Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 442 (NJ DDR 1967, S. 442); Prof. Dt. habil. ERICH BUCHHOLZ, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin Der Strafvollzug in der Volksrepublik Polen Auf Einladung des polnischen Justizministers und Leiters des Lehrstuhls für Strafvollzugsrecht an der Juristischen Fakultät der Warschauer Universität, Prof. W a 1 c z a k , weilte ich unlängst in der Volksrepublik Polen und erhielt einen guten Einblick in die Arbeit des Strafvollzugs. Beeindruckend ist vor allem, mit welcher Zielstrebigkeit und in welchem Umfang die Probleme des Strafvollzugs seit einigen Jahren, besonders auch auf Initiative des polnischen Justizministers, in Angriff genommen und mutig neue Wege beschritten wurden. Die polnischen Kollegen gehen davon aus, daß die inhaltliche Hauptaufgabe des sozialistischen Strafvollzugs Erziehung der Strafgefangenen zu gefestigten, lebenstüchtigen Menschen, die ehrlich arbeiten und die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die Gesetze des sozialistischen Staates einhalten nur durch ein komplexes System von Maßnahmen verschiedenster Art realisiert werden kann. Der sozialistische Strafvollzug darf sich, wenn er einen aktiven Beitrag zur Einschränkung der Kriminalität leisten will, nicht auf den Freiheitsentzug beschränken; er muß vielmehr unter diesen ungewöhnlichen Lebensbedingungen progressiv zur Entwicklung der Persönlichkeit der Strafgefangenen beitragen, d. h. vor allem ihr Verantwortungsbewußtsein und ihre Selbsttätigkeit stärken. Die im Strafvollzug gesetzten äußeren Bedingungen (Ordnung, Regime usw.) gewissermaßen das „äußere Gerüst“ müssen durch die Dialektik von Erziehung und Selbsterziehung zur Vermittlung innerer Festigkeit vergleichbar einem „inneren Gerüst“ führen, die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens müssen verinnerlicht (interiorisiert) werden. Die Hauptkomponenten dieses Prozesses sind: 1 1. Die sinnvolle produktive kollektive Arbeit Die Arbeit soll nicht nur irgendeine Beschäftigung sein, die den Tag ausfüllt und die Langeweile erschlägt, sondern muß menschen- und persönlichkeitsgestaltend sein. Das erfordet ein Minimum an fachlich-beruflicher Qualifikation der Strafgefangenen. Die polnischen Kollegen unternehmen große Anstrengungen, diese Qualifikation zu vermitteln, namentlich den jüngeren Strafgefangenen. Dies wirkt sich zugleich auch rückfallhemmend aus. Die Bedingungen der Arbeit in Strafvollzug; sowohl die produktionsmäßigen als ruch die sozialen, einschließlich der Entlohnung, müssrn weitgehend denen der Arbeit in der Freiheit entsprechen. Da die moderne Großindustrie mit ihrer modernen Technik wesentlichen Einfluß auf die Herausbildung des sozialistischen Menschen hat, also wesentliche menschen- und persönlichkeitsgestaltende Elements aufweist, ist auch der Strafvollzug mit dem Prob em konfrontiert, die Strafgefangenen mit der modernen Industrie in Verbindung zu bringen. Die p Inischen Kollegen beschreiten überwiegend den Weg d s Regiebetriebes, d. h. die Produktionsstätten befinde i sich in der Strafanstalt. Ein Netz verschiedenartiger Produktionsstätten ermöglichtes, daß die Strafgefangenen weitgehend ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden können. Das hat den Vorteil, daß Erzielung und Ökonomie in einer Hand liegen und die Arbeit der Strafgefangenen dem Erziehungsprogramm un ergeord-net werden kann. Andererseits betont der Regiebetrieb aber die räumliche Isolierung von der Gesellschaft, begrenzt die investitionsmäßigen Mögl chkeiten der Anwendung moderner Technik und wirft auch eigene Probleme der Rentabilität und gesamtst latlichen ökonomischen Leitung, der Belastung des Strafvollzugs mit ökonomischen Fragen auf. 2. Der Ausbildungsstand des Personals Wenn unter den Bedingungen des Freiheitsentzugs Personen, darunter junge und ungefestigte Menschen, Rückfalltäter und Psychopathen, zu lebenstüchtigen, gefestigten Menschen erzogen werden sollen, dann stellt das an das Personal der Strafanstalten außergewöhnlich hohe erzieherische Anforderungen: Der Erzieher im Strafvollzug muß eine besonders gute berufliche Qualifikation besitzen. Er muß es als Leiter von Kollektiven verstehen, nach einem klaren pädagogischen Programm zu arbeiten, d. h. die sozialen Lebensbedingungen und zwischenmenschlichen Beziehungen, die Arbeit wie die Freizeit pädagogisch zu gestalten bzw. gestalten zu lassen. Er muß auch die Fähigkeit haben, auf den einzelnen einzugehen, die Schranke des Vorurteils oder Mißtrauens zu brechen, er muß Zugang zu ihm finden, damit alle erzieherischen Bemühungen bei jedem einzelnen Erfolg haben. Es war sehr erfreulich festzustellen, wie unsere polnischen Kollegen in den letzten Jahren durch ein umfassendes Qualifizierungssystem (auch an den Universitäten) das Ausbildungsniveau des Strafvollzugspersonals sichtlich heben konnten: Viele Unteroffiziere schließen gegenwärtig ein sog. Pönitentiar-Technikum als Fachschule ab, und zehnmal mehr Offiziere als vor 7 Jahren besitzen heute einen Fachschulabschluß. Entsprechend den erzieherischen Aufgaben nehmen in der Ausbildung solche Fächer wie Psychologie und Pädagogik einen großen Raum ein. 3. Die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte Die Strafgefangenen sollen wieder auf das gesellschaftliche Leben vorbereitet werden. Das ist ohne die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte und die Entwicklung von Beziehungen zwischen ihnen und den Strafgefangenen nicht möglich. Die polnischen Kollegen nutzen bei jüngeren Strafgefangenen erfolgreich die sich bietenden Möglichkeiten durch den Kontakt mit den Eltern bzw. Angehörigen, mit betrieblichen, staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. Auch durch die Gewährung von Urlaub soll die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben vorbereitet werden. Um die Haftentlassenen kümmert sich das Komitee der sozialen Fürsorge (PKPS). 4. Die Differenzierung des Strafvollzugs Da die Strafgefangenen mehr oder weniger verfestigte positive und negative Eigenschaften haben, also unterschiedliche Menschen sind, muß der Strafvollzug seine Erziehungsaufgabe sehr differenziert wahrnehmen. Die erstrangige praktische Frage ist die der Trennung und unterschiedlichen Unterbringung der Strafgefangenen. Das polnische System hat dabei schon deshalb viel für sich, weil es die verschiedenen Persönlichkeitsmerkmale zu einem oder dem entscheidenden Kriterium erhebt. So richtig es ist, die Dauer des Freiheitsentzugs wesentlich nach der Tatschwere zu bestimmen, so wichtig ist es, die Differenzierung des Strafvollzugs wesentlich nach der unterschiedlichen Persönlichkeit der Strafgefangenen vorzunehmen. Dementsprechend werden in der Volksrepublik Polen alle Rückfalltäter gesondert untergebracht, und auch für die jüngeren Strafgefangenen (17 bis 21 Jahre) gibt es einen besonderen Vollzug. Innerhalb dieser Hauptrichtungen werden besonders demoralisierte Personen sowie Psychopathen, Alkoholiker u. a. abgetrennt. So erhält jede Gruppe die ihr 442;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 442 (NJ DDR 1967, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 442 (NJ DDR 1967, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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