Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 432

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 432 (NJ DDR 1967, S. 432); § 346 StPO eine wirksame Kontrolle über den vorzeitig aus der Strafhaft Entlassenen ausgeübt und damit erneuter Straffälligkeit vorgebeugt werden kann.3 Mit den Voraussetzungen und den Elementen der komplexen Bekämpfung und Verhütung der Rückfallkriminalität sowie mit dem speziellen Beitrag der Gerichte hierzu beschäftigten sich Oberrichter Dr. Etzold und Richter R o e h 1 (Oberstes Gericht)4. An Hand der vom Obersten Gericht vorgenommenen Untersuchungen berichtete Etzold über Maßnahmen der Kontrolle und Betreuung haftentlassener Personen in verschiedenen Kreisen und Städten, u. a. durch ehrenamtliche Helfer und sog. Betreuungskommissionen. In zahlreichen Betrieben seien von den Werkleitern Ordnungen bzw. Maßnahmepläne zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung erlassen worden, in denen auch die Betreuung von Rechtsverletzern, Haftentlassenen und Vorbestraften geregelt ist. Über die Zusammenarbeit mit den örtlichen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen der Stadt Erfurt bei der Bekämpfung der Rückfallkfiminali-tät berichtete Kreisgerichtsdirektor Frau S t r u b e. Dabei konnte auf die Erfahrungen bei der komplexen Bekämpfung der Jugendkriminalität zurückgegriffen werden5. Zur Betreuung und Kontrolle der Haftentlassenen seien Arbeitsgruppen und Kommissionen in den Betrieben, darunter auch Schöffenkollektive, tätig geworden. Ehrenamtliche Helfer aus Betrieben und Wohngebieten betreuen gefährdete Personen, wie Asoziale, Alkoholiker und Haftentlassene. Sie können der Abt. Inneres Vorschläge für weitere Maßnahmen, ggf. auch für die Beendigung der Kontrolle, unterbreiten. “ Auch der Stellvertreter Inneres des Oberbürgermeisters der Stadt Gera berichtete über Erfahrungen, die die örtlichen Organe bei der Zurückdrängung der Kriminalität gewonnen haben. Das Programm der Volksvertretung zur Bekämpfung der Kriminalität enthält auch differenzierte Maßnahmen zur Verhütung der Rückfallkriminalität, insbesondere hinsichtlich der Wiedereingliederung Haftentlassener in den Arbeitsprozeß und in das gesellschaftliche Leben. Welche Erfahrungen in der Stadt Waltershausen bei der Bekämpfung der Rückfallkriminalität gesammelt wurden, schilderte anschaulich Bürgermeister Becker. Die Mitglieder des Rates der Stadt beraten regelmäßig mit den Leitern der Betriebe über die Erziehung und Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener. Dadurch werden die Maßnahmen der Betriebe mit denen der 3 Vgl. den Beschluß des Präsidiums des Bezirksgerichts Schwerin mit Anmerkung von Heuckendorf in diesem Heft. ' Vgl. den Beitrag von Roehl in diesem Heft. 5 Vgl. hierzu Gotdenbaum / Geyer, „Die Verantwortung der Gesellschaft für die Verhütung der Jugendkriminalität“, NJ 1967 S. 398 ff. Wohngebiete koordiniert und die ehrenamtlichen Kräfte so wirksam wie möglich eingesetzt. Die Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs werden in der Stadtverordnetenversammlung und in Sicherheitskonferenzen verallgemeinert, und zugleich wird die Durchführung der gemeinsamen Aufgaben kontrolliert. Sehr aufschlußreich war der Bericht des Direktors des VEB Maxhütte Unterwellenborn, Fleischhauer, über die Erfahrungen bei der Durchsetzung der Werkanordnung Nr. 3/66, deren Gegenstand die Aufgaben der Fachdirektoren, Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Meister und Brigadiere bei der Vorbeugung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen in diesem Großbetrieb sind6. Die Kaderabteilung des Betriebes erhalte, wenn dort entlassene Strafgefangene Arbeit aufnehmen sollen, von den örtlichen Räten rechtzeitig ausreichende Informationen über die Art der Rechtsverletzung der Haftentlassenen, die Ursachen und Motive ihrer Straftaten und die wesentlichen Eigenschaften dieser Personen. Dadurch könne die Arbeitsaufnahme und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Haftentlassenen in einer geeigneten Abteilung gut vorbereitet werden. Die weitere Erziehung und Entwicklung dieser Werktätigen werde ohne dabei in kleinliche Bevormundung zu verfallen ständig kontrolliert, so daß für sie keine Möglichkeit besteht, sich vom Kollektiv zu isolieren und u. U. erneut straffällig zu werden. Der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. T o e p 1 i t z , hob in seinen Schlußbemerkungen hervor, daß die Diskussion in der Plenartagung eine erste Bilanz der bisherigen Untersuchungen gewesen sei und wertvolle Erfahrungen sowohl aus der Arbeit der Gerichte als auch der örtlichen Organe und sozialistischen Betriebe bei der Bekämpfung und Verhütung der Rückfälligkeit zutage gefördert habe. Jetzt komme es ungeachtet der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen auf die schnelle Einleitung praktischer Maßnahmen an, insbesondere bei der komplexen Bekämpfung der Rückfallkriminalität. Das verlange von den Gerichten, in Strafverfahren gegen Rückfällige alle diejenigen Umstände, die im Plenarbeschluß aufgeführt sind, genau zu prüfen, weil nur auf dieser Grundlage wirksame Maßnahmen ergriffen werden können, die einer erneuten Straftat Vorbeugen könnten. Der Mehraufwand an gerichtlicher Arbeit wirke sich folglich gesamtgesellschaftlich gesehen positiv aus. Zum Abschluß der Beratungen stimmte das Plenum dem Beschluß zu einigen Problemen der Bekämpfung der Rückfallkriminalität (wiederholte Straffälligkeit) zu. 6 Vgl. Fritzsche / Schaknys / Stapelfeld, „Die schrittweise Zurückdrängung der Kriminalität Bestandteil der Leitungstätigkeit in sozialistischen Betrieben“, NJ 1966 S. 420 ff.; dieselben, „Systematische Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen in sozialistischen Betrieben“, NJ 1967 S. 333 ff. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts Einige Aufgaben der Gerichte bei der wirksameren Bekämpfung der Rückfallkriminalität Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem einleitenden Referat, das Oberrichter Dr. Schlegel auf der 15. Plenartagung des Obersten Gerichts gehalten hat. D. Red. Die Bekämpfung der Rückfallkriminalität ist keine Augenblicksaufgabe, die ressortmäßig zu erledigen wäre. Sie muß wie alle grundlegenden Probleme aus der Sicht von morgen in Angriff genommen werden, wenn wir bei der Beseitigung der Ursachen und begün- stigenden Bedingungen der Kriminalität weitere Erfolge erzielen wollen. Die Erfahrungen lehren, daß die Bekämpfung und Verhütung der wiederholten Straffälligkeit außerordentlich kompliziert und langwierig ist. Deshalb müssen wir genau überlegen, welche inhaltlichen und methodischen Maßnahmen einzuleiten sind, um eine höhere Effektivität in der Bekämpfung der wiederholten Straffälligkeit zu erreichen. Dabei kommt es vor allem auf ein koordiniertes Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane untereinander und besonders der Gerichte mit den örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen an. 433;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 432 (NJ DDR 1967, S. 432) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 432 (NJ DDR 1967, S. 432)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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