Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 441

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 441 (NJ DDR 1967, S. 441); hung eines Verurteilten nach der Hauptverhandlung, insbesondere während des Strafvollzugs, genutzt. Eine Untersuchung der Erziehungssituation bei 200 Strafgefangenen einer Strafvollzugsanstalt der Kategorie III ergab, daß nur 16 Strafgefangene mit dem früheren Betrieb in Verbindung standen. Kein einziger hatte Kontakt mit der Hausgemeinschaft oder anderen gesellschaftlichen Kräften im Wohngebiet. Jedoch hatten 196 Strafgefangene Verbindung zu ihren Ehegatten und Angehörigen. Wenn die Kraft der Kollektive für die Erziehung Strafgefangener noch nicht genügend genutzt wird, so liegt das vor allem daran, daß viele Wirtschaftsfunktionäre die Mitverantwortung des Betriebes hierfür noch nicht erkannt haben. Die örtlichen Räte und Rechtspflegeorgane müssen diesen Wirtschaftsfunktionären klarmachen, daß die Erziehung von Strafgefangenen ebenso wie die von bedingt Verurteilten oder vorzeitig aus der Haft Entlassenen keine Ressortaufgabe der Rechtspflegeorgane ist. Gleichzeitig müssen sie die Betriebe bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Überall dort, wo die Wirtschaftsfunktionäre die Verhütung von Rechtsverletzungen und die Erziehung von Rechtsverletzern als unntrenbaren Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit betrachten, zeigen sich auch Erfolge. So hat z. B. der Werkdirektor des VEB Berliner Werkzeugmaschinenbau Marzahn eine Betriebsanweisung herausgegeben, die u. a. die Wirtschaftsfunktionäre aller Ebenen verpflichtet, bei der periodischen Rechenschaftslegung unter dem Gesichtspunkt der Menschen führung auch über die gesellschaftliche Erziehung von Rechtsverletzern zu berichten. Dabei mußte zunächst wie auch in anderen Betrieben die falsche Auffassung überwunden werden, die Wirtschaftsfunktionäre hätten genügend mit den ökonomischen Problemen zu tun und könnten sich nicht auch noch mit „labilen Menschen“ beschäftigen. Gründliche Auseinandersetzungen im Betrieb haben hierüber Klarheit geschaffen. Im Aufträge des Arbeitskollektivs einer Abteilung haben sich z. B. Meister, Lehrmeister, Gewerkschaftsvertrauensmann und ein lebenserfahrener Kollege als zukünftige Betreuer an den zuständigen Staatsanwalt mit der Bitte gewandt, sie bei der Herstellung einer Verbindung zu dem Strafgefangenen K. zu unterstützen, der bis zu seiner Inhaftierung als Lehrling in diesem Kollektiv tätig war. Die gesellschaftliche Erziehung ist meist in den Betrieben am stärksten entwickelt, in denen der Kaderleiter langjährig tätig ist, über eine gute Qualifikation und Erfahrungen in der Menschenführung verfügt und sich auch Kenntnisse auf dem Gebiet der Pädagogik angeeignet hat. Diese Kaderleiter sind unterstützt durch den Werkdirektor und die gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb in der Lage, die Aufnahme von Verbindungen der Kollektive zu den Strafgefangenen zu fördern. Sie können den Kollektiven wichtige Hinweise darüber geben, wie die Verbindung während des Strafvollzugs erzieherisch wirksam ausgestaltet werden kann. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, wirken sich die Verbindungen der gesellschaftlichen Kollektive zu Strafgefangenen in der Regel sehr schnell positiv auf das Verhalten im Strafvollzug und die Persönlichkeitsentwicklung aus. Das hat auch die oben erwähnte Untersuchung in der Strafvollzugsanstalt bestätigt. So löste z. B. der VEB Prothetik nach der Verurteilung des Werktätigen P. zu einer kurzfristigen Freiheitsstrafe das Arbeitsrechtsverhältnis nicht; die Brigade nahm zu dem Strafgefangenen Verbindung auf, beeinflußte positiv dessen Erziehung im Strafvollzug und trug dazu bei, daß die Wiederauf- nahme der Arbeit nach der Haftentlassung und die weitere gesellschaftliche Erziehung im Betrieb schon in diesem Stadium gut vorbereitet wurden. Von besonderer Bedeutung sind solche Kontakte für den Antrag des Kollektivs auf bedingte Strafaussetzung gern. § 346 StPO. Wenn sich das Kollektiv selbst über einen längeren Zeitraum durch enge Verbindung mit der Strafvollzugsanstalt und dem Strafgefangenen davon überzeugt, welche Entwicklung der Strafgefangene genommen und wie sich seine Einstellung geändert hat, dann kann die Verpflichtung gegenüber dem Gericht zur Übernahme der Bürgschaft für die weitere Erziehung konkret ausgestaltet werden. In der Regel wird die Verbindung mit solchen Rechtsverletzern aufgenommen, deren Tat eine persönlichkeitsfremde Entgleisung darstellt, aber mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden mußte3. Sie erstreckt sich auch auf Strafgefangene, insbesondere jugendliche Rechtsverletzer, die trotz erneuter Straffälligkeit eine bestimmte Bindung zum Betriebskollektiv haben, so daß zu erwarten ist, daß sich die Rückkehr in den Betrieb nach der Haftentlassung günstig auf die Erziehung auswirkt. Natürlich sind Täter, die besonders schwere Verbrechen begangen haben, hartnäckige Rückfalltäter und Personen mit einer ausgeprägt asozialen Lebensweise hiervon ausgeschlossen. Die Formen und Methoden der Verbindung des Arbeitskollektivs zu dem Strafgefangenen sind unterschiedlich; es gibt dafür kein Schema. Im Vordergrund steht die Forderung des Kollektivs an den Strafgefangenen, sich durch vorbildliches Verhalten im Strafvollzug, insbesondere in der produktiven Arbeit, zu bewähren und das Vertrauen seiner Arbeitskollegen zurückzugewinnen. Durch Betriebszeitungen und andere schriftliche oder mündliche Informationen über die Entwicklung des Betriebes und des Arbeitskollektivs wird das Zugehörigkeitsgefühl des Strafgefangenen zu seinem Betrieb geweckt und gefestigt. Bei persönlichen Gesprächen, vor allem in den ersten Monaten des Strafvollzugs, wird auch häufig die Notwendigkeit und Gerechtigkeit der Strafe sowie die Wiedergutmachung des durch die Straftat angerichteten Schadens im Mittelpunkt stehen. Die erzieherische Wirkung solcher Verbindungen ist dann am größten, wenn sie durch Werktätige hergestellt wird, die vor der Inhaftierung eng mit dem Rechtsverletzer zusammengearbeitet haben und die für seine weitere Persönlichkeitsentwicklung Vorbild sein können. Die Auswahl der besonders geeigneten Werktätigen setzt voraus, daß der Werkleiter bzw. Kaderleiter die zwischenmenschlichen Beziehungen im Kollektiv genau kennt. Gegenwärtig werden noch oft Kontakte zu dem Strafgefangenen hergestellt, ohne daß das Kollektiv vorher durch die Leitung der Strafvollzugsanstalt über den bisherigen Verlauf des Erziehungsprozesses informiert wurde. Das erschwert natürlich die Gestaltung der Einflußnahme durch das Kollektiv. Die oben genannte Strafvollzugsanstalt der Kategorie III hat sich in der Vergangenheit in bestimmten Fällen direkt an die Betriebe zur Herstellung solcher Kontakte gewandt. Es würde jedoch m. E. die Möglichkeiten der Strafvollzugseinrichtungen übersteigen, sollten sie in allen notwendigen Fällen diene Verbindungen von sich aus hersteilen. Hier bedarf es der Unterstützung durch Staatsanwalt und Gericht, die den Kollektiven auch konkrete Hinweise fü:- eine wirksame erzieherische Einflußnahme geben können. 3 Vgl. Kunze, „Sorge um die Haftentlassenen ist Kampf gegen Kriminalität“, Arbeit und Arbeitsrecht 1965, Heft 15, S. 354. 441;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 441 (NJ DDR 1967, S. 441) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 441 (NJ DDR 1967, S. 441)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arteitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden und Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der Gewalt angewendet werden. Die Begehungsweisen der sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen xmd die Entziehung des bestimniungsgemäßen Gebrauchs in anderer Weise.

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