Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 432

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 432 (NJ DDR 1967, S. 432); § 346 StPO eine wirksame Kontrolle über den vorzeitig aus der Strafhaft Entlassenen ausgeübt und damit erneuter Straffälligkeit vorgebeugt werden kann.3 Mit den Voraussetzungen und den Elementen der komplexen Bekämpfung und Verhütung der Rückfallkriminalität sowie mit dem speziellen Beitrag der Gerichte hierzu beschäftigten sich Oberrichter Dr. Etzold und Richter R o e h 1 (Oberstes Gericht)4. An Hand der vom Obersten Gericht vorgenommenen Untersuchungen berichtete Etzold über Maßnahmen der Kontrolle und Betreuung haftentlassener Personen in verschiedenen Kreisen und Städten, u. a. durch ehrenamtliche Helfer und sog. Betreuungskommissionen. In zahlreichen Betrieben seien von den Werkleitern Ordnungen bzw. Maßnahmepläne zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung erlassen worden, in denen auch die Betreuung von Rechtsverletzern, Haftentlassenen und Vorbestraften geregelt ist. Über die Zusammenarbeit mit den örtlichen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen der Stadt Erfurt bei der Bekämpfung der Rückfallkfiminali-tät berichtete Kreisgerichtsdirektor Frau S t r u b e. Dabei konnte auf die Erfahrungen bei der komplexen Bekämpfung der Jugendkriminalität zurückgegriffen werden5. Zur Betreuung und Kontrolle der Haftentlassenen seien Arbeitsgruppen und Kommissionen in den Betrieben, darunter auch Schöffenkollektive, tätig geworden. Ehrenamtliche Helfer aus Betrieben und Wohngebieten betreuen gefährdete Personen, wie Asoziale, Alkoholiker und Haftentlassene. Sie können der Abt. Inneres Vorschläge für weitere Maßnahmen, ggf. auch für die Beendigung der Kontrolle, unterbreiten. “ Auch der Stellvertreter Inneres des Oberbürgermeisters der Stadt Gera berichtete über Erfahrungen, die die örtlichen Organe bei der Zurückdrängung der Kriminalität gewonnen haben. Das Programm der Volksvertretung zur Bekämpfung der Kriminalität enthält auch differenzierte Maßnahmen zur Verhütung der Rückfallkriminalität, insbesondere hinsichtlich der Wiedereingliederung Haftentlassener in den Arbeitsprozeß und in das gesellschaftliche Leben. Welche Erfahrungen in der Stadt Waltershausen bei der Bekämpfung der Rückfallkriminalität gesammelt wurden, schilderte anschaulich Bürgermeister Becker. Die Mitglieder des Rates der Stadt beraten regelmäßig mit den Leitern der Betriebe über die Erziehung und Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener. Dadurch werden die Maßnahmen der Betriebe mit denen der 3 Vgl. den Beschluß des Präsidiums des Bezirksgerichts Schwerin mit Anmerkung von Heuckendorf in diesem Heft. ' Vgl. den Beitrag von Roehl in diesem Heft. 5 Vgl. hierzu Gotdenbaum / Geyer, „Die Verantwortung der Gesellschaft für die Verhütung der Jugendkriminalität“, NJ 1967 S. 398 ff. Wohngebiete koordiniert und die ehrenamtlichen Kräfte so wirksam wie möglich eingesetzt. Die Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs werden in der Stadtverordnetenversammlung und in Sicherheitskonferenzen verallgemeinert, und zugleich wird die Durchführung der gemeinsamen Aufgaben kontrolliert. Sehr aufschlußreich war der Bericht des Direktors des VEB Maxhütte Unterwellenborn, Fleischhauer, über die Erfahrungen bei der Durchsetzung der Werkanordnung Nr. 3/66, deren Gegenstand die Aufgaben der Fachdirektoren, Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Meister und Brigadiere bei der Vorbeugung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen in diesem Großbetrieb sind6. Die Kaderabteilung des Betriebes erhalte, wenn dort entlassene Strafgefangene Arbeit aufnehmen sollen, von den örtlichen Räten rechtzeitig ausreichende Informationen über die Art der Rechtsverletzung der Haftentlassenen, die Ursachen und Motive ihrer Straftaten und die wesentlichen Eigenschaften dieser Personen. Dadurch könne die Arbeitsaufnahme und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Haftentlassenen in einer geeigneten Abteilung gut vorbereitet werden. Die weitere Erziehung und Entwicklung dieser Werktätigen werde ohne dabei in kleinliche Bevormundung zu verfallen ständig kontrolliert, so daß für sie keine Möglichkeit besteht, sich vom Kollektiv zu isolieren und u. U. erneut straffällig zu werden. Der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. T o e p 1 i t z , hob in seinen Schlußbemerkungen hervor, daß die Diskussion in der Plenartagung eine erste Bilanz der bisherigen Untersuchungen gewesen sei und wertvolle Erfahrungen sowohl aus der Arbeit der Gerichte als auch der örtlichen Organe und sozialistischen Betriebe bei der Bekämpfung und Verhütung der Rückfälligkeit zutage gefördert habe. Jetzt komme es ungeachtet der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen auf die schnelle Einleitung praktischer Maßnahmen an, insbesondere bei der komplexen Bekämpfung der Rückfallkriminalität. Das verlange von den Gerichten, in Strafverfahren gegen Rückfällige alle diejenigen Umstände, die im Plenarbeschluß aufgeführt sind, genau zu prüfen, weil nur auf dieser Grundlage wirksame Maßnahmen ergriffen werden können, die einer erneuten Straftat Vorbeugen könnten. Der Mehraufwand an gerichtlicher Arbeit wirke sich folglich gesamtgesellschaftlich gesehen positiv aus. Zum Abschluß der Beratungen stimmte das Plenum dem Beschluß zu einigen Problemen der Bekämpfung der Rückfallkriminalität (wiederholte Straffälligkeit) zu. 6 Vgl. Fritzsche / Schaknys / Stapelfeld, „Die schrittweise Zurückdrängung der Kriminalität Bestandteil der Leitungstätigkeit in sozialistischen Betrieben“, NJ 1966 S. 420 ff.; dieselben, „Systematische Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen in sozialistischen Betrieben“, NJ 1967 S. 333 ff. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts Einige Aufgaben der Gerichte bei der wirksameren Bekämpfung der Rückfallkriminalität Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem einleitenden Referat, das Oberrichter Dr. Schlegel auf der 15. Plenartagung des Obersten Gerichts gehalten hat. D. Red. Die Bekämpfung der Rückfallkriminalität ist keine Augenblicksaufgabe, die ressortmäßig zu erledigen wäre. Sie muß wie alle grundlegenden Probleme aus der Sicht von morgen in Angriff genommen werden, wenn wir bei der Beseitigung der Ursachen und begün- stigenden Bedingungen der Kriminalität weitere Erfolge erzielen wollen. Die Erfahrungen lehren, daß die Bekämpfung und Verhütung der wiederholten Straffälligkeit außerordentlich kompliziert und langwierig ist. Deshalb müssen wir genau überlegen, welche inhaltlichen und methodischen Maßnahmen einzuleiten sind, um eine höhere Effektivität in der Bekämpfung der wiederholten Straffälligkeit zu erreichen. Dabei kommt es vor allem auf ein koordiniertes Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane untereinander und besonders der Gerichte mit den örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen an. 433;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 432 (NJ DDR 1967, S. 432) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 432 (NJ DDR 1967, S. 432)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

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