Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 41 (NJ DDR 1967, S. 41); der Abteilung Inneres des Rates des Kreises, der Rechtspflegeorgane, der örtlichen -Räte und Betriebe und der gesellschaftlichen Organisationen zu erreichen. Der Beschluß des Rates des Kreises wurde allen Kommissionen für Ordnung und Sicherheit der Städte und Gemeinden erläutert. Wenn es auch nicht immer sofort gelang, bei allen Mitgliedern dieser Kommissionen restlose Klarheit über die Notwendigkeit der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs zu schaffen, so zogen doch viele Mitglieder Schlußfolgerungen für ihre Arbeit und ihr persönliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Bereits das hatte positive Auswirkungen. Die allgemeine Reaktion war unterschiedlich und reichte von begeisterter Zustimmung über Resignation bis zu anonymen Drohbriefen an den Kreisarzt. Obwohl bei der Durchsetzung des Beschlusses noch Mängel auftreten, konnte die Alkoholkriminalität durch die Mitarbeit großer Bevölkerungskreise ständig gesenkt werden. Gegenüber dem Jahre 1963 verringerte sich der Anteil der unter Alkoholeinfluß straffällig gewordenen Bürger im Jahre 1965 von 49,1% auf 38,5%; bei Jugendlichen bis zu 25 Jahren sogar von 52,8 % auf 39,2 % Diese sinkende Tendenz zeigt sich auch im Jahre 1966. Gemessen am Republikdurchschnitt kann dies zwar noch nicht befriedigen. Vergleicht man jedoch im Bezirk Cottbus diejenigen Kreise, die eine ähnliche Struktur wie der Kreis Calau haben, so werden die Erfolge sichtbar. Zu den Ursachen und Bedingungen des Alkoholmiß-braJuchs und der Alkoholkriminalität Über die Ursachen des Alkoholmißbrauchs und insbesondere der Alkoholkriminalität liegen nach unserer Kenntnis noch keine umfassenden, wissenschaftlich gesicherten Ergebnisse vor. Offensichtlich handelt es sich dabei um einen ganzen Komplex individueller und gesellschaftlicher Faktoren, die ineinander verzahnt sind. Den individuellen Faktoren charakterlicher Labilität, mangelnder Einsicht in die Notwendigkeit einer gesunden Lebensführung u. a. kommt dabei erhebliche Bedeutung zu. Unmittelbar beeinflußbar durch die Gesellschaft sind vor allem die Umstände und Bedingungen, die auf der Grundlage individueller Faktoren Alkoholmißbrauch hervorrufen und begünstigen. Das beginnt bei mangelnder Erziehung im Elternhaus und in der Schule, wobei immer wieder festgestellt werden muß, daß bereits 14jährige den „Genuß“ von Alkohol bei Familienfeiern, Jugendweihe und anderen Anlässen kennengelemt haben2. Es setzt sich fort in der Einstellung einiger FDJ-Grundorganisationen, vor allem in ländlichen Gemeinden, die meinen, bei der Entwicklung eines sinnvollen Jugendlebens nicht auf die stimulierende Wirkung des Alkohols verzichten zu können3. Nach wie vor ist auch in vielen Betrieben die alte Sitte der Einstandslage anzutreffen, und widersinnigerweise werden oftmals Prämien für gute Arbeitsergebnisse in Alkohol umgesetzt4. Nicht zuletzt wirken auch Mängel in der Handelstätigkeit geradezu steigernd auf den Alkoholmißbrauch, z. B. das Fehlen alkoholfreier Getränke in den Sommermonaten, falsche Anwendung des Prämien- 2 In der ganzen Welt werden Erscheinungen des Alkoholismus' auch bei Minderjährigen festgestellt (vgl. Baatz, „Internationales Seminar zur Verhütung und Behandlung des Alkoholismus“, NJ 1966 S. 728). Auf dem m. Psychiatrie-Symposion hat Keyserlingk darauf hingewiesen, daß insbesondere durch die Gruppenbildung unter Jugendlichen der Alkoholgenuß gefördert werde (vgl. „Aktuelle Fragen der gerichtlichen Psychiatrie“, NJ 1964 S. 667). 3 Auf den AlkoholmißbrauCh durch Jugendliche als Folge ungenutzter Freizeit und auf die ungenügende Durchsetzung der Jugendschutzverordnung wies bereits H. Benjamin, „Einige Aufgaben der Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet der staatlichen Jugendpolitik“, NJ 1964 S. 392, hin. 4 Vgl. dazu Müller / SCholz, „Die Mittel der Gesetzlichkeits- aufsicht gegen den Alkoholmißbrauch einsetzen“, NJ 1964 S. 239. systems, Mißachtung der Jugendschutzverordnung, Werbung für alkoholische Getränke. In den Betrieben der Glasindustrie gibt es noch immer die fehlerhafte Meinung, ohne ein bestimmtes Quantum Bier könne der Glasarbeiter nicht produzieren, wobei man sich auf eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition und darauf beruft, daß der Staat durch die Zubilligung von Steuervorteilen dies auch sanktioniere5. Die Erfassung der Alkoholiker Eine der ersten Maßnahmen zur Durchführung des Ratsbeschlusses war die karteimäßige Erfassung aller Personen, die bereits infolge übermäßigen Alkoholgenusses negativ in Erscheinung getreten waren. Dabei konzentrierten wir uns zuerst auf Personen, bei denen der ständige Alkoholmißbrauch zu gesundheitlichen oder familiären Schäden, Mängeln in der Arbeitsdisziplin, anstößigem oder ordnungswidrigem Verhalten oder anderen Verletzungen der Normen des sozialistischen Zusammenlebens geführt hatte. Obwohl ein Teil dieser Bürger noch nicht straffällig geworden war, hielten wir es für Wichtig, die Betreuung gerade dieses Personenkreises zu organisieren. Bekanntlich neigen Alkoholiker dazu, die Gesetzlichkeit zu verletzen, was nicht in jedem Fall zur Straftat führen muß, sich aber fast immer auf Bereiche des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des LPG-Rechts sowie anderer Rechtsgebiete negativ auswirkt. Wichtig war ferner, diejenigen Bürger, die durch wiederholten Alkoholmißbrauch der Gefahr ausgesetzt sind, notorische Alkoholiker zu werden, rechtzeitig einer organisierten medizinischen Behandlung und gesellschaftlichen Erziehung zuzuführen. Bei Kindern und Jugendlichen mußte erreicht werden, daß sie sich jeglicher alkoholischer Getränke enthalten. Bei der Erfassung der betreffenden Personen leisteten die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit sowie die Kommissionen für Sozial- und Gesundheitswesen der Städte und Gemeinden, die Bürgermeister, die Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei, Gemeindeschwestern und Bereichsärzte die wesentlichste Arbeit. Aus Materialien der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Abteilung Inneres des Rates des Kreises gab es ebenfalls Hinweise bzw. Ergänzungen. Alle Unterlagen wurden beim Referat Sozialwesen der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen zu einer Kartei zusammengefaßt. Bei der Erfassung wurden die Persönlichkeit, der Lebenswandel, die Arbeitsmoral usw. der gefährdeten Personen gründlich eingeschätzt und vor allem die Faktoren herausgearbeitet, die den Alkoholmißbrauch hervorriefen oder begünstigten. Eine Gesundheitsfürsorgerin vervollständigte durch ihre Ermittlungen die Gesamteinschätzung der zu betreuenden Bürger. Nach der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses in der örtlichen Presse gaben auch Hausgemeinschaften und Arbeitskollektive sowie Bürger zahlreiche Hinweise auf betreuungsbedürftige Personen. Von den Alkoholikern müssen solche Bürger unterschieden werden, die infolge eines einmaligen alkoholischen Exzesses, der unter Umständen zur Volltrunkenheit führte, mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind. Dabei handelt es sich zumeist um Jugendliche, die zum Alkoholgenuß verleitet wurden. Eine medizinische Beeinflussung derartiger Fälle ist außerordentlich schwierig und im Einzelfall auch nicht immer geboten. Auf diese Erscheinungen muß in erster Linie durch umfassende Aufklärung, z. B. durch populärwissenschaftliche Vorträge, Erziehungsarbeit in der FDJ und Gewerkschaftsgruppen, reagiert werden. Auch die Handelsorgane müssen durch die Bereitstellung eines Sor- 5 Darauf wiesen auch schon Müller / Scholz, a. a. O., hin. 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 41 (NJ DDR 1967, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 41 (NJ DDR 1967, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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