Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 42

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 42 (NJ DDR 1967, S. 42); timents alkoholfreier Getränke und durch strikte Weisung an die Leiter von Verkaufsstellen und Gaststätten, an angetrunkene Bürger und an Jugendliche keinen Alkohol mehr zu verkaufen bzw. auszuschenken, ihren Beitrag zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs leisten. Dazu hat der Kreistag des Kreises Calau in einem besonderen Beschluß Maßnahmen festgelegt. Die Phasen des Alkoholismus Auf der Grundlage der Kartei analysiert ein Kollektiv von Ärzten die Situation des Trinkers, um festzustellen, welche Phase des Alkoholismus vorliegt und welche Maßnahmen zur Behandlung und Betreuung einzuleiten sind. Sofern erforderlich, nehmen auch Vertreter der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft oder gesellschaftlicher Organisationen daran teil. Folgende Phasen des Alkoholismus müssen unterschieden werden: 1. Die voralkoholische Phase In dieser Phase wird Alkohol zumeist getrunken,, um persönliche Schwierigkeiten, Enttäuschungen oder sonstige psychische Belastungen zu überwinden. Der Gefährdete nimmt dabei in der Hegel nur soviel Alkohol zu sich, wie ihm erforderlich erscheint, um seinen seelischen Zustand auszugleichen. Gelegentliche Feiern im Familienkreis und im Betrieb werden als willkommener Anlaß genommen, um seelische Belastung abzureagieren. In diesem Zustand ist zumeist keine Auffälligkeit zu erwarten, abgesehen von den Fällen, die in völligem Rauschzustand enden. 2. Die Prodromalphase Der Übergang von der voralkoholischen Phase zur Prodromalphase6 ist fließend. Lassen sich die Lebensumstände des Gefährdeten nach seiner Meinung nicht günstig lösen, so findet er immer wieder eine Begründung, um Alkohol zu sich zu nehmen, und schließlich nimmt er täglich Zuflucht zu seiner „Medizin“. Dabei wird die Menge des genossenen Alkohols ständig gesteigert. Charakteristisch für diese Phase ist, daß der Alkoholgenuß meistens noch außerhalb der Arbeitszeit und ohne wesentliche Auffälligkeiten geschieht. Die meisten Alkoholiker werden in dieser Phase wegen ihres übermäßigen Trinkens von Gewissenskonflikten geplagt, vor allem, wenn sie einen Rauschzustand hinter sich gebracht haben und ihnen von ihrer Umwelt berechtigte Vorwürfe gemacht werden. In dieser Phase sind Alkoholiker durch fürsorgerische Maßnahmen noch gut zu beeinflussen. Daher ist die Erfassung dieses Personenkreises besonders wichtig. Die Hauptaufgabe der gesellschaftlichen Kräfte im Betrieb und Wohngebiet, aber auch der Ermittlungsorgane ist es, Bürger in solchem Zustand zu erkennen und dem Gesundheitswesen zu melden, um gezielte Behandlungsmaßnahmen einzuleiten. Die Prodromalphase kann sich je nach der Persönlichkeit des Gefährdeten und der Situation in seiner Umwelt ziemlich lange (unter Umständen über viele Jahre) hinziehen. Kriminelles Auffälligwerden kommt in dieser Phase häufig vor. 3. Die kritische Phase Diese Phase ist durch den Kontrollverlust des Alkoholikers über sich selbst gekennzeichnet; hat der Trinker in dieser Phase geringe Mengen Alkohol zu sich genommen, so schließt sich regelmäßig ein hemmungsloses Weitertrinken bis zur völligen Trunkenheit an. Viele dieser Alkoholiker wissen ganz genau, daß sie sich nicht mehr beherrschen können und schon nach 6 Phase, die der eigentlichen Krankheitserscheinung vorausgeht. kleinen Mengen Alkohol sinnlos weitertrinken. Sie finden aber auch nicht die Kraft, ein ihnen angebotenes „Gläschen Schnaps“ abzulehnen. Es gibt zahllose Beispiele dafür, daß bei solchen Bürgern durch verantwortungsloses Verleiten zum Alkoholgenuß alkoholische Exzesse ausgelöst wurden, die unmittelbar zu Straftaten führten. Das „eine Gläschen“ stellt also für den Alkoholiker das Anfangsglied einer Kette dar, die regelmäßig abläuft. In dieser Phase ist ein Eingreifen durch fürsorgerische Maßnahmen noch möglich, doch bestehen auf Grund der Willensschwäche und Haltlosigkeit des Trinkers schon erhebliche Schwierigkeiten für eine Heilung. Abgesehen von den Fällen, wo infolge eines einmaligen übermäßigen Alkoholgenusses Straftaten ausgelöst werden, werden die meisten aller anderen Straftaten unter Alkoholeinfluß in der kritischen Phase begangen. 4. Die chronische Phase In dieser Phase läßt die Widerstandskraft des Trinkers gegenüber dem Alkohol immer mehr nach. Es wird ohne Ursache und Anlaß getrunken: am Tage, während der Arbeitszeit, ohne Rücksicht auf die Folgen. Die chronischen Alkoholiker sind daher in der Regel auch immer Arbeitsbummelanten. Sie haben in dieser Phase bereits erhebliche körperliche Beschwerden, die durch den Alkohol verursacht wurden. Sie nehmen aber immer wieder Alkohol zu sich, um ihre Beschwerden zu „lindern“. Gleichermaßen werden auf diese Art jetzt in sehr starkem Maße seelische und soziale Spannungen „überwunden“. Dieser krasse Alkoholmißbrauch führt mit Sicherheit zu einem ständigen Abbau der Persönlichkeit, zu erheblichen körperlichen und seelischen Schäden sowie zu unerträglichen Belastungen für die Umwelt. Dem Alkoholiker ist aber in diesem Stadium die Meinung der Öffentlichkeit völlig gleichgültig; er glaubt sich von der Gesellschaft ausgestoßen und neigt aus dieser Situation heraus in sehr starkem Maße dazu, straffällig zu werden. Eine ambulante Behandlung und bloße Fürsorge ist in diesem Stadium nicht mehr möglich. Hier ist nur eine Entziehungskur in einer geschlossenen Anstalt über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgversprechend. Maßnahmen gegen den Alkoholismus Mit den in der Kartei erfaßten Alkoholikern werden individuelle Aussprachen durchgeführt. Versuchsweise fanden auch Gruppenaussprachen mit Gefährdeten statt; sie hatten aber nicht den gewünschten Erfolg, da sich die betreffenden Trinker in der „moralischen Rechtfertigung“ ihrer schlechten Gewohnheiten gegenseitig unterstützten. In der Aussprache erläutert ein Arzt'dem Trinker die Schädlichkeit seines übermäßigen Alkoholgenusses. Dabei wird zugleich auch den anwesenden Vertretern des Betriebes (z. B. Kaderleiter, Brigadier und Brigademitglieder) sowie aus dem Wohngebiet ihre unmittelbare Verantwortung bewußt gemacht. Sie erhalten Hinweise, wie sie zur Behandlung und Erziehung des Gefährdeten beitragen können. Das Ziel der Unterredung ist es, den Alkoholiker zu einer freiwilligen Entziehungskur zu bewegen. Die Alkoholentziehungskur und die Aufgaben der gesellschaftlichen Kräfte Weil es in den Entziehungseinrichtungen an freien Betten fehlt und stationäre Entziehungskuren Arbeitszeitausfall bedingen, ist das Gesundheitswesen bestrebt, die Alkoholiker ambulant zu behandeln. Dem Patienten wird erklärt, daß übermäßiges und dauerndes Trinken keine eigentliche Krankheit oder Sucht darstellt, sondern vorwiegend Ausdruck mangelnder Beziehungen 42;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 42 (NJ DDR 1967, S. 42) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 42 (NJ DDR 1967, S. 42)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen VgI. Andropow, Rede auf dem Plenum des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist überhaupt nur zu verstehen, wenn von der Komplexität und außerordentlichen Widersprüchlich-keit der gesamten Lebensbedingungen der gegenwärtig existierenden Menschen im Sozialismus ausgegangen wird.

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