Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 439

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 439 (NJ DDR 1967, S. 439); anwendet. Um den Rückfalltäter vollkommen zu resozialisieren, erscheint es sogar zweckmäßig, individuelle Erziehungsprogramme auszuarbeiten. Neben der Erziehungsatmosphäre und dem Verhaltensklima in der einzelnen Haftstätte spielt der Grad der pädagogischen Bildung und bewußten pädagogischen Haltung der Strafvollzugsangehörigen eine wichtige Rolle. Das pädagogische Niveau in den Strafvollzugseinrichtungen ist aber noch sehr unterschiedlich. Teilweise wird versucht, mit eingeschliifenen Organisationsformen auch die pädagogische Arbeit zu bestreiten. Die Relation von Zwang und Erziehung wird nicht immer richtig gehandhabt. Es wird teilweise übersehen, daß Pädagogik und Psychologie unter den besonderen Bedingungen des Freiheitsentzugs anzuwenden sind. Nicht alle pädagogischen Prinzipien, die unter normalen Erziehungsbedingungen anwendbar sind, besitzen die gleiche Gültigkeit. Die Prinzipien der äußeren Ordnung und Disziplinierung müssen ständig Grundlage und Bestandteil der gesamten Erziehungsarbeit in den Strafvollzugseinrichtungen sein. Die Erziehung im Strafvollzug muß in der Herausbildung wertvoller Überzeugungen bei den Strafgefangenen gipfeln5 *. Es darf nicht Vorkommen, daß ein Strafgefangener ohne erzieherischen Einfluß die Strafvollzugseinrichtung „passiert“. Darauf ist besonders bei Rückfalltätern zu achten. Sie gehören zu dem Personenkreis, der „nicht auffällt“. Durch einen hohen Grad der Anpassung an das Milieu der Haft, verbunden mit einem heuchlerischen Verhalten, verstehen sie es, sich jeder zielgerichteten Einwirkung zu entziehen. Die sozialen Beziehungen der Rückfalltäter zu anderen Strafgefangenen sind für den Erziehungsprozeß sehr bedeutungsvoll und beachtlich. Auf Grund der genauen Kenntnis aller Bereiche in den Haftanstalten gehören die Rückfalltäter zu den einflußreichsten Strafgefangenen. Ganze Zellengemeinschaften werden von ihnen kommandiert und drangsaliert. Sie bilden häufig innerhalb der Gefangenengemeinschaften den negativen Pol zu den erzieherischen Bemühungen der Angehörigen des Strafvollzugs. Nicht selten biedern sie sich ihnen in der Absicht an, eine „Individualpolitik“ in rein persönlichem Interesse zu betreiben. Nach außen vertreten sie die Interessen des Strafvollzugs; in der Verwahrung werden sie aber zu grausamen Tyrannen und zerstören alle erzieherischen Ansatzpunkte. Die Strafgefangenen empfinden eine Art Stolz auf die Intimsphäre nach dem Einschluß in die Verwahrräume, und nur bei besonders krassen innergemeinschaftlichen Vorgängen erhalten die Angehörigen des Strafvollzugs Kenntnis vom tatsächlichen Geschehen. Grundsätzlich sollten deshalb Rückfalltäter nicht mit Funktionen betraut werden, die ihnen Befugnisse über, andere Strafgefangene geben. Auch die Unterbringung mit erstmalig Vorbestraften ist nicht ratsam. Häufig nehmen Rückfalltäter die Funktion des Gesprächsführers im „kriminellen Erfahrungsaustausch“ ein. Sie leben von der Illusion, nach der Haftentlassung das „große gewinnbringende Verbrechen ohne Entdeckung“ auszuführen. Dafür suchen sie im Strafvollzug „Weggefährten“ und finden diese auch. Diesen Bestrebungen ist dadurch entgegenzuwirken, daß die positiven Kräfte unter den Strafgefangenen unterstützt und Maßnahmen ergriffen werden, um deren Autorität zu stärken. Ist ein Rückfalltäter in der Gemeinschaft der Strafgefangenen zu Ansehen und Geltung gelangt, dann muß man genau feststellen, worauf 5 Im Jugendstrafvollzug besitzt man in dieser Hinsicht be- reits gute Erfahrungen, die selbstverständlich nicht mechanisch auf den Erwachsenenstrafvollzug übertragen werden dürfen. das zurückzuführen ist. Es gibt durchaus Fälle, wo Rückfalltäter durch positives Verhalten und gute Arbeit Ansehen und Geltung erzielen. Wird jedock festgestellt, daß der Einfluß des Rückfälligen auf negative Momente zurückzuführen ist, so sind seine Einflußmöglichkeiten einzudämmen. Die Rolle der produktiven Arbeit bei der Erziehung des Rückfalltäters Die richtige Einstufung der Strafgefangenen in der Haftanstalt ist die Ausgangssituation für den Erziehungsprozeß. Die Einstufung in einen Arbeitsbereich der Strafvollzugseinrichtungen setzt voraus, daß die Arbeitsfertigkeiten und Persönlichkeitseigenschatten des Strafgefangenen bekannt sind. Immer wieder stellen die Einstufungskommissionen aber fest, daß die Rechtspflegeorgane die Täter in dieser Hinsicht sehr ungenau charakterisieren5. Bei Rückfalltätern wirkt sich das besonders nachteilig aus. Ihnen gelingt es nämlich häufig, solche Arbeitsplätze zu erlangen, an denen sie fast selbständig und unkontrolliert arbeiten können, z. B. als Bibliothekar, Gehilfe des Sanitäters, Materialausgeber usw. Diese Beschäftigungsarten sind der Erziehung von Rückfalltätern nicht dienlich. Ein Großteil von Rückfalltätern zeigt doch gerade Verwahrlosungserscheinungen im Arbeitsverhalten. Bei der Einstufung der Strafgefangenen muß also darauf geachtet werden, daß der arbeitsscheue Rückfalltäter keinen „Schonplatz“ im Strafvollzug erhält. Andererseits verstehen es die Rückfalltäter teilweise sehr gut, „sich unentbehrlich zu machen“, indem sie komplizierte Arbeiten verrichten und sich den Angehörigen des Strafvollzugs genau anpassen, wobei sie teilweise heuchlerisch auftreten. Rückfalltäter sind auch sehr daran interessiert, wieder in Haftstätten zu gelangen, in denen sie bereits einsaßen. In diesen Einrichtungen kennen sie die Gesamtatmosphäre, das Personal und die individuellen Haftbedingungen. Bei der Einstufung sind also Arbeitsplatz und Unterbringung für den Rückfalltäter sorgfältig auszuwählen. Dabei müssen persönlichkeitsfördernde Momente beachtet werden. Der Arbeitseinsatz darf nicht nur vom Standpunkt des praktischen Nutzens aus erfolgen. Der Strafgefangene muß so eingesetzt werden, daß er in der produktiven Arbeit seine Fähigkeiten und Fertigkeiten voll entfalten kann; die Arbeit muß zu einem wesentlichen Besserungsmittel werden. Die Probleme der Tätigkeit in der Produktion müssen zu eigenen Problemen der Strafgefangenen werden; ihnen muß ihre persönliche Rolle und ihr einheitliches Zusammenwirken bei der Erfüllung von Produktionsaufgaben bewußt werden. Das setzt aber voraus, daß man ihnen Verantwortung und- Vertrauen im Produktionsprozeß überträgt7. Viele Strafgefangene leisten in der Produktion Hervorragendes, wenn sie einen Platz erhalten haben, wo sie schöpferische Initiative entwickeln können. Nach Möglichkeit sollten dem Strafgefangenen bestimmte Perspektiven eröffnet werden. Dem sozialistischen Strafvollzug stehen gut eingerichtete Produktionsstätten zur Verfügung. Damit sind viele Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung gegeben. Die Arbeit ist besonders bei den Rückfalltätern das zentrale und wichtigste Erziehungsmittel. Vielfach müssen sie erst an die produktive Arbeit herangeführt werden. Hierzu gehört auch die ständige Kontrolle ihrer Tätigkeit. Aus dem Zwang zur Arbeit hat sich die Pflicht zur Arbeit und schließlich bei rieh- Auf die pädagogischen und psychologischen Anforderungen an das Strafurteil wies ich bereits in NJ 1966 S. 150 hin. 7 Vgl. hieizu auch Buchholz, „Zur Wirksamkeit der Strafe, besonders anter dem Aspekt der Rückfallkriminalität“, Staat und Recht 1966, Heft 11, S. 1811 (1814 f.). 439;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 439 (NJ DDR 1967, S. 439) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 439 (NJ DDR 1967, S. 439)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind erforderlichen Motive, Überzeugungen und den darauf beruhenden Verhaltensweisen der zu schaffen. Das Feindbild trägt damit wesentlich dazu bei, bei den die Einsicht zu schaffen, daß die Beschwerde zur Klärung ihres Gegenstandes dem zuständigen Untersuchungsorgan Staatssicherheit zugeleitet wird; die inhaltliche Prüfung und Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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