Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 364 (NJ DDR 1967, S. 364); nahmen. Richter des Bezirksgerichts nahmen an zahlreichen Verhandlungen der Kreisgerichte teil und gaben anschließend Hinweise zur besseren Verhandlungsführung; in Anwesenheit von Richtern mehrerer Kreisgerichte wurden erstinstanzliche Verhandlungen beim Bezirksgericht gewissermaßen als Lehrbeispiel demonstriert; Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte wurden aufgefordert, in Verhandlungen ihrer Kollegen zu hospitieren und dann die Erfahrungen auszutauschen. Durch diese Methode wurde nicht nur unmittelbar eine höhere Qualität der Hauptverhandlungen erreicht, sondern auch aussagekräftiges Material für die Plenartagung gewonnen. Gute Erfahrungen bei der Anleitung der Kreisgerichte mit dem Ziel der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Zivilverfahren hat das Bezirksgericht Leipzig gesammelt. Der Stellvertreter des Bezirksgerichtsdirektors, M. Lehmann, berichtete, daß das Absinken der Anzahl der Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit und der Gerichtskritiken in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen im ganzen Bezirk zu umfassenden Analysen geführt habe. In einer darauf beruhenden Plenartagung seien Schlußfolgerungen für die Wahrnehmung der Verantwortung der Kreisgerichtsdirektoren und für eine bessere Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts gezogen worden. Die Zivilsenate hätten den Kreisgerichten in zahlreichen Fällen demonstriert, wie Zivilverfahren gesellschaftlich wirksam gestaltet werden können und wann von der Gerichtskritik Gebrauch gemacht werden müsse. Bei allen Diskussionsrednern bestand Klarheit darüber, daß die erforderliche inhaltliche und methodische Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit nur durch eine ständige Erhöhung des politischen und fachlichen Niveaus der Mitarbeiter der Gerichte möglich ist. Anknüpfend an das Referat Zieglers führte Schlegel aus, daß die Qualifizierung der Richter untrennbarer Bestandteil der Leitungstätigkeit der Direktoren sei. Für jeden Mitarbeiter seien Pläne aufzustellen, in denen unter Beachtung des jeweiligen Fachgebietes konkrete Qualifizierungsmaßnahmen auf politisch-ideologischem und fachlichem Gebiet festgelegt werden, die unmittelbar der Lesung der Aufgaben der Rechtsprechung dienen müssen. M. Lehmann (Leipzig) berichtete irt diesem Zusammenhang über eine Vereinbarung des Bezirksgerichts Leipzig mit der Juristenfakultät der Karl-Marx-Universität, die konkrete Festlegungen über eine Zusammenarbeit in der Vorbereitung von Plenar- und Problemtagungen des Bezirksgerichts, über die Mitwirkung von Wissenschaftlern in Arbeitsgruppen des Bezirksgerichts, die Unterstützung von Doktoranden, gemeinsame Publikationen, die Mitwirkung von Richtern an Lehrveranstaltungen, Kolloquien und Institutssitzungen u. a. enthält. Durch die Realisierung dieser Vereinbarung soll sowohl eine wissenschaftliche Arbeitsweise und eine Qualifizierung der Mitarbeiter des Bezirksgerichts als auch eine praxisverbundene Lehrtätigkeit der Juristenfakultät erreicht werden. Mit den Aufgaben der Gerichte beim Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und der Rechte der Bürger und den neuen Maßstäben zur Wahrung von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in jedem einzelnen Verfahren beschäftigte sieh Vizepräsident Dr. Reinwarth in seinem Diskussionsbeitrag. An Beispielen aus dem Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht zeigte er, wie die Gerichte den Parteien mit politisch-juristischer Klarheit und großem menschlichen Verständnis helfen müssen, Konflikte und ihre Ursachen zu überwinden. Die aktive Rolle des Gerichts zeige sich u. a. in einer sinnvollen Konzentration des Verfahrens, in der Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (z. B. Beachtung der Ankunftszeiten öffentlicher Verkehrsmittel bei der Terminanberaumung), in der Aufklärung der Bürger über ihre Rechtspflichten (z. B. wenn es zu einem Anerkenntnis oder Vergleich kommen wird)9. Die sozialistische Gerechtigkeit erschöpfe sich nicht in einer sachlich richtigen Entscheidung, sondern verlange, daß diese Entscheidung sowohl von den Parteien als auch von der Gesellschaft verstanden wird. * In seinen Schlußbemerkungen betonte der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. T o e p 1 i t z , daß die Plenartagung nur als eine erste Auswertung des VII. Parteitags angesehen werden dürfe. Die Diskussion sei ein anregender Erfahrungsaustausch gewesen, jedoch müßten die sich aus der theoretischen Durchdringung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ergebenden neuen spezifischen Fragen für die gerichtliche Tätigkeit noch präziser formuliert werden, so wie dies in den Diskussionsbeiträgen von Dr. Jahn und Rudelt bereits teilweise geschehen sei. Die umfassende Diskussion der durch den Parteitag aufgeworfenen Grundfragen müsse in allen Gerichten weitergehen und zu konkreten Schlußfolgerungen für das jeweilige Territorium und Sachgebiet führen. Das Plenum des Obersten Gerichts werde sich in seiner übernächsten Tagung speziell den Problemen der Vervollkommnung der Leitungstätigkeit zuwenden und dabei die Schlußfolgerungen der Gerichte aus dem VII. Parteitag sorgfältig auswerten. Auf die Frage nach der Prognosebildung im Bereich der Rechtspflege eingehend, legte der Präsident dar, daß die Überlegungen zur Prognose und Perspektive der Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung Klarheit über die gesamtgesellschaftliche Entwicklung voraussetzen, d. h. eine optimistische Grundhaltung erfordern. In diesem Zusammenhang wies er auf die Bedeutung der Bezirksperspektivpläne für die Arbeit der Bezirksgerichte hin. Ausführlich ging der Präsident auf die Rolle der gerichtlichen Tätigkeit bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen Staat und Bürger ein. Das Verantwortungsbewußtsein des Gerichts müsse sich in einer zügigen Behandlung der Verfahren, einer verständlichen und kulturvollen Verhandlungsführung, in überzeugenden Urteilen und im prinzipienfesten, aber feinfühligen Umgang mit den Menschen zeigen. Das gelte sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für die Bearbeitung der Eingaben der Bürger. In der weiteren gerichtlichen Arbeit komme es darauf an, den systematischen Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen unter breitester Einbeziehung der Öffentlichkeit und unter Ausnutzung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu führen. Damit werde ein spezifischer Beitrag zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus geleistet. Zum Abschluß seiner Beratungen bestätigte das Plenum das Referat Vizepräsident Zieglers als Arbeitsgrundlage für die Gerichte. 364 9 Vgl. Reinwarth / Ziegler, a. a. O., S. 332.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 364 (NJ DDR 1967, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 364 (NJ DDR 1967, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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