Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 364 (NJ DDR 1967, S. 364); nahmen. Richter des Bezirksgerichts nahmen an zahlreichen Verhandlungen der Kreisgerichte teil und gaben anschließend Hinweise zur besseren Verhandlungsführung; in Anwesenheit von Richtern mehrerer Kreisgerichte wurden erstinstanzliche Verhandlungen beim Bezirksgericht gewissermaßen als Lehrbeispiel demonstriert; Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte wurden aufgefordert, in Verhandlungen ihrer Kollegen zu hospitieren und dann die Erfahrungen auszutauschen. Durch diese Methode wurde nicht nur unmittelbar eine höhere Qualität der Hauptverhandlungen erreicht, sondern auch aussagekräftiges Material für die Plenartagung gewonnen. Gute Erfahrungen bei der Anleitung der Kreisgerichte mit dem Ziel der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Zivilverfahren hat das Bezirksgericht Leipzig gesammelt. Der Stellvertreter des Bezirksgerichtsdirektors, M. Lehmann, berichtete, daß das Absinken der Anzahl der Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit und der Gerichtskritiken in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen im ganzen Bezirk zu umfassenden Analysen geführt habe. In einer darauf beruhenden Plenartagung seien Schlußfolgerungen für die Wahrnehmung der Verantwortung der Kreisgerichtsdirektoren und für eine bessere Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts gezogen worden. Die Zivilsenate hätten den Kreisgerichten in zahlreichen Fällen demonstriert, wie Zivilverfahren gesellschaftlich wirksam gestaltet werden können und wann von der Gerichtskritik Gebrauch gemacht werden müsse. Bei allen Diskussionsrednern bestand Klarheit darüber, daß die erforderliche inhaltliche und methodische Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit nur durch eine ständige Erhöhung des politischen und fachlichen Niveaus der Mitarbeiter der Gerichte möglich ist. Anknüpfend an das Referat Zieglers führte Schlegel aus, daß die Qualifizierung der Richter untrennbarer Bestandteil der Leitungstätigkeit der Direktoren sei. Für jeden Mitarbeiter seien Pläne aufzustellen, in denen unter Beachtung des jeweiligen Fachgebietes konkrete Qualifizierungsmaßnahmen auf politisch-ideologischem und fachlichem Gebiet festgelegt werden, die unmittelbar der Lesung der Aufgaben der Rechtsprechung dienen müssen. M. Lehmann (Leipzig) berichtete irt diesem Zusammenhang über eine Vereinbarung des Bezirksgerichts Leipzig mit der Juristenfakultät der Karl-Marx-Universität, die konkrete Festlegungen über eine Zusammenarbeit in der Vorbereitung von Plenar- und Problemtagungen des Bezirksgerichts, über die Mitwirkung von Wissenschaftlern in Arbeitsgruppen des Bezirksgerichts, die Unterstützung von Doktoranden, gemeinsame Publikationen, die Mitwirkung von Richtern an Lehrveranstaltungen, Kolloquien und Institutssitzungen u. a. enthält. Durch die Realisierung dieser Vereinbarung soll sowohl eine wissenschaftliche Arbeitsweise und eine Qualifizierung der Mitarbeiter des Bezirksgerichts als auch eine praxisverbundene Lehrtätigkeit der Juristenfakultät erreicht werden. Mit den Aufgaben der Gerichte beim Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und der Rechte der Bürger und den neuen Maßstäben zur Wahrung von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in jedem einzelnen Verfahren beschäftigte sieh Vizepräsident Dr. Reinwarth in seinem Diskussionsbeitrag. An Beispielen aus dem Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht zeigte er, wie die Gerichte den Parteien mit politisch-juristischer Klarheit und großem menschlichen Verständnis helfen müssen, Konflikte und ihre Ursachen zu überwinden. Die aktive Rolle des Gerichts zeige sich u. a. in einer sinnvollen Konzentration des Verfahrens, in der Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (z. B. Beachtung der Ankunftszeiten öffentlicher Verkehrsmittel bei der Terminanberaumung), in der Aufklärung der Bürger über ihre Rechtspflichten (z. B. wenn es zu einem Anerkenntnis oder Vergleich kommen wird)9. Die sozialistische Gerechtigkeit erschöpfe sich nicht in einer sachlich richtigen Entscheidung, sondern verlange, daß diese Entscheidung sowohl von den Parteien als auch von der Gesellschaft verstanden wird. * In seinen Schlußbemerkungen betonte der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. T o e p 1 i t z , daß die Plenartagung nur als eine erste Auswertung des VII. Parteitags angesehen werden dürfe. Die Diskussion sei ein anregender Erfahrungsaustausch gewesen, jedoch müßten die sich aus der theoretischen Durchdringung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ergebenden neuen spezifischen Fragen für die gerichtliche Tätigkeit noch präziser formuliert werden, so wie dies in den Diskussionsbeiträgen von Dr. Jahn und Rudelt bereits teilweise geschehen sei. Die umfassende Diskussion der durch den Parteitag aufgeworfenen Grundfragen müsse in allen Gerichten weitergehen und zu konkreten Schlußfolgerungen für das jeweilige Territorium und Sachgebiet führen. Das Plenum des Obersten Gerichts werde sich in seiner übernächsten Tagung speziell den Problemen der Vervollkommnung der Leitungstätigkeit zuwenden und dabei die Schlußfolgerungen der Gerichte aus dem VII. Parteitag sorgfältig auswerten. Auf die Frage nach der Prognosebildung im Bereich der Rechtspflege eingehend, legte der Präsident dar, daß die Überlegungen zur Prognose und Perspektive der Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung Klarheit über die gesamtgesellschaftliche Entwicklung voraussetzen, d. h. eine optimistische Grundhaltung erfordern. In diesem Zusammenhang wies er auf die Bedeutung der Bezirksperspektivpläne für die Arbeit der Bezirksgerichte hin. Ausführlich ging der Präsident auf die Rolle der gerichtlichen Tätigkeit bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen Staat und Bürger ein. Das Verantwortungsbewußtsein des Gerichts müsse sich in einer zügigen Behandlung der Verfahren, einer verständlichen und kulturvollen Verhandlungsführung, in überzeugenden Urteilen und im prinzipienfesten, aber feinfühligen Umgang mit den Menschen zeigen. Das gelte sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für die Bearbeitung der Eingaben der Bürger. In der weiteren gerichtlichen Arbeit komme es darauf an, den systematischen Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen unter breitester Einbeziehung der Öffentlichkeit und unter Ausnutzung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu führen. Damit werde ein spezifischer Beitrag zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus geleistet. Zum Abschluß seiner Beratungen bestätigte das Plenum das Referat Vizepräsident Zieglers als Arbeitsgrundlage für die Gerichte. 364 9 Vgl. Reinwarth / Ziegler, a. a. O., S. 332.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 364 (NJ DDR 1967, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 364 (NJ DDR 1967, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Verfahren besser durchzusetzen. So konnten - nach gründlicher Aufklärung aller Umstände -von im Jahre abgeschlossenen Verfahren mit anderen als Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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