Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 436 (NJ DDR 1967, S. 436); schuld- und verantwortungsbezogene Strafverschärfung.“'1 Zur Prüfung dieses inneren Zusammenhangs haben die Gerichte die Vorstrafenakten, ggf. auch andere Unterlagen, z. B. über vorangegangene Wiedereingliederungsmaßnahmen, beizuziehen und zu prüfen, ob die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, die an den vorangegangenen Strafverfahren beteiligt waren, notwendig ist. Auch wenn das Vorliegen eines solchen Zusammenhangs offensichtlich ist (z. B. bei kurz aufeinander folgender, vielfacher einschlägiger Straffälligkeit), muß an Hand der genannten Unterlagen geprüft werden, wie die Beziehungen zwischen der wiederholten Straffälligkeit des Verurteilten und seiner Grundeinstellung zu den gesellschaftlichen Anforderungen ausgeprägt sind, d. h. in welchem Umfang seine vielfache Rückfälligkeit das Ausmaß seiner Schuld mitbestimmt und somit in die Schwere seiner Tat eingegangen ist. Daraus wird sich zugleich ergeben, ob die erneute Straftat eine weitere Zuspitzung seiner negativen Grundhaltung ist oder sich evtl, doch Anhaltspunkte für eine teilweise positive Veränderung in seiner Lebensweise zeigen. Daß die erneute Straftat nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern im Zusammenhang mit der gesamten bisherigen Verhaltensweise, vor allem der strafrechtlich relevanten, zu sehen ist, verlangt auch die dialektische Einheit von Tat und Täter. Diese Einheit hat ein Kreisgericht in folgendem Fall nicht beachtet: Es hat einen 16mal vorbestraften Rückfalldieb zu einer Gefängnisstrafe von nur drei Monaten verurteilt, weil er in einem HO-Geschäft eine Uhr im Werte von 80 MDN entwendet hatte. Der Täter war ein dem Alkohol völlig verfallener, arbeitsscheuer Mensch. Die geringe Strafhöhe wurde damit begründet, daß der Wert der Uhr minimal und diese inzwischen zurückgegeben worden sei. Hier wurde ausschließlich der Diebstahl der Uhr gewürdigt, nicht aber der Umstand, daß auch diese Tat Ausdruck der parasitären Grundhaltung des Rückfalltäters war. Der Charakter der strafrechtswidrigen Verhaltensweise als Ausdruck einer allgemeinen Gesetzesmißachtung des Täters blieb verdeckt. Dieser asoziale Rückfalldieb hatte nach der kurz zuvor erfolgten Haftentlassung die ihm angebotene Hilfe bei der Wiedereingliederung ausgeschlagen und seine asoziale Lebensweise wiederaufgenommen. Das ist aber ebenso ein Kriterium für die Bemessung der Strafe wie die Intensität bei der Tatbegehung, die Rückfalldynamik, die Motive, die Bewegungstendenz der Rückfallintervalle und nicht zuletzt die Höhe des eingetretenen Schadens. Die wiederholte und vor allem einschlägige Vor-betraftheit deutet auf eine erhebliche Hartnäckigkeit in der Durchsetzung individualistischer Interessen des Täters hin. Es hieße das dialektische Wechselverhältnis zwischen Quantität und Qualität mißachten, wenn die Bedeutung der Anzahl einschlägiger Vorstrafen unterschätzt wird. So kann bei der überwiegenden Mehrheit der Rückfalldelikte im Sinne des Gesetzes auch von einer Hartnäckigkeit im kriminellen Verhalten des Täters ausgegangen werden. Das muß in der Strafzumessung seinen Niederschlag finden. '■ Schröder führt a. a. O. hierzu aus, daß nicht das bloße Vorhandensein einer Vorstrafe den Grad der Schuld erhöht. Die Schuld erhöht sich jedoch dann, wenn auf Grund bestimmter Beziehungen zwischen bisherigen Vortaten und erneuter Tatbegehung zu erkennen ist, daß der Täter keine Lehren aus der Bestrafung gezogen hat. Die in den früheren Straftaten zum Ausdruck kommende negative Einstellung gehört zu den subjektiven Tatumständen. Außerdem geben diese Täter zu erkennen, daß sie erzieherischer Beeinflussung nicht zugänglich sind, so daß der Aspekt ihrer Persönlichkeit beispielsweise dem Ausspruch von Strafen ohne Freiheitsentzug entgegensteht. 4X6 Zur Strafzumessung bei asozialen, hartnäckigen Rückfalltätern lm Beschluß des Plenums ist dargelegt, unter welchen Voraussetzungen ein innerer und für die Strafzumessung bedeutsamer Zusammenhang zwischen den früheren Straftaten und der erneuten Straffälligkeit zu bejahen ist. Danach ist zu unterscheiden zwischen hartnäckigen, asozialen oder zur Asozialität tendierenden Rückfalltätern und solchen, die zwar auch zwei- oder dreimal rückfällig geworden sind, eine solche Tendenz aber nicht aufweisen. Der Strafzwang muß sich insbesondere gegen die hartnäckigen, asozialen Rückfalltäter richten. Gegen sie sind wie im Beschluß hervorgehoben wird in erster Linie Freiheitsstrafen auszusprechen, deren Höhe sich nach den Umständen der Tat und der Person des Täters einschließlich der wiederholten Rückfälligkeit richtet. Dabei ist davon auszugehen, daß „die Gesellschaftsordnung. in der DDR alle Bedingungen (schafft), damit der Bürger bewußt die gesellschaftlichen Verhältnisse mitgestalten und in Übereinstimmung mit ihnen seine persönlichen Verhältnisse regeln kann. Wer dennoch eine Straftat begeht, trägt persönliche Schuld und hat sich dafür zu verantworten“* * * 5 6 *. Wer immer wieder rückfällig wird, zeigt, daß er die ihm gebotenen Möglichkeiten nicht wahrnehmen will11 oder auf Grund seiner schwerwiegenden Fehlentwicklung bzw. eines abnormen Persönlichkeitsbildes nicht in der Lage ist, sich ohne Hilfe der Gesellschaft von seiner antisozialen Position zu lösen. Der staatliche Zwang in Form der Freiheitsstrafe muß sich gegen jene Rückfalltäter richten, bei denen die grundsätzliche Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit das Bindeglied zwischen den einzelnen strafbaren Handlungen ist und die deshalb auch hartnäckig Gesetzesverletzungen begehen. Dennoch darf auch in diesen Fällen von einem Freiheitsentzug allein noch keine befriedigende Lösung der beim Rückfall zutage tretenden sozialen Probleme erwartet werden. Das trifft besonders auf vielfach vorbestrafte asoziale Täter zu, deren häufige Kriminalität Ausfluß einer gesellschaftlichen Grundhaltung ist, die zutiefst der sozialistischen Ethik und Moral widerspricht. Durch ihre Lebensführung und die dieser adäquate ideologischpsychologische Position kommen sie fast zwangsläufig und in kurzen Intervallen mit den Strafgesetzen in Konflikt. Ihre Verhaltensweise wird zumeist durch Moralbegriffe bestimmt, die für die Ausbeuterordnung charakteristisch waren. Sie ist durch Individualismus, Egoismus und Asozialität geprägt. Obwohl mit der Entwicklung neuer, sozialistischer Beziehungen auch jahrhundertealte Lebensgewohnheiten und die diesen entsprechenden Anschauungen überwunden werden, kann aber besonders die Asozialität auch unter sozialistischen Verhältnissen nicht allein mit ideologischen Waffen bekämpft werden. Die Lebensweise der asozialen Rückfalldiebe ist weitgehend von der sozialistischen Umwälzung abgesondert und spiegelt das hartnäckige Weiterwirken bürgerlicher Rudimente in ihrem Bewußtsein lebendig wider. Trotzdem hängt auch bei diesen Tätern der Erziehungserfolg nicht allein oder vorwiegend von der Höhe der Strafe ab, denn die Rückfallhäufigkeit ist besonders unter denjenigen Tätern am größten, die wiederholt zu längeren Strafen verurteilt worden sind. Das hat aber nichts mit der Wirksamkeit der Strafe zu tun, sondern ist in erster Linie von den die Täterpersönlichkeit " Erklärung des Staatsrates der DDR zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten, NJ 1966 S. 386; so auch Lekschas. „Die Regelung des Schuldprinzips im StGB-Entwuri“. NJ 1967 S. 137 ff. 6 vgl. Streit, „Wirksamere Bekämpfung der Kriminalität“, NJ 1967 S. 34 ff. (36).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 436 (NJ DDR 1967, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 436 (NJ DDR 1967, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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