Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 377

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 377 (NJ DDR 1967, S. 377); beitsscheu hartnäckig einer geregelten Arbeit, verschafft sich jedoch nicht auf unlautere Weise Mittel zu seinem Unterhalt, so daß er im Ergebnis verwahrlost und dadurch das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger bzw. die öffentliche Ordnung gefährdet. Dieser Sachverhalt, der gelegentlich vorkommt, sollte als zweite Alternative erfaßt werden. Der Tatbestand des §235 könnte insgesamt folgenden Wortlaut haben: „Wer als arbeitsfähiger Erwachsener das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht und entweder (1.) durch Prostitution oder auf andere unlautere Weise sich Mittel zum Unterhalt verschafft oder (2.) verwahrlost, wird mit bestraft.“ Der Zusammenhang zwischen Asozialität und anderen Rechtsverletzungen Die Kriminalitätsstatistik weist aus, daß ein Teil der Straftaten durch asoziale Personen begangen wird11. Unsere Untersuchungen zum Anteil der Asozialität auf dem Gebiet der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten und bei Raub bestätigen diese Feststellung: Der Anteil der von uns erfaßten asozialen Täter beim Rückfall hinsichtlich der Eigentumsdelikte ist besonders groß. Von 430 Rückfalltätern sind 148 (etwa 34 %) nach den vorstehend behandelten Kriterien als asozial anzusehen. Die Untersuchungen der Raubdelikte ergaben, daß von 49 verurteilten Tätern 12 (etwa 25 %) Asoziale, sind, die zugleich, zum Teil mehrfach, vorbestraft waren. Von den Kriminalitätsanalysen her ist es jedoch nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, in welcher Häufigkeit Asoziale im Vergleich zu anderen Bürgern Straftaten begehen. Hierzu ist es erforderlich, die bei der Bekämpfung der Arbeitsscheu gewonnenen Daten zentral auszuwerten und durch spezielle Untersuchungen zu ergänzen. Die Untersuchung in Karl-Marx-Stadt, bei der 60 Personen analysiert wurden, ergab, daß 35 (etwa 58 %) bereits strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden. Das Ergebnis der Untersuchung in Leipzig ist ähnlich. Von 47 Asozialen waren 24 (etwa 51 %) vorbestraft. Selbstverständlich sind diese Zahlen nicht für das gesamte Gebiet der DDR repräsentativ. Jedoch wird man davon ausgehen können, daß etwa 50 % der Arbeitsscheuen bereits strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden. Die 24 vorbestraften Asozialen waren insbesondere wett Dabei ist zu beachten, daß die Zahlen der Statistik nur Annäherungswerte darstellen, weil der Begriff der Asozialität nicht einheitlich gesehen wird und insbesondere auch die Abgrenzung zur Arbeitsbummelei nicht klar ist. So wird z. B. nach der Arbeitsrichtlinie über die Zählblätter der Kriminalstatistik vom 1. Dezember 1965 (Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 1965. Nr. 10) dargelegt, daß generell jeder in einem Arbeitsrechtsverhäitnis stehende Beschuldigte, der häufig die Arbeit bummelt, als Arbeitsbummelant zu betrachten ist. Es wird übersehen, daß eine konzentrierte Arbeitsbummelei. wenn die von uns dargelegten Voraussetzungen vorliegen, die Qualität der Asozialität erreicht. gen einfachen und schweren Diebstahls, Rückfalldiebstahls, Unterschlagung, Betrugs bestraft worden. Es wurde ein enger Zusammenhang zwischen der Asozialität und der Eigentumskriminalität festgestellt. Die Täter wollten ihre Lebensweise fortsetzen und begingen die Straftaten, um auf diese Weise Mittel für ihren Lebensunterhalt zu erlangen. Die asoziale Lebensweise als die Einheit einer Handlungsweise mit den ihr entsprechenden objektiven Bedingungen12 hat bei diesen Personen zu Verhaltensstereotypen und auch fest eingeschliffenen moralischen Positionen geführt, die durch die Isolierung von der sozialistischen Gesellschaft, die weitgehende Negierung der sozialistischen Moral und der Gesetzlichkeit gekennzeichnet sind. Deshalb ist es geradezu folgerichtig, daß Asoziale neben der Eigentumskriminalität eine Vielzahl anderer Delikte begehen (so z. B. Verletzung der Unterhaltspflicht, Straftaten, gegen die Ordnung an der Staatsgrenze der DDR, unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen, Staatsverleumdung, Zuhälterei, Prostitution, Brandstiftung u. a.). Die Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch asoziale Personen ist hoch. Man muß die Prognose stellen, daß alle Asozialen oder die Bürger, die ein Abgleiten in dieser Richtung zeigen, auch in Zukunft in erheblichem Maße Kriminalität hervorbringen werden, wenn sie auch nur im geringen Maße sich selbst überlassen bleiben. Durch eine energische, spezifische, durchdachte und kontinuierlich erfolgende Bekämpfung der Asozialität und der mit ihr verbundenen-Erscheinungen kann ein außerordentlich großer, in seinen Auswirkungen noch nicht zu überblickender Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität geleistet werden. Neben der strikten Anwendung der Verordnung über die Arbeitserziehung vom 24. August 1961 bzw.\künftig des Tatbestands der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten (§ 235 StGB-Entwurf) ist u. E. zur Bekämpfung und Verhütung der Asozialität folgendes notwendig: 1. Die fest eingeschliffene Lebensweise der Asozialen ist zu verändern, und in einer Reihe von Fällen ist dafür zu sorgen, daß die Asozialen in einen neuen Lebenskreis kommen. 2. Es sind Maßnahmen zu treffen, daß Asoziale keinen Kontakt mit Personen gleicher Lebensweise aufnehmen oder unterhalten können. 3. Der mit der Asozialität besonders verbundene Alkoholmißbrauch und Alkoholismus ist zielstrebiger zu bekämpfen. 4. Die zuständigen staatlichen Organe müssen einen exakten Überblick über asoziale Personen haben und unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung Maßnahmen ergreifen, um auf Asoziale kontinuierlich erzieherisch einzuwirken und damit ein weiteres oder erneutes Abgleiten zu verhüten. 12 vgl. Rubinstein, Grundlagen der Allgemeinen Psychologie. Berlin 1962, S. 815. Dr. habil. HELMUT HARTISCH, beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht an der Karl-Marx-Universität Leipzig ANNEMARIE PFEUFER, Direktor des Bezirksgerichts Leipzig Die Regelung der Untersuchungshaft im StPO-Entwurf „Gerechtigkeit im großen wie im kleinen, unbedingte Rechtssicherheit und Gesetzlichkeit, Schutz der Würde und der Rechte des Bürgers“1 diese Kennzeichen unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung l Vgl. W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik bis zur Vollendung des Sozialismus (Referat auf dem VII. Parteitag der SED), Berlin 1967. S. 80 f. haben ihren Ausdruck auch in den Entwürfen des StGB und der StPO gefunden. Die sozialistische Staatsund Rechtsordnung, die es jedem Bürger ermöglicht, seine Persönlichkeit voll zu entfalten, garantiert ihm auch die Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten. Dazu gehört auch der Schutz des Bürgers vor ungerechtfertigten strafrechtlichen Verfolgun- 3 77;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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