Ende 1918 erklärte P. I. Stutschka in dem Artikel „Das proletarische Recht“, daß sich im sowjetischen Staat schon das neue, sozialistische Recht gebildet hat, welches sich grundsätzlich vom beseitigten bürgerlichen Recht unterscheidet. Die ersten Jahre des sozialistischen Staates sind von angestrengter, fruchtbarer rechtsschöpferischer Tätigkeit gekennzeichnet. In Gestalt von Dekreten legten Partei und Sowjetmacht den Arbeitern und Bauern ihre Ansichten zur Politik und Gesetzlichkeit vor. Unmittelbar von seiner Entstehung an hielt es der Sowjetstaat, geleitet von der Partei, für besonders bedeutsam, den Sieg der Revolution gesetzgeberisch zu festigen. Gestützt auf das Bündnis der Arbeiterklasse mit der armen Bauernschaft, setzte der Sowjetstaat „an die Stelle des bürgerlichen das proletarische Gesetz“ (Marx/ Engels, Werke, Bd. 3, S. 509) und verankerte damit den Willen und den Sieg der proletarischen Revolution. Die ersten Sowjetgesetze die Oktober-Dekrete drückten die echten Interessen der arbeitenden Massen aus, die die Ausbeuterherrschaft gestürzt und die Diktatur des Proletariats errichtet hatten. Die Dekrete stellten die ersten Erfahrungen in der revolutionären Rechtsschöpfung dar, die von den Werktätigen im Verlaufe der Zerschlagung der bürgerlichen und der Bildung der sozialistischen Ordnung gesammelt wurden. Der grundsätzliche Inhalt der Oktober-Dekrete bestand darin, die Sowjetmacht auch gesetzgeberisch als das entscheidende Instrument auszuweisen, das die Aufgaben der Diktatur des Proletariats zu verwirklichen hat. Diese Dekrete wurden als ein wichtiges Mittel genutzt, um die Aufgaben der Diktatur des Proletariats bzw. die Hauptfunktionen des Sowjetstaates in der ersten Periode seiner Entwicklung zu erfüllen. Die Oktober-Dekrete waren die Anfänge des proletarischen Rechts, die es ermöglichten, im Jahre 1918 die erste sowjetische Verfassung auszuarbeiten. Aus den Dekreten die entsprechenden Regeln abzuleiten, um die Tätigkeit der staatlichen Organe, der Bürger und ihrer gesellschaftlichen Organisationen zu ordnen, war, in Übereinstimmung mit dem Rechtsbewußtsein der revolutionären Massen, deren Angelegenheit. Die Ordnung für die Ausarbeitung und Annahme der Dekrete war von echter Demokratie gekennzeichnet. Alle grundlegenden Dekrete (über die Organisation der Sowjetmacht, über den Obersten Volkswirtschaftsrat WSNCh , über die Arbeiterkontrolle, über die Rote Armee und andere) wurden unter Mitwirkung der Massen und auf der Grundlage ihrer Hinweise geschaffen. Beschlossen wurden sie durch die Sowjetkongresse, den Allrussischen Zentralen Volksausschuß (WZIK) und den Rat der Volkskommissare (SNK); die Volkskommissare erließen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Verordnungen und Verfügungen. Innerhalb einer überaus kurzen Zeitspanne wurden während der Bildung des Sowjetstaates die Grundlagen des neuen, sowjetischen Rechts für fast alle seine Zweige entwickelt (Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht u. a.). Die Grundlagen sozialistischer Gesetzgebung wurden auch auf so wichtigen Gebieten geschaffen U'ie dem der Volksgesundheit (kostenlose umfassende medizinische Betreuung), der Volksbildung (Maßnahmen zur Beseitigung des Analphabetentums, Einbeziehung breiter Schichten der Arbeiter und Bauern in die Ausbildung durch Mittel- und Hochschulen), des Wohnungswesens (Munizipalisierung der Gebäude in den Städten, Normierung des Wohnraumes, allgemeinstaatliche Ordnung über niedrige Mieten). Für die Sozialgesetzgebung, die durch die Oktoberrevolution geschaffen wurde, sind besonders zwei Kennzeichen typisch. Zum ersten zeigt sie konsequent einen fortschrittlichen und humanen Charakter und schafft Prof. Dr. Dr. h. c. Jerzy Sawicki 23. Januar 1910 5. Juni 1967 Plötzlich und unerwartet hat der Tod unseren Freund und Genossen Jerzy Sawicki, Professor für Strafrecht an der Universität Warschau und Ehrendoktor der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin, aus seinem Schaffen gerissen. Mit ihm ist ein international angesehener Rechtsgelehrter von uns gegangen, in dem sich umfassende humanistische Bildung und reiches Fachwissen, leidenschaftliche Parteinahme für das Neue und geschliffene Rhetorik (in mehreren Sprachen) vereinigten. In den verschiedenen Etappen seines Lebens hat Jerzy Sawicki fast alle'juristischen Berufe ausgeübt: Er war Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Mitarbeiter des Justizministeriums und Rechtswissenschaftler. Umfangreich waren auch seine Interessensphäre und seine Forschungsgebiete: straf- und völkerrechtliche Untersuchungen der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Probleme des Produktions- und Neuererrisikos in der Wirtschaft, Rechtsfragen der ärztlichen Tätigkeit, Alkoholkriminqlität und Rowdytum, Schutz der Ehre und Freiheit der Kritik, Fragen des Berufsgeheimnisses der Ärzte und Journalisten. Zahlreiche Publikationen in verschiedenen Sprachen (darunter auch mehrere Aufsätze in der „Neuen Justiz") künden von dem Bemühen Jerzy Sawickis, neue, gesellschaftlich bedeutsame Rechtsprobleme aufzugreifen und zu lösen. Besondere Verdienste hat sich Jerzy Sawicki bei der Verfolgung und Bestrafung der nazistischen Kriegsverbrecher erworben. Er wirkte als Vertreter des polnischen Volkes bei der Anklagebehörde im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß mit: er war Hauptankläger beim Obersten Gericht und beim Obersten Militärgericht der Volksrepublik Polen in den Prozessen gegen die SS-Henker von Auschwitz und gegen andere Kriegsverbrecher. In mehreren Büchern und vielen Aufsätzen hat er sich mit der Verwirklichung der Nürnberger Prinzipien beschäftigt: er hat die Rechtspflicht der Staaten zur konsequenten Verfolgung und Bestrafung der Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher nachgewiesen und imperialistische Theorien zur Rehabilitierung dieser Verbrecher entlarvt. Das Leben Jerzy Sawickis war in Theorie und Praxis -Kampf für die Menschenrechte, gegen faschistische Barbarei, gegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Juristen der DDR haben mit Jerzy Sawicki einen teuren Freund verloren. wirklich Neues. Die neuen Gesetze wurden gewissermaßen für einen bisher leeren Raum geschaffen, und es besteht zwischen ihnen und der Gesetzgebung des zaristischen Rußlands eine abgrundtiefe Kluft. Das wird z. B. auf dem Gebiet der Arbeitszeitregelung deutlich. Nach der zaristischen „Verordnung über die industrielle Arbeit“ war der Arbeitstag auf der Grundlage von 11,5 Stunden festgelegt. Die Vorschriften über Überstundenarbeit waren so formuliert, daß sie die Maß- 4 77;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 477 (NJ DDR 1967, S. 477) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 477 (NJ DDR 1967, S. 477)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt unbedingt erforderlichen Maßnahmen entschlossen zu veranlassen und konsequent durchzusetzen. Es kann nicht Aufgabe des Vortrages sein, alle möglichen Angriffe Verhafteter einschließlich der durch die Mitarbeiter der Linie sind deshalb den Verhafteten von vornherein Grenzen für den Grad und Umfang des Mißbrauchs von Kommunikationsund Bewequnqsmöqlichkeiten zu feindlichen Aktivitäten gesetzt. Um jedoch-unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit unter Ziffer dieser Richtlinie sind bei der Suche, Auswahl, Aufklärung, Überprüfung und Werbung von Personen aus dem Operationsgebiet hohe Anforderungen an die Organisierung und Durchführung aller politisch-operativen Maßnahmen zu stellen und dabei folgendes besonders zu beachten: Die Kandidaten sind unter Nutzung aller geeigneten Möglichkeiten im Operationsgebiet und in der gründlich aufzuklären. Zur Erhöhung der Sicherheit im Gewinnungsprozeß und bei komplizierten Werbungen sind unter Beachtung der Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung bei entsprechender Notwendigkeit andere einzubeziehen.

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